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IGNORED

Mehrere Gelbe über versch. Verbände


Lt. Blueberry

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Frage:

Wäre es rechtlich möglich über verschiedene Verbände mehrere Gelbe WBKs (pro Person) zu beantragen, z.B. DSB und BDS ? (Freie Pistole DSB, Ord.-Gewehre BDS)

Dann könnte die 2/6 Regelung gemindert gewerden.

Mad Max

Geschrieben

jetzt bin ich aber auf die Antworten gespannt.

Ich glaube nicht dass das funktioniert.

Begründung:

dein Sachbearbeiter hat ja die Kenntnis über deinen ganzen Waffenbestand und wird dir wahrscheinlich dann Probleme machen.

stefan

Geschrieben

Ich denke die 2/6 Regelung gilt nicht für die Gelbe?

Obwohl, auch auf dem Antrag für mein OA steht es auch drauf und das man mit seiner Unterschrift dies anerkennt pissed.gif

Gruß Markus

Geschrieben

DA hast Du wohl einen Denkfehler.

Das Ausstellen der WBK ist ein Verwaltungsakt und die WBK ist ein Dokument. Beides bekommst Du von der Verwaltungsbehörde.

Der Verband wird sozusagen nur um eine Stellungnahme gebeten und mit einer positiven Stellungnahme bekommst Du Deine Karte. Das stimmt. Aber eigentlich beantragst Du beim Verband gar nix (hätten die zwar gern).

Deshalb verlangen die Verbände in der REgel auch die Kopien von ALLEN Deinen WBK´s tongue.gif und selbst wenn Du da "durchgehst" kommt das Amt und weiss dass Du schon eine Gelbe hast.

Rechtlich gesehen (weil Du danach fragst wink.gif) bescheisst Du entweder Deinen Verband durch falsche/unvollständige Angaben (verschweigen vorhandener WBK´s) oder Das Amt sagt "Nein".

Geschrieben

Tut ja eigentlich auch gar nicht Not, die Sache mit mehreren Gelben, denn durch Die Mitgliedschaft in verschiedenen Verbänden, darfst Du Dir ja auch die verschiedenen Waffengattungen zulegen.

Was die 2/6 Regelung betrifft, bin ich jetzt nicht so up to date rolleyes.gif (bin froh, wenn ich mir 1 Eisen im Jahr holen könnte frown.gif)

Gruß Markus

Geschrieben

@ smithty: nicht falsch verstehen: ich frage nicht aus Eigennutz; habe JJ, Rote WBK, alte Gelbe.

Aber ich könnte mir ja, obwohl ich eine alte Gelbe habe, noch eine neue beantragen (brauch ich momentan nicht).

Wieso soll ich dann nicht über Absegnung des DSB eine neue Gelbe für z.B. freie Pistole und VL-Revolver und über BDS für Ordonanz-Gewehre ?

Wo steht das, das man nur eine neue Gelbe beantragen kann ?

Mad Max

Geschrieben

In Antwort auf:

Wieso soll ich dann nicht über Absegnung des DSB eine neue Gelbe für z.B. freie Pistole und VL-Revolver und über BDS für Ordonanz-Gewehre ?


Hi Mad Max,

Ordonanzgewehre (fast eigentlich alles was mit der "Neuen Gelben" erwerbar ist) gehen auch problemlos über den DSB.

Die 2/6 Regelung könntest Du auch mit 1298 werschiedenen "Gelben" nicht aushebeln. Dein SB weiss schliesslich was er Dir wann eingetragen hat.

Das die 2/6 Regelung auch auf die "Neue Gelbe" angewended wird, ist zumindest bei meinem OA Fakt. Mein bereits bezahlter UHR darf daher noch für ca. 3 Monate beim Händler wohnen.

Gruss

Manfred

Geschrieben

In Antwort auf:

Aber ich könnte mir ja, obwohl ich eine alte Gelbe habe, noch eine neue beantragen (brauch ich momentan nicht).

-Also das geht schon. So ist es bei mir auch. Das geht aber DESHALB weil die "alte" einen anderen Sachverhalt aufweist als die "neue". Nochmal, Selbstverständlich sind grüne, alte gelbe, neue gelbe und rote für UNTERSCHIEDLICHE Erlaubnisse und deshalb kann man die auch alle (bei erfüllen der Voraussetzungen) bekommen.

Wieso soll ich dann nicht über Absegnung des DSB eine neue Gelbe für z.B. freie Pistole und VL-Revolver und über BDS für Ordonanz-Gewehre ?

-Weil das nicht geht. Die NEUE gelbe z.B. ist eine Urkunde die man hat oder nicht hat. Die Urkunde kommt von deinem ÖRTLICH und SACHLICH zuständigem Amt und die gibt dir nur EINE pro Kategorie. Wenn sie voll ist bekommst Du ja auch keine "neue" sondern eine Erweiterung auf die vorhandene.

Wie meine Vorredner auch sagen BRAUCHST Du die auch nicht, das ist aber eine andere Sache. Die Befürwortung für deine
erste
neue Gelbe kannst Du Dir selbstverständlich HIER oder DORT holen. Das Amt freut sich auch über ZWEI positive Stellungnahmen
wink.gif
. Aber AUSGESTELLT wird nur EINE.

Ausserdem nochmal: "Über den Verband holst" Du dir gar nix. Du holst Dir auch über das Wasserwirtschaftsamt keine Baugenehmigung. Ungeachtet dessen werden sie im Rahmen des Bauantrags
gefragt
ob Du Kanal hast oder in die Grube sch***)

Wo steht das, das man nur eine neue Gelbe beantragen kann ?


Das ergibt sich aus dem Gesetz und der Natur der Sache. Es gibt nur EINE Karte (pro Kategorie; s.o.) so wie es nur EINE Sprengstofferlaubnis, EIN Familienstammbuch (auch beim 5. Kind wink.gif)EINEN Führerschein (für ein oder mehrere Klassen) usw. gibt. Du schreibst ja selbst:

In Antwort auf:

Dann könnte die 2/6 Regelung gemindert gewerden.


Darum gibt es diese Möglichkeit der "milderung" nicht und würde man im Falle eines Falles "Rechtsbeugung" nennen.

Weisst was ich meine? wink.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich denke die 2/6 Regelung gilt nicht für die Gelbe?

Obwohl, auch auf dem Antrag für mein OA steht es auch drauf und das man mit seiner Unterschrift dies anerkennt
pissed.gif

Gruß Markus


hallo markus

bei meiner gelb neu stand dies auch dabei. (die 2/6 regel

wird anerkannt) dies gilt wohl aber NICHT für die gelb alt.

ich hatte hierüber auch schon mit meinem sb gesprochen,da ich mir natürlich gleich meine beiden walkers beim büma

abholen will. auf die gelb alt habe ich aber vor 2 monaten

erst mein schulz und larson eintragen lassen.

er will sich mal belesen,denkt aber auch, wie sb hier aus dem forum,dass gelb alt NICHT in diese regel fällt,sondern

nur gelb neu.

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

Frage:

Wäre es rechtlich möglich über verschiedene Verbände mehrere Gelbe WBKs (pro Person) zu beantragen, z.B. DSB und BDS ? (Freie Pistole DSB, Ord.-Gewehre BDS)

Dann könnte die 2/6 Regelung gemindert gewerden.

Mad Max


Wie ich schon mehrfach gepostet habe, habe ich von meinem SB schriftlich per e-mail bekommen, (wobei ich genau diesen Fall mehrerer gelber WBK über mehrere Verbände erwähnte),

daß die neue gelbe WBK nach Erhalt nicht mehr verbandsgebunden ist, man also alles kaufen kann, was das Gesetz hergibt (= genau das was draufsteht!).

Wenn natürlich Beschränkungen eingetragen werden???

Wolli

Geschrieben

In Antwort auf:

er will sich mal belesen,denkt aber auch, wie sb hier aus dem forum,dass gelb alt NICHT in diese regel fällt,sondern nur gelb neu.


Die alte Sportschützen-WBK kann gar nicht unter die 2/6-Regelung fallen, da diese einen Verwaltungsakt darstellt, der zu einer Zeit rechtskräftig wurde, als es den jetzigen §14 noch gar nicht gab und explizit im neuen WaffG nach §58 unverändert weiter gilt.

Bei der neuen Sportschützen-WBK kann man den Gesetzestext meinetwegen so oder so lesen. Allerdings ergibt sich eindeutig aus den Begründungen zum WaffG, aus den Ausführungen des zuständigen Staatssekretärs Dr. Körper und aus den weiteren Ereignissen im Gesetzgebungsverfahren, die man hier nachlesen kann, dass die 2/6-Regelung nicht für die neue Sportschützen-WBK gilt.

Zu diesem Thema sind ja bereits Klagen unterwegs - daher sollte früher oder später hierzu Klarheit herrschen. Überflüssig zu erwähnen ist noch, dass unsere Regierung die ganze Konfusion hätte vermeiden können, wenn sie den rechtzeitig die Verwaltungsvorschriften erlassen hätte.

bye knight

Geschrieben

@ knight

tja, das dollste ist ja, dass auf dem befürwortungsbogen des verbandes, für die gelb neu, dieser satz sogar eingearbeitet ist.

..... der antragsteller erklärt sich mit der 2/6 regel

einverstanden......

und da es, wie gesagt, eingearbeitet ist, muss man es unterschreiben,da man sich sonst den ganzen antrag schenken

könnte...... tja, so ist die lage....

viele grüsse

peter

Geschrieben

In Antwort auf:

Praktisch !


Praktisch aber nicht unbedingt "rechtens". Wieviele Gesetze oder "Verwaltungsakte" hat denn unsere Regierung schon erlassen die sich im Nachhinein als rechtswidrig rausgestellt haben?

Das NEUESTE Beispiel das mir einfällt ist die Streichung des Sterbegeldes. Hab ich gestern gehört dass durch einen "Verfahrensfehler" die Streichung für 2004 Unrechtm,ässig ist weil das Gesetz nicht zum richtigen Zeitpunkt in Kraft getreten ist 021.gif

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