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IGNORED

auskünfte der behörde


peter becker

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hallo

bei der bearbeitung eines waffenantrages,wird ja von der

behörde, im bundeszentralregister,bei der polizei und auf

dem gesundheitsamt nachgefragt,ob erkenntnisse vorliegen.

was mir jetzt mal so durch den kopf gegangen ist, bedingt

durch meine behinderung,war ich natürlich auch auf dem gesundheitsamt und wenn die jetzt schreiben JA, erkenntnisse

liegen vor..... es sind aber normale,meine behinderung betreffende erkenntnisse...... erfährt das dann auch der sachbearbeiter,nicht das er denkt,..... o ha, ein schräger

vogel......

viele grüsse

peter

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Das mit dem Gesundheitsamt lese ich jetzt überhaupt erst das 2.mal. confused.gif Gerade schon mal vor kurzem in WO.

Also bei meiner Behörde wurde das bisher NICHT gemacht. Und um das mit dem Fürungszeugnis zu beschleunigen, kann man bei uns das Führungszeugnis selbst am Einwohnermeldeamt holen und dann zur Waffenbehörde bringen.

Vielleicht kann SACHBEARBEITER etwas Licht ins Dunkel bringen.

Aber vermutlich hören wir jetzt von ihr/ihm bis Montag nichts, da ja Wochenende ist und somit die langweilige Bürozeit nicht durch Internetnutzung überbrückt werden muss chrisgrinst.gif

Gruss

IMI

p.s.: Klar, das mit dem körperlich und geistig für den Waffenbesitz geeignet sein, habe ich schon irgendwann mal während der Jagdscheinausbildung vernommen...

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hallo imi

ich kann dir gar nicht mehr genau sagen,wo ich es gelesen habe, ich meine (bin nicht ganz sicher) in dem kleinen

heft über gesetze und verordnungen,was vom dwj verlag??

herausgegeben wurde.

viele grüsse

peter

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In Antwort auf:

Und um das mit dem Fürungszeugnis zu beschleunigen, kann man bei uns das Führungszeugnis selbst am Einwohnermeldeamt holen und dann zur Waffenbehörde bringen.


Und was soll das nützen? confused.gif

Wenn in einem polizeilichen Führungszeugnis keine Eintragungen sind, hat das noch lange nichts zu bedeuten.

Wenn eine Ordnungsbehörde sich tatsächlich darauf einlässt, ist dies schon etwas seltsam. mad.gif

In welchem Bundesland ist den diese Ordnungsbehörde?

cool.gif

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@ brummpa

es muss ja nicht das führungszeugnis sein,die behörde kann ja auch die uneingeschränkte auskunft im bundeszentralregister berlin einholen.......

sei es wie es will, mir gings nur ums gesundheitsamt, wenn

die behörde hier nachfragt,ob über mich "vorgänge" bekannt sind, antworten die mit "ja" (wegen meiner behinderung)

ich will nur vermeiden,dass der sachbearbeiter,dieses "ja"dann so deutet,als wäre ich

drogenabhänig,schwindsüchtig oder meldepflichtig krank.

dem ist ja nicht so, dass weiss ich, aber der sb????

viele grüsse

peter

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Hallo,

ok, wenn es nur um das Gesundheitsamt gegangen ist. ooo.gif

Wenn einem Antragsteller seine Behinderung nicht anzusehen ist, wird die Behörde meines Wissens keine Auskunft beim Gesundheitsamt einholen. Ich dachte immer, das dies beim Versorgungsamt gespeichert ist.

Soweit mir bekannt, müssen doch auch bei den jetzigen Anträgen, Krankheiten oder Behinderungen angegeben werden.

Ob dann aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird, liegt ja meist bei den SB.

Gruß

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Hi Peter,

du bist doch sicherlich schon öfter bei deiner Behörde gewesen.

Wenn dein SB nicht blind ist, dann weiß er/sie sicherlich von deiner Gehbehinderung.

Dein SB wird ggf. so etwas einordnen können.

Und wenn nicht, kannst du ja darlegen, dass du trotz deiner Behinderung doch ein ernsthafter Sportschütze bist.

Gut das du als legaler Waffenbesitzer in den Augen mancher Leute nicht alle Latten am Zaun haben kannst, ist ja wieder eine ganz andere Geschichte... grlaugh.gif

Gruß Jess

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@ all

klar weiss mein sb,dass ich eine gehbehinderung habe,ich

"falle" bei ihm immer erst mal auf den stuhl,wenn ich mich die zwei treppen hochgehangelt habe.(ich laufe mit krücke durch die lande) im antrag steht auch immer -- gehbehindert,schiesse sitzend --

bei der 458 win mag,wollten wir schon den stuhl mit rollen

versehen und auf eine schiefe ebene stellen grlaugh.gifgrlaugh.gif

wenn ich abdrücke,rollt der stuhl nach hinten oben und beim

zurückrollen wird er von zwei puffern aufgefangen,damit er

wieder in ausgangsstellung ist wink.gifwink.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gificon14.gificon14.gif

ob das dann aber in die sportordnung aufgenommen würde?????

ma weees es net, ma weees es net.... 021.gif021.gif

viele grüsse

peter

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Also Leute,

2 Sachen:

Erstens: Das mit dem Gesundheitsamt musst Du nicht ernst nehmen. Da geht es um gewisse, GENAU definierte Sachen wie Muskelschwäche, Epelepsie usw.

Ich bin jetzt zu faul zum nachschauen weil eine Gehbehinderung fast schon wieder was "normales" ist. Da brauchst Du wirklich keine Angst zu haben.

WIR haben einen im Verein der kann nicht gehen (was ihm genau fehlt weis ich nicht), hat nur EINE HAND und hat trotzdem fast 50 Jahre keine Probleme gehabt.

Wir müssen dem die Scheiben aufhängen, DIE WAFFE LADEN eek2.gif und viele andere Dinge. DENK DIR NIX!!!

2. Führungszeugnis:

Ich glaube Ihr streitet um des Kaisers Bart. Es gibt 2 Führungszeugnisse. Das "kleine" und das "grosse". DAS Führungszeugnis das die Behörde anfordert bekommst Du privat gar nicht. Da kannst Du auch nix abkürzen indem Du es selbst beantragst. (was will man da auch abkürzen? Die Behörde schaut in den PC und SIEHT sofort was los ist. Die WOLLEN nur warten bis es schriftlich kommt weil die Amtshandlung damit Wichtiger wird).

Das zweite Führungszeugnis ist das "kleine" Führungszeugnis. Das kannst Du selbst beantragen und wird auch zu Dir nach Hause geschickt. Das kannst Du dann Deinem Verein geben, du kannst es Deinem Arbeitgeber geben, du kannst damit auf dem Volksfest Bratwürste verkaufen aber zur Vorlage bei einer Behörde (so heisst das "grosse") reicht es NIE und Nimmer.

Ausserdem wird TROTZDEM bei der Polizei angefragt ob noch was anderes gegen dich vorliegt was nicht im Führungszeugnis steht oder ob was gegen Dich läuft das dann in ein paar Monaten im Führungszeugnis steht wink.gif

Es wird auch bei der Gemeinde angefragt ob Du da gemeldet bist (die letzten 5 Jahre!!)und ob DIE wissen was Du für einer bist chrisgrinst.gif.

UNSERE Gemeinde antwortet da sowieso immer telefonisch, da kann man auch nichts abkürzen.

So, SO ist es in BAYERN!!

Und das sagt euch jetzt einer der im Jahr ca. 80 Fürungszeugnisse anfordern musste eek2.gif

PS: Wir können das aber hier ruhig bis in´s letzte I-tüpfelchen Thematisieren und Problemisieren. Nach meinen Erfahrungen in letzter Zeit dauert es dann wirklich nicht lange bis irgendein Politiker oder Polizeigewerkschafter oder einfach nur Franz Beckenbauer das Maul aufreisst und fordert dass jeder WBK-Inhaber alle 3 Monate am Gesundheitsamt zum Vollcheck vorstellig werden muss.

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@ all

ich will auf keinen fall aus einer mücke einen elefanten

machen, mir ging es bei meiner eingangsfrage NUR darum,zu

erfahren,ob der sb vom gesundheitsamt auch erfährt,welche

erkenntnisse über einen vorliegen, NICHT das wie in meinem

fall, zwar erkenntnisse vorliegen,die aber mit meiner behinderung zu tun haben und absolut NICHTS mit drogen,epilepsie,meldepflichtigen erkrankungen usw.usw. zu

tun haben, DAS WAR SCHON ALLES, mehr wollte ich nicht wissen, ich bedaure beinahe meine frage,wenn alles wieder in

richtungen abdriftet,die vom mir gar nicht gewollt waren.

viele grüsse

peter

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Bei meiner Behörde geht das so:

In Antwort auf:

Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung

[...]In diesem Zusammenhang wird bei dem zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort zu Ihrer Person Erkenntnisse über eine psychische Erkrankung oder Suchtkrankheit vorliegen. Da das Gesundheitsamt aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, Gesundheitsdaten weiterzugeben, werden Sie um Ihre Einwilligung gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Das Gesundheitsamt antwortet auf die Anfrage nur mit
"ja, Erkenntnisse vorhanden"
oder
"nein, keine Erkenntnisse vorhanden"
. Nähere Erkenntnisse werden zunächst nicht mitgeteilt.


Dann kann man sich aus zwei Verfahren eines heraussuchen:

In Antwort auf:

Verfahren A:
Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, werden Sie hiervon von der Waffenbehörde unterrichtet und von ihr um erneute Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ersucht. Nach der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bittet die Waffenbehörde das Gesundheitsamt um Mitteilung von Erkenntnissen, Übersendung von einschlägigen Unterlagen oder um eine Begutachtung. Dieses Verfahren gilt auch für die Regelübeprüfungen [...].

Verfahren B:
Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, besteht für Sie die Möglichkeit, dass das Gesundheitsamt Ihnen diese vorhandenen Erkenntnisse, Unterlagen oder Gutachten zur Kenntnis übersendet. Nach deren Kenntnisnahme können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese Erkenntnisse, Unterlagen oder Gutachten der Waffenbehörde vorlegen oder Ihren Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zurücknehmen wollen.


Da die Behörde ja gesetzlich dazu verpflichtet ist, dies vor der Erteilung einer WBK zu überprüfen halte ich dieses Vorgehen insgesamt für sehr fair icon14.gif. Im Übrigen sollte man von sich aus auch bei anderen Behörden diese Verfahren wählen dürfen, ohne dass diese auf dem Antragsformular vorgesehen ist, da man selbst über die Preisgabe seiner Daten entscheiden kann.

bye knight

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In Antwort auf:

hallo,

bei der bearbeitung eines waffenantrages,wird ja ... auf

dem gesundheitsamt nachgefragt,ob erkenntnisse vorliegen.


Es geht hierbei um Alkohol- und Drogensucht, Geisteskrankheiten und ähnliches.

Ob Du ein Bein oder zwei Beine hast, das ist der Waffenbehörde egal (Dir wahrscheinlich nicht).

Also kein Grund zur Panik!

MP (zwei Beine)

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In Antwort auf:

Aber vermutlich hören wir jetzt von ihr/ihm bis Montag nichts, da ja Wochenende ist und somit die langweilige Bürozeit nicht durch Internetnutzung überbrückt werden muss
chrisgrinst.gif


Ich glaube nicht, daß er das verdient hat. icon13.gif

Ich wäre begeistert, wenn sämtliche Sachbearbeiter in Deutschland uns auf diese Weise hilfreich zur Seite stünden.

Auch wenns nur am Werktag sein sollte.

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So, endlich wieder Zeit für WO ! Ich vermiss Euch immer ganz schön am Wochenende. frown.gif Quatsch, war nur ein Spaß...

Also die Sache mit dem Gesundheitsamt ist mir auch neu. Aus § 5 Abs. 5 WaffG geht hervor, dass die Waffenbehörde folgende Anhörungen durchführen muss:

1. Zuverlässigkeit:

- Unbeschränkte Auskunft aus Bundeszentralregister

- Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (zur Zeit noch nicht möglich, da hört man übrigens gar nix mehr drüber ? confused.gif)

- Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle

2. persönliche Eignung

- Stellungnahme örtliche Polizeidienstelle

- Beachtung Eintragungen Erziehungsregister (ergibt sich aus unbeschränkter "T"-Auskunft vom BZR)

Alles weitere ist nicht speziell geregelt bzw. "auf dem Mist" des jeweiligen SB gewachsen. Eine Anfrage beim Gesundheitsamt ist sicherlich - gerade bei Personen mit körperlichen Gebrechen - nicht abwegig, jedoch nicht per Gesetz vorgeschrieben.

Darf ich jetzt weiterschlafen ? chrisgrinst.gif

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