HoffiMarc Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 Hallo beisammen. Aus gegebenem Anlass (mal wieder ein Stier entlaufen bei uns im Landkreis) würde mich folgende Frage interessieren: Wer darf ein Narkosegewehr erwerben/besitzen, und wer darf es zu seinem bestimmungsgemäßen Zweck einsetzen? Ein Tierarzt/Veterinär? Ein Jäger? Oder ein Tierarzt mit JJ? viele Grüße Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 Hallo, zum Erwerb grüne WBK, zum schießen Erlaubnis des Landratsamtes, diese wird vermutlich nur an einen Sachkundigen erteilt. Jagdschein ist nicht erforderlich, da keine Jagd. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 So einfach dürfte das nicht gehen. Auch aufgrund der Tatsache, das hier Betäubungsmittel eingesetzt werden. Eine Berechtigung liegt u. a. vor, wenn die Sachkunde für Narkosewaffen gegeben ist (das ist weder bei Sportschützen noch bei Jägern der Fall) und wenn eine Sachkunde im tierschutzrechtlichen Sinne abgelegt wurde. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Aspe Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 Hi, normalerweise müste doch zum Beispiel der Leiter eines Tierparks mit z.B. Wildschweinen eines haben dürfen! Für die Narkose kann dann doch immer noch den Arzt fragen bzw. kommen lassen!? Bin mal gespannt, wer jetzt eine Lösung hat Gruss Björn Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 So eine ähnliche Frage wurde schon mal vor edlichen Monaten gestellt. Weiss nur nicht mehr ob hier bei WO oder ...?? Fakt ist, das sich hier Waffengesetz, Arzeimittelrecht und Tierschutzgesetz vermischen bzw. alle drei zu beachten sind. Müsste nochmal danach suchen. Habe aber jetzt keine Zeit. Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 11880 - hier werden Sie geholfen .... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
HoffiMarc Posted May 18, 2004 Author Share Posted May 18, 2004 supi, danke! wird ja in Bayern wohl analog gehandhabt werden... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 wird wohl so sein - mit einer kleinen Ausnahme vielleicht : in Bayern müssen dem Narkosemittel bestimmte Anteile eines bayerischen Gerstensaftes zugesetzt werden... Damit wir uns nicht mißverstehem : dem Narkosemittel - nicht dem Narkotiseur ! (nicht so ernst nehmen... ) Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Berno Posted May 18, 2004 Share Posted May 18, 2004 Da mach ich ja schneller nen Doktor in Medizin als dass ich n Betäubungsgewehr benutzen darf Nimm ein Lasso da brauchst keine 5 Prüfungen und 3 Scheine Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 19, 2004 Share Posted May 19, 2004 Klasse Link, CB. Danke ! Hab mir das ganze vor ein paar Jahren alles selbst mühsam zusammengesucht, da ich noch keinen Internetanschluss hatte. Dort steht alles schön kompakt. Ich hab dann einer Person in unserem Landkreis eine Allgemeinerlaubnis für Immobilisieren von Wild in Notfällen erteilt. Wenns mal brenzlig wird, kommt der gute Mann mit seinem Köfferchen angerauscht. Ob der auch mal den einen lästigen Kunden etwas betäuben könnte ? Hmmm... Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted May 19, 2004 Share Posted May 19, 2004 In Antwort auf: Ob der auch mal den einen lästigen Kunden etwas betäuben könnte ? Hmmm... Ich dachte, dafür hättest du eine Flasche hochprozentigen Obstlers inclusive eines passenden Glases (Größe Zahnputzbecher) in deiner Schreibtischschublade.... Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Sachbearbeiter Posted May 19, 2004 Share Posted May 19, 2004 Nö, der is für mich selbst. Hicks ! Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mike Brauer Posted May 19, 2004 Share Posted May 19, 2004 Für eine nachhaltige Betäubung von Stieren hat sich die .375 H&H bestens bewährt! Link to comment Share on other sites More sharing options...
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