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IGNORED

Gelbe WBK in NRW


MAS36

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

In Antwort auf:

Wie wäre es mit weiß und schwarzer Schrift?
chrisgrinst.gif


nee - das ist ja zu unauffälig chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Ich bin für Altrosa mit gelben Querstreifen - das finde ich ja sooowas von très chique. Und außerdem passt es gut zu meinem lila Rangebag 021.gif021.gif

Geschrieben

Hallo,

habe auch im April 2003 eine Gelbe WBK beantragt.Bedürfnisbescheinigung vom BDS liegt dem Amt vor, bedenken gegen diese Ausstellung liegen auch nicht vor.

Jedoch wird es dieses Jahr leider nichts mehr mit der Ausstellung, weil die Bürokratie keine Vordrucke zur Verfügung hat.

Eigentlich, sollte diese Karte ja eine Erleichterung werden?

Schöne Grüße von Bongo

Geschrieben

Moin Bongo!

Versuche es doch einmal, am Besten in Anwesenheit mit einem Zeugen, mit einem kleinen Trick, indem Du den Sachbearbeiter folgende Frage stellst:

1. Ist über Deinen Antrag denn schon die Entscheidung gefallen und soll ihm stattgegeben werden? Falls die Antwort ja ist, hast Du ihn: Fordere die Ausstellung einer Genehmigungsurkunde! Wie und worauf er das macht ist absolut sein Problem. Lösungsansätze haben wir hier ja schon genügend gegeben. Falls es zu keiner Einigung kommt. beschreite den Klageweg, die Behörde wird mit Pauken und Trompeten verlieren...

Sollte es keine vernünftige Antwort geben, fordere trotzdem mit Fristsetzung eine Entscheidung über Deinen Antrag. Ich möchte die Behörde sehen, die als Ablehnungsgrund das Fehlen von Formularen in die Ablehnungsbegründung reinschreibt... Sollte es keine Reaktion der Behörde geben, bleibt ein verwaltungsgerichtliches Klageverfahren um eine Entscheidung der Behörde zu erzwingen.

Gruß,

frogger

Geschrieben

Nun Frosch -mit DIESEM Rat wirst Du Dich aber zumindest derzeit auf dem Holzweg befinden chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Der liebe Bongo hat eine Bedürfnisbescheinigung des BDS vorgelegt!

Und was ist der BDS ? Richtig - derzeit ein Verband OHNE Anerkennung!

Und VOR selbiger ist garantiert nix mit Ausstellung nach dem neuen WaffG - und ich denke er redet von einer erstmaligen Ausstellung(!).

Mouche

Geschrieben

Moin Mouche,

dieses zarte Detail ist mir doch tatsächlich entgangen...

Das von mir Gesagte gilt also nur für DSB, BDMP ...

Bei BDS also auf Anerkennung warten...

Gruß,

frogger

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Habe heute mit der Bochumer Polizei gesprochen.

Nächste Woche kommt ein Erlass heraus, das die alte gelbe umgeschrieben werden soll, solange noch keine neuen Vordrucke da sind.

Hört sich positiv an, aber angeblich soll die neue gelbe nicht mehr ohne Kontingent sein. Das heißt, für jede neue Waffe auf der gelben muss ein Bedürfniss vorhanden sein.

Das entspricht nicht der Beschreibung im Gesetz für die gelbe WBK. Habe schon bei Forum Waffenrecht nachgefragt, ob das rechtens ist und wie man sich verhalten soll.

Wenn ich die Antwort habe melde ich mich wieder.

Beinahe hätte es geklappt, aber nicht wirklich.

Geschrieben

"Nächste Woche kommt ein Erlass heraus, das die alte gelbe umgeschrieben werden soll, solange noch keine neuen Vordrucke da sind."

Eine "neue Gelbe" auf dem Formular der "alten" ist OK. Ich würde mich nicht darauf einlassen, eine existierende "alte Gelbe" auf den Stand der neuen "umschreiben" zu lassen.

Was die Kontingentierung angeht, das halte ich für hausgemachten BS (der Behörde), es sei denn, sie meinen "max. 2 Stück in 6 Monaten".

Geschrieben

Laut des Gesetzes beziehen sich die 6 Monate aber nicht eindeutig auf die gelbe WBK.

Im Paragraphen für die gelbe steht nur welche Waffen da drauf kommen.

Geschrieben

Endgültig wird das wohl erst ein Verfahren klären.

Da aber der § 14 (4) sagt "Sportschützen nach (§14) Abs. 2....", und in diesem steht "Innerhalb von 6 Monaten dürfen in der Regel nicht mehr als 2 Schusswaffen erworben werden", war ich der Auffassung, dass Abs.4 in Verbindung mit Abs. 2 die 2/6-Regelung vorgibt.

Wie sehen das die Juristen hier an Board ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Hört sich positiv an, aber angeblich soll die neue gelbe nicht mehr ohne Kontingent sein. Das heißt, für jede neue Waffe auf der gelben muss ein Bedürfniss vorhanden sein.

Das entspricht nicht der Beschreibung im Gesetz für die gelbe WBK. Habe schon bei Forum Waffenrecht nachgefragt, ob das rechtens ist und wie man sich verhalten soll.

Wenn ich die Antwort habe melde ich mich wieder.

Beinahe hätte es geklappt, aber nicht wirklich.


Die Antwort gab's bereits am 03.April diesen Jahres. Warum will nur jedes Bundesland aus dem Gesetzestext was anderes ableiten??

Harte und kontroverse aber erfolgreiche Diskussionen im BMI

(Berlin/Emmendingen 03.04.2003) Der gestrige Tag im Berliner Bundesinnenministerium brachte für die Vertreter des Forum Waffenrecht und der anderen beteiligten Verbände wieder ein Stück Klarheit auf dem Weg zur Verordnung zum Waffengesetz.

In harten und kontroversen Diskussionen wurden schließlich in den Abendstunden von Staatssekretär Fritz Rudolf Körper eindeutige Festlegungen gegenüber den Verbänden getroffen:

1. Gelbe WBK

Entgegen derzeit kursierender anderslautender Gerüchte war zu keinem Zeitpunkt vorgesehen, dass sich am Prinzip der Waffenbesitzkarte für Sportschützen (Gelbe WBK) etwas ändern wird. Die gelbe Waffenbesitzkarte berechtigt weiterhin zum Erwerb der darin genannten Waffenarten ohne Einzelbedürfnisnachweis. Eine Auslegung, die für jeden Erwerb von Waffen auf die Sportschützen-WBK jeweils einen besonderen Bedürfnisnachweis fordern würde, ist vom Gesetz nicht gedeckt, so Körper.

Lediglich zur erstmaligen Ausstellung der Gelben WBK muss das Bedürfnis für die beantragte Waffe dargelegt werden.

Quelle FWR

Geschrieben

Betr.: alte Gelbe WBK

Auch wenn es schon nichts neues mehr ist:

Unsere waffenrechtliche Behörde (NRW / nördliches Ruhrgebiet rolleyes.gif) hat heute endlich ausgesagt, das die alten Gelben WBK`s ihre Gültigkeit insofern behalten,

das einem Inhaber dieser alten Gelben auch zukünftig eine neue ALTE Gelbe ausgestellt wird um EL erwerben zu können.

Also alles genauso wie es die Gesetzgebung (§ 58 WaffG) vorgibt!

Geschrieben

Hallo,

bei uns im Saarland ist es ähnlich.

Ich wollte meine alte gelbe WBK umschreiben lassen.

Nix da, war die pauschale Auskunft vom Amt.

Ich bekomme die Alte erst umgeschrieben, wenn ich eine neue Waffe kaufen will, welche nun auf die neue eingetragen werden kann, also z.B. Repetierer.

Dafür muss ich aber vorher mit einer Bedürfnisbescheinigung vom Verband auf dem Amt antanzen, und um Umschreibung der WBK bitten.

Diese Unsitte wird vom Saarländisachen Verband (DSB) mitgetragen, weil der Amtmann sonst befürchtet, alle Sportschützen würden Ihm die Bude einrennen, um die WBK umschreiben zu lassen.

Und das ganze noch ohne Gebürenverordnung -Kostenlos gibts nix---

Habt Ihr dazu etwas ähnliches gehört???

Gruss Jörg

Geschrieben

Moment mal, jetzt wirds aber doch etwas durcheinander. Eine neue gelbe WBK nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung auszustellen oder eine alte gelbe WBK in eine neue gelbe WBK umschreiben muss man unterscheiden. rolleyes.gif

Die alte gelbe WBK gilt erst mal im genehmigten Umfang fort, also für den Erwerb von EL-Langwaffen und der Muni dazu. So einfach umschreiben geht natürlich nicht, weil für die neue gelbe WBK ja ein wesentlich weitreichenderes Bedürfnis geltend gemacht werden muss. Es ist deshalb ok, wenn die Waffenbehörde das erst nach Vorlage einer Bedürfnisbescheinigung gemäß § 14 Abs. 4 macht.

Geschrieben

Wieso,

wenn ich die neue gelbe WBK habe, kann ich damit genau so Langw. kaufen wie vorher, ohne vorherige Genehmigung.

Der Unterschied ist doch nur, dass ich auf die alte gelbe WBK nur Einzellader bekommen konnte, auf die neue nun auch Mehrlader.

Was soll dann das mit jetzt mit einer einmaligen Bedürfnisprüfung, die später eh niemand mehr interessiert?

Gruss Jörg

Geschrieben

Der Unterschied liegt ganz einfach darin, dass Du bisher nur ein Bedürfnis zum Erwerb von Einzellader-Langwaffen hast, das aufgrund der Altbesitzregelung nach § 58 Abs. 1 WaffG noch anerkannt wird. Damit würdest Du aber bei erstmaligem Neuantrag keine neue gelbe WBK erhalten - abgesehen davon, dass jetzt der Verband bescheinigen muss -

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