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IGNORED

ganz einfach 4 Kurzwaffen als Jäger??


etmar

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Geschrieben

Danke für die Antwort micgrote!

Ich werd mal versuchen die SB davon zu überzeugen,daß man besser mit .45er Schrot oder frangible Geschossen als mit KK auf Dachs/Fuchs schießt.

Ist doch wirklich vernünftiger sowohl von Wirkung als auch von der Hinterland Gefährdung,oder?

Waidmannsheil und freundliche Grüße willo

Geschrieben

Willo,

vernünftiger ist das schon - aber wir reden hier nicht über Vernunft sondern über das Waffenrecht grin.gif

Mir hat meine SB einen Schwarzpuler-Perkussionsrevolver auf das 2-Kurzwaffen-Kontingent mit angerechnet.

Und mein mit "vernünftigen" Gründen untermauerter Einspruch wurde von der Bezirksregierung kostenpflichtig abgewiesen.

Dir viel Erfolg und Waidmannsheil

Michael

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich werd mal versuchen die SB davon zu überzeugen,daß man besser mit .45er Schrot oder frangible Geschossen als mit KK auf Dachs/Fuchs schießt.


Probier das aber aus, bevor Du mit den .45-Schroten in die Falle langst. Visier hat die KW-Schrotkaliber mal verglichen, und wenn ich mich recht erinnere, hatten die .45er deutlich mehr Wumms!

Mit Frangible auf den Dachs? Wenn er in der Falle sitzt, wird 's vermutlich der Falle schaden, wenn er nicht in der Falle sitzt, ist es (imho) verbotnene Kurzwaffenjagd, oder schießt Du den gesprengten Dachs bei der Baujagd mit der KW?

Geschrieben

Den Test der Kurzwaffenschrote kenn ich.

Man könnte die Fallen ja mit einer Kugelfangfläche,die natürlich den Frangiblegeschossen stand hält, ausrüsten.

@Rodney Ich weiß jetzt aber ehrlichgesagt nicht wie Du darauf kommst ,daß ich verbotene Jagd mit der Kurzwaffe ausüben könnte, nur weil ich statt einer mit Bleigeschossen bestückten 22er eine mit Fragiblegeschossen bestückte Großkalibrige benutzen will.Die 22er Blei Projektile schaden der Falle auch und haben eine höhere Abprallergefahr(nach meiner Meinung)im Vergleich zu Frangible.

MfG

Geschrieben

In Antwort auf:

@Rodney Ich weiß jetzt aber ehrlichgesagt nicht wie Du darauf kommst ,daß ich verbotene Jagd mit der Kurzwaffe ausüben könnte, nur weil ich statt einer mit Bleigeschossen bestückten 22er eine mit Fragiblegeschossen bestückte Großkalibrige benutzen will.


Ich dachte bei Frangibles, dass Du u.U. nicht mehr bei der Fallen oder Baujagd warst. Da macht es allerdings keinen Unterschied, ob es eine .22er oder eine .45er ist. Bau- und Fallenjagd in beiden Fällen erlaubt (es sei denn Euer LJG sagt was anderes), ansonsten gilt (und das schoß mir sozusagen beim lesen durch den Kopf):

BJG, § 19 Sachliche Verbote

(1) Verboten ist

2.d)auf Wild mit Pistolen oder Revolvern zu schießen, ausgenommen im Falle der Bau- und Fallenjagd sowie zur Abgabe von Fangschüssen, wenn die Mündungsenergie der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt;

Geschrieben

In Antwort auf:

Jetzt gibts u.U. den Perkussionsrevolver auf Gelb. Wie sich das konkret auf das "Kontingent" auswirkt, da bin ich momentan überfragt.


WBK-Gelb ist für Sportwaffen und Sportwaffen wirken sich (zumindest bei uns) nicht auf das Jäger-Kontingent aus.

Geschrieben

In Antwort auf:

der Geschosse mindestens 200 Joule beträgt


Das ist auch ein gutes Argument für mich,da meine .22er gar nicht die 200 Joule erreicht.

MfG willo

Geschrieben

Wenn sich der SB strikt an Ziff. 32.1 WaffVwV hält (oben von borussenjoe zitiert), wird es in der Tat schwierig mit KW 3 und 4. Aber wie schon gesagt, klappt es in der Regel mit dem Wisch vom LJV. Das beeindruckt die meisten SB... smirk.gif

Geschrieben

Ich gebe zu, nicht mehr alle Antworten des Threads im Kopf zu haben... AZZANGEL.gif

Wie sehen die konkreten Erfolgsaussichten bei mir aus, eine 3. KW als Jäger zu bekommen, wenn ich eine Pistole in .44 Mag und einen Revolver in .357 Mag habe? Habe eben gerade ganz frisch einen Fallenlehrgang absolviert, und würde mir nun gerne einen Revolver in .22lfB zulegen.

Oder verlangt da die Behörde womöglich erst noch, daß ich zuerst meine Fallen bei der Unteren Jagdbehörde registrieren lassen ( ja, ja: Fallen werden in Bayern mit zahlreichen Nummern, etc. versehen und sind somit wie eine Waffe ihrem Besitzer zuzuordnen ), BEVOR ich ein evtl. Bedürfnis für einen .22er Revolver ausgestellt bekomme?! confused.gif Wäre aber ehrlichgesagt ziemlich doof, da der Waffenkauf mein erstes Ziel war, da dieser sich meistens länger hinzieht, als der Kauf einer Falle.

Und mit irgendwas muß ich ja schließlich anfangen, wenn ich meine Fallenjägerausrüstung komplettieren möchte.

IMI

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Antwort auf:

du legst dein Prüfungszeugnis vor und kriegst die Erwerbsberechtigung für die KK-KW. Alles andere würde keinen Sinn machen! Kein Anspruch aber gute Argumente!


War heute Vormittag in meiner Waffenbehörde: Alles klappte wie am Schnürchen: Mit der Bitte um einen Voreintrag für meine 3.KW auf Jagdschein ( habe bereits ein Pistole in .44Mag, einen Revolver in .357Mag, und nun der Antrag auf einen Revolver in .22lfB ) legte ich zugleich mein Fallenjadzertifikat vor; dann hieß es nur noch den 3-seitigen Anmelde-/Antragsbogen ausfüllen, ein paar nette Worte wechseln, ab zur Kasse, 66,46 Euro zahlen, zurückgehen um meine inzwischen ausgefüllte WBK zu holen, bedanken und nachhause gehen.

Summa summarum dauerte mein Aufenthalt in unserem Landratsamt für die WBK-erteilung 10 min. icon14.gificon14.gificon14.gif

Bei uns in Niederbayern geht das immer so flott chrisgrinst.gif!

IMI

Geschrieben

Die Gebühr wurde falsch berechnet! Entweder mit Muni zuwenig Gebühr oder ohne Muni zuviel Gebühr!!

warum stimmt Sb zu? Bleiben wir entsprechend der WaffKostV bei DM. Du mußt entweder mit Muni 160 DM (81,81€) zahlen oder ohne Muni 110 DM!!! confused.gif

Geschrieben

Antwort auf:

Die Gebühr wurde falsch berechnet! Entweder mit Muni zuwenig Gebühr oder ohne Muni zuviel Gebühr!!

warum stimmt Sb zu?


@borussenjoe: SB hat wegen der schnellen Entscheidung zugestimmt, nicht wegen der Gebühr ! smile.gif

Die Gebühr ist in der Tat falsch berechnet. Ab 3. KW kostet die Erwerbserlaubnis 56,24 Euro, falls Munitionserwerbsberechtigung mit 25,56 Euro zu erteilen ist, wärens 81,80 Euro.

66,46 Euro ist Erwerbserlaubnis 1. oder 2. KW oder Selbstlade-Langwaffe mit Munitionserwerbsberechtigung (40,90 € + 25,56 €).

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