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IGNORED

"Neue Gelbe" in Hessen


JuergenG

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Sag ehrlich wink.gif: Da KANN man aber auch nicht wiederstehen-selbst wenn es die eigene Theorie in Frage stellt grin.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

... Nein, das kann nur ein Verband oder ein Teilverband. Vereine sind keines von beiden. ...

bye knight


Auch der Verband ist ein eingetragener Verein.

Aber wir wissen, wie es gemeint ist. chrisgrinst.gif

Geschrieben

Bis zur Pressemitteilung des DSB am 07.11.03 war ich auch der Meinung, das nun alles (ab 1.Waffe)über die Landesverbände läuft.

Nur bleibt dann eben die Unterscheidung nach §14 (2) und (3) auf der Strecke.

Wenn im Gesetz ein Unterschied gemacht wird, müsste es aber auch einen beim Bedürfnisnachweis (Grundkontingent/darüber hinaus) geben.

Hier kommt dann die Presseerklärung ins Spiel:

Diese Anerkennung gilt gleichermaßen – und dies ist mir wichtig zu betonen – für die Landesverbände und für die besonderen Mitglieder des Deutschen Schützenbundes, die als dessen angegliederte Teilverbände und daher auf Grund der Gesetzeslage auch selbstständig befugt sind, die entsprechenden Bedürfnisbescheinigungen auszustellen oder durch ihre Untergliederungen ausstellen zu lassen.“

Hier werden die "Untergliederungen" der zweifelsohne anerkannten Landesverbände genannt, womit wir wieder bei den Vereinen sind.

Damit wäre auch wieder der Unterschied nach §14 (2)und (3)hergestellt.

Da es DSB-Vize Jürgen Kohlheim so besonders wichtig ist darauf hinzuweisen, muß es doch auch was mit den Untergliederungen auf sich haben.

Geschrieben

Ich habe keine Ahnung, wie der DSB organisiert ist. Wenn z.B. der Landesverband X dem DSB angehört und dieser Landesverband X noch mal in Teil-Landesverbände organisiert ist, dann dürften diese Teil-Landesverbände Bedürfnissbescheinigungen für das Grundkontigent ausstellen.

Diese Teil-Landesverbände müssen aber meiner bescheidenen Meinung nach zwingend überörtliche Zusammenschlüsse von Vereinen sein. Ansonsten geht nix. Allerdings hätte ich natürlich kein Problem damit, wenn die Behörden in der Praxis weiterhin Bedürfnissbescheinigungen von Vereinen anerkennen wink.gif

bye knight

Geschrieben

In Antwort auf:

Hab mal die neue Bescheinigung für Hessen (Gießen)

beigefügt.


Keine "Neue" sondern die "Alte" für über das Grundkontingent hinaus. Wird aber von der Behörde bestimmt "gerne" angenommen, weil ja ein Stempel vom Landesverband mit drunter kommt.

Wollten die auch zuerst benutzen, fand ich aber mit Leistungssteigerung etc. überbeflaggt. Wäre für mich im Moment "vorauseilender Gehorsam".Wenn damit das Grundkontingent bescheinigt wird, mit was wird dann ein Bedürfnis nach §14 (3) bescheinigt?

Eigentlich mit der Gleichen, dann wäre aber kein Unterschied zwischen §14 (2) und (3).

Geschrieben

"Allerdings hätte ich natürlich kein Problem damit, wenn die Behörden in der Praxis weiterhin Bedürfnissbescheinigungen von Vereinen anerkennen."

Genau darum geht's mir ja. chrisgrinst.gif

Eine Bescheinigung vom Verband zu bekommen sollte für einen aktiven Schützen nicht das Problem sein. Nur muß man es wirklich, wenn es "nur" um das Grundkontingent geht.......

Geschrieben

In Antwort auf:

Eine Bescheinigung vom Verband zu bekommen sollte für einen aktiven Schützen nicht das Problem sein. Nur muß man es wirklich, wenn es "nur" um das Grundkontingent geht.......


Wenn es nach dem Gesetz geht - und damit ist zu rechen, dann ist eine Bescheinigung vom Verein nicht ausreichend. Jedenfalls nicht, wenn man das Bedürfnis nach §8 Abs 2 in Verbindung mit §14 begründet.

Es steht dir natürlich frei, ein Bedürfnis nach §8 Abs 1 zu begründen. Da ist sicher mit mehr Papierkram zu rechnen und eine neue Sportschützen-WBK wird es auf diesem Weg auch nicht geben. Allerdings sollte über diesen Weg eine Bescheinigung des Vereins ausreichend sein.

bye knight

Geschrieben

In Ergänzung zu knight´s Auführungen möchte ich noch das Schreiben von Mannfred Degner aus dem Bundesinnenministerium an Dr. Georg Zakrajsek vom IWÖ erinnern, aus dem zweifelsfrei hervorgeht, dass eine Mitgliedschaft in einem anerkannten Verband für die Genehmigung von Schusswaffen für Sportzwecke eben nicht zwingend erforderlich ist.

Dieses Schreiben aus dem BMI dürfte vielleicht in diesen Fällen für einige Erhellung auf den Ämtern sorgen...

Den Link darauf gabs einmal in irgendeinem alten Thread...

Viele Grüße,

frogger

Geschrieben

In Antwort auf:

Dieses Schreiben aus dem BMI dürfte vielleicht in diesen Fällen für einige Erhellung auf den Ämtern sorgen...


Hab's eben mal rausgesucht, liest sich wirklich interessant.

Es wird mehrfach darauf hingewiesen, das Mitgliedern eines schießsportlichen Vereins (wörtlich)ein erleichternder Bedürfnisnachweis zugestanden wird.

Ich möchte ja nichts nach §8 irgendwas nachweisen, sondern als Sportschütze eines Vereines eines anerkannten Verbandes nach §14 (4). Das würde sich ja bereits durch Vorlage des Wettkampfpasses beweisen lassen.

Falls ich Herrn Kohlheim mal persönlich treffen sollte, werde ich ihn fragen was er denn mit den Untergliederungen gemeint hat und das er mich mit seinen Presseerklärungen nicht immer so verwirren soll. chrisgrinst.gif

Bis dahin wird es sich aber auf den Behörden eingebürgert haben (egal ob richtig oder nicht), unterhalb einer Bescheinigung der Landesverbände nichts mehr als Nachweis der Sportschützentätigkeit anzuerkennen.

Eine plausible Antwort, wie zwischen §14 (2) und (3)unterschieden wird, wenn für beide der Landesverband gegenzeichnet, wäre nur noch der Wortlaut in der Bescheinigung.

Na, ja, ich mach dann schon mal den Überweisungträger mit den 30 Euro für den Verband fertig und reiche dann meine Vereinsbescheinigung zwecks Bestätigung beim Verband ein. Das ist der "sichere Weg", wenn auch nicht unbedingt mit Sicherheit richtige. wink.gif

Geschrieben

Wobei für mich aus meiner Sicht nicht klar ist, wo da die Erleichterung sein soll (mit Ausnahme der Erlaubnis nach §14 Abs. 4)?

Sieht sie einer?

Ich sehe sie nicht! Zumindest nicht für die Waffen innerhalb des Regelbedürfnisses...

Mein Rezept für die ersten Waffen innerhalb des Regelbedürfnisses:

1. Persönliches Schießbuch anlegen, in dem alle Übungs- und Wettkampfstermine mit Disziplinangabe und Ergebnis eingetragen werden. Am Besten wenn möglich auch noch von der Aufsicht gegenzeichnen lassen. Es empfiehlt sich (ist aber keine Pflicht) am besten nach einer genehmen Disziplin einer genehmigten Sportordnung eines anerkannten Verbandes zu schiessen.

2. Sachkundenachweis erbringen. Achtung: Die anerkannten Verbände dürfen nur noch für ihre Mitglieder die Prüfung abnehmen. Alle anderen müssen die Prüfung vor einem ordentlichen behördlichen Prüfungsausschuss ablegen. gegebenenfalls mag es auch anerkannte Prüfungen gewerblicher Anbieter geben. Oder Jagdschein machen beziehungsweise den Gesellenbrief im Büchsenmacherhandwerk erlangen. Oder irgendwas anderes, was anerkannt ist...

3. Eintritt in das www.fwr.de und ÖRAG Luxus-Rechtsschutzversicherung abschliessen. Nicht dabei vergessen, durch Vermerk auf dem Antragsformular der Rabattgruppe "wo-sonnst" beizutreten, um den 30% Rabatt eimzuheimsen.

4. Nach 12 Monaten des regelmässigen Schiesens unter Vorlage des persönlichen Schiessbuches die Waffen ohne eine Verbandsbescheinigung beantragen. Am Besten dabei noch das Schreiben des Herrn Degner in Kopie beifügen grin.gif .

Begründung des Bedürfnisses: Sportliches Übungs- und Wettkampfschiessen

Anmerkung: Eine Genehmigung nach §14 Abs. 4 ist so aber nicht drin.

5. Warten was passiert.

6a. Es gibt das erwünschte Papier: Alles bestens

6b. Ablehnung: Rechtsschutz aktivieren und Anwalt machen lassen...

Viel Erfolg!

frogger

Geschrieben

....und warum das Alles blush.gif?

Zum Schießen brauch ich eh nen Stand - und den hat irgend ein Verein der auch mir paßt wink.gif-und für Leute die nicht nur ein paar mal pro Jahr schießen sogar deutlich billiger als jedesmal Standgebühr löhnen wink.gifwink.gif

Wenn man natürlich RECHTSGESCHICHTE schreiben will - der Traum jedes Juristen chrisgrinst.gif-dann wäre Dein Weg sicher einen Versuch wert icon14.gificon14.gif-denn logisch und vernünftig im Aufbau ist die Anordnung ja wink.gif

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Wobei für mich aus meiner Sicht nicht klar ist, wo da die Erleichterung sein soll (mit Ausnahme der Erlaubnis nach §14 Abs. 4)?

Sieht sie einer?

Ich sehe sie nicht! Zumindest nicht für die Waffen innerhalb des Regelbedürfnisses...


Eben. Ich suche nach einer Erklärung wie man zwischen Grundkontingent (wozu ich auch die "Neue Gelbe zähle)und darüber hinaus unterscheidet. Wird beides vom Landesverband abgesegnet, wäre wirklich nur der Wortlaut in der abgegeben Bescheinigung anders. Da kamen mir die Untergliederungen in der DSB-Presseerklärung gerade recht.

Mir geht's nur §14 (4) und die "Neue Gelbe". Sportschütze nach §14 (2) bin ich ganz sicher chrisgrinst.gif.

Diesen Nachweis wollte ich aber mit einer Vereinsbescheinigung für ein Ordonnanzgewehr bringen, um ihn so niedrig wie möglich in der Verbandsstruktur anzusiedeln. Vize- Herr Kohlheim weist ja auf die austellungsbefugten Untergliederungen (da meine ich die Vereine mit, ich weiß aber immer noch nicht was er gemeint hat confused.gif)hin.

Ordonnanzgewehr=Repetier-Langwaffe=Regelbedürfnis

Frogger's Rezept ist vollkommen richtig, geht aber an der Problematik, die ich meine, vorbei. Bin nun auch schon etwas länger Sportschütze (15 j.)und im FWR mit Top-Rechtschutz bin ich auch.

Da ich aber keine Rechtsgeschichte schreiben will chrisgrinst.gif und bereits hier meist gleich auf den Verband verwiesen wird, wird es ein "waffenfeindlicher" Sachbearbeiter oder Verwaltungsrichter wahrscheinlich auch tun. Nächste Woche leite ich den "sicheren" Weg über den Verband ein und gut ist.

Ging mir nur ums Prinzip die Bedürfnisnachweise so niedrig wie möglich anzusiedeln, worin ich mich durch die DSB-Presseerklärung bestärkt sah.

Geschrieben

@kgp141:

In Antwort auf:

Ging mir nur ums Prinzip die Bedürfnisnachweise so niedrig wie möglich anzusiedeln, worin ich mich durch die DSB-Presseerklärung bestärkt sah.


Auch wenn ich weiter oben erst mal gebremst habe: Dein Ansinnen finde ich absolut richtig und gut!

Wir sollten da weiter am Ball bleiben und beim DSB anfragen, wie dieser das sieht. Mir kommt es nämlich langsam teilweise so vor, als ob die Landesverbände eine neu erlangte Macht so richtig auskosten wollen.

Möglicherweise täusche ich mich da auch und es ist schlicht Unsicherheit, nichts falsch zu machen.

Bestimmt wird es noch einige Zeit dauern (die Verwaltungsvorschriften für das neue WaffG fehlen ja auch noch), bis sich das alles eingespielt hat, aber man sollte schon darauf hinwirken, dass sich der bürokratische Aufwand irgendwie in Grenzen hält.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Unsicherheit auf allen Seiten ist sicher ein Fakt-

aber die fehlenden Verwaltungsvorschriften sollen UNSER Problem nicht sein chrisgrinst.gif-

ab 01.12.03 ist alles was den Bürger betrifft vorhanden und rechtsgültig-hat ja lange genug gedauert mad1.gifmad1.gif.

Die Ausrede fehlender Vordrucke und Verwaltungsvorschriften ist dann nicht unser Problem icon13.gif

Und: Es wäre wirklich Sache der Verbände-soweit bis da anerkannt- dann endlich mal Druck zu machen, denn gute Zusammenarbeit ist keine Einbahnstrasse!

Ab 01.12. ist Schluß mit Lustig pissed.gif

Mouche

Geschrieben

Aus dem PDF des SMI:

II) Weiteres Verfahren

1) Anerkennung von Bedürfnisbescheinigungen

Es wird klarstellend darauf hingewiesen, dass nur vom DSB oder seinen Landesverbänden (z.B.

vom Sächsischen Schützenbundes e.V.) ausgestellte Bedürfnisbescheinigungen anerkannt werden

können. Entsprechend können lediglich von schiesssportlichen Vereinen ausgestellte

Bedürfnisbescheinigungen nicht anerkannt werden.

Wenn's in Hessen auch so wird, war's das mit meiner Theorie.

Geschrieben

Hallo KGP 141

ich kann nur für den BDMP LV-Hessen reden, aber die Bescheinigungen, die von den Vereinen (SLG´en) oder

aber von "Einzelmitgliedern" chrisgrinst.gifkommen, arbeitet der Landesverband ab, befürwortet (denn zu genehmigen hat lediglich die Ordnungsbehörde) und alles geht seinen Gang, siehe Jürgen G. icon14.gif

Gruß Peter

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