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IGNORED

Ausnahmegenehmigung nach §6 Abs. 3 VO - IPSC?


Schwarzwälder

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Ich freue mich für den BDMP, dass auch die kurzläufigen Revolver (5-6 schüssig) nun fürs sportliche Schiessen zugelassen sind. Ist die Ausnahmegenehmigung zeitlich befristet?

Aber leider geht es bei IPSC ja nicht primär darum, dass die für IPSC verwendeten Waffen nach §6 VO ein Problem sind, sondern die Schiessübungen nach §7 VO. Während es für Verbote nach §6 VO Ausnahmegenehmigungen (Abs. 3) vorgesehen sind, sind für Verbote nach §7 VO eben KEINE Ausnahmegenehmigungen vorgesehen! crazy.gif

Insgesamt halte ich es für eine eher raffinierte Taktik blush.gif der Regierung, Verbände erstmal via Ausnahmegenehmigung zu besänftigen und so vom Gang vor die Gerichte abzubringen. JETZT ist noch ein guter Zeitpunkt ein für allemal letztinstanzlich klären zu lassen, ob (und inwieweit!) z.B. Willkürverbote oder Kommissionen, die uns Sportordnungen verbieten wollen, mit unserer Rechtsordnung und dem GG vereinbar sind oder nicht.

Wenn wir erst 10 Jahre lang diese in der VO geschaffenen Prinzipien geschluckt haben und dann irgendein Depperl mit seinem Off Duty Ding etwas Böses anstellt und daraufhin die Ausnahmegenehmigung entzogen wird tongue.gif - dann wird KEIN Gericht diese VO-Praxis mehr umstossen oder wenigstens einschränken.

Dann haben wir für immer verloren - eingelullt durch vorübergehende "Ausnahmegenehmigungen". frown.gif

Grüsse,

Schwarzwälder

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meine güte, jetzt passiert endlich mal was positives, und natürlich ist das dann nur ein "trick"...

gaga.gif

wär ja auch ein wunder, wenn die schwarzmaler mal die füsse stillhalten könnten (mal so 24 stunden wenigstens...) ... aber nein, es wird geunkt und geunkt und wenn's dann doch nicht so schlimm kommt, dann war es wieder nur taktik und trick der bösen regierung, um uns in sicherheit zu wiegen, während im hintergrund heimlich die sektsteuer angehoben wird...

grlaugh.gifgaga.gif

weisst du, vielleicht sollte man sich mal damit abfinden, dass es nicht immer ganz dicke kommt und dass es immer auch die möglichkeit gibt, dass sich behörden mal für uns positiv verhalten.

rainbow.gif

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sorry, aber wenn ich mir die vorgänge der letzten jahre in unserem teutschland, in bezug auf gesetzgebung und verordnungen so ansehe und dies dann ggf. noch in verbindung mit dem moloch eu sehe, hat schwarzwälder durchaus recht.

warum regelung über eine ausnahmegenehmigung die jederzeit widerrufen werden kann an stelle einer eindeutigen gesetzlichen regelung die nur ungleich schwerer wieder geändert werden kann.......

diesem staat und seinen ideologen traue ich mittlerweile nicht einmal mehr bis zur nasenspitze!

wir wurden bisher bei der (w)affengesetzgebung verarscht und betrogen, warum sollte das zukünftig anderst laufen?

gerne würde ich mich vom gegenteil überzeugen (sic!) lassen.

happy weekend

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In Antwort auf:

... Wenn wir erst 10 Jahre lang diese in der VO geschaffenen Prinzipien geschluckt haben und dann irgendein Depperl mit seinem Off Duty Ding etwas Böses anstellt und daraufhin die Ausnahmegenehmigung entzogen wird - dann wird KEIN Gericht diese VO-Praxis mehr umstossen oder wenigstens einschränken.

Dann haben wir für immer verloren - eingelullt durch vorübergehende "Ausnahmegenehmigungen". ...


Genau DAS ist der Knackunkt!

Schwarzwälder hat recht!

Allen läuft der Speichel im Mund zusammen, wegen der "tollen" Ausnahmegenehmigung.

Dabei übersieht man leicht, dass es eben nur eine Ausnahmegenehmigung zu einem ANDERS lautenden Gesetzestext bleibt!

Die Ausnahmegenehmigung wird vielleicht bald wieder gekippt; der Gesetzestext bleibt!!!

IMI

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Hallo wahrsager,

über den positiven Aspekt habe ich mich ja auch gefreut (oder hast du meinen ersten Satz überlesen wink.gif )

Ansonsten bin ich seit >2 Jahren treuer Visier-Leser und habe Dr. Schillers Ausführungen zu Brenneke, Behrens und all den Vorgängen im BMI etc. lange genug in mich reingeschlungen, um nichts Besseres mehr erwarten zu können. Offenbar hast du dessen Stories schon vergessen? confused.gif

@all:

Einer unserer Forumsanwälte, carcano , hat vor gut einem Jahr analysiert:

In Antwort auf:

Zur Sache:
das Genehmigungserfordernis der Sportordnungen hielt ich aus verfassungsrechtlicher Sicht eher für problematisch.
Hier ist die Begründung des Kammerbeschlusses auch relativ dünn (naja, in 14 Tagen...).

Durchanalysiert habe ich es natürlich noch nicht. Daß das Anerkennungs- und Genehmigungs-Ermessen des Bundesverwaltungsamts kein freies ist, sondern ein verfassungsrechtlich gebundenes, hat das BVerfG immerhin nochmal ins Stammbuch geschrieben, obwohl es selbstverständlich ist.

Und zur Frage der Verhältnismäßigkeit gehört z.B. auch, daß im Zweifel nur denjenigen *Teilen* einer Sportordnung, die der Behörde suspekt erscheinen, die Genehmigung versagt werden darf, und nicht dem ansonsten in Ordnung befindlichen Gesamtwerk als solchen.
Dagegen kann man dann im Verwaltungsrechtsweg klagen (Verpflichtungsklage), und im Rahmen der dann vozunehmenden Prüfung und Abwägung wird der Bund darzulegen haben, warum zum einen gewichtige Gemeinschaftsinteressen durch bestimmte Passagen, Übungen, Disziplinen bedroht oder gefährdet sein sollen, und warum zum anderen das Gewicht der sportlichen Verbandsautonomie (grundrechtsgleich) verglichen dazu nicht überwiegt
.


Mit diesen von carcano genannten Darlegungen wird sich das BVA beim IPSC-Verbot richtig schwertun chrisgrinst.gif

M.E. gibt es jetzt nur noch den Weg dieser o.g. Verpflichtungsklage. Natürlich hängt für einige unserer Verbandsvertreter auch die berufliche Existenz am Waffenrecht dran und ich verstehe, dass man das Risiko scheut, vor Gericht zu ziehen und es sich mit wichtigen Leuten im BMI, BVA etc. zu verscherzen.

ABER: Der DSU hat´s letztes Jahr auch gewagt. Trotzdem ist er kurz nach dem Prozess vom BMI eingeladen worden und man verstand sich anscheinend besser denn je.

Brenneke betete dort zwar wieder runter, dass "die DSU im Ministerium mit 99 Kalibern, 66 Disziplinen und damit jeder Menge Waffen bekannt" blush.gif sei, aber ansonsten hat die DSU trotz nur 2 Wochen nach dem Urteil dort "einen positiven Eindruck im Ministerium" hinterlassen. smile.gif

So sollte es auch sein in einer Demokratie.

Grüsse,

Schwarzwälder

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In Antwort auf:

......und ich verstehe, dass man das Risiko scheut, vor Gericht zu ziehen und es sich mit wichtigen Leuten im BMI, BVA etc. zu verscherzen.


wenn man, nach ausschöpfung sämtlicher anderer mittel und wege, mit einem anderen menschen zu keinem, für beide seiten sinnvollen konsens gelangt und trotz überzeugung von der richtigkeit der eigenen meinung nicht klagt, dann hat man es nicht anderst verdient oder die sache ist einem doch zu unwichtig.

im moment heisst es abwarten, in der hoffnung, dass gewissen herrschaften im stillen kämmerlein der ministerien doch noch bewusst wird, dass wir immer noch in einem rechtsstaat leben....

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In Antwort auf:

..doch noch bewusst wird, dass wir immer noch in einem rechtsstaat leben....


Vor allen Dingen in einer Demokratie, wo sich eben nicht einer gegen den Willen aller anderen duchrsetzen kann/darf.

Es ist nur ziemlich traurig, dass man Politiker immer wieder auf diesen Grundsatz hinweisen muss. Der sollte doch nun wirklich in den Köpfen aller verankert sein. Aber wer weiß, vielleicht tritt bei einigen der Kelly-Bundy-Effekt auf: wenn sie sich mit etwas neuem beschäftigen, fällt eben etwas anderes aus dem Hirn...

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