mutzmutz Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Hallo, ich bin nun seit 6 Monaten in einen Schützenverein und habe heute!! den Mitgliedsausweis erhalten. Leider steht bei diesem ein falsches Eintrittsdatum drinne (das von gestern). Habe den Vorsitzenden darauf angesprochen und dieser meinte es wäre egal... Stimmt das so? Will ja schliesslich in 6 Monaten meine WBK beantragen.
Smithy Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Ja das stimmt so. Ist schnurz-piep-egal was da drin steht. Bei mir steht z.B. nur ein Monat/Jahr drin und das auch noch ein paar Monate zu spät (Ausstellungsmonat?) Jedenfalls bestätigt ja im "Bedürfnisfall" der Verein dass Du Mitglied seit xxxxxxx bist.
Lt. Blueberry Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Normalerweise (und da würd ich auch drauf bestehen) ab 01. Januar, wenn du den vollen Jahresbeitrag gelöhnt hast. Du zahlst ja auch fürs ganze Jahr. Sonst würd ich deinen OSM mal drauf hinweisen. Mad Max
Smithy Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Uuups. stimmt. Ich meinte Du meinst den Schützenpass. Der Mitgliedsausweis sollte schon stimmen.
Völker Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Antwort auf: Jedenfalls bestätigt ja im "Bedürfnisfall" der Verein dass Du Mitglied seit xxxxxxx bist. Das sieht mein anerkannter Dachverband anders.
Spahlholz Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Hallo, ob das „egal“ ist, wird man dann in sechs Monaten merken. Die Mitgliedschaft und somit das Eintrittsdatum ist ausschlaggebend. Und woran orientiert sich die Behörde? Wenn da zwei Daten, Ausweis und Bescheinigung, auftauchen, ist der Ärger vorprogrammiert, von wegen Verdacht der „Rückdatierung“. Ich empfehle mit dem Betreffenden zu sprechen und auf korrektes Datum hin zu wirken. Gruss Spa
Stefan Klein Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Hat irgendeiner von euch schon mal seinen Mitgliedsausweis auf der Behörde vorzeigen müssen? Ehrlich... Wenn es um den Sportpass geht, so ist es egal wie lange er Mitglied im Verein ist. Für die Verbände zählt der Termin, wann er dort angemeldet worden ist. Da kann man reden wie man will. Da leider die meisten Verbände auf eine 12 monatige Verbandszugehörigkeit pochen... Gruß Stefan
Spahlholz Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Hallo, 1. ja, ich habe mehr als einmal die Richtigkeit der Eintragungen im Mitgliedsausweis bestätigen „dürfen“; 2. Die Verbände „pochen“ nicht auf die 12 Monate, die stehen im WaffG § 14(2) 1. 3. Eine „Anerkennung“ von Mitgliedschaften in anderen Verbänden ist zwar möglich, aber (wenn ich richtig informiert bin, da ich das für hier ausgehandelt hatte) nur in Niedersachsen per Erlaß geregelt. Gruss Spa
Guest Mouche Posted October 1, 2004 Posted October 1, 2004 Hey Spa - mix doch hier nicht Verein und Verband durcheinander Der VEREIN bestätigt die Mitgliedschaft für mindestens 12 Monate und das regelmäßige Training sowie das Vorhandensein geeigneter Stände und seine Zugehörigkeit zum Verband. Der VERBAND bestätigt die Sportschützeneigenschaft "aufgrund der vorgelegten Unterlagen des Vereins" sowie das Bedürfnis aufgrund der Diszipline. Auch für eine Sportschützeneigenschaft, die bei einem anderen Verband erworben wurde, bedarf es keines Erlaßes: Die Feststellung der Sportschützeneigenschaft ist nämlich nur an den Erwerb bei einem(!) anerkannten Verband geknüpft - nicht an den Erwerb des gerade mit einem Vorgang befaßten. Das Datum im Schützenausweis ist auch zweitrangig, denn dieser wird nach Verlust, Eheschließung, Korrektur falscher Angaben etc. immer mit neuem Datum und nicht rückdatiert ausgestellt. Maßgeblich ist ansich(!) das Datum der Erfassung beim VERBAND - wenn aber der Verein erst später meldet (Sammelmeldungen z.B.) und eine Mitgliedschaft mit Nachweis im Schießbuch etc. schon länger tatsächlich bestand und der VEREIN dieses ausdrücklich bestätigt und durch Unterlagen belegt ist (Schießbuch), dann ist DAS Datum ausschlaggebend!! Das eine Behörde sich für einen Schützenausweis interessiert hab ich noch nie gehört Mouche
Spahlholz Posted October 2, 2004 Posted October 2, 2004 Hallo, das auch „Vordienstzeiten“ anerkannt werden können, sehe ich auch so. Wenn das aber allgemein so gesehen würde, müßte es keine Erlasse geben. Und, andere Funktionäre, andere Auslegungen! Sieht man auch daran (die ich nicht teile oder geteilt habe), dass Einige sogar nur Training im eigenen Verein / Verband und sogar nur auf (durch ihn) anerkannte Schießstände akzeptieren! Aber mit „unterschiedlichen“ Daten, gibt es oft Ärger. Wie will man erklären, dass ein Schütze im Verein, der dem Verband angehört, ist, aber nicht bzw. später in diesem eingetreten ist? Alle Satzungen der Verbände die ich kenne erlauben das nicht. Damit ist auch der Versicherungsschutz nicht gegeben. Und den Mitgliedsausweis haben hier mehr als nur eine Behörde sich vorlegen lassen. Also bleibe ich bei meinem Rat: Saubere Daten und durchgängig nachgewiesenen Mitgliedschaft. Gruss Spa
mutzmutz Posted October 2, 2004 Author Posted October 2, 2004 Danke für die schnellen Antworten. Habe mir sowas gedacht. Werde nächste Woche mal das im Verein abklären.
Gromit Posted October 2, 2004 Posted October 2, 2004 Antwort auf: Und den Mitgliedsausweis haben hier mehr als nur eine Behörde sich vorlegen lassen. Und wofür soll das gut sein? Was will die Behörde denn machen wenn ich keinen habe und ein Jahr als Gastschütze auf dem Stand war?! Einzig die Eintragungen im Schießbuch sind der Beweis das ich a) regelmäßig und B) länger als ein Jahr aktiv bin/war. Und das dürfen sie gerne einsehen. Gruß Gromit
Spahlholz Posted October 2, 2004 Posted October 2, 2004 Hallo, "Gastschütze" und "Vereinszugehörigkeit" zum selben Verein, geht nicht. Gruss Spa
Gromit Posted October 2, 2004 Posted October 2, 2004 Schon klar. Ich habe auch nicht geschrieben das man dem Verein zugehörig ist! Schieße ich als Gast und erfülle die im WaffG verankerten Anforderungen gibt es eine WBK. Ohne das ich einem Verein/Verband (oder sonst wem) angehörig bin. Daher kann es der Behörde doch egal sein was in meinem Mitgliedsausweis steht, oder? Einzig wichtig ist doch die Befürwortung, in der steht das ich ausreichend (lange) aktiv war. Gruß
Guest Mouche Posted October 2, 2004 Posted October 2, 2004 .....Du kriegst keine Befürwortung wenn Du nicht einem Verein/Verband angehörst Alles was Du da als Gastschütze kriegst, ist ein Trainingsnachweis - und ja, natürlich kann man auch über diesen steinigen Weg theoretisch an eine WBK Grün kommen - an Gelb niemals ! Grundsätzlich ist Spahlholzens Rat nicht schlecht - nur das mit dem Ausweis sieht er IMHO etwas zu eng - aber da kommt es natürlich auch auf Gegend, Funktionäre, SB etc. an - läßt sich schwer verallgemeinern Mouche
Gromit Posted October 3, 2004 Posted October 3, 2004 Antwort auf: Du kriegst keine Befürwortung wenn Du nicht einem Verein/Verband angehörst Ok. Ging ja nur ums Prinzip Gruß
mutzmutz Posted October 3, 2004 Author Posted October 3, 2004 hatte heute meinen Sachkundelehrgang (1. von 3 Tagen) Habe mal den Prüfer gefragt und der war nicht davon erbaut, das der Verein mich erst nach 5 Monaten beim Verband angemeldet hat. Allein schon aus versicherungstechnischen Gründen. Allerdings kann der Verein das Regeln, wenn er glaubhaft versichern kann, das ich bereits 5 Monate lang regelmässig schiessen gehe... Aber ich sehe nun wirklich nicht ein, auf 5 Monate zu verzichten... der Fehler liegt ja nicht an mir, sondern am Verein. Bin mal gespannt was daraus wird... bin dennoch stinkesauer!!
Recommended Posts
Archived
This topic is now archived and is closed to further replies.