Schwarzwälder Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Habe unlängst bei Gunfactory in der Schweiz ein paar Zubehörteile bestellt: Diopter, Putzzeug, Magazin und Gewehrriemen und ein Gewehrkoffer. Nichts genehmigungspflichtiges. Mussten dann zum Zoll. Der hatte vorab schon mal die Waffenbehörde informiert, obwohl Gunfactory auf der Zollrechnung nur "Sportartikel" schrieb. Es gab dann Stress, weil die neue Behörde von unserem Umzug noch nichts wusste. Mussten dann die WBK herzeigen, und dann wurde jedes Teil einzeln genauestens begutachtet. Internetbestellkopie musste vorgelegt werden. Es kostete dann erstaunlicherweise kein Zoll (normalerweise 2,7% für Gewehrzubehör und 3,2 % für KW-Zubehör), sondern nur die 16% Mwst. wurden fällig. Das wenigstens ist ok, zumal Gunfactory vorab 7,6% Schweizer MWst. abgezogen hatte. Versand war übrigens 35 SFr. Trotzdem scheint mir es in Zukunft besser, freie Waren einfach selbst in der Schweiz einzukaufen; die zollfreien Beträge sind ja recht hoch (v.a. zu zweit) und welches Zubehör ich wo einkaufe, geht doch eigentlich niemand was an. Bin ziemlich sicher, dass wenn wir keine WBK hätten vorweisen können, dann wäre ziemlich bald ein Besuch vor der Tür gestanden - wenn der Zoll uns die genehmigungsfreien Teile (s.o., abschliessend aufgezählt) überhaupt überlassen hätte. Gibt es da schon Amtsermittlungspflichten oder rechtliche Grundlagen für das Verhalten des Zolls? Schöne Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 hallo das finde ich interessant. ich habe vor ein paar tagen auch ein paket mit zubehörteilen für mein sar aus der schweiz erhalten. das paket wurde durch die dhl zugestellt - und das war's. kein zoll, keine mwst. hat mein händler da jetzt was illegales gemacht? gruß s+r Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Auch wenn für die Zollverwaltung (bei grenzüberschreitenden Sendungen) das Post- und Breifgeheimnis nicht gilt , können die auch nicht alle Sendungen aufmachen. Da fehlts einfach am Personal . Wenn als Absender Reto Meier draufsteht, wird es weniger wahrscheinlich kontrolliert , als wenn dort GUNfactory prangt. Ob Du Dich jetzt in Deinem speziellen Fall der Hinterziehung von Zoll und Einfuhrumsatzsteuer schuldig machst, kannst Du ja einmal das für Dich zuständige Zollamt fragen. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 20, 2004 Author Share Posted March 20, 2004 @s+r: Sendungen mit einem Warenwert unter 35 Euro sind zollfrei. Du bekommst dann die Schweizer Mwst. nicht erstattet, bezahlst aber auch keine deutsche. Manchmal allerdings erledigt der Paketzusteller die Verzollung für einem, dann ist es natürlich auch ok. @Mäusebär: Ich habe mich ja nicht daran gestört, dass der Zoll da alles so genau angeguckt hat, was im Paket mitkam. Ungut fand ich nur, dass er die Bestellung gleich an die Waffenbehörde meldete, weil die der Bezug genehmigungsfreier Teile nichts angeht. Noch unverständlicher fand ich das Verlangen des Zolls, meine WBK einsehen zu wollen. Deshalb meine Fragen: 1. Wer musste schon mal beim Bestellen eines Diopters (stand u.a. auch auf Brennekes Verbotswunschliste!), Magazins oder sonstiger genehmigungsfreier Teile seine WBK vorlegen? 2. Wurden eure Käufe auch an die Waffensachbehörde weitergemeldet? 3. Werden Verkauf von Dioptern, Magazinen etc. schon jetzt registriert (klammheimlich?), um beim späteren Verbot sie leichter einziehen zu können? Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 In Antwort auf: kannst Du ja einmal das für Dich zuständige Zollamt fragen der ist echt gut. gruß s+r Link to comment Share on other sites More sharing options...
schall+rauch Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 @ schwarzwälder hast 'ne pn gruß s+r Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 In Antwort auf: @Mäusebär: Ich habe mich ja nicht daran gestört, dass der Zoll da alles so genau angeguckt hat, was im Paket mitkam. Ungut fand ich nur, dass er die Bestellung gleich an die Waffenbehörde meldete, weil die der Bezug genehmigungsfreier Teile nichts angeht. Noch unverständlicher fand ich das Verlangen des Zolls, meine WBK einsehen zu wollen. Deshalb meine Fragen: 1. Wer musste schon mal beim Bestellen eines Diopters (stand u.a. auch auf Brennekes Verbotswunschliste!), Magazins oder sonstiger genehmigungsfreier Teile seine WBK vorlegen? 2. Wurden eure Käufe auch an die Waffensachbehörde weitergemeldet? 3. Werden Verkauf von Dioptern, Magazinen etc. schon jetzt registriert (klammheimlich?), um beim späteren Verbot sie leichter einziehen zu können? Grüsse, Schwarzwälder zu 1. und 2. Schreibe doch einfach noch an das Zollamt und verlange Auskunft über die materiellen Gründe und die rechtlichen Anspruchsgrundlagen dafür! zu 3. Frage zusätzlich Deine waffenrechtliche Genehmigungsbehörde; sonst wie oben! zu 1.-3. Falls Du keine Dich befriedigende Auskunft erhälst , kannst Du Dich ja richtig, offiziell beschweren . Mein Tipp wäre hier, dann zusätzlich noch Petitionsbeschwerden beim Bundestag (Zoll) und beim Landtag einzureichen . Auch Oberbürgermeister freuen sich immer wieder über Post von ihren Wählern . Bei der ganzen Arbeit, die Du damit dem Sachbearbeiter und seinen Chefs machst , bleibst Du denen für's nächstemal im Gedächnis. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
Schwarzwälder Posted March 20, 2004 Author Share Posted March 20, 2004 @Mäusebär: Nachträgliches Rumstänkern nutzt mir ja nix mehr. Meine Fragen bezogen sich auch nur darauf, ob jemand hier im Forum die Rechtsgrundlagen kennt, so es die gibt, Lieferungen über genehmigungsfreies Waffenzubehör mit der örtlichen Waffensachbehörde "abzugleichen" bzw. wie eure eigenen praktischen Erfahrungen diesbezüglich aussehen. Irgendwie habe ich das Gefühl, dass du das Ganze nicht Ernst nimmst. Die teilweise drastischen Behördenaktionen der letzten Zeit gegen harmlose Bürger wegen vermeintlicher (!) Verstösse gegen das WaffG lassen mich aber misstrauisch werden. Und datenschutzrechtlich möchte ich auch kein Bürger 2. Klasse sein. Wenn jemand sich im Ausland ein Ersatzteil für sein Auto bestellt wird der Zoll ja auch nicht gleich die Strassenverkehrszulassungsstelle/Verkehrspolizei/TÜV über den Kauf informieren, oder? Grüsse, Schwarzwälder Link to comment Share on other sites More sharing options...
Howie Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Mal ne Frage am Rande: Bei welchen Teilen lohnt es sich in der Schweiz einzukaufen? Ich frage das vor allem, weil ich in diesem Sommer zu den Eidgenossen in Urlaub fahre. (Freu!) Link to comment Share on other sites More sharing options...
Mausebaer Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 @ Schwarzwälder Ganz im Gegenteil! Ich kann verstehen , wenn jemand nicht direkt beim Vorgang Fragen wie: [*]Weshalb möchten Sie, dass ... [*]Aufgrund welcher Rechtgrundlage verlangen Sie, dass ... [*]Zeigen Sie mir doch bitte, wo in dem XY-Gesetz oder XY-Verordnung steht, dass ... [*]Nein, das ist Ihre Dienstanweisung. Die ist für Sie bindend, nicht für mich. Ich fragte nach der gesetzlichen Grundlage oder der entsprechnden Verordnung. [*]... stellt. Sich aber dann wenigstens im Nachhinein die Rechtmäßigkeit erläutern zu lassen und ggf. bei entsprechender Unfähigkeit, dieses tun zu können, Beschwerde erhebt , ist kein "Rumstänkern". Es ist nicht nur legetim, es ist sogar ein Dienst an der Allgemeinheit. Denn nur wenn wir alle ständig auf die Qualität der öffentlichen Verwaltung achten und auf Mängel mit entsprechenden Beschwerden und Widersprüchen reagieren , kann vielleicht noch ein weiterer Qualitätsverlust in der öffentlichen Verwaltung verhindert werden. Dein Mausebaer Link to comment Share on other sites More sharing options...
bullpup Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 Datenschutzbeauftragter Link to comment Share on other sites More sharing options...
karl22 Posted March 20, 2004 Share Posted March 20, 2004 In Antwort auf: Datenschutzbeauftragter Bei Waffen ist der Datenschutzbeauftragte recht großzügig. Karl Link to comment Share on other sites More sharing options...
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