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IGNORED

Gebühr für Unterschrift vom Vereinsvorsitzenden???


Iggy

Empfohlene Beiträge

@alle

Wahrscheinlich wird´s wohl wirklich darauf ´rauslaufen:

zähneknirschend zahlen pissed.gifpissed.gifpissed.gif, Bedürfnis(se) chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gifabgreifen und dann tschüß!

Zweitverein is´ keine Alternative: DSB und NICHT BDS (leider)

Drittverein (noch) "impotent" bezüglich Bedürfnissen, da kein eigener Stand vorhanden und wir auch trotz Mühen keinen BDS- und/oder BLDS-geeigneten Stand zum Anmieten finden.

... und dann ggf. WIEDER 1 Jahr Wartezeit!!!

Grüße

Doc Holiday

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Was hältst du davon: 10 EURO Türaufschließgebühr, 5 EURO Gutenmorgensaggebühr, 15 EURO Schießenlaßgebühr, 10-25 EURO Manchenquatschanhörgebühren, 15 EURO Standmehrwertgebühren, 5 Euro Tschüsssaggebühren, 3 EURO Türabschließgebühren, 12,50 Aufschützenwartegebühren.

hemo

vorerst solls reichen, damit die Schützen nicht verschreckt werden 021.gif

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Danke, Wahrsager. Gute Idee. Ökosteuer ist was Positives. Warum weiß ich nicht, aber 20 % wäre auch nicht zu viel. Is ja auch fürn juten Zweck, die Ökologie, also die Wissenschaft, die wo bei der schlechten Welt da draußen was Gutes am tuen is.

hemo

rolleyes.gif

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Also mit 2 Klassenmitglieder, das geht nicht bei einem eingtragenen Verein! laut BGB verhält sich das so:

Thema ist "juristische Personen" und behandelt am Anfang des BGB Vereine!!

In Antwort auf:

BGB § 38 Mitgliedschaft

Die Mitgliedschaft ist nicht übertragbar und nicht vererblich. Die Ausübung der Mitgliedschaftsrechte kann nicht einem anderen überlassen werden.


In Antwort auf:

BGB § 34

Ausschluss vom Stimmrecht

Ein Mitglied ist nicht stimmberechtigt, wenn die Beschlussfassung die Vornahme eines Rechtsgeschäfts mit ihm oder die Einleitung oder Erledigung eines Rechtsstreits zwischen ihm und dem Verein betrifft.


heißt für mich, das Du ein Stimmrecht hast tongue.gif!!

Juristische Personen eines Vereins sind die Mitglieder -> siehe BGB!!!

Wenn Du einen Rechtsverdeher kennst, lass die Satzung mal checken, ob die überhaupt gesetzeskonform (also nach BGB) ist wink.gif

Diese (und viele andere) sind nicht immer das Papier wert, auf welchem es gedruckt!! rolleyes.gifAZZANGEL.gif

Merke: es gibt immer Leute, die das in einer Satzung glauben, wenn da steht, das Wasser den Berg hochläuft rainbow.gif

Födermitglieder... hab ich im BGB nicht gefunden... tongue.gif

Mein Tip: Vom Anwalt prüfen lassen, schauen, das Du nicht alleine als Mitglied(..oder wie auch immer) dastehst

...ist beides positiv, dann lass krachen, Bub! und misch die Meute auf!

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Hallo Iggy,

bei uns ist eine Waffenbefürwortung wesentlich teurer als 10,- EUR!

Jede Befürwortung sollte nämlich nach Ansicht der Thekensteher und Skatbrüder, also der Pseudoschützen, die überall zu finden sind, nicht aber auf dem Schießstand, ordentlich begossen werden, damit die Waffe nicht quietscht (Puh, langer Satz!).

Dass dieses Begießen mehr als 10,- EUR kostet, das kannst Du Dir sicher vorstellen.

Also zahle die Euro, lächle und sei froh, denn es könnte noch viel, viel schlimmen kommen.

smirk.gif

MP

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@Maxe2k

Einer der indirekt Betroffenen IST Rechtsanwalt (Hobby: Vereinsrecht). Auch der scheint wohl machtlos ...

Grüße

Doc Holiday

P.s. Das mit der Unterscheidung Vollmitglieder, stimmberechtigt, und Fördermitglieder, nicht stimmberechtigt, scheint wohl eine beliebte Masche zu sein, um sich "unliebsame" Konkurrenz, aber auch unliebsame Mitglieder vom Leibe zu halten.

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OK, das ist nur das, was ich in der letzen Zeit über Stimmrecht u.ä. gelesen habe. Das mit den Fördermitgliedern entzieht sich absolut meiner Kenntnis, da im BGB nichts darüber steht, und ich auch nicht weiß, wo da sonst noch was stehen sollte.

Kann da jemand weiterhelfen? Danke

Wenn das so ist wie Du schreibst, dann nimm gleich die nächste Antwort von Mark Pfennig und ziehe danach Deine Konsequenzen.... Vorschläge hast Du hier ja genug gelesen AZZANGEL.gif

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In Antwort auf:

Nö - sowas hab ich noch nicht erlebt
chrisgrinst.gif
.

Wegen Vereinswechsel und der damit verbundenen Probleme und auch der Notwendigkeit der Unterschrift hast Du leider recht.

Ich würde in dem Fall zahlen - und mein persönliches Verhalten darauf abstimmen
cool.gif
.

Irgendwann kommt doch sicher mal die Situation, wo freiwillige Hilfe, Unterstützung etc. erbeten wird - es ist nur eine Frage der Geduld
tongue.gif
.

Mouche


Deine Antwort ist zwar weise, würde sich aber nicht mit meinem Temperament vertragen. auch wenn ich normalerweise ein sehr friedlicher, harmoniebedürftiger und geduldiger Mensch bin.

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[ZitatZweitverein is´ keine Alternative: DSB und NICHT BDS (leider)

Drittverein (noch) "impotent" bezüglich Bedürfnissen, da kein eigener Stand vorhanden und wir auch trotz Mühen keinen BDS- und/oder BLDS-geeigneten Stand zum Anmieten finden.


"Geregelte Nutzung" ist nicht gleich anmieten! Es reicht ein Schriftstück, welches beweist, daß die Vereinsmitglieder als Gastschützen den fremden Stand nutzen dürfen. Zu welchen Konditionen, ist unerheblich.

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So ist das mit (manchen) Vereinen (und Verbänden)!

Wenn es den Herren nicht ausreichend erscheint, daß der Gesetzgeber und die Behörden den aktiven Mitgliedern Steine und Vorschriften in den Weg legen , greifen sie zu eigenen Mitteln. Das mit der Unterschriftengebühr ohne sinnvolle Begründung vom Schützenmeister ist der Gipfel der deutschen Vereinsmeierei.

Hoffentlich bringt die Diskussion hier im Forum nicht noch andere Präsidiumsmitglieder auf seltsame Gedanken!

Oh Herr, verschone uns vor Gebührenzockern, Formblatterstellern und sonstigen (Schützen-)Meistern, vor Menschen die als Beamte geboren und den Einstieg in die heldenhafte Karriere verpaßt haben!

Gruß Klaus

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Was regt ihr euch denn künstlich auf? Was kann ich mir denn für die popeligen 10 Eus kaufen? Vier Bier und dann muß ich doch schon wieder eine Unterschrift leisten, damit ich die nächste Runde bestellen kann. (Witz aus).

Die "Unterschriftsgebühr" muß natürlich vorher von der Hauptversammlung beschlossen werden. Und dann auch nur zugunsten der Vereinskasse.

hemo

der es weiß wink.gif

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Der Verein ist ie juristische Person, denn es gibt ja nicht den "Herrn PC Sinzig" bei einer GmbH ist das genau so. Die Mitglieder sind natürlich "natürliche Personen". Aber könnte auch eine GmbH Vereinsmitglied werden? Nein, denn das dürfen nur natürliche Personen.

hemo

zugegeben: Ist auch kompliziert wink.gif

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Also in bin mir da jetzt nicht 100% sicher...aber je nach Satzung kann auch der Vorstand über die zu erhebenden Gebühren entscheiden, z.b. dann wenn in der Satzung auf eine gültige Abgabenordnung verwiesen wird (und die darf je nach dem auch vom Vorstand beschlossen werden).

Naja, also ich denke niemandem gehts hier um die 10 Euro. Es ist halt nur mal wieder eine Machtdemonstration und eine Hinweis darauf, daß man der Willkür innerhalb des Vereins nahezu hilflos ausgeliefert ist. Das würde mir auch stinken...

Abgesehen davon könnte man bei solchen Aktionen echt das Gefühl haben, daß wann immer es um waffenrechtliche Erlaubnisse geht von allen Seiten abgezockt wird.

Gruß

xylo

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