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Einfuhr von NC-Pulver


Gast Blanko

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Habe in der Visier eine Anzeige gesehen, dass man günstig in den Niederlanden NC-Pulver kaufen kann.

Ist eine solche Einfuhr von NC-Pulver nach Deutschland überhaupt erlaubt???

Habe auf einer Internetseite eines dt. Händlers gelesen, dass die Einfuhr ohne Genehmigung der BAM strafbar sein kann.

Wer kann dazu was sagen und wer oder was ist die BAM? Bekommt man ggf. wirklich die Erlaubnis zur Einfuhr und wenn ja unter welchen Bedingungen?

Geschrieben

hallo

du darftst im ausland pulver kaufen (ist in den meisten ländern sogar einfacher,als hier)

ich habe im moment aber nur die sachlage nach dem alten waffengesetz im kopf, du brauchst eine verbringungserlaubnis

du darfst eine menge von 20 kg. nicht überschreiten.

bei uns ist hier das amt für arbeitsschutz und sicherheit

zuständig, ich denke, wenn du da anrufst, kann man dir sicherlich weiterhelfen, bzw. bei dir die behörde,die dir

den "pulverschein" ausgestellt hat.

BAM .... auf dem linken fuss erwischt... ich kenne es auch

nur unter BAM .... bundesamt für materialprüfung.... meine

ich..... oder....

viele grüsse

peter

Geschrieben

Ich kann dir zwar den rechtlichen Gang einer Einfuhr nicht benennen - aber was die BAM ist :

Bundesanstalt für Materialprüfung

Jeder Feuerwerkskörper, der legal in .de versilbert wird, unterliegt einem Zulassungsverfahren des BAM.

Ich gehe mal davon aus, dass bei losem Pulver ähnlich verfahren wird, weitere Infos findest du bestimmt hier : BAM

und hier : Fachgruppe II.3

Gruss

Christian

Geschrieben

Rufe mal bei der BAM an, oder ziehe dir deren Vordruck, gibt es auf der HP von Hundingsport. Fülle das Papier aus, fax es an die BAM mit einer Kopie deiner Genehmigung und ein paar Wochen später bekommst du die Verbringungsgenehmigung. Ist aber nur von einem Händler (na ja Theorie) aus gültig und auch nur max. 1 Jahr, für maximal der Restmenge, die auf deiner Karte steht.

Leider bekommst du aber dann noch ein paar Wochen später auch die Rechnung für das Papier. Daher rentiert sich das nur irgendwie ab einer gewissen Menge.

Gruß

Makalu

Geschrieben

Hi !

Ich bin deswegen auch aktiv geworden.

Du darfst aber nicht für Kollegen Pulver mitbringen.

jeder muß einen Scheion haben. siehe Anhang

Das Ding heißt im Amtsdeutsch "Verbringensgenehmigung"

20 Euros für 2 jahre

grüße

Jürgen

Für Rückfragen ruhig anrufen. Die damen sind nett & kompetent

Geschrieben

Hallo, man beachte auch die Menge pro Fahrzeug.

Das wird ganz schnell ein Gefahrguttransport und muss deklariert werden. Und nen extra Schein braucht man auch.

Die Menge weiss ich nicht mehr, kann man aber in jeder LKW Fahrschule nachfragen.

Gruß

Mopper

Geschrieben

Also wenn er NUR NC-Pulver transportiert sind 20 KG "erleichtert" zu befördern was heisst es muss sich in eineer geprüften (Original) Verpackung befinden.

Die Verpackung muss ausreichend gekennzeichnet sein mit Stoff/Gegenstand, UN-Nummer (bei NC 0161), der Baumusterprüfnummer, Anschrift des Absenders, und des Gefahrgutzettels (der rote Aufkleber mit Spreng-Symbol und der Klasse 1.3C)

Falls Du anders Stoffe auch transportieren willst (Zündhütchen ect.) hätte ich auch die Multiplikatoren.

Geschrieben

Vielen Dank für die Antworten.

Eine Frage habe ich aber noch. Ist es richtig, dass in den Niederlanden o.ä. das Pulver frei verkäuflich ist und das Pulver demzufolge nicht in die Erlaubnis gem. § 27 SprengG eingetragen wird???

Geschrieben

Es ist korrekt, das NC in den Niederlanden ohne Erwerbserlaubnis erwerbbar ist. Das die nichts mit der deutschen Gesetzgebung zu tun haben, ist auch klar. Es soll Händler geben, die auf Wunsch eine Eintragung vornehmen.

Geschrieben

Falls der Händler im Ausland das NC-Pulver aber nicht einträgt und man wird an der Grenze bzw. im Zollgebiet kontrolliert oder wegen mir auch von der normalen Streife, wie ist denn da die Gesetzeslage?

Reicht da die Verbringungsgenemigung?

Ist ja echt ein Ding, dass fast überall in Europa das Pulver freiverkäuflich ist und bei uns nicht.

Gruß

Dirk

Archiviert

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