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Glock 15 oder 17 möglich bei WBK Eintrag SPORTpistle 9mm?


TheLonestar

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo, liebe Leute!

Darf ich mir bei einem offenen Eintrag (über DSB) SPORTpistole 9mm, eine Glock 17 oder 19 kaufen, oder sind die zu kurz oder sonstwie nicht mit der Präposition "Sport" versehen?

Vielen Dank für Antworten im Voraus!

Geschrieben

Hey LoneStar,

in Deiner WBK steht vermutlich nur "Selbstladepistole 9 mm".

Im Prinzip kannst Du Dir alles kaufen, was diese 2 Kriterien erfüllt.

Wie Du damit sportlich zurechtkommst, ist ein anderes Thema. Bei Wettkämpfen sollte die Waffe natürlich in den Messkasten passen.

Aber das sollte bei der Glock doch der Fall sein. (Soweit ich die SpoO kenne, gibt es bei Revolvern eine Maximallänge)

Ein weiterer Faktor wäre noch, wenn es die 3. oder weitere KW ist, und deshalb über den Verband genehmigt wurde: Da muss man z.B. bei uns, schon bei der Beantragung beim Verband, das Modell angeben.

Man kann dann natürlich eine andere kaufen als angegeben, wobei ich nicht weiß, wie das zukünftige Beantragungen beeinflussen würde. wink.gif

Wolli

Geschrieben

Da IPSC auch "Sport" ist und die Glock17 zugelassen ist, wird es da wohl keine Probleme geben. IPSC gibts zwar nicht beim DSB, aber das ist wohl egal.

Bei mir in der WBK steht übrigens nur "Pistole 9mm", genau wie ich es beantragt hatte. Das ist schön allgemein und man muß sich hinterher keine Gedanken machen, ob die Wunschkanone auch dem Eintrag entspricht.

Gruß

Sentenced7

P.S. Ich schieß z.B. auch die Glock17 im BSSB und nur "rein zur Gaudi". Also nix Wettkampf o.Ä.

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There is only one way to come into this world, but so many ways to leave.

Mitglied im FWR Nr. 22154

Geschrieben

Das siehst du zu eng. Auch im DSB kann ich mit der Glock Grosskalibergebrauchspistole schiessen.

Wär ja noch schöner wenn man jetzt schon den Typ und das Modell vorschreiben könnte/wollte.

Kauf sie dir ruhig.

Grüsse

Geschrieben

Hallo !

Entscheidend ist die Sportordnung Deines Verbandes. Eine Pistole, die laut Sportordnung für die von Dir geschossene Disziplin zugelassen ist, kann als Sportpistole betrachtet werden, auch wenn die Waffe vom Hersteller als Gebrauchspistole entwickelt wurde.

Ich hab leider keine Ahnung, was genau in der DSB-Sportordnung steht. Beim BDS gibt es für Pistolen z. B. eine Mindestvisierlinie von 145 mm(Analog zur Mindestlauflänge beim Revolver), für die 9 mm Pistolen von Glock bedeutet dies folgendes:

Glock 17: OK

Glock 19: OK

Glock 26: Genau 1 mm zu wenig Visierlinie (laut Herstellerangabe)

Am besten Du wirfst einen Blick in Eure Sportordnung.

------------------

Gruß JM

FWR-Mitglied 19XXX

Geschrieben

also strenggenommen ist die bezeichnung SPORTPISTOLE 9mm sowieso nicht ganz in ordnung. eine sportpistole grosskaliber habe ich noch nirgendwo gesehen ... confused.gif

sportpistole wird meines wissens nur für kleinkaliberwaffen verwendet. die anderen heissen dann im sinne der Sportordnung gebrauchspistole oder zentralfeuerpistole grosskaliber.

solltest du diese disziplinen anstreben, dann kauf dir eine glock und hab spass mit ihr, ABER: prüfe vorher, ob dir der abzug wirklich liegt (=ausprobieren, aber gründlich).

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Lotzinger:

also strenggenommen ist die bezeichnung SPORTPISTOLE 9mm sowieso nicht ganz in ordnung. eine sportpistole grosskaliber habe ich noch nirgendwo gesehen ...
confused.gif

Na ja, also in meiner WBK steht "Sportrevolver .357 Mag. mit mind. 4" Lauf" und "Sportpistole .40 S&W".

Die Erlaubnisbehörden verwenden den Begriff offensichtlich anders als die Verbände (in diesem Fall DSB).

------------------

Gruß JM

FWR-Mitglied 19XXX

[Dieser Beitrag wurde von JM am 19. August 2002 editiert.]

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von JM:

Die Erlaubnisbehörden verwenden den Begriff offensichtlich anders als die Verbände (in diesem Fall DSB).

Nein, ich glaube eher dass die Verbände oder Behörden den Wortlaut der Befürwortung oder Eintragung mehr oder weniger "gedankenlos" verfassen.

Bei mir z.B. war´s genau umgekehrt. Verband schreibt "Sportrevolver mind. 6 Zoll Lauflänge" und in der WBK als Voreintrag steht dann " Revolver .357 Magn"

Nix mehr mit "Sport" und nix mehr mit "Lauflänge"

Das Sport kannst also getrost vergessen. Es ist wie oben gesagt. Du kannst kaufen was dem Kaliber und der Waffe (Pistole oder Revolver) nach dem VOREINTRAG entspricht.

Probleme, wenn überhaupt, bekommst du dann wenn die Waffe bei deinen SPORTSKOLLEGEN nicht der geschossenen Disziplin entspricht.

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von JM:

Hallo !

Entscheidend ist die Sportordnung Deines Verbandes. Eine Pistole, die laut Sportordnung für die von Dir geschossene Disziplin zugelassen ist, kann als Sportpistole betrachtet werden, auch wenn die Waffe vom Hersteller als Gebrauchspistole entwickelt wurde.

Stimme dir zu!

Wenn der Verein oder Verband eine dementsprechende Bescheinigung ausgestellt und die Behörde dies so übernommen hat, gilt als Grundlage für das Bedürfnis deren Sportordnung.

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