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IGNORED

meldung des Schrankkaufes durch Sped.


Gast

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hab gestern etwas recht wunderliches gehört(Ursprung dieser Info ist durchaus glaubwürdig)

bei Auslieferung eines neuen Waffenschrankes ,sah der Käufer beim Speditionsangestellten einen Lieferdurchschlag "für die Behörden".Auf Nachfrage sagte der Spediteur dass alle Waffenschrank lieferungen gemeldet würden.?!?!?!

So geschehen im Münchner Raum,Spedition war Schenker.

Mir kommt es recht seltsam vor,dass Herr Beckstein jetzt auch noch wissen will was für Möbel einer hat...

Weiß jemand über solche Praktiken was und welche rechtliche Grundlage gibt es dafür?

Und wer zweifelt: Passiert im Raum München und da ist alles möglich.... confused.gif

Bunduki

der sich bald über gar nix mehr wundert

Geschrieben

frag das bundesdatenschutzgesetz...

allerdings gehe ich eigentlich davon aus, dass der lieferant nicht genau gewusst hat, von was er spricht und der durchschlag eher für die buchhaltung und damit für das finanzamt bestimmt ist; auch eine behörde.

Geschrieben

Antwort auf:

was ist so schlimm daran ?
rolleyes.gif


Daß man hier und da und dort mal eben den Datenschutz aushebelt. Seit wann ist die Spedition Erfüllungsgehilfe der Ordnungsämter? Der Durchschlag an sich ist ja auch sinnvoll: man drückt ihm dem Kunden in die Hand und empfiehlt: "Den können Sie, falls Sie das wünschen, zum bequemen Nachweis der sicheren Aufbewahrung an Ihr Ordnungsamt schicken!"

Aber doch bitte nicht automatisch ohne Einverständnis (und meist ohne Wissen des Kunden). Es soll ja auch Leute geben, die in dicken Tresoren andere Dinge als Waffen unterbringen (und vielleicht war der Waffenschrank halt billiger als der im Preis überteuerte "Dokumenten-Safe" bei einem Edel-Büroausstatter?). Und dann klopft demnächst das SEK an die bereits im Flur liegende eingetretene Tür: "Gudn Dach, wir suchen jetzt mal nach unangemeldeten Waffen bei Ihnen".

Ja, wosamma denn? Ach ja, in Bayern. gaga.gif

Geschrieben

einige Behörden lassen sich zum Nachweis der sicheren Aufbewahrung Kaufbelege etc. vorlegen. Hier ist es auf Wunsch der WBK-Inhaber häufig der Fall, dass dieser Nachweis vom Lieferanten zur Waffenbehörde geht, dann muss der WBK-Inhaber nicht selbst rumschreiben rumschicken etc.

Geschrieben

was immer man da reintut ist schließlich Privatsache.

in erster Linie ist auch ein Waffenschrank ein Möbel (ok es gibt hübschere).

Was nun den Durchschlag für die Buchhaltung betrifft...na den hab ich doch sowieso.Und eine Rechnung gibts ja wohl auch...

Mich hat das wirklich nur im Bereich Datenschutz gestört und durch den "Automatismus" den Durchschlag ohne Fragen an die Behörden zu geben.

Aber Ulli hat recht...Bayern es differente !

Bunduki

Geschrieben

würde Sinn machen;wenn: "auf Wunsch des Käufers"

Nach einem kurzen Tel mit dem Datenschutz (@promillo:danke)

scheint es keine Grundlage dafür zu geben.

Vorstellbar wäre: dass Verfahren mit der Weitergabe auf Kundenwunsch mit zusätzlichem Durchschlag der Papiere.

PLUS mebnschlicher Faktor: Der Speditionsangestellte hat sich falsch ausgedrückt...

B

der sich wundert wer um die Tageszeit alles am Rechner sitzt...

Geschrieben

Antwort auf:

Hab noch nicht davon gehört - aber was ist so schlimm daran ?
rolleyes.gif


Ach ja... das erinnert mich vertraut an die alten "Wer nichts Böses tut, hat doch nix zu verbergen..."-Argumente.

Warum das schlimm ist? Weil der Staat von mir nur so viel bekommt, wie das Gesetz mir vorschreibt. Aus Prinzip. Punktum.

mfg

Trooper

Geschrieben

Erinnert mich irgendwie an die Hysterie bei der Volkszählung. Da wurde nur Zeugs abgefragt, was ich jedes Jahr zigfach in irgendwelche Anträge reinschreibe und für viele war das schon zuviel. confused.gif

Ich geb Euch insofern recht, dass der Verkäufer das nur mit Einverständnis des Kunden tun sollte.

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