Guest Blanko Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Habe in der Visier eine Anzeige gesehen, dass man günstig in den Niederlanden NC-Pulver kaufen kann. Ist eine solche Einfuhr von NC-Pulver nach Deutschland überhaupt erlaubt??? Habe auf einer Internetseite eines dt. Händlers gelesen, dass die Einfuhr ohne Genehmigung der BAM strafbar sein kann. Wer kann dazu was sagen und wer oder was ist die BAM? Bekommt man ggf. wirklich die Erlaubnis zur Einfuhr und wenn ja unter welchen Bedingungen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
peter becker Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 hallo du darftst im ausland pulver kaufen (ist in den meisten ländern sogar einfacher,als hier) ich habe im moment aber nur die sachlage nach dem alten waffengesetz im kopf, du brauchst eine verbringungserlaubnis du darfst eine menge von 20 kg. nicht überschreiten. bei uns ist hier das amt für arbeitsschutz und sicherheit zuständig, ich denke, wenn du da anrufst, kann man dir sicherlich weiterhelfen, bzw. bei dir die behörde,die dir den "pulverschein" ausgestellt hat. BAM .... auf dem linken fuss erwischt... ich kenne es auch nur unter BAM .... bundesamt für materialprüfung.... meine ich..... oder.... viele grüsse peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
CB Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Ich kann dir zwar den rechtlichen Gang einer Einfuhr nicht benennen - aber was die BAM ist : Bundesanstalt für Materialprüfung Jeder Feuerwerkskörper, der legal in .de versilbert wird, unterliegt einem Zulassungsverfahren des BAM. Ich gehe mal davon aus, dass bei losem Pulver ähnlich verfahren wird, weitere Infos findest du bestimmt hier : BAM und hier : Fachgruppe II.3 Gruss Christian Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Gewerblicher Bereich: SprengG § 15 Einfuhr, Durchfuhr und Verbringen Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted March 4, 2004 Share Posted March 4, 2004 Rufe mal bei der BAM an, oder ziehe dir deren Vordruck, gibt es auf der HP von Hundingsport. Fülle das Papier aus, fax es an die BAM mit einer Kopie deiner Genehmigung und ein paar Wochen später bekommst du die Verbringungsgenehmigung. Ist aber nur von einem Händler (na ja Theorie) aus gültig und auch nur max. 1 Jahr, für maximal der Restmenge, die auf deiner Karte steht. Leider bekommst du aber dann noch ein paar Wochen später auch die Rechnung für das Papier. Daher rentiert sich das nur irgendwie ab einer gewissen Menge. Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Jürgen Kreutz Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Hi ! Ich bin deswegen auch aktiv geworden. Du darfst aber nicht für Kollegen Pulver mitbringen. jeder muß einen Scheion haben. siehe Anhang Das Ding heißt im Amtsdeutsch "Verbringensgenehmigung" 20 Euros für 2 jahre grüße Jürgen Für Rückfragen ruhig anrufen. Die damen sind nett & kompetent Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Hallo, man beachte auch die Menge pro Fahrzeug. Das wird ganz schnell ein Gefahrguttransport und muss deklariert werden. Und nen extra Schein braucht man auch. Die Menge weiss ich nicht mehr, kann man aber in jeder LKW Fahrschule nachfragen. Gruß Mopper Link to comment Share on other sites More sharing options...
Smithy Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Also wenn er NUR NC-Pulver transportiert sind 20 KG "erleichtert" zu befördern was heisst es muss sich in eineer geprüften (Original) Verpackung befinden. Die Verpackung muss ausreichend gekennzeichnet sein mit Stoff/Gegenstand, UN-Nummer (bei NC 0161), der Baumusterprüfnummer, Anschrift des Absenders, und des Gefahrgutzettels (der rote Aufkleber mit Spreng-Symbol und der Klasse 1.3C) Falls Du anders Stoffe auch transportieren willst (Zündhütchen ect.) hätte ich auch die Multiplikatoren. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Blanko Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Vielen Dank für die Antworten. Eine Frage habe ich aber noch. Ist es richtig, dass in den Niederlanden o.ä. das Pulver frei verkäuflich ist und das Pulver demzufolge nicht in die Erlaubnis gem. § 27 SprengG eingetragen wird??? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Astanase Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Es ist korrekt, das NC in den Niederlanden ohne Erwerbserlaubnis erwerbbar ist. Das die nichts mit der deutschen Gesetzgebung zu tun haben, ist auch klar. Es soll Händler geben, die auf Wunsch eine Eintragung vornehmen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Makalu Posted March 5, 2004 Share Posted March 5, 2004 Pulver dürfte in den meisten EU Ländern frei sein. Auf alle Fälle in L,Fr,A,NL,GB,Ir,B, Gruß Makalu Link to comment Share on other sites More sharing options...
Dirk Z Posted March 7, 2004 Share Posted March 7, 2004 Falls der Händler im Ausland das NC-Pulver aber nicht einträgt und man wird an der Grenze bzw. im Zollgebiet kontrolliert oder wegen mir auch von der normalen Streife, wie ist denn da die Gesetzeslage? Reicht da die Verbringungsgenemigung? Ist ja echt ein Ding, dass fast überall in Europa das Pulver freiverkäuflich ist und bei uns nicht. Gruß Dirk Link to comment Share on other sites More sharing options...
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