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IGNORED

Bestellung in der Schweiz


Schwarzwälder

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Habe unlängst bei Gunfactory in der Schweiz ein paar Zubehörteile bestellt: Diopter, Putzzeug, Magazin und Gewehrriemen und ein Gewehrkoffer.

Nichts genehmigungspflichtiges. Mussten dann zum Zoll. Der hatte vorab schon mal die Waffenbehörde informiert, obwohl Gunfactory auf der Zollrechnung nur "Sportartikel" schrieb. Es gab dann Stress, weil die neue Behörde von unserem Umzug noch nichts wusste.

Mussten dann die WBK herzeigen, und dann wurde jedes Teil einzeln genauestens begutachtet.

Internetbestellkopie musste vorgelegt werden.

Es kostete dann erstaunlicherweise kein Zoll (normalerweise 2,7% für Gewehrzubehör und 3,2 % für KW-Zubehör), sondern nur die 16% Mwst. wurden fällig. Das wenigstens ist ok, zumal Gunfactory vorab 7,6% Schweizer MWst. abgezogen hatte. Versand war übrigens 35 SFr.

Trotzdem scheint mir es in Zukunft besser, freie Waren einfach selbst in der Schweiz einzukaufen; die zollfreien Beträge sind ja recht hoch (v.a. zu zweit) und welches Zubehör ich wo einkaufe, geht doch eigentlich niemand was an.

Bin ziemlich sicher, dass wenn wir keine WBK hätten vorweisen können, dann wäre ziemlich bald ein Besuch vor der Tür gestanden - wenn der Zoll uns die genehmigungsfreien Teile (s.o., abschliessend aufgezählt) überhaupt überlassen hätte. Gibt es da schon Amtsermittlungspflichten oder rechtliche Grundlagen für das Verhalten des Zolls?

Schöne Grüsse,

Schwarzwälder

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Auch wenn für die Zollverwaltung (bei grenzüberschreitenden Sendungen) das Post- und Breifgeheimnis nicht gilt blush.gif, können die auch nicht alle Sendungen aufmachen. Da fehlts einfach am Personal crazy.gif. Wenn als Absender Reto Meier draufsteht, wird es weniger wahrscheinlich kontrolliert AZZANGEL.gif, als wenn dort GUNfactory prangt. eek2.gif

Ob Du Dich jetzt in Deinem speziellen Fall der Hinterziehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer schuldig machst, kannst Du ja einmal das für Dich zuständige Zollamt fragen. chrisgrinst.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

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@s+r: Sendungen mit einem Warenwert unter 35 Euro sind zollfrei. Du bekommst dann die Schweizer Mwst. nicht erstattet, bezahlst aber auch keine deutsche. Manchmal allerdings erledigt der Paketzusteller die Verzollung für einem, dann ist es natürlich auch ok.

@Mäusebär:

Ich habe mich ja nicht daran gestört, dass der Zoll da alles so genau angeguckt hat, was im Paket mitkam. Ungut fand ich nur, dass er die Bestellung gleich an die Waffenbehörde meldete, weil die der Bezug genehmigungsfreier Teile nichts angeht. Noch unverständlicher fand ich das Verlangen des Zolls, meine WBK einsehen zu wollen.

Deshalb meine Fragen:

1. Wer musste schon mal beim Bestellen eines Diopters (stand u.a. auch auf Brennekes Verbotswunschliste!), Magazins oder sonstiger genehmigungsfreier Teile seine WBK vorlegen?

2. Wurden eure Käufe auch an die Waffensachbehörde weitergemeldet?

3. Werden Verkauf von Dioptern, Magazinen etc. schon jetzt registriert (klammheimlich?), um beim späteren Verbot sie leichter einziehen zu können? eek2.gif

Grüsse,

Schwarzwälder

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In Antwort auf:

@Mäusebär:

Ich habe mich ja nicht daran gestört, dass der Zoll da alles so genau angeguckt hat, was im Paket mitkam. Ungut fand ich nur, dass er die Bestellung gleich an die Waffenbehörde meldete, weil die der Bezug genehmigungsfreier Teile nichts angeht. Noch unverständlicher fand ich das Verlangen des Zolls, meine WBK einsehen zu wollen.

Deshalb meine Fragen:

1. Wer musste schon mal beim Bestellen eines Diopters (stand u.a. auch auf Brennekes Verbotswunschliste!), Magazins oder sonstiger genehmigungsfreier Teile seine WBK vorlegen?

2. Wurden eure Käufe auch an die Waffensachbehörde weitergemeldet?

3. Werden Verkauf von Dioptern, Magazinen etc. schon jetzt registriert (klammheimlich?), um beim späteren Verbot sie leichter einziehen zu können?
eek2.gif

Grüsse,

Schwarzwälder


zu 1. und 2.

Schreibe doch einfach noch an das Zollamt und verlange Auskunft über die materiellen Gründe und die rechtlichen Anspruchsgrundlagen dafür! smile.gif

zu 3.

Frage zusätzlich Deine waffenrechtliche Genehmigungsbehörde; sonst wie oben! smile.gif

zu 1.-3.

Falls Du keine Dich befriedigende Auskunft erhälst crazy.gif, kannst Du Dich ja richtig, offiziell beschweren smirk.gif. Mein Tipp wäre hier, dann zusätzlich noch Petitionsbeschwerden beim Bundestag (Zoll) und beim Landtag einzureichen chrisgrinst.gif. Auch Oberbürgermeister freuen sich immer wieder über Post von ihren Wählern wink.gif. Bei der ganzen Arbeit, die Du damit dem Sachbearbeiter und seinen Chefs machst 016.gif, bleibst Du denen für's nächstemal im Gedächnis. grlaugh.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

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@Mäusebär:

Nachträgliches Rumstänkern nutzt mir ja nix mehr. Meine Fragen bezogen sich auch nur darauf, ob jemand hier im Forum die Rechtsgrundlagen kennt, so es die gibt, Lieferungen über genehmigungsfreies Waffenzubehör mit der örtlichen Waffensachbehörde "abzugleichen" bzw. wie eure eigenen praktischen Erfahrungen diesbezüglich aussehen.

Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du das Ganze nicht Ernst nimmst. Die teilweise drastischen Behördenaktionen der letzten Zeit gegen harmlose Bürger wegen vermeintlicher (!) Verstösse gegen das WaffG lassen mich aber misstrauisch werden.

Und datenschutzrechtlich möchte ich auch kein Bürger 2. Klasse sein. Wenn jemand sich im Ausland ein Ersatzteil für sein Auto bestellt wird der Zoll ja auch nicht gleich die Strassenverkehrszulassungsstelle/Verkehrspolizei/TÜV über den Kauf informieren, oder?

Grüsse,

Schwarzwälder

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@ Schwarzwälder cool.gif

Ganz im Gegenteil! 016.gif

Ich kann verstehen AZZANGEL.gif, wenn jemand nicht direkt beim Vorgang Fragen wie:

[*]Weshalb möchten Sie, dass ...

[*]Aufgrund welcher Rechtgrundlage verlangen Sie, dass ...

[*]Zeigen Sie mir doch bitte, wo in dem XY-Gesetz oder XY-Verordnung steht, dass ...

[*]Nein, das ist Ihre Dienstanweisung. Die ist für Sie bindend, nicht für mich. Ich fragte nach der gesetzlichen Grundlage oder der entsprechnden Verordnung.

[*]...

stellt.

Sich aber dann wenigstens im Nachhinein die Rechtmäßigkeit erläutern zu lassen und ggf. bei entsprechender Unfähigkeit, dieses tun zu können, Beschwerde erhebt icon14.gif, ist kein "Rumstänkern". Es ist nicht nur legetim, es ist sogar ein Dienst an der Allgemeinheit. laugh.gif

Denn nur wenn wir alle ständig auf die Qualität der öffentlichen Verwaltung achten crazy.gif und auf Mängel mit entsprechenden Beschwerden und Widersprüchen reagieren 016.gif, kann vielleicht noch ein weiterer Qualitätsverlust in der öffentlichen Verwaltung verhindert werden. AZZANGEL.gif

Dein

Mausebaer cool.gif

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