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IGNORED

Waffenrecht Canada/Deutschland


Gast martinincanada

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Also ich weiss von einem Bekannten der seine Canadische "Trapper Licence über Österreich nach Deutschland bekommen hat.

Er hat den nach einer Jagdeinladung in Österreich auf nen Ösi-Jagdschein umschreiben lassen können, und der wiederum wurde in Deutschland anerkannt. Denn der Jagdschein ist ja auch in Deutschland nicht zwangsläufig an ne eigene Jagd bzw. eine Revierpacht gebunden.

Die ganze Aktion ist aber nunmehr auch 15 Jahre her, daher weiss ich nicht wie sich das heutzutage mit dem EU-Recht verhält... gaga.gif

Dann dürften die meisten Jagdscheininhaber die ich kenn gar keinen Schein haben...

Geschrieben

In Antwort auf:

@ SB zum Tema Zuverlässigkeit überprüfen

Wenn es in Canada, ähnlich wie in den USA, ein sog. "Criminal Register" gibt und ein Auszug aus demselben von einem vereidigten Dolmetscher übersetzt, gestempelt und gesiegelt wird (Ordnung muss sein, gelt ?), sollte das auch kein Problem sein, oder ?


Das könnte ein Problem für einen SB, sorry oder die, werden. smirk.gif

Wenn ich es richtig in Erinnerung habe, entscheidet das Bundesverwaltungsamt, über einen Antrag auf EWB für diverse ausländische Mitbürger. Die können das besser. ooo.gif

Bitte nicht die SB überfordern. Das ist ernst gemeint.

Gruß 50AE

Geschrieben

Richtig, soweit derjenige zu dem Zeitpunkt noch keinen festen Wohnsitz in D gemeldet hat. Ab Meldung Wohnsitz ist es die dortige Behörte zuständig, ausgenommen Nato Angehörige, da immer Bundesverwaltungsamt. Ich denke mal (wobei ich da unseren WO-Sachbearbeiter – den mit den zwei Katzen- als relativ sachkundig eindeutig in Schutz nehme), dass die dortigen Mitarbeiter bestimmt eher im Stande sind Gesetzestexte zu lesen als die, welche sich auf örtlichen Ämtern tarnen (hoffe, dass das nicht nur eine Vermutung ist).

Außerdem kann ich das mit dem BVA schon sehr gut verstehen. Wenn ich mitbekomme, wie gut viel auf den Ämtern Englisch können, da kann man sich nur noch wundern.

In vielen Großbetrieben der privaten Wirtschaft wäre da schon nichts mehr mit mittleren- oder sogar noch höher Dienst.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Mein lieber Makalu,

Du gehst heute wieder mächtig forsch ran!

Um auf einer kleinen, verstaubten Landratsbehörde inkompetente Fehlentscheidungen zu treffen, seine Sachkunde aus dem FRANKONIA-Katalog von 1984 zu beziehen, waffenrechtliche Befürwortungen, die zuvor durch das Bundesverwaltungsamt abgesegnet wurden, in Zweifel zu ziehen oder bestenfalls einen berechtigten Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis mehr als 19 Monate durch Aussitzen zu erledigen oder einfach amtseigene Gesetze neu zu erfinden braucht man keinen höheren Bildungsabschluss.

btw: this is not fiction!

Das ist eine kleine Auswahl von real existierenden Fällen, mit denen ich mich z.Zt. herumärgern muss. pissed.gif

So long, CM wink.gif

Gast martinincanada
Geschrieben

Es ist wirklich interessant wie unterschiedlich dieses Thema diskutiert wird. Überwiegend sehr sachlich und informativ.

Ich möchte kein neues Thema lostreten, aber grundsätzlich sollte jeder Mensch ungeachtet seiner Herkunft, seines Einkommens, seine Backgrounds, das Recht haben Jagen zu dürfen und das überall auf der Welt. Solange sich eine Jagdgemeinde hinter einer eigenen Sprache, einem Brauchtum, unendlichen Gesetzgebungen und unmenschlich teuren Gebühren verschanzt, die aus einer aristrokratischen Vergangenheit stammen, ist kein besseres Image in Sicht. Meine persönliche Meinung. Alles, was undurchsichtig erscheint wird von vielen abgelehnt - mit Recht, oder?

Es scheint sehr schwierig zu sein, meine Fragen zu beantworten, aber vielleicht deshalb, weil aus obigen Gründen keiner durchblickt, oder sich mit der jagdlichen Aussenwelt beschäftigt?

Ich kann Euch aber sagen wie ein deutscher Jäger in Canada behandelt wird - weil es sehr easy ist.

Ein deutscher Jäger will in Canada jagen. Also:

Waffe in den Koffer, aber nach Canada und am Flughafen den Jagdschein vorlegen. Einladung eines Outfitters, oder eines Freundes vorlegen, Importerlaubnis abgreifen - fertig!

Wer einen deutschen Jagdschein hat und in Kanada arbeiten will/darf nimmt seine Wummen im Safe mit, macht für $80 einen Jagdschein - good is.

Die Jagdsaison für Rehwild (Deer, Weißwedel) dauert in Nova Scotia rund 2 Monate (Nov, Dez). Es sind dann viele Jäger im Busch (logisch!). Wir müssen blazing orange tragen, damit wir gut sichtbar sind. Jäger grün ist verboten. Ist zwar hübsch, aber aus Sicherheitsgründen absoluter Unsinn.

Stationäre Hochsitze sind unbekannt, wir praktizieren die Drückjagd (flache Schüsse!), oder bauen uns Unterstände. Es gab in den letzten Jahren, meines Wissens nach, kaum Jagdunfälle. Auf positives Auftreten wird großen Wert gelegt, um das Ansehen der Jäger in der Bevölkerung nicht zu schädigen. Wir dürfen grundsätzlich überall jagen, aber fragen immer den Landbesitzer freundlich, bevor wir die Jagd beginnen. In 99% freut sich der Grundbesitzer und gibt uns sogar Tipps...und wir wissen sogar wann ein Antlerless Deer trägt! Siehe an!

Mein Eindruck nach 2 Jahren Canada ist: Man hat hier viele Freiheiten solange nichts falsch läuft! Wer hier mit Waffen spielt, jemanden verletzt o.ä. steht am nächsten Tag mit Foto und Namen in der Lokalzeitung, also passt man besser auf.

Vielleicht sollte ich noch sagen, das ich in einem deutschen Jagdhaushalt aufgewachsne bin, mein Vater war Alleinpächter einer relativ großen Jagd. Ich habe meinen Vater und Bruder viel Jahre auf der Jagd als Treiber, Futterträger o.ä.begleitet. Ich weiß also wovon ich rede. Habe mich aber damals mehr für das Angeln interessiert.

Der letzte Tipp mit dem Bundesverwaltungsamt war sehr hilfreich. Ich habe in den letzen Jahren mit den deutschen Ämtern eigentlich überwiegend gute Erfahrungen gemacht. Die Einstellung, dass die Ämter für den Bürger da sind und nicht umgekehrt hat sich immer stärker durchgesetzt... und wie man in den Wald hinein ruft so...

Wenn die Zeit reif ist werde ich mich an die dortigen Damen und Herren wenden.

Bis dahin Euch allen Waidmanns-Heil, vielen Dank für Tipps.

Cheers

Martin

PS: Und wer mal in Ostcanada jagen will kann mich gerne anfunken. Vielleicht kann ich helfen!

Geschrieben

Zuständigkeit des Bundesverwaltungsamtes Köln besteht für Deutsche Staatsangehörige mit Hauptwohnsitz außerhalb Deutschlands gemäß § 48 Abs. 1 Nr. 4 WaffG. Momentan sind die also Dein Ansprechpartner, das ist richtig.

Also machs gut. Schöne Grüße aus good old germany sendet Dir

SB

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