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Ruger Mini 14 Klappschaft erlaubt, oder nicht?


marksman

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hi, ich sehe schon eine Weile, dass der M1 Carbine ganz offiziell mit Klappschaft angeboten wird.

Ist die Montage denn auch bei einem Mini 14 erlaubt?

Kann man das irgendwo nachlesen?

Das soll jetzt aber keine Diskussion über Sinn und Zweck werden. wink.gif

Danke!!!

Geschrieben

Nein, siehe WaffG

Anlage 2

Abschnitt 1

Verbotene Waffen

Der Umgang mit folgenden Waffen und Munition ist verboten:

1.2.3 die über den für Jagd­ und Sportzwecke allgemein üblichen Umfang hinaus zusammengeklappt,

zusammengeschoben, verkürzt oder schnell zerlegt werden können;

frown.gif

Geschrieben

Wobei ein Klappschaft dieses Verbotsmerkmal nur dann erfüllt, wenn die Waffe in zusammengeklappten zustand eine Gesamtlänge von 60 cm unterschreitet. Dann wäre die Waffe aber sowiso als Kurzwaffe einzustufen.

Klappschäfte an sich stellen an Langwaffen grundsätzlich kein Verbotsmerkmal mehr da, wenn die Waffen länger als 60 cm in zusammengeklappten Zustand bleiben.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Interessant wäre da noch die Frage, ob das auch für Vorderschaft-Repetierflinten gilt, die ja mit Pistolengriff OHNE weiteren Hinterschaft verboten sind. Wenn da nun so ein Skelett-Klappschaft dran ist, und die Waffe evtl. sogar mit angeklapptem Schaft benutzbar ist ... ???

Geschrieben

ich würde den bogen dabei nicht überspannen...

unabhängig davon würde ich in der frage ob erlaubt oder nicht, einfach an die zuständige untere verwaltungsbehörde schreiben. das dauert zwar 3 monate, danach ist die sache aber wasserdicht...

Geschrieben

In einem aktuellen Fall in der näheren Umgebung wurde ein Waffenbesitzer vor dem 1.4.03 u.a. wegen Besitzes eines Ruger Mini 14 mit Klappschaft und MFD angeklagt.

Dieser Punkt wurde später in Verfahren fallen gelassen (Urteil war ca. Mitte Dezember 03), da dies mit Inkrafttreten des neuen WaffG nicht mehr strafbar sei.

Geschrieben

In Antwort auf:

ich würde den bogen dabei nicht überspannen...

unabhängig davon würde ich in der frage ob erlaubt oder nicht, einfach an die zuständige untere verwaltungsbehörde schreiben. das dauert zwar 3 monate, danach ist die sache aber wasserdicht...


War auch eher 'ne akademische Frage. Ich bin mit meinem Holzprügel ganz zufrieden. Wenn ich allein daran denke, was alles passieren kann, wenn man mit einem Metallklappschaft auf der Jagd einen Weidezaun runterdrückt über den man grad' klettern will ... das tut dann gleich an zwei bis drei Stellen weh ... an einer davon unter Umständen sehr ... rolleyes.gif

Das Thema wird unter Flinten übrigens auch grad' diskutiert.

Geschrieben

In Antwort auf:

unabhängig davon würde ich in der frage ob erlaubt oder nicht, einfach an die zuständige untere verwaltungsbehörde schreiben. das dauert zwar 3 monate, danach ist die sache aber wasserdicht...


Oder Du gehst persönlich hin, läßt Dir das schriftlich mitgeben wegen der Rechtssicherheit, dann kommst Du vielleicht bei ebay noch rechtzeitig:

http://cgi.ebay.de/ws/eBayISAPI.dll?ViewIt...&category=37471

Geschrieben

In Antwort auf:

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