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IGNORED

Drohendes Verbot bestimmter Kaliber ?


Schütze

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Geschrieben

Hallo Freunde,

habe mal wieder eine Frage an euch und bitte um Antwort.

Ich habe heute mal zufällig bei uns auf dem Gemeindeamt nachgefragt, bezüglich drohendes Verbot bestimmter Kaliber aus der Sportordnung zu nehmen.

Der Sachbearbeiter sagte mir dazu folgendes.

Erstens sei bis jetzt noch nichts entschieden, jedoch wird darauf hin gearbeitet, in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden, Bestimmte Kaliber wie zum Beispiel halbautomatische Gewehre des Kalibers 7,62X39 aus der Sportordnung zu streichen.

Das gleiche gilt für Kurzwaffen, zum Beispiel 9 mm Para, oder .45 ACP, sprich Waffen, die bei einer Behörde eingeführt waren oder noch eingeführt sind, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist.

Das sind ja schöne Aussichten finde ich.

Kann mir mal jemand sagen was passiert, wenn das Verbot wirklich durchkommt, die Aussichten das das so sein wird sind laut Aussage des Sachbearbeiters nicht schlecht.

Was passiert denn mit Waffen, die sich in Altbesitz befinden?

Für die Beantwortung wäre ich euch dankbar.

Viele Grüße

Geschrieben

Frag ihn doch mal, auf welcher gesetzlichen Grundlage 9mmPara oder .45acp, bzw die dazugehoerigen Kurzwaffen verboten werden sollen.

Durch die momentane VO ist nur der Unsinn mit den "kleinen" Anscheinsparagraphen problematisch, das betrifft aber nicht die "normalen" Kurzwaffen.

Also mal keine Panik, so weit sind wir (noch) nicht.

Naja, wie auch immer: FWR-Mitgleidschaft UND Rechtsschutz werden immer wichtiger.

Gruss, Frank

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich habe heute mal zufällig bei uns auf dem Gemeindeamt nachgefragt, bezüglich drohendes Verbot bestimmter Kaliber aus der Sportordnung zu nehmen.


Warum fragst Du den Bäcker, wie man Wurst herstellt?

Für die Sportordnung ist immer noch Dein Dachverband zuständig. Frag doch mal dort.

Überlag mal, was passiert, wenn 9Para verboten würde (warum?) - das würde die Mehrheit aller GK-Pistolen treffen!

Geschrieben

In Antwort auf:

Das gleiche gilt für Kurzwaffen, zum Beispiel 9 mm Para, oder .45 ACP, sprich Waffen, die bei einer Behörde eingeführt waren oder noch eingeführt sind, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist.


Da lohnt es sich überhaupt nicht drüber zu diskutieren, weil dies (mal wieder) unter die Kategorie "S.....hausparole" fällt.

SWAT

Geschrieben

In Antwort auf:

Erstens sei bis jetzt noch nichts entschieden, jedoch wird darauf hin gearbeitet, in Zusammenarbeit mit den Sportverbänden, Bestimmte Kaliber wie zum Beispiel halbautomatische Gewehre des Kalibers 7,62X39 aus der Sportordnung zu streichen.


In der Verordnung sind solche Gewehre vom Schießsport ausgeschlossen, wenn sie den Anschein einer vollautomatischen Kriegswaffe hervorufen.

In Antwort auf:

Das gleiche gilt für Kurzwaffen, zum Beispiel 9 mm Para, oder .45 ACP, sprich Waffen, die bei einer Behörde eingeführt waren oder noch eingeführt sind, die mit Sicherheitsaufgaben betraut ist.


Das war mal im Entwurf der Verordnung drin und ist rechtzeitig wieder rausgekommen.

Insgesamt verfügt dein Sachbearbeiter anscheinend über eine gefährliche Menge Halbwissen. Also keine Panik.

bye knight

Geschrieben

Vor allem was soll es denn bringen - ne .40 S&W oder ne 9x21 sind immer noch Alternativen und garantiert nicht bei Behördern eingesetzt. Von daher mal wieder ein Gesetz, was die Welt nicht braucht/brauchen würde.

Gruß

Geschrieben

In Antwort auf:

Vor allem was soll es denn bringen - ne .40 S&W oder ne 9x21 sind immer noch Alternativen und garantiert nicht bei Behördern eingesetzt. Von daher mal wieder ein Gesetz, was die Welt nicht braucht/brauchen würde.


Pustekuchen, die .40'er war und ist eingesezt bei Sondcereinheiten bz. einigen amerikanischen Polizeibehörden, aber was sicherlich ncihzt eingesezt ist und auch nicht eingesezt wird, daß ist eine DE in .440 CorBon, eine .454 oder eine .500 S&W chrisgrinst.gif

Aber keine Sorge, das Thema mit den Waffen aus dem dienstlichen Bereich ist vom Tisch und ein Selbstlader in .308 wird wohl auch keum verboten werden (zumindest mit dem momentanen Gesetz und deren Verordnung nicht)

Geschrieben

Hallo,

ich bin nun auch der Meldepflicht nachgekommen, na ja.

Plan: Abgabe des Papiers bei der Poststelle der Kreispoli-

zeibehörde mit der Bitte um Bestätigung auf dem Doppel, hätte ein paar Treppen gespart.

Polizeibeamter liest und meint, dafür brauche ich einen

Waffenschein; ich solle doch besser zur zuständigen Stelle

gehen. Bin ich doch die Treppen gestiegen; man soll eben

nicht so bequem sein.

(Der Polizist hatte mir erklärt, daß man nicht von allem

Ahnung haben könne. Kann man ja auch nicht, war trotzdem

amüsant).

Gruß Pit

Geschrieben

In Antwort auf:

Abgabe des Papiers bei der Poststelle der Kreispolizeibehörde mit der Bitte um Bestätigung auf dem Doppel, hätte ein paar Treppen gespart.

Polizeibeamter liest und meint, dafür brauche ich einen Waffenschein
;


Der ist gut! gr1.gif Kann man das schriftlich haben? chrisgrinst.gif

Dann gehe ich gleich zu meinem Sachbearbeiter und beantrage einen WS mit dem Bedürfnis, meine Anmeldungen demnächst per Post erledigen zu dürfen. gaga.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

uns auf dem Gemeindeamt nachgefragt, ...


Hast Du den Sachbearbeiter auch gefragt wieoft die Postkutsche in euerer Gemeinde

hält und neue Mär aus der Hauptstadt mitbringt ? Der Typ mischt doch Kraut und

Rüben mit dem Schnee von gestern zusammen.

Geschrieben

@pit:

HIER kann man ja drüber lachen grin.gif - aber stellt Euch mal vor,ein Polizist mit derartig profunder Sach- und Fachkenntnis kontrolliert Euch am späten Abend-und nirgendwo ist jemand erreichbar, der sein verqueres Halbwissen gerade rücken kann confused.gif

Herzlichen Dank aber auch - mir reicht schon die Vorstellung mad1.gifmad1.gif

Mouche

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