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Frist für Eintragung in WBK


Gast Kerfent

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Hallo Spezialisten,

wie ist das eigentlich mit den zwei Wochen Frist für die Anmeldung eines Waffenkaufes auf der Gelben?

In meinem Fall: mir wird (hoffentlich bald) ein Einzellader zur Ansicht zugeschickt den ich wohl (wenn es kein Schrott ist) auch kaufen werde. Nach Bezahlung bekomme ich meine WBK wieder zugeschickt. Ab wann gilt die Frist? Wenn ich die WBK wieder in der Hand habe? Und sind es Kalender oder Arbeitstage? Ist schliesslich bald Weihnachten und ich will keine Wetten abschliessen ob unser Amt über die Zeit besetzt ist...

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Das ist eine gute Frage. Maßgebend ist der Zeitpunkt des Erwerbs der Waffe, also dann, wenn Du die Möglichkeit hast, die tatsächliche Gewalt über diese auszuüben. Ab dann gelten zwei Wochen (Kalendertage) bis zum Ablauf der Anzeigefrist.

Problematisch ist es, wenn man erst zur Ansicht erwirbt und sich noch nicht sicher ist, ob man die Waffe behält oder wieder zurückschickt. Da fragen sich auch viele Waffenhändler, ob Sie die Überlassung erst melden sollen, wenn der Kunde eindeutig kauft.

Im Zweifel muss man halt nachweisen, ab wann der Erwerb stattgefunden hat. Wenn Du die Frist ein mal um ein paar Tage überschreitest, werden wohl auch die wenigsten Waffenbehörden gleich richtig zuschlagen sondern erst mal nachfragen, woran das liegt.

Ein Tipp von mir: wenn Dir bange ist, die Frist zu überschreiten, ruf doch vorher kurz bei Deinem SB an und erklär ihm die Situation. Dann müsste es klappen.

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Hi Sachbearbeiter,

autsch, zwei Wochen über Weihnachten und Neujahr. Ja, mein Timing war schon immer gut
wink.gif

Danke für die schnelle Auskunft!


Hi Kerfent,

ich hab mit meinem "Amt" folgende Regelung getroffen:

Ich melde (innerhalb der 14 Tage) der Erwerb per FAX und WBK Kopie (mit Eintrag) und gehe dann "irgend wann mal" zum Amt wegen dem Siegel und der Bezahlung.

So ist beiden geholfen, das Amt weis, wann ich was erworben habe und ich habe keinen "Stress" bezüglich des Besuches.

Grüße

Peter

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Hi Peter,

ist auch eine Idee. Allerdings benötige ich auch dafür zuerst meine WBK zurück. Ich hoffe nur die geht nicht in der Post verloren. Mir sind kürzlich zwei Übergabe-Einschreiben "verlegt" worden, das macht einen wenig hoffnungsvoll.

Aber zu allererst geht mir mal das Gewehr zur Ansicht zu. Vielleicht ist es ja nicht was ich erwarte, dann hat sich der Aufwand erledigt. Ist es gut, heisst es bezahlen, warten bis das Geld beim Verkäufer ist, warten bis er mir die WBK wieder zugeschickt hat und dann heisst es Hektik, Hektik.

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Hi Peter,

ist auch eine Idee. Allerdings benötige ich auch dafür zuerst meine WBK zurück.


Jau, das Stimmt, ich versende immer eine beglaubigte Kopie anstelle des Originals, bzw. wenn der Käufer mitmacht (z. B. einige Händler) nur eine Kopie und die können dann auf dem "Amt" anrufen, ob die WBK noch "aktuell" ist. Den Eintrag nehm ich dann selber vor.

Grüße

Peter

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Das wollte der Händler nicht. Kann ich aber verstehen, würde mich auf Kopien heutzutage auch nicht mehr verlassen. Ich kaufe ja lieber persönlich und hatte mir vorgenommen nie meine WBK der Post anzuvertrauen. Da es sich aber um eine leere Gelbe handelte machte ich diese Ausnahme. Meine Grüne bekommt keiner geschickt, genauso wie ich die Gelbe mit ihrem Eintrag auch nicht mehr verschicken werde. Will hoffen es geht dieses eine Mal gut.

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Bei dem hier beschriebenen Post-Weg wird es wohl nicht gehen. Aber wenn ich die Waffe direkt kaufe,z.B. von Privat spielt es doch keine Rolle wer den Eintrag vornimmt, solange er da ist! Ist natürlich für den Händler/Verkäufer wichtig darauf zu achten, dass der Eintrag auch erfolgt. Aber wer ihn vornimmt scheint mir egal zu sein. Oder nicht?

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So wie ICH das Gesetz verstehe-und "mein" Amt es mir bestätigt hat,gibt es nur zwei berechtigte Personengruppen für Einträge in WBK :

1.) Die Waffenrechtsbehörde selbst

2.) Zugelassene Waffenhändler

Bei Verkauf von Privat an Privat -sinnvoller weise mit Vertrag- erledigt die Waffenbehörde den Eintrag aufgrund der Anmeldung des Käufers und der eventuell vorgelegten Unterlagen.

Aber es wäre ja erstaunlich,wenn es nicht auch hierfür x-Varianten und Verfahrensabweichungen gäbe rolleyes.gif.

Genau das bringt ja die Würze ins Deutsche Waffenrecht chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Mouche

PS: Ich rede hier nur von Gelb und Grün

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Hallo Mouche,

klar erledige ich den Eintrag selbst, wenn ich von privat kaufe oder an privat verkaufe. Da hat bisher noch nie jemand gemeckert. Und ich habe beide Fälle schon ausprobiert. So viel Vertrauen, dass ich net zu doof zum Eintragen bin, sollte man einem noch zugestehen. grin.gif Und was macht das Amt denn schon anderes? Gut wenn sie mal Lust haben, dann benutzen sie tatsächlich eine Schreibmaschine, aber das ist schon lange her, dass das der Fall war. Ansonsten haben die auch nur handschriftlich eingetragen.

Steht das irgendwo, dass man das nicht darf?

Gruß Stefan

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Da sind mir auch wie Mouche grad eben fast die Pupillen rausgefallen. eek2.gifeek2.gifeek2.gif

Eintragungen in gelb und grün gab und gibt es nur durch den Händler oder die Waffenbehörde, sonst durch niemand. Im § 34 Abs. 2 steht ja auch klar die Unterscheidung drin (Händler hat bla bla einzutragen... sonst jemand muss binnen zwei Wochen den Erwerb unter Vorlage der WBK anzeigen).

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Da sind mir auch wie Mouche grad eben fast die Pupillen rausgefallen.
eek2.gifeek2.gifeek2.gif

Eintragungen in gelb und grün gab und gibt es nur durch den Händler oder die Waffenbehörde, sonst durch niemand. Im § 34 Abs. 2 steht ja auch klar die Unterscheidung drin (Händler hat bla bla einzutragen... sonst jemand muss binnen zwei Wochen den Erwerb unter Vorlage der WBK anzeigen).


Hallo SB

habs gerade mal kurz (wirklich nur ganz kurz) quergelesen. Da steht aber nix von der "Farbe" der WBK drin, dann müsste es doch auch für Rot gelten, oder?

Grüße

Peter

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Hallo Mouche,

klar erledige ich den Eintrag selbst, wenn ich von privat kaufe oder an privat verkaufe. Da hat bisher noch nie jemand gemeckert. Und ich habe beide Fälle schon ausprobiert. So viel Vertrauen, dass ich net zu doof zum Eintragen bin, sollte man einem noch zugestehen.
grin.gif
Und was macht das Amt denn schon anderes? Gut wenn sie mal Lust haben, dann benutzen sie tatsächlich eine Schreibmaschine, aber das ist schon lange her, dass das der Fall war. Ansonsten haben die auch nur handschriftlich eingetragen.

Steht das irgendwo, dass man das nicht darf?

Gruß Stefan


Ich hab das einmal bei einer gelben WBK gemacht, weil das Finanzamt, von dem ich die Waffe ersteigert hatte das so von mir wollte.

Ergebnis: Der Sachbearbeiter wäre fast vom Stuhl gefallen wegen meiner angeblichen Eigenmächtigkeit.

Hägar

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Hi Stefan-

ich hab ja auch keine Zweifel dran,daß ich schöne Buchstaben in die WBK malen könnte grin.gif-ich darf es nur nicht wink.gif.

"Unser" SB hier bestätigt je meine Auffassung grin.gif

Mouche

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@Sachbearbeiter

Wenn das so der Fall ist,dann muss ich deinen Kollegen, ich sag jetzt nicht von wo, die Unkenntnis der Gesetzeslage vorwerfen.

Wenn er dass gewusst hätte, dann hätte er mich ja darauf aufmerkam machen müssen.

Allerdings ist das deine Auslegung des Paragraphen 34. Ich habe den eben mal durchgelesen und habe nichts gefunden, wo ausdrücklich steht, dass es verboten ist, die Angaben zur Waffe selbst einzutragen. Dort wird lediglich gesagt, dass die Erwerbserlaubnis unter Angabe von Name... binnen zwei Wochen ... der Behörde zur Berichtigung vorzulegen ist.

Das kann meines Erachtens auch heißen, dass die hinter meine Eintragungen ihr Dienstsiegel reinhämmern und die Daten in die Akten übernehmen. Aber wie gesagt, vieles ist Auslegungssache der Sachbearbeiter...

Gruß Stefan

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Vielleicht ist Dein Sachbearbeiter sogar froh darüber,weil er besser stempeln als schreiben kann und sich über jede zusätzliche Entlastung freut grin.gif.

Es bleibt dabei: Trotz aller Information hier und aller klarer Erkenntnis,wie es sein muß oder sollte -JEDER muß schauen,wie er mit "seinem" SB klarkommt blush.gif.

Mouche

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In Antwort auf:

Ergebnis: Der Sachbearbeiter wäre fast vom Stuhl gefallen wegen meiner angeblichen Eigenmächtigkeit.


Also meine Dame vom Amt hat mal gesagt (weil ich es so eilig gemacht hatte weil das Gewehr schon beim Händler lag und bezahlt war)"...wenn´s d` Seriennummer à scho wissn dann drongs doch de a glei mit ei, bevor´s vorbeikumma zum Voreintrag dann wirds billiger.

Gesagt, getan. Selbst eingetragen, nur Anweisungen befolgt, es war billiger grin.gif und ist der einzige Eintrag mit Maschine.

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Eigentlich vollkommen logisch-je weniger das Amt machen muß,desto preiswerter icon14.gif.

Ich laß mir jetzt Blanko WBK- Vordrucke und den Stempel geben -mach alles selbst und frag vor jeder neuen WBK telefonisch nur noch nach der einzutragenden Nummer - das dürfte dann fast nichts mehr kosten crying.gifcrying.gifcrying.gif

Mouche

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Da sind mir auch wie Mouche grad eben fast die Pupillen rausgefallen.
eek2.gifeek2.gifeek2.gif

Eintragungen in gelb und grün gab und gibt es nur durch den Händler oder die Waffenbehörde, sonst durch niemand. Im § 34 Abs. 2 steht ja auch klar die Unterscheidung drin (Händler hat bla bla einzutragen... sonst jemand muss binnen zwei Wochen den Erwerb unter Vorlage der WBK anzeigen).


Hallo SB

habs gerade mal kurz (wirklich nur ganz kurz) quergelesen. Da steht aber nix von der "Farbe" der WBK drin, dann müsste es doch auch für Rot gelten, oder?

Grüße

Peter


Meine zuständige Behörde hat in einer schriftlichen Anweisung für Waffenhändler (allerdings nur zur Klarstellung und Bestätigung des Gesetzestextes) festgehalten:

Wird eine genehmigungspflichtige Schusswaffe überlassen, sind unverzüglich die entsprechenden Eintragungen in der WBK vorzunehmen...(und da steht nix von Unterscheidungen nach rot,gruen, gelb...oder demnächst blau!), d.h. Waffenart, Modell, Hersteller und Nummer, sowie Firmenstempel -incl.Adresse-....

Wenn der Besitzer der WBK gerne selbst seinen Eintrag vornimmt, darf er dies gerne in meinem Beisein machen -falls er sein Schriftbild so sehr liebt -und meinem aus guten Gründen AZZANGEL.gif misstraut chrisgrinst.gif ´- , ich hau halt danach meinen Stempel dahinter...

Bei Ansichtskäufen ist es so, das wir die WBK solange einbehalten, wie die Waffe zur Ansicht beim Kunden ist. Hat er sich entschieden, bekommt er die WBK MIT Eintrag zurück, schickt er die Waffe zurück, bekommt er umgehend seine "unberührte" WBK zurück.. Zur Sicherheit senden wir ihm (ihr) mit der Waffe eine Kopie seiner O-WBK, mit dem gestempelten Hinweis, das sich sein Original bis zur Entscheidung über Kauf oder Rücksendung, in unseren Händen befindet.

Ich glaube, damit ist beiden Seiten geholfen..

Gruesse

Muni

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Also, mein Sachbearbeiter hat mir mal empfohlen, die Einträge in die "rote" selbst vorzunehmen, damit er's dann auch lesen kann. Die Einträge von manchen Händlern auf Waffenbörsen sind mit so einer Klaue geschrieben, daß ich ihm Recht geben muß. Wenn ich nicht selbst wüßte, was ich da gekauft habe, könnte ich's manchmal auch nicht lesen.

Thomas

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habs gerade mal kurz (wirklich nur ganz kurz) quergelesen. Da steht aber nix von der "Farbe" der WBK drin, dann müsste es doch auch für Rot gelten, oder?


Das gilt auch für rote WBK, klar. Einschränkend sag ich dazu aber mal ganz vorsichtig, dass viele Sachbearbeiter ein Auge zudrücken werden, wenns der Sammler selbst einträgt, weil man von ihm erwartet, dass er sich so gut auskennt, um alles richtig einzutragen wink.gif.

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