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IGNORED

Gelbe WBK für wen?


Gast ulrik

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Hi Leuts! Ich will mal meine Frage präzisieren:

Ein Vereinsschütze mit WBK grün, mehrere Lang-und Kurzwaffen, 8 Jahre Vereinsmitglied (Dachverband RSB),

Wiederlader- wird zur Rente umziehen und nicht mehr in seinem Verein (entfernungsmäßig) aktiv mitschießen.

Um seinen von allen Waffen am meist geliebten Unterhebel-Repetierer (mehrschüssig, WBK grün), überhaupt behalten zu können und (Kal.45/70) auf Gastständen wegen seiner Vielseitigkeit der selbstgeladenen Munition (Nitro- aber auch Schwarzpulver), weiterschießen zu können, würde der Schütze (schweren Herzens) das Gewehr "versauen" und auf Einzellader umbauen lassen (natürlich beim Büma).

Bekommt dieser Schütze nach geltendem Recht oder hat er sogar Anspruch auf eine WBK gelb (oder kariert- jedenfalls

für Einzellader) OHNE ab seinem Umzug in einem neuen Sportschützenverein Mitglied sein zu müssen????

Oder ist unser Grundgesetz endgültig dahingehend ausgehebelt worden, daß mit dem Umzug behördlich ein Haken in die Hand der Beamten gegeben würde zur Zwangsenteignung

des Privateigentums?

Eine sachlich, rechtlich korrekte Antwort- besonders nach der geänderten Gesetzeslage würde mich sehr, sehr interessieren.

Ergänzend vielleicht noch: Umzug natürlich innerhalb Deutschland.

Für jede Antwort von Euch Rechtsexperten wie immer meinen Dank im voraus!

MfG!

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Zunächst einmal hat Dein Bekannter ja für seine Waffe zum Zeitpunkt des Erwerbs nach altem Gesetz eine EWB/ WBK gehabt, in die die Waffe auch eingetragen ist.

Sofern dieser Eintrag vor dem 1.4. 2003 erfolgte handelt es sich um "Altbesitz", für den nach neuem Gesetz die alten Regelungen weiterbestehen.

Eine Abgabe dieser Waffe ist somit auch bei Aufgabe des Schießsports nicht erforderlich, weil eben nach § 58 alte Genehmigungen fortbestehen, das Gesetz aber nicht rückwirkend gelten kann. Also "ex nunc", nicht "ex tunc".

Die Aufforderung durch die Behörde, diese Waffe zu veräußern, unbrauchbar zu machen oder irgendwie anders den Besitz aufzugeben wäre somit rechtlich nicht haltbar; spätestens vor Gericht würde die Behörde damit Schiffbruch erleiden.

Eine Umtragung in die "neue Gelbe" oder Änderung in Einzellader nach "alter Gelber" sind somit in jedem Falle überflüssig. Eine Rechtsgrundlage für eine solche Forderung durch die Behörde besteht in keinem Fall, auch bei sehr "flexibler" Auslegung des neuen Gesetzes.

Darüberhinaus besteht in der Bundesrepublik nach Grundgesetz auch die negative Vereinsfreiheit, weil wir da mal in den Jahren bis 1945 und in der DDR schlechte Erfahrungen mit Vereinszwang gemacht haben; eine Pflicht, einem Verein angehören zu müssen, wäre nicht nur höchstbedenklich, es könnte den betreffenden Beamten auch ziemlich in Probleme bringen, würde er dies von Deinem Bekannten fordern.

Durch die Tätigkeit als Gastschütze wird das Hobby ja nach wie vor weiterhin ausgeübt, wobei man auch von einer weiterbestehenden Mitgliedschaft in einem Dachverband ausgeht; hierdurch bestehen zusätzlich nach dem neuen Gesetz die Bedürfnisse weiter fort.

Der Munitionserwerb wurde ebenfalls nach altem Recht unbefristet erteilt, somit gilt das gleiche wie für die o.g. Waffe.

Problematisch könnte allenfalls die persönliche Eignung werden, wenn altersbedingte Erkrankungen eine weitere Ausübung des Schießens verunmöglichen.

Hoffe, Dir damit geholfen haben zu können.

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Hallo Ulrik,

meiner Meinung nach passiert nichts solange er weiterhin Mitglied (wegen mir auch passiv) in eurem Verein bleibt. Die "Zwangsmeldung" an die Behörde ist doch nur bei einem Vereinsaustritt erforderdich. Warum sollte er jetzt den auf WGK Grün registrierten UHR auf Einzellader umbauen und in eine WBK Gelb eintragen lassen?? Was soll ggf. mit den restlichen Waffen (eingetragern auf Grün) geschehen??

Gruss

Manfred

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Hi Leuts! Ich hänge hier am Rechner und freue mich über die schnellen Antworten! Danke!

@ "Hoffnung": Dein Name sei Symbol!

Also Ihr müßt Euch die Sittewazzion des Schützen so vorstellen:

Er tappert und seibert noch nicht vor sich hin- er sagt nur frühzeitig der Berufswelt ade und zieht sich in eine Gegend zurück, wo noch viel "Landschaft" ist, ich will mal nicht sagen: Am Arsch der Welt.

Da könnte es mit Schützenvereinen eng werden.

Und jetzt muß man sich vorstellen, daß er den GAU eines Sportschützen gedanklich durchzieht und sich fragt: was wird mit mit meinen vielen "Knallfröschen" geschehen (müssen).

Und weiter sagt er sich:

EINE, meine Lieblingswaffe will ich unter allen Umständen behalten, um wenigstens ab und zu bei Westerntreffen nicht

völlig nackt anzutreten und wenigstens in einer Disziplin mitschießen zu können- und zwar OHNE die latente Drohung "von oben":

Biste nicht mehr im Verein, wird Dir Alles weggenommen.

Einen Neuerwerb ohne Mitgliedschaft hat er nicht im Sinn und -ja der erwähnte UHR IST Altbesitz im Sinne des Gesetzes.

Und die passive Mitgliedschaft in seinem alten Verein könnte

bald nicht mehr möglich sein, da dieser Verein sich (altersbedingt wegen der Vorstände) möglicherweise auflösen wird, also ein Weiterbestand nicht sicher ist.

Aber so wie Ihr hier schreibt, besteht doch zumindest Hoffnung, wenigstens eine reduzierte Auswahl der Waffen

behalten zu dürfen, ohne diese zugeschweißt nur an der Wand als Deko bewundern zu dürfen.

Für diese vorab tröstenden Einlassungen Eurerseits von mir ein herzliches Dankeschön!

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Eine sooo einsame Gegend,daß Du nicht mal einen Schützenverein mit bezahlbaren Konditionen in erreichbarer Entfernung findest, wo Du als Neubürger willkommen bist und gelegentlich etwas trainierst und anschließend mit den netten Kollegen(die anderen kannst Du ja ignorieren)ein Bierchen oder ein Apfelschorle oder Kaffee oder oder trinkst-so eine Gegend wirst Du in D kaum finden!

Im Übrigen hilft es der Integration in die neue Heimat und

verhindert den umzugsbedingten Totalverlust von Sozialkontakten grin.gif-

und ganz beiläufig ist Dein Waffenbestand doppelt unantastbar geworden!

Also: Wo ist das Problem - die paar Euro im Jahr werden es doch nicht sein blush.gif?

Mouche

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Was Rodney & Mouche schrieben, ist vollkommen richtig!

Zuerst: Auch ohne Vereinsmitgliedschaft darf ulriks Bekannter seine Waffen behalten, da erworben nach altem Recht. Es könnte jedoch sein, daß der Munererwerb bei Vereinsaustritt erlischt (steht so z.B. auf meiner WBK, ausgestellt in Erfurt von dem unseligsten und unglücklichsten aller Sachbearbeiter und ich bin nicht rechtzeitig dagegen vorgegangen, also anscheinend rechtskräftig)

Die Alte Gelbe gibts nicht mehr, also bringt ein Umbau auf EL gar nichts. Außerdem ist das (und auch die Blaue) eine "Sportschützen-WBK".

Die WBK hat er schon länger als 3 Jahre, also dürfte es auch nicht zur nachträglichen Bedürfnisüberprüfung kommen, wenn das Trainig etwas sporadischer wird.

Also erstmal keine Gefahr für die Waffen.

Gegenfrage 1) Warum bleibt ulriks Bekannter nicht "inaktiv" in seinem alten Verein? Über den Mitgliedsbeitrag/Arbeitsstunden kann man doch sicher verhandeln.

Gegenfrage 2) Warum kann er nicht, wenn er schon aus seinem Verein austreten will und einer weiteren möglichen Gesetzesverschärfung zuvorkommen will, nicht als Einzelmitglied in einen Verband eintreten? Das ist nicht nur beim BDMP, sondern auch beim BDS und IMHO anderen Verbänden möglich.

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Völker:

In Antwort auf:

...

Gegenfrage 1) Warum bleibt ulriks Bekannter nicht "inaktiv" in seinem alten Verein? Über den Mitgliedsbeitrag/Arbeitsstunden kann man doch sicher verhandeln.

Gegenfrage 2) Warum kann er nicht, wenn er schon aus seinem Verein austreten will

...


siehe Ulrik

In Antwort auf:

...

Und die passive Mitgliedschaft in seinem alten Verein könnte

bald nicht mehr möglich sein, da dieser Verein sich (altersbedingt wegen der Vorstände) möglicherweise auflösen wird, also ein Weiterbestand nicht sicher ist.

...


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