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IGNORED

Nach dem Training in den Biergarten


Kalle308

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Geschrieben

In Antwort auf:

Ich kenn da einen Schützen, der kommt mit den Gitarrenfuteral(Inhalt Rem 700). Damit kann man getrost in den Supermakt gehen, fällt nich auf.

Thommygunbesitzer haben ja auch den Serienmäßigen Gegenkasten, auch damit null Problemo
chrisgrinst.gif
.

MfG

AWO425, der aber leider unmusikalisch ist
021.gif


Das Problem kommt dann, wenn er an der Kasse aufgefordert wird das Ding zu öffnen.

Wenn er nein sagt kommen die Freunde und Helfer - der Detektiv geht von versteckter Ware aus.

Wenn er ja sagt kommen die Freunde und Helfer auch, da der Detektiv dann nur denkt er hätte seine Maske vergessen... wink.gif

Geschrieben

Ich denke schon. Man soll ja schließlich Pausen machen und die Raststätten an der Autobahn haben ihre parkplätze nicht alle vor dem Restaurant. Teilweise sind diese recht abgelegen und die vor der Tür sind für Frauen reserviert. Aufs stille Örtchen muß auch jeder einmal und hast du dort schon jemals Panoramafenster gesehen gaga.gif

Geschrieben

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Aufs stille Örtchen muß auch jeder einmal und hast du dort schon jemals Panoramafenster gesehen
gaga.gif


Unbestätigten Gerüchten zufolge soll man vom Vorstandsklo im Frankfurter Commerzbank-Tower einen grandiosen Ausblick in den Taunus haben chrisgrinst.gif

bye knight

Geschrieben

Da müsst ihr mich aber vorher anrufen damit ich das nicht verpasse. Dann nehme ich sogar Urlaub.

Mit einem Geigenkoffer in dem eine Wumme versteckt ist in den Frankfurter Commerzbank-Tower und dann in der Vorstandsetage fragen ob man mal auf den Topf dürfe...

Geschrieben

Das ist doch alles nicht so tragisch.

Im Waffengesetz steht "...zu einem von seinem Bedürfnis umfassten Zweck oder im Zusammenhang damit..."

Damit sind Unterbrechungen zum Essen, Trinken, die Toilette aufsuchen, etc. voll abgesichert.

Das Zauberwort lautet "im Zusammenhang damit" und der Besuch der Raststätte oder des Biergartens stehen eindeutig im Zusammenhang.

Als Jäger muß ich die Waffe dabei nichtmal verpacken. §13 Absatz6 WaffG verlangt nur, daß die Waffe entladen ist. Nach dem Ansitz gehe ich mit der Waffe seelenruhig in die Kneipe, stelle das Gewehr in die Ecke und bestelle mir ein Bier und was zum Essen. Kein Mensch regt sich darüber auf. Ok, in der Frankfurter Innenstadt würde das natürlich anders aussehen, aber bei einer Kneipe mitten im Wald gilt das als völlig normal.

Geschrieben

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Damit sind Unterbrechungen zum Essen, Trinken, die Toilette aufsuchen, etc. voll abgesichert.


Genau, trotzdem ist es lustig wenn man sieht wie sich manche in der Gesetzesauslegung gegenseitig übertreffen.

Leider habe ich für Sportschützen nichts spezielles. Deshalb habe ich mich bisher zurückgehalten (obwohl wir ALLE unsere Köfferchen mit in die Kneipe zur Nachbesprechung nehmen).

Aber der Wille des Gesetzgebers wird z.B. in der Bundesdrucksache die mir Knight im Zusammenhang mit "Jäger und Führen" geschickt hat deutlich.

Bei den Jägern heisst es da ausdrücklich dass sogar sog. Kesseltreiben und alles mögliche was auch nur im entferntesten mit der Jagd zu tun hat vom "Führen" nicht erfasst wird und daher ein ganz stinknormaler Waffentransport ist.

Aber jetzt kommen ja wieder welche die sagen dass das Wort "Sportschütze" da nicht erwähnt ist. Stimmt chrisgrinst.gif... aber nur weil ich speziell für Jäger angefragt habe.

Geschrieben

Bei einem Kesseltreiben sind die Waffen geladen, sonst rolieren die Hasen nicht sauber wenn man sie beschießt. chrisgrinst.gif

Solche Bundesdrucksachen sind noch nichtmal das Papier wert, dauf das sie gedruckt sind. Recht ist was im Gesetz und in Verordnungen steht.

Geschrieben

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Irgendwo habe ich mal gelesen, dass es ausreichen würde,

wenn der Gastronomiebetreiber sein Einverständnis erklärt, dass die Sportwaffen mitgebracht werden, wenn diese in ein (sein)befriedetes Besitztum gebracht werden. Vielleicht bringe ich da auch etwas durcheinander.

Gilt das nun nur für Räume oder z.B. auch auf einer Terasse sprich z.B. einem kleinen Biergarten, der von der Straße frei zugänglich ist (kein Zaun oder so)

Grüße/Kalle


Sowohl als auch. Rechtlich ist man verpflichtet, die nicht zugriffsbereiten Waffen ständig unter aufsicht zu haben und müßte sie deshalb in den Gastraum / Biergarten mitnehmen. Um Mißverständnisse vorzubeugen, kann man das Einverständnis des Gastwirtes einholen, Pflicht ist es jedoch nicht.

Muß mal raussuchen, wo das steht.

Grüße

knife

Geschrieben

Antwort auf:

Solche Bundesdrucksachen sind noch nichtmal das Papier wert, dauf das sie gedruckt sind. Recht ist was im Gesetz und in Verordnungen steht.


Also meinem Bekannten hat´s geholfen. Das Amt/Staatsanwaltschaft hat das Verfahren eingestellt nachdem er die entsprechende Passage vorgelegt hat.

Geschrieben

Antwort auf:

Rechtlich ist man verpflichtet, die nicht zugriffsbereiten Waffen ständig unter aufsicht zu haben und müßte sie deshalb in den Gastraum / Biergarten mitnehmen. Um Mißverständnisse vorzubeugen, kann man das Einverständnis des Gastwirtes einholen, Pflicht ist es jedoch nicht.


Also jetzt mal "Praxis". Ich sitze mit meinem RangeBag auf der Terasse des Italieners. WER soll mich auffordern die Tasche zu öffnen?

Wirt und Gäste schon mal nicht.

Die Polizei? Hatte ich schon bei einer Verkehrskontrolle. Ich hab ihnen den Schlüssel hgingehalten und habe gesagt sie müssen selbst aufsperren da ich als Schütze die Tasche nur zuhause und im Vereinsheim öffnen darf. Niocht jedoch unterwegs. DIE haben dann auch nicht aufgemacht.

Kann mir also jemand erklären wie jemand darauf kommt bzw. wie man das feststellen/überprüfen kann/soll/darf dass in meiner Tasche neben mir eine Waffe ist.

Geschrieben

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Kann mir also jemand erklären wie jemand darauf kommt bzw. wie man das feststellen/überprüfen kann/soll/darf dass in meiner Tasche neben mir eine Waffe ist.


Eine Kombination aus Verfolgungswahn und vorauseilendem Gehorsam. Sachlich fundiert sind solche Befürchtungen in keinster Weise. Das Leben ist gar nicht so schwer. chrisgrinst.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Kann mir also jemand erklären wie jemand darauf kommt bzw. wie man das feststellen/überprüfen kann/soll/darf dass in meiner Tasche neben mir eine Waffe ist.


Naja, wenn ich mir mal die Transportbehälter von ca 90% der Schützenkollegen so ansehe, dann liegt es sehr nahe, was Transportiert wird. (Aufkleber / Aufnäher, Holster oder Gehörschutz ausserhalb der Tasche etc) eek2.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Naja, wenn ich mir mal die Transportbehälter von ca 90% der Schützenkollegen so ansehe, dann liegt es sehr nahe, was Transportiert wird. (Aufkleber / Aufnäher, Holster oder Gehörschutz ausserhalb der Tasche etc)
eek2.gif


Genau das begreif ich einfach nicht. Man muß sich ja keine Probleme künstlich schaffen. Waffen transportiert man in neutralen, unauffälligen Behältern. AZZANGEL.gif

Geschrieben

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Eine Kombination aus Verfolgungswahn und vorauseilendem Gehorsam


Eben wink.gif

Deshalb misch ich mich ausnahmsweise mal wieder in eine solche Diskussion ein. Bei uns im Verein ist´s momentan schon schwierig mit der Waffe vom Schützenstand zur Tasche zu kommen. Warum? Wegen der Fähnchen. Am Schützenstand zwischen den Serien sind sie nicht vorgeschrieben (und auch unsinnig) und in der Tasche auch da dann der Verschluss nicht zugeht.

Also proben wir den Aufstand die 2 Meter vom SChützenstand zur Tasche wink.gifchrisgrinst.gifgaga.gif

@LesBaer

Naja, wenn wer mit den von Dir genannten Köfferchen (die Zeit hab ich hinter mir wink.gif) rumläuft und sich so auch noch in die Kneipe setzt muss das alles natürlich bis ins letzte ausleuchten und problematisieren.

Bleibt aber trotzdem die Frage wer mich auffordern kann den Koffer zu öffnen. Ich tu´s nicht!!!!

Geschrieben

Von wegen Waffen ständig unter Aufsicht halten:

Zu meiner BW-Zeit war ich mal im Manöver. Dort gab es eine Mannschaftsdusche (großer Raum mit 50 Brauseköpfen unter der Decke). Ein britischer Kradmelder kam rein, hatte nix an, aber seine Sterling unterm Arm chrisgrinst.gif

Geschrieben

Antwort auf:

trotzdem ist es lustig wenn man sieht wie sich manche in der Gesetzesauslegung gegenseitig übertreffen.

Leider habe ich für Sportschützen nichts spezielles. Deshalb habe ich mich bisher zurückgehalten (obwohl wir ALLE unsere Köfferchen mit in die Kneipe zur Nachbesprechung nehmen).


Wenn sich alle Menschen ständig an alle bestehenden Gesetze und Regelungen halten würden, würde wahrscheinlich die Welt zusammenbrechen crazy.gif

Geschrieben

Jennerwein nimms nicht persönlich, aber da steckt mal wieder

eine gehörige Portion Standesstolz dahinter ich als Jäger daaf dat. Jäger nehmen sich bei meinem Stammbüma auch heraus am Rand einer sozial nicht zimperlichen mittleren Stadt ihren Silberbüchsbockdrilling großspurig aus dem Benzkofferraum zu zerren und mit geschultertem Objekt

ca 50m durchs freie zu stolzieren "Im Zusammenhang mit der Jagd". Einer von denen kam mir nach einem freundlich formulierten Hinweiß mal dumm. Ich glaube nicht das der das

nochmal machen würde. Wir legalen Waffenbesitzer werden alle in eine Kiste geworfen wenn´s mal richtig ans Verschärfen geht. Stell Dir vor, du sitzt in deiner Waldkneipe in der Ecke steht Dein entladenes Gewehr.

Ein sportliches zwielichtiges jüngelchen schnappt sich das

Teil, während Du am Kotlett würgst und rennt damit die 100m in 10,4s. Dann erklär mal dem Amt deine Zusammenhangstätigkeit. Richtig, er hätte auch den verschl. Koffer oder das Futteral klauen können nur das ist schon wieder eine Stufe schwerer und leichter zu beichten.

Oder mußt Du wenn beim Bier draußen eine Sau vorbeiläuft

blitzschnell "nachsetzen"?

Ich selbst bin kein Jäger, habe aber durchaus Achtung und vor allem Tolleranz gegenüber solchen, wir sollten uns aber egal ob Schütze oder Jäger nicht unbedingt provokativ gegenüber Leuten verhalten, die unsere Hobby´s vorlieben oder Berufungen durch ständige Medienhetze im falschen Licht sehen. Nur Einigkeit macht stark.

nichts für ungut

Major Tom

Geschrieben

http://foren.waffen-online.dehttp://foren....true#Post216556

Die ganze Sache (insbesondere auch Bundesdrucksache auf Seite 3) ist hier nachzulesen. Bis auf den Zeitungsartikel.

Antwort auf:

Intelligente Verteidigung!


Danke wink.gif Aber ohne Knight wär´s echt schlecht ausgegangen. Zumindest wär´s wohl eine Verhandlung geworden.

Deshalb war für uns die Drucksache weit weit mehr wert als das Papier auf dem es gedruckt wurde wink.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Naja, wenn ich mir mal die Transportbehälter von ca 90% der Schützenkollegen so ansehe, dann liegt es sehr nahe, was Transportiert wird. (Aufkleber / Aufnäher, Holster oder Gehörschutz ausserhalb der Tasche etc)
eek2.gif


Genau das begreif ich einfach nicht. Man muß sich ja keine Probleme künstlich schaffen. Waffen transportiert man in neutralen, unauffälligen Behältern.
AZZANGEL.gif


Genau! Deshalb transportiere ich meine Kurzwaffe(n)mit allem Zubehör in einer uralten und sehr schäbig aussehenden Sporttasche. Natürlich mit ohne jedem Aufkleber und solchen Hundepfuisachen.

Von meinem Haus aus sind es bis zum Schießstand nur ca. 500m.

Meistens fahre ich mit dem Fahrrad dorthin, Tasche auf dem Gepäckträger.

Möchte den sehen der darauf kommt, dass ich Waffen transportiere... rolleyes.gifDas Teil sieht so ramponiert aus, dass man vielleicht ein durchgeschwitztes T-shirt und ein paar verkäste Turnschuhe darin vermuten könnte.

Waffenköfferchen in der Sporttasche natürlich verschlossen cool.gif

Man weiß ja nie...

Gruß Habakuk

im FWR

Geschrieben

Antwort auf:

Jäger nehmen sich bei meinem Stammbüma auch heraus am Rand einer sozial nicht zimperlichen mittleren Stadt ihren Silberbüchsbockdrilling großspurig aus dem Benzkofferraum zu zerren und mit geschultertem Objekt ca 50m durchs freie zu stolzieren "Im Zusammenhang mit der Jagd".


Meiner bescheidenen Meinung nach ist das nicht erlaubt. Das könnte richtig fetten Ärger geben. Der §13 Abs 6 scheint mir jedenfalls nicht anwendbar, da hier ein klarer Kriterienkatalog angegeben ist und keine dieser Kriterien zutrifft. Insofern kann der Transport nur nach §12 Abs 3 Nr. 2 erfolgen und der macht keinen Unterschied zwischen Jäger und Sportschütze. Eine Ausnahme wäre höchstens denkbar, wenn er gerade auf dem Weg zur Jagd ist und noch mal schnell beim Büchsenmacher vorbeischauen möchte. Noch ein Grund mehr, wo das WaffG ziemlicher Käse ist. Als ob es darauf ankäme, dass der Jäger hinterher noch zur Jagd fährt oder nicht. icon13.gif

§13 Abs 6

Antwort auf:

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.


bye knight

Geschrieben

Antwort auf:

Jennerwein nimms nicht persönlich, aber da steckt mal wieder

eine gehörige Portion Standesstolz dahinter ich als Jäger daaf dat.


Auch wenn es so rübergekommen ist, das war nicht gemeint.

Ein etwas entspannterer Umgang mit dem Thema würde aber auch den Sportschützen weiterhelfen. Über den seltsamen Neuregelungen des Waffengesetzes übersehen die nämlich gerne die Verbesserungen die dabei waren, ganz besonders betreffend des Führens von Waffen.

Antwort auf:

Jäger nehmen sich bei meinem Stammbüma auch heraus am Rand einer sozial nicht zimperlichen mittleren Stadt ihren Silberbüchsbockdrilling großspurig aus dem Benzkofferraum zu zerren und mit geschultertem Objekt

ca 50m durchs freie zu stolzieren "Im Zusammenhang mit der Jagd".


Was ist so schlimm dran?

Antwort auf:

Einer von denen kam mir nach einem freundlich formulierten Hinweiß mal dumm. Ich glaube nicht das der das

nochmal machen würde.


Kann es sein, daß Du etwas überreizt bist?

Antwort auf:

Stell Dir vor, du sitzt in deiner Waldkneipe in der Ecke steht Dein entladenes Gewehr.

Ein sportliches zwielichtiges jüngelchen schnappt sich das

Teil, während Du am Kotlett würgst und rennt damit die 100m in 10,4s. Dann erklär mal dem Amt deine Zusammenhangstätigkeit.


Unterstell mir doch nicht derartige Dämlichkeit. Die Ecke in die man die Waffe stellt befindet sich hinter dem Stuhl auf dem man sitzt und nicht 20 Meter entfernt am anderen Ende der Kneipe.

Antwort auf:

Oder mußt Du wenn beim Bier draußen eine Sau vorbeiläuft

blitzschnell "nachsetzen"?


Das stufe ich mal in die Rubrik "Polemik" ein.

Antwort auf:

... wir sollten uns aber egal ob Schütze oder Jäger nicht unbedingt provokativ gegenüber Leuten verhalten, die unsere Hobby´s vorlieben oder Berufungen durch ständige Medienhetze im falschen Licht sehen. Nur Einigkeit macht stark.


Die Ansicht, daß eine Waffe "provokativ" wäre beruht auf der (bei Sportschützen leider sehr verbreiteten) Mystifizierung von Waffen. Eine Waffe ist ein Arbeitswerkzeug wie jedes andere auch. Warum provoziere ich, wenn ich mein Arbeitswerkzeug bei mir habe?

Die Akzeptanz der Tatsache, daß zur Jagd Waffen benutzt werden ist in der (unbewaffneten) Bevölkerung übrigens verblüffend hoch. Bisher hatte ich noch kein Erlebnis, daß sich jemand "provoziert" fühlte wenn ich ihm begegnet bin.

Geschrieben

Ach Jennerwein. Ärgere Dich doch nicht. ICH bin auch "nur" Sportschütze, weis aber was Du meinst und bin voll auf Deiner Linie.

Der Keil Sportschützen/Jäger kommt in diesem Thread keinesfalls von Dir.

Da will nur jemand von sich selbst ablenken.

PS: Ich finde es übrigens richtig und wichtig dass wir mit unseren Waffen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgehen aber auch nicht mehr. Unsere "Fähnchenfront" übertrifft sich da gegenseitig mit "erweiterten" chrisgrinst.gif Vorschriften die im Vereinslokal gemacht werden.

Der momentane Stand ist Waffe im Koffer absperren, Munition im anderen Koffer absperren und, jetzt kommts.. chrisgrinst.gif Verschluss ausbauen und wieder getrennt transportieren. Am besten in der Hosentasche weil man dann wenigstens ein Teil unterwegs schnell mal jemandem zeigen kann gaga.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Antwort auf:

Jäger nehmen sich bei meinem Stammbüma auch heraus am Rand einer sozial nicht zimperlichen mittleren Stadt ihren Silberbüchsbockdrilling großspurig aus dem Benzkofferraum zu zerren und mit geschultertem Objekt ca 50m durchs freie zu stolzieren "Im Zusammenhang mit der Jagd".


Meiner bescheidenen Meinung nach ist das nicht erlaubt. Das könnte richtig fetten Ärger geben. Der §13 Abs 6 scheint mir jedenfalls nicht anwendbar, da hier ein klarer Kriterienkatalog angegeben ist und keine dieser Kriterien zutrifft. Insofern kann der Transport nur nach §12 Abs 3 Nr. 2 erfolgen und der macht keinen Unterschied zwischen Jäger und Sportschütze. Eine Ausnahme wäre höchstens denkbar, wenn er gerade auf dem Weg zur Jagd ist und noch mal schnell beim Büchsenmacher vorbeischauen möchte. Noch ein Grund mehr, wo das WaffG ziemlicher Käse ist. Als ob es darauf ankäme, dass der Jäger hinterher noch zur Jagd fährt oder nicht.
icon13.gif

§13 Abs 6

Antwort auf:

Ein Jäger darf Jagdwaffen zur befugten Jagdausübung einschließlich des Ein- und Anschießens im Revier, zur Ausbildung von Jagdhunden im Revier, zum Jagdschutz oder zum Forstschutz ohne Erlaubnis führen und mit ihnen schießen; er darf auch im Zusammenhang mit diesen Tätigkeiten die Jagdwaffen nicht schussbereit ohne Erlaubnis führen.


bye knight


Auch hier lautet das Zauberwort "im Zusammenhang damit". Ein Besuch beim Büchsenmacher steht ohne den geringsten Zweifel im Zusammenhang mit der Jagd. Instanthaltung des Werkzeugs steht nunmal im Zusammenhang mit dem Handwerk.

Der §13 ist so zu verstehen, daß ein Jäger die Waffe nie verpacken muß, da jeder (legale) Umgang mit der Waffe im Zusammenhang mit der Jagd steht.

Aus naheliegenden Gründen werden die Waffen natürlich schon verpackt. Mit einer Waffe auf der Schulter würde ich nicht durch die Frankfurter Innenstadt spazieren. 021.gif

Geschrieben

Antwort auf:

PS: Ich finde es übrigens richtig und wichtig dass wir mit unseren Waffen im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften umgehen aber auch
nicht mehr
. Unsere "Fähnchenfront" übertrifft sich da gegenseitig mit "erweiterten"
chrisgrinst.gif
Vorschriften die im Vereinslokal gemacht werden.

Der momentane Stand ist Waffe im Koffer absperren, Munition im anderen Koffer absperren und, jetzt kommts..
chrisgrinst.gif
Verschluss ausbauen und wieder getrennt transportieren. Am besten in der Hosentasche weil man dann wenigstens ein Teil unterwegs schnell mal jemandem zeigen kann
gaga.gif


Jau, da bleibt einem wirklich die Spucke weg. Dieser Tage hatte ich einen netten Plausch mit den Leuten der Ordnungsbehörde. Die haben sich vor Lachen auf dem Boden gekugelt über den Unsinn der da verzapft wird.

021.gif021.gif021.gif

Das Gesetz verlangt noch nicht einmal, daß der Waffenkoffer abgeschlossen ist.

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