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IGNORED

Führen zu Hause?


Kalimero

Empfohlene Beiträge

In Antwort auf:

...Leider werden wir hier wieder über das "Führen" diskutieren, wenn die „Rechtsprechung“ zugeschlagen hat


aber bis dahin könnten wir uns drauf einigen dass es ein "FÜHREN" innerhalb der eigenen wohnung etc.pp. nicht gibt.

nur, falls mal einer bei ´ner sachkundprüfung fragt wink.gif

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Ohwehh,da hab ich nun wohl ein Problem,denn nur zum

Zwecke der "Reinigung"(ist das vom Bedürfnis umfasst ?)

muss ich meine Wohnung verlassen,ein von allen (9)

Mietern zugängliches Treppenhaus durchqueren um in die

von meinem Mietvertrag zur Wohnung gehörige Garage zu

gelangen !Wie sieht das denn eigentlich dann mit dem "führen

bzw. transportieren" aus ??? Ich geb ja zu,dass ich meine

Kurz- und Langwaffen bisher immer nur ins Futteral gepackt

und mit nach unten genommen habe.(Verpackt,damit niemand

Angst bekommt,denn mein Hobby kennen eh alle) Aber nun mal

"Haarspalterich" :verlasse ich mein "umfriedetes Besitztum"

dabei oder nicht ? gaga.gif

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Vor allem wichtig:Die Waffe muß im eigenen Besitztum vor dem Zugriff von einem selbst geschützt werden.... äh, nee das kommt erst in dem neuen Gesetz zur Änderung des Waffengesetzes vor.Das ist jetzt noch zu früh. Schuldigung

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Da habe ich noch ein Fragen:

-Muss man die Waffe während dem Reinigen wegschließen, wenn ich mal auf Klo gehe?...

-Muss ich meine Waffe nur noch im Tresor reinigen, ich pass doch gar nicht da rein?...

-Darf ich die Waffe überhaupt noch aus dem Tresor nehmen? Verstosse ich damit nicht gegen die Aufbewahrungsvorschriften?

- Waffe und Verschluss in zwei verschiedenen Tresoren?

- Muss ich mir einen B-Schrank zur Aufbewahrung des Schlüssels meines A-Schrank kaufen? grlaugh.gifgrlaugh.gifgaga.gif

Man kann sich auch über manches zu viele Gedanken machen...

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

Da habe ich noch ein Fragen:

-Muss man die Waffe während dem Reinigen wegschließen, wenn ich mal auf Klo gehe?...


wenn du "längerandauernden brechdurchfall" hast

und in dieser zeit nichtberechtigte (ehefrau, besonders aber auch kinder) in der wohnung anwesesend sind,

könnte man das durchaus so sehen!

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...und das wichtigste:

Darf ich die Kombination meines Zahlenschlosses vom Waffenschrank in einem ungeschützen Normalgehirn transportieren?

Muß das Transportgehirn gegen unbefugten Zugriff in einem Schutzbehältnis der Klasse ?? (Motorradhelm?) gesichert werden?

Reicht ein normaler Knebel, gegen Verplappern der Kombination?

Oder muß die Zunge entfernt werden?

Oder muß etwa ein Spezialghirn Marke Sluggi Vakuum her?

Weil im Vakuum ist nichts und da kann auch nichts entweichen.

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In Antwort auf:

...und das wichtigste:


nein, nein, das mit dem gehirn ist nicht so entscheidend.

wenn keins vorhanden ist, kann auch nix passieren

die kernfrage ist vielmehr:

darf ich überhaupt meine wohnung betreten bzw. mich in dieser aufhalten, wenn dort meine waffen lagern ?

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In Antwort auf:

wenn du "längerandauernden brechdurchfall" hast

und in dieser zeit nichtberechtigte (ehefrau, besonders aber auch kinder) in der wohnung anwesesend sind,

könnte man das durchaus so sehen!


Hi Kollege, smile.gif

besser du siehst dir keine Politsendungen von Rot-Grün icon13.gificon13.gificon13.gif an, sonst könnte obiges Dauerzustand werden...

Mit besten Grüssen

Varminter

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"Zu den Wohnräumen gehört auch das dazugehörige Treppenhaus" Steindorf in Becksche Kurzkommentare mit Bezug auf BayObLG OLGSt § 14 R WaffG S.1,3

Ob die Garage zu Wohnung gehört braucht nicht geprüft zu werden, denn auch wenn sie nicht dazu gehörte, so ist sie in jedem Fall eigenes befriedetes Besitztum.

Ergo, der Weg zur Garage ist kein Führen i.S.WaffG.

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