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IGNORED

WBK voll - was beachten?


Gast Michael5095

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo!

Habe mir heute noch ein schönes Büchschen auf JJS gekauft. Für diesen einen Eintrag langt meine WBK noch aus. Dann ist sie voll.

Frage: kann ich meine Waffenmeldung wieder per Post machen oder ist in diesem Fall ein persönliches Erscheinen im Amt notwendig? Es ist wie gesagt der letzte Eintrag. Muss ich gleich im Anschluß eine neue WBK beantragen oder kriege ich die wenn ich mir die nächste Waffe kaufe?

Ich hoffe die Sache hört sich nicht zu dumm an, aber ich bin halt ein wenig unsicher, da dies meine erste "volle" WBK ist (und ich leicht hysterisch auf das neue WaffG reagiere...)

Vielen Dank im voraus.

Mich

Geschrieben

Meiner Meinung nach läuft alles wie bisher. Wenn du dir dann später auf den JJS wieder eine Waffe kaufst, schreibst du deinem Sachbearbeiter, dass die alte WBK voll ist und du eine neue möchtest. Das war's. Selbes Spiel gilt, falls du eine Kurzwaffe beantragen möchtest.

bye knight

Geschrieben

Moin zusammen,

genau so ging bei mir ab.

Als die erste WBK voll war und ich die nächste Waffe (gekauft auf JJS) angemeldete (ich gehe übrigens immer persönlich hin) wurde einfach - ohne zusätzliche Kosten - eine zweite grüne WBK ausgestellt.

Waidmannsheil

Michael

Geschrieben

@micgrote

Wie? –ohne zusätzliche Kosten- eine zweite grüne WBK ausgestellt?

Hab ich etwas verpasst. Das ist ja ganz was Neues, dass die Behörde kein Geld sehen will. grlaugh.gif

Ich hab zwar gehört, dass die WBK für Jagdscheininhaber billiger sein soll, als eine WBK, die man als Sportschütze bekommt. Aber das die ganz umsonst sein soll ist mir neu. confused.gif

Gruß Jess Harper

Geschrieben

Er sagte ohne zusätzliche Kosten.

Das heisst, die weitere Ausstellung einer WBK kostet genausoviel wie der Voreintrag oder Eintrag in die entsprechende (Erst) WBK.

In diesem Punkt hat man mal eingesehen dass der Antragsteller ja nichts dafür kann ob eine WBK nun 8 oder 100 Zeilen aufweist. icon14.gif

Geschrieben

Ist aber trotzdem falsch gewesen. Nach Abschnitt II Ziffer 7 der Anlage zum Gebührenverzeichnis der WaffKostV sind für die Neuausstellung einer Jäger-WBK 25,56 Euro zu erheben, für Eintragungen (auch mehrerer Jagd-Langwaffen) in eine bestehende WBK nach ... Ziffer 10b hingegen 17,90 Euro. laugh.gif

Wenn in eine neu auszustellende WBK Erwerbserlaubnisse eingetragen werden müssen, werden die allerdings nicht gesondert berechnet sondern nur die WBK-Erteilung selbst. icon14.gif

Geschrieben

Bei uns gibt es ein Formular, wo einfach angekreuzt wird, ob in eine vorhandene WBK eingetragen werden soll, oder ob eine neue gewünscht wird. (Siehe Anhang!)

Geschrieben

In Antwort auf:

wo einfach angekreuzt wird, ob in eine vorhandene WBK eingetragen werden soll, oder ob eine neue gewünscht wird. (Siehe Anhang!)


Bei uns auch icon14.gif

Tja.. Bayern und Quickborn, da ist die Welt noch in Ordnung chrisgrinst.gif

Jetzt weiss ich auch warum wir hier so oft über Dinge streiten die wir doch alle schon erlebt haben crying.gif

Weil jede Behörte tut was SIE will.

Geschrieben

In Antwort auf:

In Antwort auf:

Weil jede Behörte tut was SIE will.


... Eigentlich wie bei den Handwerkern, oder ?
grlaugh.gif


absolut nicht, da ELEMTENTARE unterschiede @sachbearbeiter:

1. bei den handwerkern kannst du WÄHLEN wen du beauftragst

2. der wettbewerb regelt die preise

3. die schlechten verschwinden von selbst vom markt

und vor allem - hier gibt es massenweise reportagen in der machart "räuber in latzhosen" (bei denen im übrigen alle in einen topf geworfen werden). von einer behörde - und sei sie noch so "daneben" habe ich (ausser in visier icon14.gif - danke für den bericht in der neuesten ausgabe über den berliner demagogen icon14.gif) noch keine solchen berichte gesehen - vermutlich traut sich keiner.

Nötiger wäre es, speziell ob der behördenwillkür vielerorts, sicherlich eher als ständig über die handwerker her zu ziehen. eek2.gif

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