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IGNORED

Schußwaffe bei Polizei abgeben...


Völker

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

... zwecks Überprüfung in einem Mordfall?

Eben im 1. Programm - Tatort mit der Kommissarin Lena Odenthal. Ein Werttransportfahrer wird mit einer Waffe in .50AE erschossen, die Kommissarin läßt daraufhin sämtliche in der Umgebung registrierten (!!!) Wüstenadler im entsprechenden Kaliber einsammeln und ballistisch untersuchen.

Muß das ein Schütze dulden, insofern kein (dringener?) Tatverdacht besteht? Oder genügt die WBK alleine, jemanden zu verdächtigen? gaga.gif

In deutschen Krimis, in denen die Polizisten mit Revolvern als Dienstwaffe ausgerüstet sind, muß man ja nicht alles für bare Münze nehmen - aber wer weiß das schon?

Geschrieben

Hi Völker,

hatten wir schon in Hannover. Wenn ich mich richtig erinnere, hat ein Bankräuber mit nem Python etliche male abgesahnt, daraufhin sind alle Pythonhalter in H und Umgebung überprüft worden.

Na und !!!

Ich bin doch froh, wenn so eine Pfeife aus dem Verkehr gezogen wird. Und als legaler Waffenbesitzer unterstütze ich hier gern.

Gruß

Frank

Geschrieben

Ich kann mir zwar nicht vorstellen, wie das haltbar zu begründen wäre - aber im Zusammenhang mit der z. Zt. laufenden Abwrackung der Demokratie und des Rechtsstaats in 'Deutsch'land scheint auch das Unvorstellbare möglich.

Neuestes Beispiel: Gewisse Aktivitäten des Auswärtigen Amtes in Bezug auf die gezielte Erhöhung der Quote krimineller Ausländer in der BRD.

Aber was erzähl ich ....

Geschrieben

...vor kurzer Zeit wurden mal hier im Südwesten alle Besitzer eines bestimmten, großen Mercedes-Typs überprüft-bis man dann auf "Turbo Rolf" kam cool.gif

Bei verschiedenen Mordfällen so hab ich das aus der Zeitung, wurden alle Einwohner zur Abgabe einer Speichelprobe (Gentest) aufgefordert cool.gif

Könnt also schon was dran sein, an der Möglichkeit eines solchen Vorgehens rolleyes.gif- was ich davon halte sag ich besser nicht cool3.gif

Man kann ja durchaus der Meinung sein, daß Persönlichkeitsrechte auch dann noch zu gelten haben, wenn es darum geht, scheußliche Verbrechen aufzuklären - denn ein "bischen Rechtstaat" ist eben auch nicht möglich.....

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

In deutschen Krimis, in denen die Polizisten mit Revolvern als Dienstwaffe ausgerüstet sind, muß man ja nicht alles für bare Münze nehmen - aber wer weiß das schon?


Naja, bei Abgabe des letzten Schusses ist der Verschluss der Desert Eagle auch nicht offen geblieben und das Mündungsfeuer sah für eine .50AE auch ein bischen mickrig aus. Genauso einhändiges schießen mit fast keinem hochschag. Wenn ich mich richtig erinnere, hat im Tatort auch mal eine schusssichere Weste gegen eine .308 Win standgehalten. Kann man alles eigentlich überhaupt nicht ernst nehmen, aber als Unterhaltung IMHO sehr nett.

Liebe Grüße.

Sonet

Geschrieben

In Antwort auf:

Mouche,

Skandal man sucht einen Mercedes und lässt dann die Entenfahrer ungeschoren.


confused.gif ? Dunkel bleibt mir der Sinn Deiner Rede rolleyes.gif

Es ging um die Sache mit dem sgn. "Autobahnraser" - und da wurde,soweit mir bekannt ,halt nach Besitzern großer,dunkler Mercedes Coupes (vielleicht waren die Vorgaben noch enger- ich weis es nicht)gesucht und überprüft.

Da "Enten" überwiegend selten als Drängler in Erscheinung treten und sich recht leicht von dicken Daimler Coupes unterscheiden lassen, wurde zumindest in diesem (!) Fall nicht nach ihnen gefahndet grin.gif. Aber - fühl Dich nicht zu sicher chrisgrinst.gif-das kann ja in der nächsten Instanz noch kommen laugh.giflaugh.gif

Mouche

Geschrieben

@Frank:

In Antwort auf:

Ich bin doch froh, wenn so eine Pfeife aus dem Verkehr gezogen wird. Und als legaler Waffenbesitzer unterstütze ich hier gern.


Im Prinzip ja ("man hat ja nichts zu verbergen" AZZANGEL.gif), aber: Weißt Du, in welchem Zustand Du dann irgendwann mal Deine Waffe wieder zurückbekommst? crying.gif

@Mouche:

In Antwort auf:

...vor kurzer Zeit wurden mal hier im Südwesten alle Besitzer eines bestimmten, großen Mercedes-Typs überprüft-bis man dann auf "Turbo Rolf" kam


Haben die auch alle entsprechenden Austo "eingesammelt" und kriminaltechnisch untersucht? Müssen die Besitzer eben solange einen Mietwagen nehmen, wenn das der Wahrheitsfindung dient...

@Sonet:

In Antwort auf:

Naja, bei Abgabe des letzten Schusses ist der Verschluss der Desert Eagle auch nicht offen geblieben und das Mündungsfeuer sah für eine .50AE auch ein bischen mickrig aus. Genauso einhändiges schießen mit fast keinem hochschag.


Ist mir auch aufgefallen: Nach dem 8. Schuß war der Schlitten vorn und Hahn gespannt. (Ist so ein Waffendefekt möglich?)

Die Mündung sah übrigens auch nicht aus wie 12,7 mm Durchmesser, eher nach .357 oder gar 8mm PAK? gaga.gif

Geschrieben

Werden die Entenfahrer nicht ständig überprüft, weil sie unsere guten Straßen mit ihren Trennscheiben als Räder kaputtmachen und ständig Staus verursachen ? chrisgrinst.gif021.gif

Naja zum Tatort, ich fand bis auf ein paar Kleinigkeiten den Film nicht schlecht, die Tatsache, daß dort ein Schützenclub seine Waffen abgeben musste, zu überprüfung war in dem Fall nciht weit hergeholt. Da der täter ja aus der Gruppe der Wachleute kam.

Aber einige Punkte, die mich ein wneig verwundert ahben :

1. Hätte die Kugel der .50'er nicht den einen Wachmann durchschlagen und den anderen auch getroffen ?

2. Warum hat Copper einen silbernen, glänzenden Schreckschußrevolver als Diesntwaffe, war das wegen seines Elvisauftrittes chrisgrinst.gif ?

3. Unreal war wirklich der einhändige Anschlag mit der DE und ohne jedes weiteres Zucken, der Kerl muß arme wie Bamstämme gehabt haben.

4. Fande ich dei Mundung der DE für eine .50'er etwas arg klein, sah eher wie eine .357'er aus

Geschrieben

In Antwort auf:

@Frank:
In Antwort auf:

Ich bin doch froh, wenn so eine Pfeife aus dem Verkehr gezogen wird. Und als legaler Waffenbesitzer unterstütze ich hier gern.


Im Prinzip ja ("man hat ja nichts zu verbergen"
AZZANGEL.gif
), aber: Weißt Du, in welchem Zustand Du dann irgendwann mal Deine Waffe wieder zurückbekommst?
crying.gif


Meine Waffe werde ich sehr schnell und in einwandfreiem Zustand zurückbekommen, sobald sich herausgestellt hat, das ich nicht der Böse bin.

Gruß

Frank

Geschrieben

Im Prinzip ja ("man hat ja nichts zu verbergen" AZZANGEL.gif), aber: Weißt Du, in welchem Zustand Du dann irgendwann mal Deine Waffe wieder zurückbekommst? crying.gif


Meine Waffe werde ich sehr schnell und in einwandfreiem Zustand zurückbekommen, sobald sich herausgestellt hat, das ich nicht der Böse bin.

Gruß

Frank


Wir hatten hier bei München ja so einen Fall, da hat Sylvester ein ehemaliger Polizeibeamter eine Rentnerin verletzt, da wurden auch einige Waffen überprüft. Wurde da bekannt daß die Waffen vergammelt zurückkamen? Wie lange waren die Waffen in amtlicher Verwahrung? Nachdem der Schütze noch im Februar gefunden wurde, vermutlich nur einige Tage. Das Leben im Film ist manchmal härter als in der Realität.

Karl

Geschrieben

... und wann lässt man freiwillig eine Hausdurchsuchung machen,

kann ja auch der Wahrheitsfindung dienen, und zu verbergen

hat man ja nichts.

Die Sache mit der Razzia auf dem Schießstand bei München

war doch sicher auch so ein Fall, da sind doch sicher jetzt

alle froh, geholfen haben zu können.

021.gif

Geschrieben

Zitat

Meine Waffe werde ich sehr schnell und in einwandfreiem Zustand zurückbekommen, sobald sich herausgestellt hat, das ich nicht der Böse bin.

Zitat

Da bin ich mir aber nicht so sicher! Ein Bekannter von mir hat auf dem Rückweg von der Jagd sich schnell einen Hamburger gekauft. Dabei hat jemand seine Faustfeuerwaffe im Holster gesehen und die Polizei gerufen. Dem Polizeibeamten war nicht bekannt, daß der Jäger ( zu dem damaligen Zeitpunkt noch) die Waffe auf dem Weg von und zur Jagd führen durfte.

Langer Rede kurzer Sinn: Die Waffe wurde beschlagnahmt und Anzeige erstattet. Das Strafverfahren wurde eingestellt, die Waffe zum BKA zwecks Überprüfung ( Beschußtest etc. ) geschickt.

Als sie nach MONATEN zurückkam, war sie in einem jämmerlichen Zustand. Nach Einschaltung eines Rechtsanwaltes hat der Staat dann einen Betrag als Wertminderung gezahlt.

So kann es auch gehen!

Geschrieben

....die Aufbewahrung in einer der üblichen Asservatenkammern könnte man durchaus als ersten Schritt zur Verschrottung werten tongue.gif.

Wollte jemand meine Waffe überprüfen - jederzeit gerne: In meinem Beisein und unter meiner Aufsicht freiwillig-ansonsten mit Gerichtsbeschluß.

Mouche

Geschrieben

Die Jägergeschichte hört sich an, als wenn der gute Mann sich sehr kooperativ verhalten hat oder vielleicht doch mehr dahinter steckt.

Warum sollte ein Polizeibeamter die Waffe beschlagnahmen?

Ich, als Jäger, hätte den Beamten freundlich darauf hingewiesen, das er sich irrt und gebeten, diesen Irrtum per Funk aufzuklären, notfalls wäre ich auch noch mit zur Wache gefahren!

Wenn dann die Waffe doch beschlagnahmt wird muß man halt seine Rechtsmittel ausnutzen und notfalls Schadensersatz einklagen.

Wenn ich mir den ganzen Thread noch einmal durchlese, habe ich den Eindruck, das einige schon an Verfolgungswahn leiden.

Also gute Besserung.

Gruß

Frank

Geschrieben

Hallo,

im Raum Mannheim gab es einen ähnlichen Vorfall: ein Münzhändler wurde anlässlich eines Raubüberfalles mit einer Walther Mod. 8 (Kal. 6,35mm) erschossen. Anschließend wurden im Raum Kurpfalz alle registrierten Mod. 8 eingezogen und von der KTU Mannheim beschossen. Das war m.E. rechtsstaatlich in Ordnung, da der Wahrheitsfindung dienlich!

Dieter H. Marschall.

Geschrieben

In Antwort auf:

Das war m.E. rechtsstaatlich in Ordnung, da der Wahrheitsfindung dienlich!


Alles was der Wahrheitsfindung dient, ist somit rechtstaatlich auch in Ordnung eek2.gifconfused.gif

Mann-bist DU aber leicht zufriedenzustellen rolleyes.gif

Ich vermute einfach mal Sozial- und Gemeinschaftskunde-oder wie immer das jetzt genannt wird- in der Schule - und Jura im Berufsleben hatten bei Dir keine große Bedeutung cool.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

. Das war m.E. rechtsstaatlich in Ordnung, da der Wahrheitsfindung dienlich!


Das nennst Du "rechtsstaatlich" in Ordnung? confused.gif

Nur weil einer Mist baut, dürfen nicht eine Gruppe anderer pauschal verdächtigt werden.

Aber anders rum hast Du doch recht, zu unserem "Rechtsstaat" passt es sehr.

Geschrieben

In Antwort auf:

Nur weil einer Mist baut, dürfen nicht eine Gruppe anderer pauschal verdächtigt werden.


Das wird aber schon lange so gehandhabt.

[*] Wenn ein Kampfhund jemanden beißt (egal ob berechtigt oder nicht), dann werden alle anderen Kampfhunde verboten oder mit extrem hohen Steuern belegt.

[*] Wenn in Erfurt ein Spinner durchdreht, dann werden die Jäger und Schützen noch mehr gegängelt.

[*] Wenn auf der Autobahn ein extremer Raudi und Raser Personen gefährdet und sogar umbringt, dann schreit die Politik nach einem generennen Tempolimit.

Willst Du noch mehr Beispiele?

MP

Geschrieben

In Antwort auf:

Das wird aber schon lange so gehandhabt.


chrisgrinst.gif

Genau:

Das haben wir schon immer so gemacht, da könnte ja jeder kommen, wo kämen wir da hin? 021.gif

Sie sind ein Justizirrtum. Aber lassen'se sich nich nochmal dabei erwischen!

Wat wolln'se? Sie wollen protestieren???

Da könnt' ja jeder kommen! Hier wird nich protestiert, mein Lieber! Hier is Ruhe die erste Bürgerpflicht! chrisgrinst.gifgrlaugh.gifchrisgrinst.gif

Geschrieben

Polizeigesetz:

In Antwort auf:

§ 33

Beschlagnahme

(1) Die Polizei kann eine Sache beschlagnahmen, wenn dies erforderlich ist

1. zum Schutz eines einzelnen oder des Gemeinwesens gegen eine unmittelbar bevorstehende Störung der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung oder zur Beseitigung einer bereits eingetretenen Störung,

2. zur Verhinderung einer mißbräuchlichen Verwendung durch eine Person, die nach diesem Gesetz oder nach anderen Rechtsvorschriften festgehalten oder in Gewahrsam genommen worden ist.

(2) Dem Betroffenen sind der Grund der Beschlagnahme und die gegen sie zulässigen Rechtsbehelfe unverzüglich bekanntzugeben. Auf Verlangen ist ihm eine Bescheinigung zu erteilen. § 32 Abs. 3 gilt entsprechend.

(3) Die Beschlagnahme ist aufzuheben, sobald ihr Zweck erreicht ist. Vorbehaltlich besonderer gesetzlicher Regelung darf die Beschlagnahme nicht länger als sechs Monate aufrechterhalten werden.


In Antwort auf:

Mit der Beschlagnahme werden Sachen eingezogen, die möglicherweise unmittelbar oder mittelbare Beweise für die verfolgte Tat erbringen können. Anders: Verfall und Einziehung, diese Maßnahmen stellen den Zugriff auf einzelne, mit der Tat in Verbindung stehende Gegenstände (Einziehung) und das Abschöpfen von Vorteilen, die durch die Tat erlangt sind (Verfall) dar. Beschlagnahme erfolgt aufgrund § 94 Abs. 2 StPO; werden Gegenstände freiwillig herausgegeben oder sind sie herrenlos, handelt es sich nicht um Beschlagnahme, sondern um Sicherstellung nach § 94 Abs. 1 StPO.

Zur Beweismittelbeschlagnahme genügt einfacher Tatverdacht.


Quelle: web page

IRG §67 (Gesetz über die internationale Rechtshilfe in Strafsachen)

In Antwort auf:

(3) Die Beschlagnahme und die Durchsuchung werden von dem Amtsgericht angeordnet, in dessen Bezirk die Handlungen vorzunehmen sind. § 61 Abs. 2 Satz 2 gilt entsprechend.


Strafprozeßordnung:

In Antwort auf:

Strafprozeßordnung

StPO § 98: Beschlagnahme

(1) Beschlagnahmen dürfen nur durch den Richter, bei Gefahr im Verzug auch durch die Staatsanwaltschaft und ihre Hilfsbeamten (§ 152 des Gerichtsverfassungsgesetzes) angeordnet werden. Die Beschlagnahme nach § 97 Abs. 5 Satz 2 in den Räumen einer Redaktion, eines Verlages, einer Druckerei oder einer Rundfunkanstalt darf nur durch den Richter angeordnet werden.

(2) Der Beamte, der einen Gegenstand ohne richterliche Anordnung beschlagnahmt hat, soll binnen drei Tagen die richterliche Bestätigung beantragen, wenn bei der Beschlagnahme weder der davon Betroffene noch ein erwachsener Angehöriger anwesend war oder wenn der Betroffene und im Falle seiner Abwesenheit ein erwachsener Angehöriger des Betroffenen gegen die Beschlagnahme ausdrücklichen Widerspruch erhoben hat. Der Betroffene kann jederzeit die richterliche Entscheidung beantragen. Solange die öffentliche Klage noch nicht erhoben ist, entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat. Hat bereits eine Beschlagnahme, Postbeschlagnahme oder Durchsuchung in einem anderen Bezirk stattgefunden, so entscheidet das Amtsgericht, in dessen Bezirk die Staatsanwaltschaft ihren Sitz hat, die das Ermittlungsverfahren führt. Der Betroffene kann den Antrag auch in diesem Fall bei dem Amtsgericht einreichen, in dessen Bezirk die Beschlagnahme stattgefunden hat. Ist dieses Amtsgericht nach Satz 4 unzuständig, so leitet der Richter den Antrag dem zuständigen Amtsgericht zu. Der Betroffene ist über seine Rechte zu belehren.

(3) Ist nach erhobener öffentlicher Klage die Beschlagnahme durch die Staatsanwaltschaft oder einen ihrer Hilfsbeamten erfolgt, so ist binnen drei Tagen dem Richter von der Beschlagnahme Anzeige zu machen; die beschlagnahmten Gegenstände sind ihm zur Verfügung zu stellen.


Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Das wird aber schon lange so gehandhabt.


Ich brauch nicht noch mehr Beispiele, sag nur noch das ist rechtsstaatlich i.o.


Keine Ahnung, MIR passt das jedenfalls nicht!

MP

Geschrieben

Was mir daran nicht passt, aber leider nicht zu ändern ist:

Legale, registrierte Waffen können lokalisiert und überprüft werden; natürlich ist die gesuchte Tatwaffe i.d.R. nicht darunter icon14.gif.

Der Täter mit der illegalen Wumme lacht sich höchstens eins pissed.gif

... was nutzt mir am Ende das Einklagen von Schadenersatz wenn die uralte 08, an der Erinnerungen hängen, als vergammelter Schrotthaufen von der KTU zurück kommt mad1.gif?

Eben !

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