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IGNORED

Führen zu Hause?


Kalimero

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Geschrieben

In Antwort auf:

...Leider werden wir hier wieder über das "Führen" diskutieren, wenn die „Rechtsprechung“ zugeschlagen hat


aber bis dahin könnten wir uns drauf einigen dass es ein "FÜHREN" innerhalb der eigenen wohnung etc.pp. nicht gibt.

nur, falls mal einer bei ´ner sachkundprüfung fragt wink.gif

Geschrieben

Ohwehh,da hab ich nun wohl ein Problem,denn nur zum

Zwecke der "Reinigung"(ist das vom Bedürfnis umfasst ?)

muss ich meine Wohnung verlassen,ein von allen (9)

Mietern zugängliches Treppenhaus durchqueren um in die

von meinem Mietvertrag zur Wohnung gehörige Garage zu

gelangen !Wie sieht das denn eigentlich dann mit dem "führen

bzw. transportieren" aus ??? Ich geb ja zu,dass ich meine

Kurz- und Langwaffen bisher immer nur ins Futteral gepackt

und mit nach unten genommen habe.(Verpackt,damit niemand

Angst bekommt,denn mein Hobby kennen eh alle) Aber nun mal

"Haarspalterich" :verlasse ich mein "umfriedetes Besitztum"

dabei oder nicht ? gaga.gif

Geschrieben

Vor allem wichtig:Die Waffe muß im eigenen Besitztum vor dem Zugriff von einem selbst geschützt werden.... äh, nee das kommt erst in dem neuen Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vor.Das ist jetzt noch zu früh. Schuldigung

Geschrieben

In Antwort auf:

Hallo,

wenn sie es sagen, nehme ich es so an!

laugh.gif

Gruss Spa


wenigsten einer mal laugh.gifwink.gifgrin.gif

Geschrieben

Da habe ich noch ein Fragen:

-Muss man die Waffe während dem Reinigen wegschließen, wenn ich mal auf Klo gehe?...

-Muss ich meine Waffe nur noch im Tresor reinigen, ich pass doch gar nicht da rein?...

-Darf ich die Waffe überhaupt noch aus dem Tresor nehmen? Verstosse ich damit nicht gegen die Aufbewahrungsvorschriften?

- Waffe und Verschluss in zwei verschiedenen Tresoren?

- Muss ich mir einen B-Schrank zur Aufbewahrung des Schlüssels meines A-Schrank kaufen? grlaugh.gifgrlaugh.gifgaga.gif

Man kann sich auch über manches zu viele Gedanken machen...

Gruß Stefan

Geschrieben

In Antwort auf:

Da habe ich noch ein Fragen:

-Muss man die Waffe während dem Reinigen wegschließen, wenn ich mal auf Klo gehe?...


wenn du "längerandauernden brechdurchfall" hast

und in dieser zeit nichtberechtigte (ehefrau, besonders aber auch kinder) in der wohnung anwesesend sind,

könnte man das durchaus so sehen!

Geschrieben

...und das wichtigste:

Darf ich die Kombination meines Zahlenschlosses vom Waffenschrank in einem ungeschützen Normalgehirn transportieren?

Muß das Transportgehirn gegen unbefugten Zugriff in einem Schutzbehältnis der Klasse ?? (Motorradhelm?) gesichert werden?

Reicht ein normaler Knebel, gegen Verplappern der Kombination?

Oder muß die Zunge entfernt werden?

Oder muß etwa ein Spezialghirn Marke Sluggi Vakuum her?

Weil im Vakuum ist nichts und da kann auch nichts entweichen.

Geschrieben

In Antwort auf:

...und das wichtigste:


nein, nein, das mit dem gehirn ist nicht so entscheidend.

wenn keins vorhanden ist, kann auch nix passieren

die kernfrage ist vielmehr:

darf ich überhaupt meine wohnung betreten bzw. mich in dieser aufhalten, wenn dort meine waffen lagern ?

Geschrieben

In Antwort auf:

Wenn es spät abends mal klingelt, weiß ich, wo ich meine Wumme habe, wenn ich zur Tür gehe...


Hi Glockfan,

ein wunderschönes .40er Glöckchen, chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

schön durchgeladen und feuerbereit, dicht am Körper zu finden? Yeah?

Beste Grüsse! smile.gifsmile.gifsmile.gif

Varminter

Geschrieben

In Antwort auf:

wenn du "längerandauernden brechdurchfall" hast

und in dieser zeit nichtberechtigte (ehefrau, besonders aber auch kinder) in der wohnung anwesesend sind,

könnte man das durchaus so sehen!


Hi Kollege, smile.gif

besser du siehst dir keine Politsendungen von Rot-Grün icon13.gificon13.gificon13.gif an, sonst könnte obiges Dauerzustand werden...

Mit besten Grüssen

Varminter

Geschrieben

"Zu den Wohnräumen gehört auch das dazugehörige Treppenhaus" Steindorf in Becksche Kurzkommentare mit Bezug auf BayObLG OLGSt § 14 R WaffG S.1,3

Ob die Garage zu Wohnung gehört braucht nicht geprüft zu werden, denn auch wenn sie nicht dazu gehörte, so ist sie in jedem Fall eigenes befriedetes Besitztum.

Ergo, der Weg zur Garage ist kein Führen i.S.WaffG.

Geschrieben

In Antwort auf:


Ergo, der Weg zur Garage ist kein Führen i.S.WaffG


Das gilt doch aber wohl nur, wenn die Garage auf dem selben Grundstück liegt.

Sonst kaufe ich Nordlicht mir sofort eine Garage in Oberbayern.

Gruß

Michael

Geschrieben

Wenn Du Deine bayrische Garage und Deine Nordlicht-Wohnung mittels einer Treppe verbinden kannst, dann ist es kein Führen i.S.WaffG. wink.gif

Geschrieben

Danke für Deine Antwort,

obwohl ich zugeben muss,dass ich mir bis jetzt das

einfach nur so gedacht habe.Aber ich wollte einfach mal

Gewissheit haben ! gr1.gif

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