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Rechtlicher Status zw. Kauf und Anzeige


ponchielli

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Hallo.

Mich interessiert der rechtliche "Status", den man zw. dem Kauf beim Waffenhändler und der Anzeige des Kaufs bei der Behörde hat.

Nehmen wir an, man macht zw. diesen beiden Vorgängen schon einen Abstecher zum Schießstand (mit der neuen Waffe) und wird zufällig von der Polizei kontrolliert. Hat man dann mit Ärger zu rechnen, weil ja die Behördenstempel, etc. in der WBK fehlen? Oder ist hier nichts zu erwarten, weil man ja 14 Tage Zeit hat für die Anzeige (vgl. §28 Abs. 7 WaffG)?

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§ 35 Abs 5 Satz 2 schränkt die Verpflichtung zum mitführen der WBK, die sich aus § 35 Abs 5 Satz 1 ergibt für Jäger und Erben ein. Dieser Personenkreis kann Waffen ja ohne WBK erwerben. Gleichzeitig macht er zur Auflage, das ein schriftlicher Nachweis darüber mitgeführt wird, daß die Frist zur Anmeldung noch nicht verstrichen ist.

Wer Waffen auf WBK erwirbt, kann durch diese zumindest seine Erwerbsberechtigung nachweisen, auch wenn die Waffe noch nicht angemeldet ist. Zusammen mit einem schriftlichen Nachweis, das die Anmeldefrist noch nicht verstrichen ist, wird damit den Kontrollbefugnissen der Polizei etc. genüge getan.

Also im Klartext: Waffe zusammen mit WBK und Rechnung oder Kaufvertrag oder Bescheinigung der Überlassung mitführen.

Auf dem Schießstand selbst ist nichts dergleichen erforderlich.

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strenggenommen darf ich mit voreintrag sogar eine waffe beim händler abholen und mit ihr zum schiessstand gehen.

der voreintrag zeigt, dass du ein jahr lang berechtigt bist, so dass die polizei im falle einer kontrolle allenfalls den händler kontaktieren muss, wenn sie dir nicht glaubt.

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Ich habe eine ähnliche Frage:

Ich erwerbe eine Waffe (Einzellader) auf meine gelbe WBK beim Händler. Der Trägt natürlich die Waffe ein. Dann gehe ich mit der WBK zum Amt um den erwerb zu melden. Die Sachbearbeiterin behält die WBK da, und sagt mir das ich die WBK & Gebührenbescheid per Post zugeschickt bekommen.

SO nun habe ich also eine Waffe zuhause, ohne eine passende WBK. Sollte jetzt mal jemand (Polizei) sich für diese Waffe interessieren müssen die doch annehmen das diese Waffe illegal ist und nehmen diese erstmal mit. Wie soll soll ich den Herren klarmachen das diese Waffe legal erworben ist, ich habe ja kein Papier auf der Hand.

Klar ist ja auch das ich damit während dieser Zeit nicht auf den Schiessstand fahren kann, da ich für den Transport dahin ja die WBK bräuchte.

Sollte die Behörde sich jetzt Zeit lassen (ging hier aber sehr schnell) sitze ich ja quasi auf "heissen Kohlen"

Was meint Ihr. Wie kann man diese Schwierigkeiten umschiffen.

Tschö

Oli

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Zitat:

Original erstellt von ponchielli:

Hallo.

Mich interessiert der rechtliche "Status", den man zw. dem Kauf beim Waffenhändler und der Anzeige des Kaufs bei der Behörde hat.

Nehmen wir an, man macht zw. diesen beiden Vorgängen schon einen Abstecher zum Schießstand (mit der neuen Waffe) und wird zufällig von der Polizei kontrolliert. Hat man dann mit Ärger zu rechnen, weil ja die Behördenstempel, etc. in der WBK fehlen? Oder ist hier nichts zu erwarten, weil man ja 14 Tage Zeit hat für die Anzeige (vgl. §28 Abs. 7 WaffG)?

Du benötigst weder einen Vertrag, noch sonst einen schriftlichen Nachweis für was auch immer! Dein Händler wird und muss dir schliesslich die KW / Mehrlader in deine WBK eintragen und dies geschieht bekanntlich auch mit Angabe des Kauftages.

Das Posting von 700NE hat eigentlich nichts mit deiner Frage zu tun.

@Oli:

Die Mühlen in den öffentlichen Bereichen arbeiten nunmal überwiegend etwas langsam.

Also, was willst du? Entweder führst du ein ggf. langatmiges Gespräch mit dem Sachbearbeiter über die Möglichkeiten (erneutes Erscheinen wenn der Fall zur Bearbeitung ansteht!!?) oder du machst das, was hunderte täglich machen .... abgeben! Zumindest musst du sie dem Amt zur Bearbeitung vorlegen.

Die Behörde ist nicht verpflichtet dir eine beglaubigte Kopie auszustellen. Wenn man den Gedankengang nun noch weiterführt, kommt noch jemand auf die Idee und fragt sich, ob dies dann nicht auch noch gebührenpflichtig sein könnte. grin.gif

Wie auch immer: wenn du unbedingt willst, sei lieb und nett, mach selbst eine Fotokopie und bitte um den Behördenstempel.

Wie gesagt, die müssen dir nichts beglaubigen.

[Dieser Beitrag wurde von Astanase am 21. Juni 2002 editiert.]

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@Oli: Meine Behörde hat mir in einem ähnlichen Fall (neuer Eintrag sollte eine Woche dauern) eine Kopie gemacht und den Vermerk "Original liegt zur Bearbeitung bei der LV 1.2" draufgeschrieben. Diensiegel drunter, fettich. Die haben sich zwar erst geziert, aber nach kurzer Diskussion der Rechtslage dann so gehandelt.

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Lebenslänglich FWR#1911, in diesem Jahr geworbene Neumitglieder: 6, jetzt Du!

Together we stand, divided we fall

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Versteh ich nicht warum zum Eintrag eines Gewehres die gelbe WBK abgegeben werden muss. Bei uns ist das in 10 Minuten erledigt. Sachbearbeiter stellt Gebührenbescheid aus, damit geht's gleich zur Kasse, in der Zwischenzeit wird der Papierkram erledigt und die WBK abgestempelt, Quittung vorzeigen und WBK mitnehmen - fertig!

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gelöscht

[Dieser Beitrag wurde von 700NE am 21. Juni 2002 editiert.]

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Hallo,

Tja ich weiss auch nicht was länger dauert, das vervollständigen der Unterlagen des LRA oder das schreiben des Gebührenbescheids. wink.gif

Aber meist ist man nur ein paar Tage ohne. Ich werde es nächstes mal mit einer Kopie versuchen. Mal sehen.

Tschö

Oli

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Was habt ihr bloß für Behörden?

Wenn ich ´nen Erwerb melde,dann sage ich,daß ich die WBK zwecks Schießausübung bzw Munerwerb benötige( stimmt ja auch ).Dann nimmt meine Sachbearbeiterin die WBK,setzt den Stempel rein und macht SICH davon eine Kopie,sodaß ich das Original sofort wieder mitnehmen kann.Gebührenbescheid dann ca. 1-2 Wochen später per Post.

Gruß André

[Dieser Beitrag wurde von Andrè1 am 21. Juni 2002 editiert.]

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