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IGNORED

Fragen zu BKA-Bescheiden


Schwarzwälder

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1. Nach welchen Kriterien wird jetzt beim BKA entschieden, ob KWKG-HA oder nicht? Die Kriterien können jedenfalls nicht unendlich hochgeschraubt werden, denn gleichzeitig fallen ja die Vollautomaten bis 45 ohne wenn und aber aus dem KWKG und können in Einzelfällen jetzt sogar von Sammlern erworben werden. Notfalls müsste man dann halt mal gerichtlich klären lassen, was jetzt "kriegstauglicher" ist: ein BT-96 oder ein topgepflegtes vollautomatisches Sturmgewehr-44... wink.gif

2. Was passiert mit den "Altwaffen"vor 01.04.2003, die vorher nicht KWKG und nicht §37 waren? Für die müsste doch automatisch eine BKA-Auflistung herausgegeben werden, dass diese stets unter die Kategorie "Jagd- oder Sportwaffen" fallen? ME dürfte daran auch die spätere Anbringung nicht waffenrechtlich und KWKG-relevanter Teile NICHT mehr daran ändern, dass diese Waffen dauerhaft und unwiederbringlich ihre Kriegswaffeneigenschaft verloren haben. cool.gif

3. Was passiert mit den Kleinserien bzw. HA nach dem 01.04.2003, für die Importeure/Händler etc. KEINEN BKA-Bescheid beantragt haben? Permanente Rechtsunsicherheit? eek2.gif

4. Inwiefern kann angebrachter Zubehör jetzt den BKA-Bescheid nichtig machen - gerade beim OA-15 mit seinen diesbezüglich vielen Möglichkeiten eine wichtige Frage!

5. Auch wenn der §6VO halbautomatische Flinten miteinbezieht, so gilt das KWKG ja nur evtl. für halbautomatische Gewehre - heisst dass, ein BKA-Bescheid ist für halbautomatische Flinten NICHT erforderlich - egal wie "böse" dieselben aussehen?

Verstehen kann ich auch z.B. nicht, dass das floureszierende Diopter der SIG 90 PE-Clone verschwinden musste und Magazinsperren zur BKA-Genehmigungserlangung eingebracht werden müssen. So wird man statt derzeit supergute, fast geschenkte G3-Magazine für den SAR-41 verwenden zu können (die man ja ggf. billig auf 10er Inhalt begrenzen kann), wieder sündteure Spezialmagazine einkaufen müssen (kenn ich von der Molot: statt 8 € werden dann 50,60 oder 70 Euro verlangt...) Hat das BKA verbindliche Richtlinien veröffentlicht?

Bin auf Antworten sehr gespannt!

Grüsse,

Schwarzwälder

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Das vorige Posting kann nur unter die Rubrik "geistig verwirrt" eingstuft werden. Sorry. In WO steht ja öfters Müll, aber das ist ja schon sehr heftig.

icon13.gifmad1.gifpissed.gifgaga.gifkotz.gifmad.gif

"Notfalls müsste man dann halt mal gerichtlich klären lassen, was jetzt "kriegstauglicher" ist: ein BT-96 oder ein topgepflegtes vollautomatisches Sturmgewehr-44...

Das BT 96 ist keine Kriegswaffe. Punkt um, festgestellt vom BKA und vom BMWI. Das KWKG erfasst Waffen nur ab September 1945. Super Duper Klasse!!!! tongue.gifchrisgrinst.gif

Und was soll jetzt gerichtlich geklärt werden? Dass das BT 96 etwa doch eine Kriegswaffe ist? Oder dass die Entscheidung, Waffen vor September 1945 nicht mehr als Kriegswaffen zu erfassen falsch ist?

Wie bitte??? Welcher Hirni will denn da klagen?

Man fasst es nicht!

Das einzige, was mir dazu einfällt steht im §6 des Waffengesetzes.

§ 6

Persönliche Eignung

(1)Die erforderliche persönliche Eignung besitzen Per-

sonen nicht,wenn Tatsachen die Annahme rechtfertigen,

dass sie

1.geschäftsunfähig sind,

2.abhängig von Alkohol oder anderen berauschenden

Mitteln,psychisch krank oder debil sind oder

3.auf Grund in der Person liegender Umstände mit Waf-

fen oder Munition nicht vorsichtig oder sachgemäß

umgehen oder diese Gegenstände nicht sorgfältig ver-

wahren können oder dass die konkrete Gefahr einer

Fremd-oder Selbstgefährdung besteht.

Die erforderliche persönliche Eignung besitzen in der

Regel Personen nicht,wenn Tatsachen die Annahme

rechtfertigen,dass sie in ihrer Geschäftsfähigkeit be-

schränkt sind.Die zuständige Behörde soll die Stellung-

nahme der örtlichen Polizeidienststelle einholen.Der

persönlichen Eignung können auch im Erziehungsregister

eingetragene Entscheidungen oder Anordnungen nach

§ 60 Abs..1 Nr.1 bis 7 des Bundeszentralregistergesetzes

entgegenstehen.

kotz.gif

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Also lieber NiNoR, jetzt nimm dich mal ein bischen zusammen. Ist ja wahrlich nicht dein erstes Posting dieser Art... icon13.gif

Bezüglich BT-96 nochmal die Klarstellung von Dr. Schiller aus diesem Thread:

Schiller schrieb:

In Antwort auf:

Daran ändern auch keine schönen Beiträge über BT-96 kurz als Fangschußwaffe für Jäger oder ähnliche Phantastereien. Denn auch halbautomatische Langwaffen können als Kriegswaffen nach dem KWKG katalogisiert werden, wenn sie nicht als Jagd- oder Sportwaffen ausdrücklich privilegisiert sind.


Und genau darauf bezog sich meine Frage: Wenn das BKA/BMWI nun dem BT-96 o.ä. eine Sport- oder Jagdwaffeneigenschaft - wie von Doc Schiller postuliert - verweigern sollte, wäre es andersrum "als Kriegswaffe" "katalogisiert" (O-Ton Schiller). Kapiert?

Dann wäre aber wiederum zu überprüfen, ob es verhältnismässig ist, dass einerseits ein fraglos weit kriegstauglicheres Stgw.44 KEINE Kriegswaffe mehr ist, aber ein einzelschüssiges BT-96 eben schon. Ich denke, solche Überlegungen sollten dazu führen, dass die neuen BKA-Einstufungen "nicht beliebig strikt" vorgenommen werden können - sondern sich durchaus an der übrigen KW-Liste (bzw. an dem, was eben ausdrücklich NICHT Kriegswaffe ist) zu orientieren haben.

Und auch die übrigen o.g. Fragen halte ich für wichtig, da Sie alle HA-Besitzer mehr oder weniger betreffen - deshalb @ Mod: diesen Thread trotz der versuchten Provokation BITTE NICHT löschen - ich bin wirklich auf konstruktive Antworten gespannt!

Schöne Grüsse,

Schwarzwälder

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In Antwort auf:

@ Mod: diesen Thread trotz der versuchten Provokation BITTE NICHT löschen - ich bin wirklich auf konstruktive Antworten gespannt!


er löscht, er löscht nicht, er löscht, er löscht nicht, er löscht, ... -> mal sehen, was es wird.

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Das verwirrende, finde ich jedenfalls, ist der Begriff Kriegswaffe...wie soll man den erklären??? Im Krieg ist jedes Mittel Recht (und in der Liebe gr1.gif). Eine Abgrenzung hieraus zu deuten ist sicherlich genau so schwer wie Recht zu sprechen (und deswegen wird es uns einfach befohlen mad.gif). Ich verstehe Schwarzwälders frage so, das es zweifelhaft ist Merkmale oder Daten zu bestimmen (Ok, Vollautomaten, Panzerfäuste und Sprengmittel, evt. Schiffsgeschütze chrisgrinst.gif aber sonst??) die aus der einen Waffe eine "Kriegs"waffe und aus der Anderen eine Jagd-/Sportwaffe machen.

Ich finde es jedenfalls gut, das man auf jeden Fall schon mal ein Datum hat das Rechtssicherheit geben soll.

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In Antwort auf:

... Wenn das BKA/BMWI nun dem BT-96 o.ä. eine Sport- oder Jagdwaffeneigenschaft - wie von Doc Schiller postuliert - verweigern sollte, wäre es andersrum "als Kriegswaffe" "katalogisiert" (O-Ton Schiller).


@ schwarzwälder:

richtig.

und jetzt bemüht mal eure phantasie, und stellt euch vor,

die kriegswaffenliste abschn. v ( rohrwaffen ) nr. 29 buchstabe c würde eine nur klitzekleine winzige änderung erfahren.

danach sind bislang keine kriegswaffen:

halbautomatische waffen, die vor dem 20.sept. 1945 bei einer mil. streitkraft eingeführt waren und die jagd- und sportgewehre.

na, welches wort könnte man denn da ganz einfach mal rausstreichen ?????????

und dann ?????

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eine frage noch zu den im ersten posting genannten einschränkungen - beim sig550 civil match ist der leuchtende diopter und das nachtkorn nicht erlaubt? wo steht das? was ist mit den alten (vor 1.4.03)? und welche waffen werden mit magazinsperre geliefert? und bei slg95/98/2000,hk41: wieso paßt das normale g3-mag nicht mehr? das ist doch nur mit geringem aufwand umzuarbeiten, dann paßt es doch, oder?

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@ Daytona:

In Antwort auf:

danach sind bislang keine kriegswaffen:

halbautomatische waffen, die vor dem 20.sept. 1945 bei einer mil. streitkraft eingeführt waren und die jagd- und sportgewehre.

na, welches wort könnte man denn da ganz einfach mal rausstreichen ?????????


"halbautomatisch" ==> dann sind auch die Repetierer dran?

"Sportgewehre" ==> dann geht nur noch Jaeger oder vor 1945?

etc.

ABER: Auch nur die Streichung eines einzigen Wortes bedarf eines umfangreichen demokratischen Prozesses wink.gif und im KWKG gibt es meines Wissens noch keinen Ermaechtigungsparagrafen. smile.gif Also kein Grund zur Panik. Und ob der Gesetzgeber so einfach mit der einen Hand (KWKG) nehmen (alle Sport-HA)kann, was er mit der anderen Hand (WaffG neu) gibt ("Grundkontingent fuer Sportschuetzen: 3 Halbautomaten"), wage ich auch noch zu bezweifeln.

Ansonsten wollte ich doch nur wissen, ob das BKA eine klare gesetzliche Vorgabe bei der Pruefung ob Privilegierung als Sportgewehr/Jagdgewehr hat oder nicht. Und falls ja, wo man das nachlesen kann. Und falls nein, muss man doch andere "Anhaltspunkte" heranziehen koennen, z.B. das was bereits hieb und stichfest Kriegswaffe ist und was nicht (siehe Stgw.44).

@Isegrim:

Also es hiess hier irgendwo im Forum, dass der Magazinschachtstift bei SAR41 "nicht freiwillig" (mit anderen Worten: auf Geheiss des BKA, damits den begehrten Bescheid gibt) jetzt kurz vor der Auslieferung eingearbeitet werden musste - und einen aehnlichen Grund duerfte es bei der SAR Eurosport Version des SIG 90 PE fuer die Aenderung der Visierung gegeben haben.

Die von dir angesprochenen Waffen waren ja schon vor dem 01.04.2003 keine Kriegswaffen - aber ob die neu eingestuft werden muessen ist auch mir unklar (darauf bezog sich ja eine meiner o.g. Fragen).

Gruesse,

Schwarzwaelder

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das sig550 civil match von exkempf jetzt hiendlmayr (sorry, wenn ich den namen vielleicht verunstalte) ist defintiv auf der liste der freigegebenen waffen. mein civil match hat die alte (leuchtende) dioptervisierung. was dagegen oder auch gegen die montage eines nachtkornes spricht, ist mir rätselhaft - ich lasse höchstens strahlenschutz als argument gelten grlaugh.gif. sonst vermute ich, ist nur die originalvisierung geändert - die sieht aber wohl ohnehin anders aus, alsbei einem civil match - nicht zuletzt auch, was den klappschaft betrifft...

was ist den nun beim sar41 am magazinschacht geändert?

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In Antwort auf:

@ Daytona:

In Antwort auf:

danach sind bislang keine kriegswaffen:

halbautomatische waffen, die vor dem 20.sept. 1945 bei einer mil. streitkraft eingeführt waren und die jagd- und sportgewehre.

na, welches wort könnte man denn da ganz einfach mal rausstreichen ?????????


"halbautomatisch" ==> dann sind auch die Repetierer dran?


aua schwarzwälder....

wenn "halbautomatisch" gestrichen würde, wären nicht "die repetierer dran"... schliesslich steht da "KEINE kriegswaffen sind...".

wenn "halbautomatisch" gestrichen würde, wär das stgw44 keine kriegswaffe mehr.

isses aber immernoch. weil vollauto.

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In Antwort auf:

1. ..."Sportgewehre" ==> dann geht nur noch Jaeger oder vor 1945?

2....
Auch nur die Streichung eines einzigen Wortes bedarf eines umfangreichen demokratischen Prozesses
wink.gif
und im KWKG gibt es meines Wissens noch keinen Ermaechtigungsparagrafen.


zu 1.: darum geht´s

zu 2: nein?

lies mal den § 1 abs. II... chrisgrinst.gif

es geht hier um die kw-liste als anlage zum kwkg

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@wahrsager:

nix aua chrisgrinst.gif - du doppelaua chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Wenn du im Original und nicht im oben ungenau zitierten Teil nachliest dann steht da (Kriegswaffenliste auf Seite 7)

In Antwort auf:

Teil B

Sonstige Kriegswaffen (sind)

...

V. Rohrwaffen

29. a) Maschinengewehre, ausgenommen solche mit Wasserkuehlung

B) Maschinenpistolen, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 1.September 1939 bei einer militaerischen Streitkraft eingefuehrt worden sind,

c) vollautomatische Gewehre, ausgenommen solche, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militaerischen Streitkraft eingefuehrt worden sind,

d)halbautomatische Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die als Modell vor dem 2. September 1945 bei einer militaerischen Streitkraft eingefuehrt worden sind, un der Jagd - und Sportgewehre...


So.

Aus c) wird klar, dass das vollautomatische Stgw.44 KEINE Kriegswaffe (gleichwohl aber eine verbotene) darstellt, da vor dem 2. September 1945 eingefuehrt.

Und wuerde man in d) das Wort "halbautomatisch" streichen, dann stuende da in der Tat: ...Kriegswaffen sind "Gewehre mit Ausnahme derjenigen, die...vor...1945 bei einer militaerischen Streitkraft eingefuehrt worden sind - also auch ALLE Repetierer (Scharfschuetzenversionen etc.) die nach 1945 eingefuehrt worden sind! tongue.gif

Interessant in dem Zusammenhang, dass der fruehere §37 ja auch auf bestimmte Repetierer (Blaser Tactical?) und sogar Repetierflinten wie Truvelo Neostead abstellte - der §6VO oder das momentane KWKG das aber nicht hergeben. smile.gif

Schoene Gruesse,

Schwarzwaelder

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@Daytona:

In Antwort auf:

§1(2) Die Bundesregierung wird ermaechtigt durch Rechtsverordnung
mit Zustimmung des Bundesrates
die Kriegswaffenliste ... derart zu aendern und zu ergaenzen...


...bei soviel ERMAECHTIGUNG wird mir doch speiuebel kotz.gif

Aber du hast Recht Daytona - allerdings: ganz so einfach gehts dann doch nicht, weil der Bundesrat noch zustimmen muss. Und es waere mir bislang unbekannt geblieben, dass irgendein Staat den Legalwaffenbesitz mittels Kriegswaffenkontrollgesetzen plattklatscht. Das traue ich unseren Politikern dann doch nicht zu. Ausserdem ist - was Kriegswaffe ist - ja auch eine in den Jahrzehnten gewachsene Definition. Und wenn seit einem halben Jahrhundert "Auseinandersetzungen zwischen Staaten" im "Rohrwaffenbereich" praktisch nur noch mit VA gefuehrt werden, kann man nicht im Zeitalter der Atomwaffen etc. noch ein womoeglich seit langem braves Sportselbstladegewehr a la SL6 , Ruger Mini etc. auch noch flugs zur Kriegswaffe erklaeren - vor allem dann nicht, wenn gleichzeitig ein Stgw.44 etc. eben KEINE mehr ist...

Allerdings schwebt diese "Drohung" seit laengerem im Forum rum und wenn doch mehr dran ist ==> bitte sagen, danke. smile.gif

@Hollowpoint: Danke, habe deine Richtigstellung zu spaet gelesen.

Gruesse, Schwarzwaelder

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