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IGNORED

Beschußpflicht?


AutoMag

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

entgegen seinem beratungsresistenten Halbwissen amerikanische Waffen werksintern beschossen sind


In diesem Zusammenhang: Wie heißt noch mal das US-amerikanische Gegenstück zu CIP?

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

entgegen seinem beratungsresistenten Halbwissen amerikanische Waffen werksintern beschossen sind


In diesem Zusammenhang: Wie heißt noch mal das US-amerikanische Gegenstück zu CIP?

bye knight


Wenn Du damit SAAMI meinst, dann kann man das nicht mit der CIP vergleichen.

Die CIP ist eine Vereinigung von Ländern, die gegenseitig ihre Beschussprüfungen, aber auch Ihre Standards in den Abmassen der Patronenlager und Munitionsabmessungen anerkennen. SAAMI ist eine Festlegung der US-Hersteller untereinander, mit der diese eben Abmessungen und Drücke festlegen. Diese entsprechen aber oft bei weitem NICHT den CIP-Abmessungen von Munition und Patronenlagern. Aus diesem Grunde können manche Patronen hier auch keine Zulassung bekommen. Wenn Du die Möglichkeit hast, die Abmessungen in CIP und SAAMI zu vergleichen, wirst Du unschwer auch bei "normalen" Kalibern schon Toleranzen in den Minimal+Max-Maßen feststellen. Gehen diese eben über die CIP-Abmaße hinaus, ist eben nix mit Zulassung. Auch können z.B. keine .22lr Revolver mehr zugelassen werden, bei denen der Hülsenrand nicht versenkt in der Trommel liegt. Diese werden von den Beschussämtern des CIP-Übereinkommens regelmässig zurückgewiesen, obwohl sie nach SAAMI zulässig sind.

SAAMI-Drücke beim Gasdruck sind auch keine "höchstzulässigen" Gasdrücke wie im CIP-Bereich vorgeschrieben...es ist lediglich eine "Übereinkunft". Der hohen Liability der Firmen in den USA ist es zu verdanken, das die Gasdrücke in der Regel eher moderat (verglichen mit CIP-Höchstgrenzen) sind.

MfG

Muni

Geschrieben

Moin,

gigt es im Netz irgendwo eine Seite auf der die CIP und/oder SAAMI Maße angegeben sind. Bzw. hat einer von Euch die Tabellen aus dem Bundesanzeiger als Datei?

Googeln brachte bei mir nix. Vielleicht habe ich ja auch nur die falchen Suchbegriffe eingegeben.

Gruß

Jogi

Geschrieben

In Antwort auf:

....

Wobei ich das mit dem "meldenden" Büchsenmacher dann auch nicht richtig finde.

....


Dies ist wohl noch eine leichte Untertreibung, wer ist den dieser freundliche Händler, mann muß ja schließlich aufpassen, daß mann da mal nicht etwas erwirbt!

Es gibt einige Verhaltensweise, die geniessen keinerlei gesellschaftliche Akzeptanz!

  • 1 Jahr später...
Geschrieben
Und dass eine importierte Waffe zunächst mal KEINEN anerkannten Beschuss hat ist doch konsens. Dass sie dann ich Deutschland nicht geschossen werden darf ist auch klar.

Mir nicht. Wo genau steht denn das? Daß sie so nicht in den Handel darf bzw. derjenige, der sie in den Geltungsbereich des deutschen WaffG bzw. Beschußrechts bringt für einen Beschuß zu sorgen hat, finde ich im Beschußgesetz. Aber wo bitte steht, daß eine nicht nach deutschem Recht beschossene Waffe nicht geschossen weden darf?

Geschrieben

Aus meinem Erfahrungsschatz:

Ich habe selbst auch schon mehrfach Waffen aus den USA nach Deutschland importiert und zwar alleine ohne eine Vertriebsorganisation. Das geht - allerdings mit etwas Papieraufwand. In allen Fällen handelte es sich um sog. "Custom-Gewehre", also Gewehre, die von einem Benchrest-Büchsenmacher nach meinen Vorstellungen gebaut wurden, sprich keine Fabrikwaffen. Diese Waffen sind mitnichten beschossen. Der Büchsenmacher macht aus dieser Waffe keinen einzigen Schuß.

Zum Eigenimport

Waffenteile bei den Herstellern bestellen. Bezahlen mit Kreditkarte. Rechnung kommt zu mir nach Deutschland. Versandadresse ist die Adresse des US-Büchsenmachers. In Deutschland beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) eine Internationale Einfuhrgenehmigung (Import License) beantragen (dabei Originalrechungung-Duplikat mit Originalunterschrift und Kopie der WBK mitsenden). Beim Landratsamt eine Erlaubnis zur Einfuhr nach §9a Abs. 2 der 1. WaffV beantragen. Die Import License nach USA zum Büchsenmacher schicken. Dieser beantragt dann nach den dor geltenden Bestimmungen eine Ausfuhrgenehmigung für Deutschland. Sobald er die hat, versendet er die Waffe nach Deutschland. Irgendwann erfolgt ein Anruf vom Zoll. Dort WBK und Bescheinigung des Landratsamtes vorlegen. 16% Einfuhrumsatzsteuer und Zoll (irgendetwas zwischen 2 und 4 %) entrichten und Waffe mitnehmen.

Zum Beschuss

Termin beim Beschussamt besorgen. Waffe hinschicken oder selbst hinfahren. Ich bevorzuge selbst hinfahren. Dort wird beschossen und Lauf und System bestempelt. Ob die stempeln, gravieren oder lasern hängt vermutlich vom Beschussamt ab. Kosten relativ minimal. Ich habe glaube ich ca. 15€ pro Beschuss bezahlt.

Ob die Waffe mit oder ohne Beschuss eingetragen wird? Ich bevorzuge sofortigen Eintrag, da das WaffG einen 2-Wochenzeitraum vorschreibt und nicht immer gewährleistet werden kann, dass man innerhalb von 2 Wochen einen Termin beim Beschussamt bekommt.

Zum Sinn

Ob der Beschuss Sinn macht? Ich habe da so meine Zweifel. Ist halt typisch deutsch, es muss für alles irgendeine Regelung (oder Gesetz) gefunden werden. Was besagt denn das Beschusszeichen? Meines Erachtens besagt das Zeichen nur, dass im Beschussamt jemand zwei Patronen (mit irgendeinem nicht näher zu klärendem Überdruck) aus der Waffe verschossen hat und diese äußerlich (noch) in Ordnung ist, sprich keine erkennbaren Schäden aufweist. Die Waffe wird aber nicht näher untersucht, also vermessen oder gar geröntgt. Wenn die Waffe mir bei meinem ersten Wettkampf auf einmal um die Ohren fliegt, weil sich vielleicht durch den Beschuss irgendwelche Haarrisse gebildet haben, was nutzt mir dann das Beschusszeichen?

Wenn irgendjemand mit einer beschossenen Waffe auf den Schießstand kommt und beim ersten Schuß die Einzelteile des Verschlusses dem Nachbarn durch den Hals fliegen, was nutzt dann das Beschusszeichen? In dem Fall hatte der Blödmann Pistolenpulver anstelle von Gewehrpulver geladen. Das konnte nachgewiesen werden. Nur trotzdem, was nutzt das Beschusszeichen?

Da in meinem Bekanntenkreis sich viele Schützen befinden, die aus den USA moderne Hochleistungsgewehre nach BR-Maßstäben importieren ist das mit dem Beschuss schon eine interessante Frage. Die Systeme und Läufe sind sicherlich das stabilste, was auf dem Weltmarkt zu bekommen ist. Wenn ich eine PPC oder 6BR oder eine 6.5x284 veschieße, dann mache ich das u.U. mit Ladungen die oberhalb der der Pulverhersteller liegen. Das machen tausende von Wettkampfschützen in den USA seit Jahrzehnten, ohne dass Fälle von Waffensprengungen bekannt sind. Die Ladung, die auf dem Beschussamt durch den lauf gejagt wird, ist aber zumindest mir nicht bekannt. Dort werden mit großer Wahrscheinlichkeit Pulversorten verwendet, die nicht für das jeweilige Kaliber vorgesehen sind und damit enorme Drücke verursachen. Das sind Drücke, die ich selbst beim Überschreiten der Max-Ladungsangaben des Pulverhersteller nicht erreichen werden. Ich habe Hülsen gesehen, die in die Auszieherausfräsung "gelaufen" sind. Das ist mir mit meinen hohen Ladungen noch nie passiert.

Also: Wozu soll das Beschusszeichen gut sein?

Bitte: Ich habe mich hier ausdrücklich über moderne Hochleistungsgewehre ausgelassen. Meine Aussagen gelten, denke ich auch, für moderne Kurzwaffen. Das Thema historische Waffen und alte Militärkarabiner etc. habe ich bewußt hier ausgelassen und sollte auch nicht weiter diskutiert werden.

alwaysgoodshooting

Robert

Und noch etwas:

Selbstverständlich dürfen auch Waffen, die kein deutsches Beschusszeichen tragen in Deutschland geschossen werden. Allerdings nicht von in Deutschland wohnenden Waffenbesitzern. Bei jedem Weltcup oder sonstigem Wettkampf dürfen ausländische Schützen hier mit ihren Waffen teilnehmen, obwohl die kein Beschusszeichen nach deutschem Recht tragen.

alwaysgoodshooting

Robert

Geschrieben

§12 Abs.1 BeschG

Danke. Aber: Im §12 ist die Beschußpflicht auf Gegenstände nach §3 verklausuliert. Dort geht es um Herstellung und Verbringung in den Geltungsbereich des Gesetzes. Was ist mit Waffen, die schon hergestellt wurden und sich bereits im Geltungsbereich des Gesetzes befinden (und zwar in Privathand, beispielsweise ein geerbter Karabiner oder eine 08 aus dem 2.WK)?

Aus dem Gesetzestext erschließt sich für mich keine Verpflichtung zum Beschuß in solchen Fällen. Kann das sein?

Geschrieben

Danke. Aber: Im §12 ist die Beschußpflicht auf Gegenstände nach §3 verklausuliert. ...

§12 Beschussgesetz, dort steht ganz klar und eindeutig:

"(1) Feuerwaffen ..., die nach §3 der Beschusspflicht unterliegen, dürfen anderen nur überlassen O D E R zum Schießen verwendet werden, wenn sie das amtliche Beschusszeichen tragen."

Der §3 verklausuliert auch nichts, sondern erklärt, was an Schusswaffen beschusspflichtig ist, faktisch nämlich alles. Lediglich Waffen, die vor 1891 hergestellt wurden (und danach nicht verändert wurden!), sind nicht beschusspflichtig.

D.h.: Mit einer Pistole 08 oder einem K98k ohne amtliches Beschusszeichen darf nicht geschossen werden (es gibt Ausnahmen, aber nicht für sportliches Schießen!). Militärische Beschusszeichen der Kaiserzeit oder aus der Zeit zwischen 1933 und 1945 sind im Sinne des Gesetzes keine amtlichen Beschusszeichen.

Ich wäre als Sammler froh, wenn es so wäre, dann könnte man nämlich die ganzen "Nachstempler" wegen Fälschung amtlicher Zeichen vor Gericht bringen, was jetzt leider nicht möglich ist.

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