pinkinson Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum1/HTML/004352.html Was stimmt denn nun? 2 Frage. Wann begint eigentlich die Wirkung des neuen (Waffen)Gesetztes nach der Verabschiedung? Habe irgendwas von 6 Monaten gehört, sitmmt das? Danke und cu, pinkinson Link to comment Share on other sites More sharing options...
Glock-Fan Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 Antwort auf Frage 2: Gesetze enthalten eine Vorschrift (meistens ganz zum Schluss), ab wann sie in Kraft treten. Das kann sofort ab Verkündung sein oder auch eine - dann genau genannte - Zeit später. Des weiteren gibt es Übergangsvorschriften, die besagen, dass bestimmte Teile des alten Gesetzes für eine gewisse Zeit weitergelten. Wie es sich mit dem neuen Waffengesetz verhält, ist noch nicht raus. Ich gehe aber davon aus, dass es gleichzeitig mit seiner Verkündung wirksam wird. P.S. Ich fürchte, Du bist jetzt auch nicht wirklich klüger... Link to comment Share on other sites More sharing options...
ripper Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 Zu Frage 2 siehe auch: http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum32/HTML/000822.html Zitat daraus unterster Absatz: "Folgendes weitere parlamentarische Verfahren ist vorgesehen: Am 12. Juni 2002 wird sich der Vermittlungsausschuss mit den Ergebnissen der vorbereitenden Arbeitsgruppe befassen und seinen Vermittlungsvorschlag beschließen. Am 14. Juni 2002 wird der Bundestag über das Vermittlungsergebnis beschließen. Am 21. Juni 2002 wird der Bundesrat über seine Zustimmung entscheiden. Auf diese Weise kann die Waffenrechtsnovelle noch in dieser Legislaturperiode im Gesetzblatt verkündet werden. Sie wird im Wesentlichen ein halbes Jahr nach der Verkündung in Kraft treten; das Verbot der Pump-guns wird hingegen sofort wirksam." Zitat Ende. und vergleiche dann mit http://www.visier.de/artikelbeitrag/artike...trag_16443.html Dort ist die Rede von September als Inkrafttretungsdatum des neuen WaffG. Schon widersprüchlich, nicht? Grüsse, RIP [Dieser Beitrag wurde von ripper am 19. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 gelöscht, weil falsch (siehe unten) [Dieser Beitrag wurde von falcon am 20. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
Da_Lachi Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 @falcon Bist du dir mit der Altersgrenze da sicher? Die wird doch in den Verordnungen geregelt und die können erst in Kraft treten, wenn das Gesetz in Kraft. Laut FWR soll die Altersgrenze am 1.1.2003 kommen. Weiß wer mehr? Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 die altersgrenzen kommen direkt ins gesetz. Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted June 19, 2002 Share Posted June 19, 2002 Auf jeden Fall sollte sich pinkinson schonmal in N nach einem Psychologen für sein fachärztliches Gutachten umschauen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Da_Lachi Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Wo hast du gelesen oder gehört, dass die direkt ins Gesetz kommt? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Da_Lachi Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Gut, dann hast du da recht. Aber wo steht der VORZUG der Altersgrenze? Das mit den Vorderschaftrepetierflinten ist klar (steht überall dabei, dass es sofort gültig wird), aber das die Altersgrenze vorgezogen wird, habe ich noch nirgends gelesen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Zitat: Original erstellt von Da_Lachi: Gut, dann hast du da recht. Aber wo steht der VORZUG der Altersgrenze? Das mit den Vorderschaftrepetierflinten ist klar (steht überall dabei, dass es sofort gültig wird), aber das die Altersgrenze vorgezogen wird, habe ich noch nirgends gelesen. Nix "Vorzug", ist das ganz normale Inkrafttreten. Verordnungsermächtigung und Unterwelt-Pumpgun-Verbot "sofort", der ganze Rest 6 Monate nach Verkündung. Wenn's also noch rechtzeitig verkündet tritt das ganze (restliche) Gesetz am 01.01.03, sonst am 01.02.03. D.h. auch die ganzen neuen Altersgrenzen (stehen im Gesetz) treten Anfang 2003 in Kraft. Udo Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Zitat: Artikel 19 (siehe Nr.8) Inkrafttreten, Außerkrafttreten,Fortgeltung von Vorschriften 1. Die in ... enthaltenen Verordnungsermächtigungen sowie das in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 festgesetzte Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, treten am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am [einsetzen: erster Tag des sechsten auf die Verkündigung folgenden Monats] in Kraft. (...) also hat das fwr recht, dass die altersgrenzanhebung nicht vorgezogen wird, sondern mit dem gesamten gesetz in kraft tritt. das von mir aus dem kopf oben geschriebenen war zwar auch mal richtig, der diesbezügliche vorschlag wurde aber offenbar nicht so umgesetzt. p.s.: das pumpgunverbot tritt auch gleich am tag nach der verkündung in kraft. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Hallo Freunde, hab was Lustiges für euch: Mein 17 1/2 jähriger Sohn, begeisterter Trapschütze, hat noch schnell vor Eintritt des neuen Waffengesetzes einen Antrag auf eine gelbe und grüne WBK eingereicht. Bedürfnis für die gelbe: Vorderschaftrepetierer. Der Sachbearbeiter hat (nach Rücksprache mit seiner Chefin) beides abgelehnt. Allerdings, so sagte er, bekomme mein Sohn mit 18 (also in einem halben Jahr) die gelbe WBK mit Pumpen-Eintrag(!), für die grüne muß er warten, bis er 21 ist. Da soll noch einer mit durchblicken. [Dieser Beitrag wurde von Flintograf am 20. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Denn Sie wissen nicht was sie tun... Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 eine gelbe mit pumpeneintrag ist ungefähr soviel wert, wie ein voreintrag für ein sturmgewehr auf die grüne: erstens wirst du keinen finden, der dir auf die gelbe eine pumpe verkauft (weil er fürchten müsste, wegen illegalem überlassen dranzukommen) und selbst dann würde der rechtswidrige voreintrag irgendwann auffallen und dann bist auch du respektive dein sohnemann dran. email hast du leider keine angegeben drum so: schreib mir bitte, welche behörde. ich sammle etwas beispiele für den effizienten vollzug des waffengesetzes in der gegend. [Dieser Beitrag wurde von falcon am 20. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinkinson Posted June 20, 2002 Author Share Posted June 20, 2002 Zitat: Original erstellt von beretta: Auf jeden Fall sollte sich pinkinson schonmal in N nach einem Psychologen für sein fachärztliches Gutachten umschauen. jupp, ich hab's verdient. Naja wenigstens weiss ich dann, daß ich normal bin... Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Könnte aber auch sein, dass Du theoretisch kein Gutachten mehr brauchst! Im neuen Waffengesetz heisst es ja für Altbesitzer, dass binnen eines Jahres ein solches vorgelegt werden muss. Wenn das Gesetz am 01.01.2003 Gültigkeit bekommt, Du aber im Dezember 2003 25 wirst dann bräuchtest Du kein Gutachten mehr. Du solltest Dich mal zur Sicherheit auf Deinem Ordnungsamt erkundigen. Grüsse beretta (92FS) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Andrè1 Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 @beretta Diesen Gedanken hatte ich auch schon.Würde bei mir sogar zutreffen. Gruß André Link to comment Share on other sites More sharing options...
beretta Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 Gilt natürlich nur, solange man sich in dieser Zeit keine Waffe beantragt, für die ein Gutachten erforderlich ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
falcon Posted June 20, 2002 Share Posted June 20, 2002 warum macht sich sc eigentlich die ganze arbeit, wenn es eh keiner liest: http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum2/HTML/000058.html zu artikel 1: nummer 1.c. (*****entest) -> § 6 Abs. 3 und 4 waffg neu nummer 4: (altersgrenze sportschützen) -> § 14 abs. 1 waffg neu [Dieser Beitrag wurde von falcon am 20. Juni 2002 editiert.] Link to comment Share on other sites More sharing options...
pinkinson Posted June 23, 2002 Author Share Posted June 23, 2002 jupp, das würde sogar gehen Link to comment Share on other sites More sharing options...
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