peter becker Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 hallo bei der bearbeitung eines waffenantrages,wird ja von der behörde, im bundeszentralregister,bei der polizei und auf dem gesundheitsamt nachgefragt,ob erkenntnisse vorliegen. was mir jetzt mal so durch den kopf gegangen ist, bedingt durch meine behinderung,war ich natürlich auch auf dem gesundheitsamt und wenn die jetzt schreiben JA, erkenntnisse liegen vor..... es sind aber normale,meine behinderung betreffende erkenntnisse...... erfährt das dann auch der sachbearbeiter,nicht das er denkt,..... o ha, ein schräger vogel...... viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Das mit dem Gesundheitsamt lese ich jetzt überhaupt erst das 2.mal. Gerade schon mal vor kurzem in WO. Also bei meiner Behörde wurde das bisher NICHT gemacht. Und um das mit dem Fürungszeugnis zu beschleunigen, kann man bei uns das Führungszeugnis selbst am Einwohnermeldeamt holen und dann zur Waffenbehörde bringen. Vielleicht kann SACHBEARBEITER etwas Licht ins Dunkel bringen. Aber vermutlich hören wir jetzt von ihr/ihm bis Montag nichts, da ja Wochenende ist und somit die langweilige Bürozeit nicht durch Internetnutzung überbrückt werden muss Gruss IMI p.s.: Klar, das mit dem körperlich und geistig für den Waffenbesitz geeignet sein, habe ich schon irgendwann mal während der Jagdscheinausbildung vernommen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted June 4, 2004 Author Share Posted June 4, 2004 hallo imi ich kann dir gar nicht mehr genau sagen,wo ich es gelesen habe, ich meine (bin nicht ganz sicher) in dem kleinen heft über gesetze und verordnungen,was vom dwj verlag?? herausgegeben wurde. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Und um das mit dem Fürungszeugnis zu beschleunigen, kann man bei uns das Führungszeugnis selbst am Einwohnermeldeamt holen und dann zur Waffenbehörde bringen. Und was soll das nützen? Wenn in einem polizeilichen Führungszeugnis keine Eintragungen sind, hat das noch lange nichts zu bedeuten. Wenn eine Ordnungsbehörde sich tatsächlich darauf einlässt, ist dies schon etwas seltsam. In welchem Bundesland ist den diese Ordnungsbehörde? Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted June 4, 2004 Author Share Posted June 4, 2004 @ brummpa es muss ja nicht das führungszeugnis sein,die behörde kann ja auch die uneingeschränkte auskunft im bundeszentralregister berlin einholen....... sei es wie es will, mir gings nur ums gesundheitsamt, wenn die behörde hier nachfragt,ob über mich "vorgänge" bekannt sind, antworten die mit "ja" (wegen meiner behinderung) ich will nur vermeiden,dass der sachbearbeiter,dieses "ja"dann so deutet,als wäre ich drogenabhänig,schwindsüchtig oder meldepflichtig krank. dem ist ja nicht so, dass weiss ich, aber der sb???? viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
IMI Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Bayern; wie bei Dir! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Hallo, ok, wenn es nur um das Gesundheitsamt gegangen ist. Wenn einem Antragsteller seine Behinderung nicht anzusehen ist, wird die Behörde meines Wissens keine Auskunft beim Gesundheitsamt einholen. Ich dachte immer, das dies beim Versorgungsamt gespeichert ist. Soweit mir bekannt, müssen doch auch bei den jetzigen Anträgen, Krankheiten oder Behinderungen angegeben werden. Ob dann aus einer Mücke ein Elefant gemacht wird, liegt ja meist bei den SB. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jess Harper Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 Hi Peter, du bist doch sicherlich schon öfter bei deiner Behörde gewesen. Wenn dein SB nicht blind ist, dann weiß er/sie sicherlich von deiner Gehbehinderung. Dein SB wird ggf. so etwas einordnen können. Und wenn nicht, kannst du ja darlegen, dass du trotz deiner Behinderung doch ein ernsthafter Sportschütze bist. Gut das du als legaler Waffenbesitzer in den Augen mancher Leute nicht alle Latten am Zaun haben kannst, ist ja wieder eine ganz andere Geschichte... Gruß Jess Link to comment Share on other sites More sharing options...
Brummpa Posted June 4, 2004 Share Posted June 4, 2004 In Antwort auf: Bayern; wie bei Dir! Hallo, hatte ich übersehen bzw. es kann ja jemand zwei gemeldete Wohnsitze haben, die nicht in einem Bundesland sind. Gruß Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted June 4, 2004 Author Share Posted June 4, 2004 @ all klar weiss mein sb,dass ich eine gehbehinderung habe,ich "falle" bei ihm immer erst mal auf den stuhl,wenn ich mich die zwei treppen hochgehangelt habe.(ich laufe mit krücke durch die lande) im antrag steht auch immer -- gehbehindert,schiesse sitzend -- bei der 458 win mag,wollten wir schon den stuhl mit rollen versehen und auf eine schiefe ebene stellen wenn ich abdrücke,rollt der stuhl nach hinten oben und beim zurückrollen wird er von zwei puffern aufgefangen,damit er wieder in ausgangsstellung ist ob das dann aber in die sportordnung aufgenommen würde????? ma weees es net, ma weees es net.... viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 Also Leute, 2 Sachen: Erstens: Das mit dem Gesundheitsamt musst Du nicht ernst nehmen. Da geht es um gewisse, GENAU definierte Sachen wie Muskelschwäche, Epelepsie usw. Ich bin jetzt zu faul zum nachschauen weil eine Gehbehinderung fast schon wieder was "normales" ist. Da brauchst Du wirklich keine Angst zu haben. WIR haben einen im Verein der kann nicht gehen (was ihm genau fehlt weis ich nicht), hat nur EINE HAND und hat trotzdem fast 50 Jahre keine Probleme gehabt. Wir müssen dem die Scheiben aufhängen, DIE WAFFE LADEN und viele andere Dinge. DENK DIR NIX!!! 2. Führungszeugnis: Ich glaube Ihr streitet um des Kaisers Bart. Es gibt 2 Führungszeugnisse. Das "kleine" und das "grosse". DAS Führungszeugnis das die Behörde anfordert bekommst Du privat gar nicht. Da kannst Du auch nix abkürzen indem Du es selbst beantragst. (was will man da auch abkürzen? Die Behörde schaut in den PC und SIEHT sofort was los ist. Die WOLLEN nur warten bis es schriftlich kommt weil die Amtshandlung damit Wichtiger wird). Das zweite Führungszeugnis ist das "kleine" Führungszeugnis. Das kannst Du selbst beantragen und wird auch zu Dir nach Hause geschickt. Das kannst Du dann Deinem Verein geben, du kannst es Deinem Arbeitgeber geben, du kannst damit auf dem Volksfest Bratwürste verkaufen aber zur Vorlage bei einer Behörde (so heisst das "grosse") reicht es NIE und Nimmer. Ausserdem wird TROTZDEM bei der Polizei angefragt ob noch was anderes gegen dich vorliegt was nicht im Führungszeugnis steht oder ob was gegen Dich läuft das dann in ein paar Monaten im Führungszeugnis steht Es wird auch bei der Gemeinde angefragt ob Du da gemeldet bist (die letzten 5 Jahre!!)und ob DIE wissen was Du für einer bist . UNSERE Gemeinde antwortet da sowieso immer telefonisch, da kann man auch nichts abkürzen. So, SO ist es in BAYERN!! Und das sagt euch jetzt einer der im Jahr ca. 80 Fürungszeugnisse anfordern musste PS: Wir können das aber hier ruhig bis in´s letzte I-tüpfelchen Thematisieren und Problemisieren. Nach meinen Erfahrungen in letzter Zeit dauert es dann wirklich nicht lange bis irgendein Politiker oder Polizeigewerkschafter oder einfach nur Franz Beckenbauer das Maul aufreisst und fordert dass jeder WBK-Inhaber alle 3 Monate am Gesundheitsamt zum Vollcheck vorstellig werden muss. Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted June 5, 2004 Author Share Posted June 5, 2004 @ all ich will auf keinen fall aus einer mücke einen elefanten machen, mir ging es bei meiner eingangsfrage NUR darum,zu erfahren,ob der sb vom gesundheitsamt auch erfährt,welche erkenntnisse über einen vorliegen, NICHT das wie in meinem fall, zwar erkenntnisse vorliegen,die aber mit meiner behinderung zu tun haben und absolut NICHTS mit drogen,epilepsie,meldepflichtigen erkrankungen usw.usw. zu tun haben, DAS WAR SCHON ALLES, mehr wollte ich nicht wissen, ich bedaure beinahe meine frage,wenn alles wieder in richtungen abdriftet,die vom mir gar nicht gewollt waren. viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
knight Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 Bei meiner Behörde geht das so: In Antwort auf: Hinweise zur Zuverlässigkeitsüberprüfung [...]In diesem Zusammenhang wird bei dem zuständigen Gesundheitsamt angefragt, ob dort zu Ihrer Person Erkenntnisse über eine psychische Erkrankung oder Suchtkrankheit vorliegen. Da das Gesundheitsamt aus Gründen der ärztlichen Schweigepflicht nicht befugt ist, Gesundheitsdaten weiterzugeben, werden Sie um Ihre Einwilligung gebeten. Aus Gründen des Datenschutzes wird ein zweistufiges Verfahren durchgeführt. Das Gesundheitsamt antwortet auf die Anfrage nur mit "ja, Erkenntnisse vorhanden" oder "nein, keine Erkenntnisse vorhanden". Nähere Erkenntnisse werden zunächst nicht mitgeteilt. Dann kann man sich aus zwei Verfahren eines heraussuchen: In Antwort auf: Verfahren A: Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, werden Sie hiervon von der Waffenbehörde unterrichtet und von ihr um erneute Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht ersucht. Nach der Entbindung von der ärztlichen Schweigepflicht bittet die Waffenbehörde das Gesundheitsamt um Mitteilung von Erkenntnissen, Übersendung von einschlägigen Unterlagen oder um eine Begutachtung. Dieses Verfahren gilt auch für die Regelübeprüfungen [...]. Verfahren B: Liegen dem Gesundheitsamt Erkenntnisse vor, besteht für Sie die Möglichkeit, dass das Gesundheitsamt Ihnen diese vorhandenen Erkenntnisse, Unterlagen oder Gutachten zur Kenntnis übersendet. Nach deren Kenntnisnahme können Sie selbst entscheiden, ob Sie diese Erkenntnisse, Unterlagen oder Gutachten der Waffenbehörde vorlegen oder Ihren Antrag auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis zurücknehmen wollen. Da die Behörde ja gesetzlich dazu verpflichtet ist, dies vor der Erteilung einer WBK zu überprüfen halte ich dieses Vorgehen insgesamt für sehr fair . Im Übrigen sollte man von sich aus auch bei anderen Behörden diese Verfahren wählen dürfen, ohne dass diese auf dem Antragsformular vorgesehen ist, da man selbst über die Preisgabe seiner Daten entscheiden kann. bye knight Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mark Pfennig Posted June 5, 2004 Share Posted June 5, 2004 In Antwort auf: hallo, bei der bearbeitung eines waffenantrages,wird ja ... auf dem gesundheitsamt nachgefragt,ob erkenntnisse vorliegen. Es geht hierbei um Alkohol- und Drogensucht, Geisteskrankheiten und ähnliches. Ob Du ein Bein oder zwei Beine hast, das ist der Waffenbehörde egal (Dir wahrscheinlich nicht). Also kein Grund zur Panik! MP (zwei Beine) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Flintograf Posted June 6, 2004 Share Posted June 6, 2004 In Antwort auf: Aber vermutlich hören wir jetzt von ihr/ihm bis Montag nichts, da ja Wochenende ist und somit die langweilige Bürozeit nicht durch Internetnutzung überbrückt werden muss Ich glaube nicht, daß er das verdient hat. Ich wäre begeistert, wenn sämtliche Sachbearbeiter in Deutschland uns auf diese Weise hilfreich zur Seite stünden. Auch wenns nur am Werktag sein sollte. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted June 7, 2004 Share Posted June 7, 2004 So, endlich wieder Zeit für WO ! Ich vermiss Euch immer ganz schön am Wochenende. Quatsch, war nur ein Spaß... Also die Sache mit dem Gesundheitsamt ist mir auch neu. Aus § 5 Abs. 5 WaffG geht hervor, dass die Waffenbehörde folgende Anhörungen durchführen muss: 1. Zuverlässigkeit: - Unbeschränkte Auskunft aus Bundeszentralregister - Auskunft aus dem staatsanwaltschaftlichen Verfahrensregister (zur Zeit noch nicht möglich, da hört man übrigens gar nix mehr drüber ? ) - Stellungnahme der örtlichen Polizeidienststelle 2. persönliche Eignung - Stellungnahme örtliche Polizeidienstelle - Beachtung Eintragungen Erziehungsregister (ergibt sich aus unbeschränkter "T"-Auskunft vom BZR) Alles weitere ist nicht speziell geregelt bzw. "auf dem Mist" des jeweiligen SB gewachsen. Eine Anfrage beim Gesundheitsamt ist sicherlich - gerade bei Personen mit körperlichen Gebrechen - nicht abwegig, jedoch nicht per Gesetz vorgeschrieben. Darf ich jetzt weiterschlafen ? Link to comment Share on other sites More sharing options...
50AE Posted June 7, 2004 Share Posted June 7, 2004 Bezüglich der Ausführungen WaffG und der Rest Gruß 50AE Link to comment Share on other sites More sharing options...
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