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IGNORED

Narkosegewehr - Wer darf?


HoffiMarc

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo beisammen.

Aus gegebenem Anlass (mal wieder ein Stier entlaufen bei uns im Landkreis) würde mich folgende Frage interessieren:

Wer darf ein Narkosegewehr erwerben/besitzen, und wer darf es zu seinem bestimmungsgemäßen Zweck einsetzen?

Ein Tierarzt/Veterinär? Ein Jäger? Oder ein Tierarzt mit JJ?

viele Grüße

Geschrieben

Hallo,

zum Erwerb grüne WBK, zum schießen Erlaubnis des Landratsamtes, diese wird vermutlich nur an einen Sachkundigen erteilt. Jagdschein ist nicht erforderlich, da keine Jagd.

Karl

Geschrieben

So einfach dürfte das nicht gehen.

Auch aufgrund der Tatsache, das hier Betäubungsmittel eingesetzt werden.

Eine Berechtigung liegt u. a. vor, wenn die Sachkunde für Narkosewaffen gegeben ist (das ist weder bei Sportschützen noch bei Jägern der Fall) und wenn eine Sachkunde im tierschutzrechtlichen Sinne abgelegt wurde.

Geschrieben

Hi,

normalerweise müste doch zum Beispiel der Leiter eines Tierparks mit z.B. Wildschweinen eines haben dürfen!

Für die Narkose kann dann doch immer noch den Arzt fragen bzw. kommen lassen!?

Bin mal gespannt, wer jetzt eine Lösung hat

Gruss Björn

Geschrieben

So eine ähnliche Frage wurde schon mal vor edlichen Monaten gestellt. Weiss nur nicht mehr ob hier bei WO oder ...??

Fakt ist, das sich hier Waffengesetz, Arzeimittelrecht und Tierschutzgesetz vermischen bzw. alle drei zu beachten sind.

Müsste nochmal danach suchen. Habe aber jetzt keine Zeit.

Geschrieben

wird wohl so sein - mit einer kleinen Ausnahme vielleicht : in Bayern müssen dem Narkosemittel bestimmte Anteile eines bayerischen Gerstensaftes zugesetzt werden... grlaugh.gif

Damit wir uns nicht mißverstehem : dem Narkosemittel - nicht dem Narkotiseur ! 021.gif

(nicht so ernst nehmen... AZZANGEL.gif)

Gruss

Christian

Geschrieben

Da mach ich ja schneller nen Doktor in Medizin als dass ich n Betäubungsgewehr benutzen darf rolleyes.gif

Nimm ein Lasso da brauchst keine 5 Prüfungen und 3 Scheine chrisgrinst.gif

Geschrieben

Klasse Link, CB. Danke ! icon14.gif

Hab mir das ganze vor ein paar Jahren alles selbst mühsam zusammengesucht, da ich noch keinen Internetanschluss hatte. Dort steht alles schön kompakt.

Ich hab dann einer Person in unserem Landkreis eine Allgemeinerlaubnis für Immobilisieren von Wild in Notfällen erteilt. Wenns mal brenzlig wird, kommt der gute Mann mit seinem Köfferchen angerauscht. Ob der auch mal den einen lästigen Kunden etwas betäuben könnte ? Hmmm... wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ob der auch mal den einen lästigen Kunden etwas betäuben könnte ? Hmmm...
wink.gif


Ich dachte, dafür hättest du eine Flasche hochprozentigen Obstlers inclusive eines passenden Glases (Größe Zahnputzbecher) in deiner Schreibtischschublade.... chrisgrinst.gif

Gruss

Christian

Archiviert

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