Jump to content
IGNORED

Narkosegewehr - Wer darf?


HoffiMarc

Recommended Posts

Hallo beisammen.

Aus gegebenem Anlass (mal wieder ein Stier entlaufen bei uns im Landkreis) würde mich folgende Frage interessieren:

Wer darf ein Narkosegewehr erwerben/besitzen, und wer darf es zu seinem bestimmungsgemäßen Zweck einsetzen?

Ein Tierarzt/Veterinär? Ein Jäger? Oder ein Tierarzt mit JJ?

viele Grüße

Link to comment
Share on other sites

So einfach dürfte das nicht gehen.

Auch aufgrund der Tatsache, das hier Betäubungsmittel eingesetzt werden.

Eine Berechtigung liegt u. a. vor, wenn die Sachkunde für Narkosewaffen gegeben ist (das ist weder bei Sportschützen noch bei Jägern der Fall) und wenn eine Sachkunde im tierschutzrechtlichen Sinne abgelegt wurde.

Link to comment
Share on other sites

Hi,

normalerweise müste doch zum Beispiel der Leiter eines Tierparks mit z.B. Wildschweinen eines haben dürfen!

Für die Narkose kann dann doch immer noch den Arzt fragen bzw. kommen lassen!?

Bin mal gespannt, wer jetzt eine Lösung hat

Gruss Björn

Link to comment
Share on other sites

So eine ähnliche Frage wurde schon mal vor edlichen Monaten gestellt. Weiss nur nicht mehr ob hier bei WO oder ...??

Fakt ist, das sich hier Waffengesetz, Arzeimittelrecht und Tierschutzgesetz vermischen bzw. alle drei zu beachten sind.

Müsste nochmal danach suchen. Habe aber jetzt keine Zeit.

Link to comment
Share on other sites

wird wohl so sein - mit einer kleinen Ausnahme vielleicht : in Bayern müssen dem Narkosemittel bestimmte Anteile eines bayerischen Gerstensaftes zugesetzt werden... grlaugh.gif

Damit wir uns nicht mißverstehem : dem Narkosemittel - nicht dem Narkotiseur ! 021.gif

(nicht so ernst nehmen... AZZANGEL.gif)

Gruss

Christian

Link to comment
Share on other sites

Klasse Link, CB. Danke ! icon14.gif

Hab mir das ganze vor ein paar Jahren alles selbst mühsam zusammengesucht, da ich noch keinen Internetanschluss hatte. Dort steht alles schön kompakt.

Ich hab dann einer Person in unserem Landkreis eine Allgemeinerlaubnis für Immobilisieren von Wild in Notfällen erteilt. Wenns mal brenzlig wird, kommt der gute Mann mit seinem Köfferchen angerauscht. Ob der auch mal den einen lästigen Kunden etwas betäuben könnte ? Hmmm... wink.gif

Link to comment
Share on other sites

In Antwort auf:

Ob der auch mal den einen lästigen Kunden etwas betäuben könnte ? Hmmm...
wink.gif


Ich dachte, dafür hättest du eine Flasche hochprozentigen Obstlers inclusive eines passenden Glases (Größe Zahnputzbecher) in deiner Schreibtischschublade.... chrisgrinst.gif

Gruss

Christian

Link to comment
Share on other sites

Archived

This topic is now archived and is closed to further replies.

×
×
  • Create New...

Important Information

Terms of Use
Privacy Policy
Guidelines
We have placed cookies on your device to help make this website better. You can adjust your cookie settings, otherwise we'll assume you're okay to continue.