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IGNORED

Zwei rechtlichen Fragen


pinkinson

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Antwort auf Frage 2:

Gesetze enthalten eine Vorschrift (meistens ganz zum Schluss), ab wann sie in Kraft treten. Das kann sofort ab Verkündung sein oder auch eine - dann genau genannte - Zeit später.

Des weiteren gibt es Übergangsvorschriften, die besagen, dass bestimmte Teile des alten Gesetzes für eine gewisse Zeit weitergelten. Wie es sich mit dem neuen Waffengesetz verhält, ist noch nicht raus. Ich gehe aber davon aus, dass es gleichzeitig mit seiner Verkündung wirksam wird.

P.S. Ich fürchte, Du bist jetzt auch nicht wirklich klüger... wink.gif

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Zu Frage 2 siehe auch:

http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum32/HTML/000822.html

Zitat daraus unterster Absatz:

"Folgendes weitere parlamentarische Verfahren ist vorgesehen:

Am 12. Juni 2002 wird sich der Vermittlungsausschuss mit den

Ergebnissen der vorbereitenden Arbeitsgruppe befassen und

seinen Vermittlungsvorschlag beschließen. Am 14. Juni 2002

wird der Bundestag über das Vermittlungsergebnis beschließen.

Am 21. Juni 2002 wird der Bundesrat über seine Zustimmung

entscheiden. Auf diese Weise kann die Waffenrechtsnovelle noch

in dieser Legislaturperiode im Gesetzblatt verkündet werden.

Sie wird im Wesentlichen ein halbes Jahr nach der Verkündung

in Kraft treten; das Verbot der Pump-guns wird hingegen sofort

wirksam."

Zitat Ende.

und vergleiche dann mit

http://www.visier.de/artikelbeitrag/artike...trag_16443.html

Dort ist die Rede von September als Inkrafttretungsdatum des neuen WaffG.

Schon widersprüchlich, nicht?

Grüsse, RIP

[Dieser Beitrag wurde von ripper am 19. Juni 2002 editiert.]

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Gut, dann hast du da recht. Aber wo steht der VORZUG der Altersgrenze? Das mit den Vorderschaftrepetierflinten ist klar (steht überall dabei, dass es sofort gültig wird), aber das die Altersgrenze vorgezogen wird, habe ich noch nirgends gelesen.

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Zitat:

Original erstellt von Da_Lachi:

Gut, dann hast du da recht. Aber wo steht der VORZUG der Altersgrenze? Das mit den Vorderschaftrepetierflinten ist klar (steht überall dabei, dass es sofort gültig wird), aber das die Altersgrenze vorgezogen wird, habe ich noch nirgends gelesen.

Nix "Vorzug", ist das ganz normale Inkrafttreten.

Verordnungsermächtigung und Unterwelt-Pumpgun-Verbot "sofort", der ganze Rest 6 Monate nach Verkündung. Wenn's also noch rechtzeitig verkündet tritt das ganze (restliche) Gesetz am 01.01.03, sonst am 01.02.03.

D.h. auch die ganzen neuen Altersgrenzen (stehen im Gesetz) treten Anfang 2003 in Kraft.

Udo

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Zitat:

Artikel 19 (siehe Nr.8)

Inkrafttreten, Außerkrafttreten,Fortgeltung von Vorschriften

1. Die in ... enthaltenen Verordnungsermächtigungen sowie das in Anlage 2 Abschnitt 1 Nr. 1.2.1 festgesetzte Verbot von Vorderschaftrepetierflinten, bei denen der Hinterschaft durch einen Pistolengriff ersetzt ist, treten am Tag nach der Verkündigung in Kraft. Im Übrigen tritt dieses Gesetz am [einsetzen: erster Tag des sechsten auf die Verkündigung folgenden Monats] in Kraft. (...)

also hat das fwr recht, dass die altersgrenzanhebung nicht vorgezogen wird, sondern mit dem gesamten gesetz in kraft tritt.

das von mir aus dem kopf oben geschriebenen war zwar auch mal richtig, der diesbezügliche vorschlag wurde aber offenbar nicht so umgesetzt.

p.s.: das pumpgunverbot tritt auch gleich am tag nach der verkündung in kraft.

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Hallo Freunde,

hab was Lustiges für euch:

Mein 17 1/2 jähriger Sohn, begeisterter Trapschütze, hat noch schnell vor Eintritt des neuen Waffengesetzes einen Antrag auf eine gelbe und grüne WBK eingereicht.

Bedürfnis für die gelbe: Vorderschaftrepetierer.

Der Sachbearbeiter hat (nach Rücksprache mit seiner Chefin) beides abgelehnt. Allerdings, so sagte er, bekomme mein Sohn mit 18 (also in einem halben Jahr) die gelbe WBK mit Pumpen-Eintrag(!), für die grüne muß er warten, bis er 21 ist.

Da soll noch einer mit durchblicken.

[Dieser Beitrag wurde von Flintograf am 20. Juni 2002 editiert.]

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eine gelbe mit pumpeneintrag ist ungefähr soviel wert, wie ein voreintrag für ein sturmgewehr auf die grüne:

erstens wirst du keinen finden, der dir auf die gelbe eine pumpe verkauft (weil er fürchten müsste, wegen illegalem überlassen dranzukommen) und selbst dann würde der rechtswidrige voreintrag irgendwann auffallen und dann bist auch du respektive dein sohnemann dran.

email hast du leider keine angegeben drum so: schreib mir bitte, welche behörde. ich sammle etwas beispiele für den effizienten vollzug des waffengesetzes in der gegend.

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 20. Juni 2002 editiert.]

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Zitat:

Original erstellt von beretta:

Auf jeden Fall sollte sich pinkinson schonmal in N nach einem Psychologen für sein fachärztliches Gutachten umschauen.
grin.gif

jupp, ich hab's verdient. Naja wenigstens weiss ich dann, daß ich normal bin...

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Könnte aber auch sein, dass Du theoretisch kein Gutachten mehr brauchst! Im neuen Waffengesetz heisst es ja für Altbesitzer, dass binnen eines Jahres ein solches vorgelegt werden muss. Wenn das Gesetz am 01.01.2003 Gültigkeit bekommt, Du aber im Dezember 2003 25 wirst dann bräuchtest Du kein Gutachten mehr. Du solltest Dich mal zur Sicherheit auf Deinem Ordnungsamt erkundigen.

Grüsse

beretta (92FS)

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warum macht sich sc eigentlich die ganze arbeit, wenn es eh keiner liest:

http://foren.waffen-online.de/ubb/Forum2/HTML/000058.html

zu artikel 1:

nummer 1.c. (*****entest) -> § 6 Abs. 3 und 4 waffg neu

nummer 4: (altersgrenze sportschützen) -> § 14 abs. 1 waffg neu

[Dieser Beitrag wurde von falcon am 20. Juni 2002 editiert.]

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