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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

4 mm M20-Griffstücke


Lt. Blueberry

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Ich hab zwar gesucht aber nix gefunden. Deshalb die Frage.

Ich habe vor Jahren einen China-C96 in 9 mm-Luger erworben,

weil ich unbedingt eine C96 haben wollte. grin.gif

Das Ding war besch... verarbeitet und schoss wie eine Giesskanne. pissed.gif Wenn man den kleinen Finger beim Putzen aus dem Griffstück zog, sah der aus wie ein Wiener Würstchen nach 1 Stunde kochendem Wasser. mad1.gif

Kurzum, ich habe den Händler angerufen und mein Anliegen geschildert.

Der Händler hat mir dann geraten, ein WS in 7,63 mm auf obige Waffe zuzulegen und eine komplette in 4 mm M20. confused.gif

Nun habe ich in WO gelesen, dass dies nicht legal ist, das WS auf das Griffstück der 4 mm M20 zu setzen. (WS und GS sind aber nummerngleich !!!). Wegen Ändern der Schussfolge - Hand, bzw. Autorepitieren.

Frage: 1.) Wo steht das im Gesetz ?

2.) Was kann man tun, das GS zu legalisieren

(Büma ?)

Danke im Voraus

Mad Max

P.S. China-Kracher ist zwischenzeitlich verschrottet, hat

auch nix besseres verdient mad1.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich hab zwar gesucht aber nix gefunden. Deshalb die Frage.

Ich habe vor Jahren einen China-C96 in 9 mm-Luger erworben,

weil ich unbedingt eine C96 haben wollte.
grin.gif

Das Ding war besch... verarbeitet und schoss wie eine Giesskanne.
pissed.gif
Wenn man den kleinen Finger beim Putzen aus dem Griffstück zog, sah der aus wie ein Wiener Würstchen nach 1 Stunde kochendem Wasser.
mad1.gif

Kurzum, ich habe den Händler angerufen und mein Anliegen geschildert.

Der Händler hat mir dann geraten, ein WS in 7,63 mm auf obige Waffe zuzulegen und eine komplette in 4 mm M20.
confused.gif

Nun habe ich in WO gelesen, dass dies nicht legal ist, das WS auf das Griffstück der 4 mm M20 zu setzen. (WS und GS sind aber nummerngleich !!!). Wegen Ändern der Schussfolge - Hand, bzw. Autorepitieren.

Frage: 1.) Wo steht das im Gesetz ?

2.) Was kann man tun, das GS zu legalisieren

(Büma ?)

Danke im Voraus

Mad Max

P.S. China-Kracher ist zwischenzeitlich verschrottet, hat

auch nix besseres verdient
mad1.gif


Ich weiss zwar nicht, wer dein BüMa war/ist, aber er hat Dich m.E. aufs Eis gezogen. Denn gerade er müsste wissen, das ein Aufsetzen eines Oberteils 7,63 auf ein Griffstueck 4mmM20 nicht statthaft ist. Die 4mmM20-Waffe hast Du unter der Prämisse erworben, das eine Bedürfnisprüfung dafür nicht vorzunehmen ist. Ein "Wechselsystem/Lauf" -und da schau mal ins Gesetz, da stehts klar beschrieben-, darf aber nur im gleichen oder kleineren (vielleicht 2mm Kolibri :-)) Kaliber bedürfnisfrei erworben und besessen werden. Im übrigen müsste das Griffstueck und der Verschluss der 4mmM20-Waffe (wenn der BüMa rechtens gearbeitet hat) die nach dem Beschussgesetz, bzw. der RV, vorgeschriebenen Zeichen (nämlich U für Umgeändert -auf beiden Teilen, und 4mmM20 auf dem Verschluss tragen). Damit ist "gesetzlich" sichergestellt, das ein evtl. "Bösewicht", der andere Oberteile aufsetzt, auch erwischt wird. Im übrigen (wenn Deine Waffenteile gleiche Nummern tragen) wirst Du dann über kurz oder lang sowieso Besuch bekommen, bzw. Deine Waffenteile bei der Behörde vorlegen müssen, sobald alle Nummern zentral beim BKA erfasst sind und die grosse Abgleichwelle kommt. Dann sind auch die Besitzer sogenannter (Scorpion-Pistolen in 7,65Browning/selbst schon gesehen -wie auch Sportgewehre 8x33 Mod.44 etc.-)"dran"...aber denen ist eh nicht zu helfen...jeder wie er kann und will.

Gruesse

Muni

PS: Wenn Du die Grundwaffe (nämlich die 9mm Mauser) zu Deinem WS 7,63 nicht mehr besitzt, bist Du eh schon "reif".

Ein Wechselsystem wird nämlich nach Nr.2 folgende (lies mal die Überschrift dazu) in Anlage 2 Abschnitt 2 Nr. 2.1 nur dann legal besessen, wenn die unter Nr.2.3 (nach dem Strichpunkt) genannte Prämisse eingehalten ist. Dieser Halbsatz "für Schusswaffen, die bereits in der WBK des Inhabers einer Erlaubnis eingetragen sind", gilt nämlich für alle 3 vorher aufgeführten Unternummern. Dies ist auch aus den BT-Drucksachen und aus der Begründung zum Gesetz zu entnehmen..Und nun viel Spass beim "Bussgang". Wenn Dein "Amt" kein Verständnis für Dein Anliegen zeigt, kann dieser Spass Dich alle Scheine kosten, da Du ein wesentliches Bestandteil einer Schusswaffe (Nr.3.5 der Begriffsbestimmungen zu wesentlichen Teilen in Anlage 1)illegal besitzt. Legal würdest Du es nämlich nur besitzen, wenn Dir eine 9mm Mauser noch gehören würde!!!Aber die hast Du ja nicht mehr und somit ist auch der legale Grund für den (Weiter)Besitz des WS entfallen. Da wurden schon etliche Strafverfahren -auch wegen geringerer Verstösse, wie z.B Besitz von Einsteckpatronen -ohne Grundwaffe- mit Strafbefehlen zu 1000,- und 2000,-Euro abgeurteilt.

Gruesse

Muni

Geschrieben

Moin muni!

1000-2000 Euro für ne Einsteckpatrone? Ist das nicht ein wenig kraß? Haben die Betroffenen Einspruch gegen die Strafbefehle eingelegt oder ist das rechtskräftig geworden?

Gruß,

frogger

Geschrieben

Danke für den A...tritt. frown.gif

Hätte mir ein bisschen fundierte Auskunft und Antworten (Empfehlungen) erwünscht und weniger Häme (bist du eh schon reif) mad.gif

Galt das auch nach dem alten WaffG oder nur nach dem Neuen ?

Waffen wurden 2000 erworben. confused.gif

Ich hab den SB vorher über die Verschrottung informiert, er hat danach Grundwaffe ausgetragen !!! confused.gif

Könnte ich beim Amt Ersatz-GS für WS beantragen unter Schilderung des Sachverhalts ? Mein GS Büma geben und wieder zurück ? confused.gif

Mad Max

Geschrieben

Bleib cool. Es sind lediglich geäußerte Rechtsauffasssungen. Sie sind m.W. so noch durch kein VG bestätigt. Wenn das Teil nach altem Recht eingetragen war, schreit Muni einfach diesbezüglich hoffnungslos in die Wüste.

Es gibt außerdem auch noch die Rechtsauffassung, dass Du alles zusammenbauen kannst, was in Deiner WBK so drin steht und mit einfachen Handgriffen machbar ist. Unabhängig vom fehlenden oder vorliegenden Bedürfnis.

Geschrieben

"Im übrigen (wenn Deine Waffenteile gleiche Nummern tragen) wirst Du dann über kurz oder lang sowieso Besuch bekommen, bzw. Deine Waffenteile bei der Behörde vorlegen müssen, sobald alle Nummern zentral beim BKA erfasst sind und die grosse Abgleichwelle kommt."

Wie denn das???

Die Waffennummer ist meist 1 - 7 stellig, gerade bei Allerweltstypen wie K 98 k gibt es die gleiche Nummer (z. T. mit Buchstaben ("Ach nee, das Feld heißt Herstellungsnummer, da brauchen wir keine Buchstaben eintragen.....")) mehrfach, was soll da verglichen werden?

Bringt es die "Innere Sicherheit" einen Schritt weiter, oder verursacht dieser Wunsch (der Exekutive?) nur vermeidbare Kosten für uns, die Steuerzahler?

Geschrieben

In Antwort auf:

Bringt es die "Innere Sicherheit" einen Schritt weiter, oder verursacht dieser Wunsch (der Exekutive?) nur vermeidbare Kosten für uns, die Steuerzahler?


icon14.gif eine sehr wichtige Frage! Leider wird diese soweit wie möglich ignoriert.

Unsereins kann zu Schadenersatzzahlungen herangezogen werden(Funktionär in einem kleinen Verein)...geht das auch bei Politikern rainbow.gif?

Die Frage war rhetorisch gemeint, wir hätten keine Probs mit dem Bundeshaushalt 016.gif

...wenn ich dann noch von Parteien lese, die Gesellschaften gründen und von den Bürgern für die Risterrente kassieren, die sie selbst verursacht haben, wird es mit der Zeit nicht anders gehen wie bei den Diäten 016.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

Bleib cool. Es sind lediglich geäußerte Rechtsauffasssungen. Sie sind m.W. so noch durch kein VG bestätigt. Wenn das Teil nach altem Recht eingetragen war, schreit Muni einfach diesbezüglich hoffnungslos in die Wüste.

Es gibt außerdem auch noch die Rechtsauffassung, dass Du alles zusammenbauen kannst, was in Deiner WBK so drin steht und mit einfachen Handgriffen machbar ist. Unabhängig vom fehlenden oder vorliegenden Bedürfnis.


Ich könnte Dir jetzt hier ein Schreiben des BMI (IS7-681280/7) vom 5.3. d.J. einstellen, aber ich tues nicht, da es ja nur "meine" Rechtsauffassunen sind...Also macht was ihr wollt, ihr Oberschlauis. Meine Scheine berührt es nicht und wenn man hier so mitliest, komme ich zu dem Schluss, das mir andere Leute scheine ebenfalls egal sein sollten. Jeder biegt sich das Gesetz doch eh nur in seine Sichtweise zurecht, also was solls.....

und @frosch

Frogger, nein die Betroffenen haben keine Rechtsmittel eingelegt, da es auch aussichtslos war, bzw. man in 2 Fällen den Leuten Ihre "Scheine" beliess und diese evtl. annehmen mussten, das im Zuge eines Gerichtsverfahrens (und nicht Strafbefehl) ein höheres Strafmass auf sie zukommen hätte können...und dann:ade grünes/gelbes etc...

Im übrigen gibts eine Anweisung extra auf diese "Sächelchen" zu achten...

PS: Auch nach altem Recht war das Zusammenstecken von Griffstuecken und Oberteilen-die nicht als solche genehmigt waren- unzulässig. Wer z.B. ein WS-45 oder ähnliches auf ein 4mmM20 Griffstück "aufschob" stellte nämlich de facto rechtlich eine (neue)Schusswaffe her. Nicht nur, das er hierzu keine Genehmigung nach §41(alt) hatte, sondern auch nach altem Recht war nur ein WS im gleichen oder kleineren (also gleich/kleiner 4mmM20)möglich. Und mit Häme, mein Freund hat das nix zu tun. Ich nehme-auch vor Gericht- keine Rücksicht auf die Befindlichkeiten der Betroffenen, sondern darf mich nur auf das Gesetz beziehen...

Geschrieben

In Antwort auf:

"Im übrigen (wenn Deine Waffenteile gleiche Nummern tragen) wirst Du dann über kurz oder lang sowieso Besuch bekommen, bzw. Deine Waffenteile bei der Behörde vorlegen müssen, sobald alle Nummern zentral beim BKA erfasst sind und die grosse Abgleichwelle kommt."

Wie denn das???

Die Waffennummer ist meist 1 - 7 stellig, gerade bei Allerweltstypen wie K 98 k gibt es die gleiche Nummer (z. T. mit Buchstaben ("Ach nee, das Feld heißt Herstellungsnummer, da brauchen wir keine Buchstaben eintragen.....")) mehrfach, was soll da verglichen werden?

Bringt es die "Innere Sicherheit" einen Schritt weiter, oder verursacht dieser Wunsch (der Exekutive?) nur vermeidbare Kosten für uns, die Steuerzahler?


Hier gehts nicht um Steuerzahlerkosten, sondern um reine ordnungspolitische Interessen. Was ist gegen ein zentrales Waffenregister einzuwenden? Ob Du jetzt auf Länderebene erfasst bist, oder auf Bundesebene..ich habe nix zu verbergen. ich habe zwar etwas gegen den gläsernen Bürger und Ausspähungsaktivitäten der Behörden, aber ich habe nichts gegen etwas, mit dem ich ohnehin schon (mehrfach) erfasst bin. Es fördert jedenfalls die Transparenz in der Weise, das man den Weg einer Waffe evtl. recht gut verfolgen kann. Wenn ich sehe, wieviele (bitte keine nationalen Aufschreie jetzt) über ihre Jagdscheine und roten WBKs Handel betreiben, ist das alleine schon eine Überprüfung wert. Auch das ist im Sinne der Bevölkerung "Schwarzarbeit". In der schweiz gibts dafür extra eine Regelung, bis wann in etwa ein "normales" An-Verkaufsverhalten vorliegt, und ab wann einfach vom Gesetzgeber "Handel" unterstellt wird. Und dann eben mit den Folgen-Mehrwertsteuer + Steuer abführen, und Handelserlaubnis erforderlich-.

Und jetzt zu Deinen Nummern: Ich gebe zu, das das natürlich ein (erstes) Problem darstellen wird, da die Besitzer, als auch die Behörden recht nachlässig mit der Erfassung der Seriennummern vorgegangen sind. Das kenne ich aus eigener erfahrung zu Genüge. Aber was soll da passieren? Man bringt das entsprechende Teil zur Behörde(oder erhält Besuch :-( ), die Nummer wird verglichen, und ggfls. berichtigt wieder eingetragen. Da Du selbst wahrscheinlich nur eine Waffe mit der gleichen Seriennummer besitzt, differenziert sich das spätestens dann, wenn dann eben feststeht, das Herr XX in Flensburg einen K98 von 147 mit Nummer yyyy besitzt, und Du entweder ebenfalls von der gleichen Firma einen mit selber Nummer, oder eben Deiner von einer anderen Fabrik ist. Da beide dann namentlich zugeordnet sind,kreuzen sich ihre Wege in der Regel dann behördlicherseits nicht mehr. Wenn ihr den dann verkauft, gibts einen neuen Besitzer mit "Abgang" vom bekannten Besitzer. Für ein gutes Computerprogramm ist das ein klax zu "ersehen", das die gleiche seriennummer zwar existiert, aber von einem bekannten Besitzer an einen Neuen "bisher unbekannten" Besitzer übergeht.

Das US National Tracing Center hatte auch ca. 5 Jahre unter dieser Art Unzulänglichkeiten zu leiden, aber mit der Zeit verfeinert es sich auch von selbst und funktioniert heute recht gut. Allerdings sind in den US auch nicht alle Waffen (offiziell..keine Langwaffen) erfasst, sondern nur die "neuen" Verkäufe von ab dem Zeitpunkt "X" (mit Errichtung der Behörden). deshalb müssen ja von den Händlern auch jetzt Meldungen aus Ihren Waffenhandelsbüchern an das BATF gemacht werden.

Im übrigen wäre dann auch in der Bananenrepublik nachweisbar, wenn Fehler behördlicherseits wie in Erfurt gemacht wurden, das diese "Fehler" von der Behörde stammten, und nicht systembedingt auf das geltende Waffenrecht zurückzuführen sind.

Aber, das Thema (Zentralerfassung der Waffen)ist trotz alledem recht diskussionswürdig. Was spricht Eurer Meinung nach dafür, und was dagegen??

Gruesse

Muni

Geschrieben

Dafür spricht aus dem Sicherheitsaspekt gesehen vieles. Wenn eine Waffe aus einem Erbfall gesucht wird, kann bislang jede Waffenbehörde nur in ihrem eigenen Datensatz nachschauen. Da es ja aber nun mehr als eine Hand voll Waffenbehörden gibt, ein schwieriges Unterfangen.

Hätte man eine zentrale bundesweite Waffendatendatei, wäre das schon eine feine Sache.

Geschrieben

In Antwort auf:

sondern auch nach altem Recht war nur ein WS im gleichen oder kleineren (also gleich/kleiner 4mmM20)möglich.


Man kann aber auch ein WS mit größerem Kaliber mit Voreintrag ( wie bei einer neuen Waffe ) beantragen. Sinn oder Unsinn sei hier einmal dahin gestellt.

Gruß

Alaskamann

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

sondern auch nach altem Recht war nur ein WS im gleichen oder kleineren (also gleich/kleiner 4mmM20)möglich.


Man kann aber auch ein WS mit größerem Kaliber mit Voreintrag ( wie bei einer neuen Waffe ) beantragen. Sinn oder Unsinn sei hier einmal dahin gestellt.

Gruß

Alaskamann


Das war aber hier nicht die Frage.....

Das mit Voreintrag alles Mögliche gekauft werden kann, ist ja auch in keiner Weise zu beanstanden und könnte auch nicht zu gesetzlichen Komplikationen führen

MfG

Muni

Geschrieben

In Antwort auf:

@ SB Und was könnte man jetzt machen, ausser dem sowieso

fälligen "Canossa-Gang" ?
confused.gif

Mein SB war ja auch nicht ganz unbeteiligt !!!

Mad Max


Wenn Du nicht in der Gegend von Freiburg wohnst (die sind im Moment ganz wild auf so was), sag Deinem SB einfach, nachdem Du deine Mauser-Pistole verschrottet hast, hättest Du jetzt noch das Oberteil (als ehemaliges WS) übrig. Da es sonst zu Problemen führen könnte, solle er es Dir (seperat) als WS (ist ja ein wesentliches Teil einer Schusswaffe)in die WBK eintragen. Steht es denn mal da drin, ist alles in Butter. Dies geht auch mit der Rechtsauffassung des Bundesinnenministeriums ok, die auch eine separate Eintragungspflicht sehen, wenn (keine) Grundwaffe (mehr) vorhanden ist.

Wenn Dein SB damit Probleme hat, Du kannst mir dann gerne per PN dessen Dienstfax nennen. Dann kann ich ihm nach seinem Gusto Kopie der Antwort von Herrn Staatssekretär Diwell zukommen lassen. Da dort noch ein paar andere Dinge angesprochen sind, kann und will ich diesen Brief nicht online stellen. Nur wie gesagt, sage ja nicht, Du wolltest das Ding auf das Griffstueck der (eingetragenen?) 4mmM20 aufsetzen....

Wenns mal eingetragen ist, kannst Du ihn vielleicht weichkochen, Dir dann als Ersatz für Deine verschrottete Waffe ein Griffstueck C96 zu genehmigen; PÜroblem bleibt aber, das Du die beiden nicht zusammengehörenden Teile "offiziell" nicht zu einer Waffe vereinen darfst. Das wäre herstellen, im rechtlichen SInne. Ausserdem kämen noch beschussrechtliche Fragen ins Spiel. Am einfachsten wäre, er würde Dir als Ersatz dür deinen Schrottpüster einen neuen Voreintrag für eine 9mmC96 geben; dann hättest Du dann gleichzeitig wirklich ein WS.

Aber mal hören, was unser BaWü SB dazu sagt... :-)

MfG

Muni

Geschrieben

Hmmm, die von Muni zitierte Rechtsauffassung des BMI zu WS in WBK ohne Grundwaffe kenne ich leider nicht. blush.gif

Da WS nur dann nicht eintragungspflichtig sind, wenn die zugehörige Waffe bereits in der WBK steht, könnte man in diesem Fall im Umkehrschluss tatsächlich einen nachträglichen Eintrag ins Auge fassen. Das macht Sinn. Ja.

Ich sehs also auch wie Muni.

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