Nothe Posted June 15, 2004 Share Posted June 15, 2004 Ich will meinem Neffen(11) eine Co2 Waffe schenken,darf der mit seinem Vater diese Waffe schießen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted June 15, 2004 Share Posted June 15, 2004 In Antwort auf: Ich will meinem Neffen(11) eine Co2 Waffe schenken,darf der mit seinem Vater diese Waffe schießen? Offiziel auf dem Schießstand ? Dann §27 WaffG - Unter 12 mit Ausnahmegenehmigung und einer zur Jugendarbeit geeigneten Aufsicht. Auf dem Dachboden ohne grosse Werbung davon zu machen ? Muss ich mal nachschlagen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Ganymed Posted June 15, 2004 Share Posted June 15, 2004 Unter Anderem hier -> http://www.bmi.bund.de/Gesetze/bmi_gesetze.../lexikon_W.html Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 Zitat aus: Anlage 1 WaffG Kinder sind Personen, die noch nicht 14 Jahre alt sind. Jugendliche sind Personen, die 14, aber noch nicht 18 Jahre alt sind. Gem. § 3 WaffG dürfen Kinder / Jugendliche nur unter Aufsicht eines weisungsbefugten Waffenberechtigten mit Waffen oder Munition umgehen. Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten wird, wie schon oben erwähnt, in § 27 WaffG geregelt. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Webley Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 In Antwort auf: Ich will meinem Neffen(11) eine Co2 Waffe schenken "Verbotenes Überlassen", definitiv strafbar, Strafe kann Teuro 10.000.- betragen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nothe Posted June 16, 2004 Author Share Posted June 16, 2004 Meine Frage ist ja darf er sie ab und zu mal schießen nicht darf er sie besitzen(Das nicht)oder Kaufen(Das schon gar nicht ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 Der 11-jährige Sohn darf die Waffe zwar privatrechtlich besitzen, aber waffenrechtlich nicht die "Tatsächliche Gewalt" ausüben. Also muß die CO2-Pistole von den Eltern (oder einem anderen Erwachsenen) sicher verwahrt werden. Ohne Sondergenehmigung vom zuständigen SB darf er, solange er nicht 12 ist, nirgendswo schießen, weder zu Hause noch auf dem Schießstand. Ab 12 darf Sohnematz mit Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten (schriftlich oder persönliches Dabeisein) und unter Beaufsichtigung durch einen extra dafür fähig befundenen Betreuer/Trainer schießen - aber nur auf zugelassenen Schießsstätten, nicht zu Hause oder anderswo. Der Transport der "Waffe" zum und vom Schießstand ist das nächste Problem. Danke, Jürgen-Edgar, dafür, das du uns Schützen und besonders unserem Nachwuchs das Leben so einfach gemacht hast! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 Du sprichst die Ausnahmegenehmigung nach § 27 Abs. 4 WaffG an, die von der Waffenbehörde zur Förderung des Leistungssports erteilt werden kann, wenn - durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie - durch eine Bescheinigung des Vereins die schießsportliche Begabung glaubhaft gemacht wird. Ich hab einem kleinen Talent, der immer durch seinen Vater begleitet wird, mal die Freude gemacht. Er hat mir einen ganz süßen Brief geschrieben, sich vielmals überschwänglich bedankt und erstattet mir nun immer Bericht über seine Ergebnisse bei den verschiedenen Meisterschaften. Inzwischen schießt der Knirps schon besser als sein daddy. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Völker Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 In Antwort auf: durch eine ärztliche Bescheinigung die geistige und körperliche Eignung sowie Kann der Knirps die denn eigentlich gleich ein paar Jahre älter und reifer für GK-Erwerb verwenden? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 Netter Gedanke, aber das Psychogutachten ist dann doch bei weitem aussagekräftiger. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Michael Grote Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 In Antwort auf: Netter Gedanke, aber das Psychogutachten ist dann doch bei weitem aussagekräftiger. Wer's glaubt Michael Link to comment Share on other sites More sharing options...
Silhouette Posted June 16, 2004 Share Posted June 16, 2004 Da lach ich als "Psychobegutachteter" doch gleich mal mit Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nothe Posted June 16, 2004 Author Share Posted June 16, 2004 Naja muss ich noch ein paar Jahre warten bis ich ihm eine Co2 schenken kann(Da würd er sicher traurig sein)(Ist mein lieblingsneffe) Oder es muss ja keiner wissen das der knirps schießt!!! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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