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Das WO-Team wünscht Euch ein frohes Fest und einen guten Rutsch
IGNORED

Waffenrecht und Vereine im LV4


KlausGitzel

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Landesverband 4 NRW

für sportliches Großkaliberschießen

in Nordrhein-Westfalen e.V.

Landesverband 4 NRW • Bergerstr. 92 • 46539 Dinslaken

Vereine und Mitgliedergruppen

im Landesverband 4 NRW

Gesetz zur Neuregelung des Waffenrechts (WaffRNeuRegG) vom 11.10.2002 und seine Auswirkungen

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 01.04.2003 ist das WaffRNeuRegG in seinen wesentlichen Teilen in Kraft getreten mit erheblichen Auswirkungen insbesondere auf alle Sportschützen. Bei meinen Erläuterungen möchte ich mich deshalb zunächst auf die Teile beschränken, die Sportschützen betreffen und welche die Vereins- und Verbandsarbeit angeht und Hinweise geben, die uns den gemeinsamen Umgang mit dem Gesetz erleichtern sollen.

Zunächst ist festzustellen, dass es für den Fortbestand des BDS von entscheidender Bedeutung ist, die Kriterien des § 15 WaffG (2002) zu erfüllen, um als Schießsportverband anerkannt zu werden. Dabei ist darauf hinzuweisen, dass die Anerkennung dem BDS und nicht dem einzelnen LV ausgesprochen werden wird.

§ 15

Schießsportverbände, schießsportliche Vereine

(1) Als Schießsportverband im Sinne dieses Gesetzes wird ein überörtlicher Zusammenschluss schießsportlicher Vereine anerkannt, der

1. wenigstens in jedem Land, in dem seine Sportschützen ansässig sind,

in schießsportlichen Vereinen organisiert ist,

2. mindestens 10 000 Sportschützen, die mit Schusswaffen schießen, als Mitglieder

insgesamt in seinen Vereinen hat,

3. den Schießsport als Breitensport und Leistungssport betreibt,

4. a) auf eine sachgerechte Ausbildung in den schießsportlichen Vereinen und

B) zur Förderung des Nachwuchses auf die Durchführung eines altersgerechten

Schießsports für Kinder oder Jugendliche in diesen Vereinen hinwirkt,

5. regelmäßig überregionale Wettbewerbe organisiert oder daran teilnimmt,

6. den sportlichen Betrieb in den Vereinen auf der Grundlage einer genehmigten

Schießsportordnung organisiert und

7. im Rahmen eines festgelegten Verfahrens die ihm angehörenden

schießsportlichen Vereine verpflichtet und regelmäßig darauf überprüft, dass diese

a) die ihnen nach diesem Gesetz oder auf Grund dieses Gesetzes obliegenden

Pflichten erfüllen,

B) einen Nachweis über die Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten jedes ihrer

Mitglieder während der ersten drei Jahre, nachdem diesem erstmalig eine

Waffenbesitzkarte als Sportschütze erteilt wurde, führen und

c) über eigene Schießstätten für die nach der Schießsportordnung betriebenen

Disziplinen verfügen oder geregelte Nutzungsmöglichkeiten für derartige

Schießstätten nachweisen.

Im § 15 WaffG (2002) ist enumerativ aufgezählt, welche Kriterien erfüllt sein müssen um die Anerkennung zu erhalten. Aus der Formulierung „ wird anerkannt der“ ist zu ersehen, dass ein Verband im Umkehrschluss grundsätzlich zwingend nicht anerkannt wird, der ein gefordertes Kriterium nicht erfüllt.

Um nun den entsprechenden Antrag des BDS auf Anerkennung zu stützen ist es erforderlich, von Seiten des LV 4 NRW dem Bundesverband zuzuarbeiten. Dazu bedarf es allerdings Ihrer Mitarbeit bei den kritischen Punkten.

§ 15 Abs. 1 Nr. 2

Hierzu bitte ich möglichst umgehend der Geschäftsstelle LV 4 NRW mitzuteilen, wie viele Ihrer Mitglieder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Diese zahlenmäßige Aufstellung bitte ich vom Vorsitzenden unterschrieben unter Angabe seiner aktuellen Adresse zu übersenden.

§ 15 Abs. 1 Nr. 7

a) Erfüllung der gesetzlichen Pflichten durch die Vereine

Soweit erkennbar, ist die wesentliche gesetzliche Pflicht des Vereins, der Behörde unverzüglich zu melden, wenn ein Vereinsmitglied ausscheidet. Zunächst wird darum gebeten, für den Fall, dass ein Mitglied Ihren Verein verlässt, ein Duplikat der Meldung an die Behörde auch dem Landesverband zuzusenden. Eine entsprechende Verpflichtung Ihrerseits wird der LV 4 NRW durch Beschluss des Gesamtvorstandes oder der Delegiertenversammlung vornehmen.

Zugleich wird vermutlich der Landesverband den Beschluss fassen, dass er alle die Mitglieder, die ihm nicht mehr als BDS-Mitglieder gemeldet werden, der zuständigen Behörde meldet. Man sollte nämlich nicht übersehen, dass auch Landesverbände im rechtlichen Sinne Vereine sind und als solche auch dem Bundesverband als dem anerkannten Schießsportverband angehören. Ich erläutere dies an einem Beispiel: Ein sowohl im DSB als auch im BDS befindlicher Verein meldet dem BDS ein Mitglied nicht mehr. Das Mitglied verbleibt aber im Verein und im DSB. Theoretisch müsste der Verein nun entsprechend § 15 (5) der Behörde nichts melden. Praktisch ist es jedoch so, wenn das Mitglied nur beim BDS zugelassene Waffen hat z. B. Selbstladebüchsen oder etwa eine beim DSB nicht zugelassene Pistole, muss es diese nach dem Austritt aus dem BDS veräußern, da dieser Waffenbesitz im Gegensatz zum § 8 (Geeignetheit und Erforderlichkeit) und im Gegensatz zum § 15 (2) steht.

B) Nachweis der Häufigkeit der schießsportlichen Aktivitäten

Zunächst ist es bei diesem Punkt wichtig darauf hinzuweisen, dass dieser Nachweis ausschließlich für Personen zu führen ist, die über den Verein eine Waffe erhalten haben, und zwar erst für die Zeit nach Erteilung der WBK und dann drei Jahre lang.

Dabei beginnt grundsätzlich die Aufzeichnungspflicht immer erst mit Inkrafttreten des Gesetzes zum 1.4.2003. Für die Zeit davor gibt es keine Aufzeichnungspflicht.

Wichtig ist aber auch zu beachten, dass mit Inkrafttreten ab dem 1. April 2003 diese Aufzeichnungspflicht für alle Mitglieder entsteht, die als Sportschütze eine WBK nach dem 1.4.2000 erhalten haben. Hier ist es natürlich so, dass diese Aufzeichnungspflicht bei diesen „Altfällen ab 1.4.2000“ immer jeweils mit dem Ablauf der Dreijahresfrist endet.

Beispiel:

Ein Schütze hat zum 1.1.2001 eine WBK bekommen. Die gesetzliche Aufzeichnungspflicht beginnt zum 1.4.2003 und endet zum 1.1.2004. Hinsichtlich der Art der Aufzeichnung gibt es noch keine Vorgaben. Die im Umlauf befindlichen Schießbücher sind aber mit absoluter Sicherheit ausreichend, wobei darauf zu achten ist, dass der Schütze der selbst schießt, nicht auch noch selber unterschreibt, sondern die verantwortliche Aufsichtsperson bzw. der Schießstandbetreiber. Wie viele Termine pro Jahr erforderlich sind ist derzeit noch nicht klar. In NRW wird jedoch die „ Regelmäßigkeit“ nach einem Erlass IM NW bestimmt, der von zweimal pro Monat ausgeht.

c) Schießstättennachweis

Hierzu teilen Sie der Geschäftsstelle des LV 4 NRW möglichst umgehend mit, ob Sie

1. über eigene Schießstätten verfügen,

2. Nutzungsverträge mit fremden Schießstätten haben oder

3. regelmäßig auf Schießstätten durch Einzelanmietung schießen.

Zu Vervollständigung der Vereinsakten wäre es hilfreich, auch in Bezug auf Waffenbefürwortungen, wenn Sie eine Kopie des Mitvertrages übersenden würden. Dabei bitte ich auch um Angabe, welche Waffen, Kaliber und Disziplinen geschossen werden dürfen.

Waffenrechtliche Erlaubnisse

Hierzu ist festzuhalten, dass im Wesentlichen und zu unser aller Bedauern, außer in den Fällen des § 8 Abs. 1 WaffG, ohne anerkannte Verbände im Bezug auf einen Waffenerwerb nichts mehr läuft. Diese Regelung ist politisch gewollt und ob es uns passt oder nicht, wir müssen damit wohl zurechtkommen.

Damit für eine Übergangszeit bis zur Anerkennung des BDS als Verband nicht alles stillsteht, hat der Innenminister NW mit Erlass vom 01.04.2003 alle nachgeordneten Behörden darüber informiert, dass Bescheinigungen des BDS anerkannt werden können. Vor dem Hintergrund dieser Erlasslage wurde beim Bundesverband - als zukünftiger Träger der Anerkennung - beantragt, den LV 4 NRW zur Ausstellung von Verbandsbescheinigungen zu autorisieren. Dies ist zwischenzeitlich geschehen.

Zur Verfahrensweise bei der Beantragung von Bedürfnisbescheinigungen über den Landesverband beachten Sie bitte nachfolgendes Merkblatt.

Mögen Ihnen die darin geforderten Nachweise vielleicht zu umfangreich erscheinen, so bitte ich die Anforderungen an Verbandsbescheinigungen im § 14 WaffG nachzulesen. Bedenken Sie auch, dass wir im Bezug auf diese Bescheinigungen keine Fehler machen dürfen indem gesetzliche Vorgaben nicht beachtet werden. Wir sind in Zukunft von der Anerkennung als Verband abhängig und eine Anerkennung kann auch wieder zurückgenommen werden.

Merkblatt für die Beantragung von waffenrechtlichen Erlaubnissen

Zur Ausstellung von Bedürfnisbescheinigungen gem. § 14 Abs. 2 und 3 WaffG -2002- werden folgende Unterlagen benötigt:

Vom Antragsteller:

0 Originalantragsformular auf Erteilung einer waffenrechtlichen Erlaubnis

0 Beiblatt zum Antrag mit der Aufstellung über bereits vorhandene Waffen

0 Leistungsnachweise

0 Nachweise über die regelmäßige Ausübung des Schießsports in den letzten 12 Monaten

0 Konkrete Bezeichnung der Disziplin nach BDS Sporthandbuch – Kennziffer - für welche die zu erwerbende Waffe benötigt wird

0 Datum des Eintritts in den LV 4 NRW

0 Mitgliedsnummer des LV 4 NRW

0 Ausreichend frankierter Rückumschlag mit der Adresse der zuständigen Polizeibehörde

0 Ab der 3. KW oder dem 4. SL Gewehr ist die Angabe erforderlich, ob die weitere Waffe

a) für die Ausübung weiterer Sportdisziplinen benötigt wird, oder

B) zur Ausübung des Wettkampfsports erforderlich ist.

Vom Verein:

0 Nachweis über einen eigenen Schießstand oder entsprechende Nutzungsmöglichkeiten bei angemieteten Schießständen

0 Bestätigung des Vereins, dass der/die Antragsteller/in die erforderliche Sachkunde besitzt

Ohne die Vorlage der entsprechenden Unterlagen können die Anträge nicht bearbeitet werden.

Es stellt sich mir die Frage, wozu noch Vereine? So wie es aussieht, sollen wir als Vereinsvorsitzende nur noch als Spitzel für unsere Mitglieder eingesetzt werden. Nach diesen Vorgaben sollte man die Vereine und Landesverbände komplett abschaffen und alle Mitglieder werden Einzelmitglieder im Bundesverband, wo jeder Schütze seine Trainingszeiten selbst meldet ( Schießzeiten auf Schießständen kann jeder selbst anmieten

Dann muss der Bundesverband auch keine Angst haben, das es irgendwo einen Landesverband gibt der seine Vorgaben nicht 100% einhält.

Klaus Gitzel

Geschrieben

In Antwort auf:

Es stellt sich mir die Frage, wozu noch Vereine?


Das kannst Du auch erweitern. Wozu noch Verbände ? Warum melden sich die Schützen

nicht gleich beim Bundesverwaltungsamt. Ich frage mich warum ein Landesverband jetzt

schon Richtlinien erläßt, wenn der Gesetzgeber noch nicht mal genau formuliert hat,

was er denn überhaupt will.

In Antwort auf:

§ 15 Abs. 1 Nr. 2

Hierzu bitte ich möglichst umgehend der Geschäftsstelle LV 4 NRW mitzuteilen, wie viele Ihrer Mitglieder Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis sind. Diese zahlenmäßige Aufstellung bitte ich vom Vorsitzenden unterschrieben unter Angabe seiner aktuellen Adresse zu übersenden.


Wie soll denn das gehen ? Das gilt ja nur für die mit WBK. Ein Verein weiß nicht immer ob sein Mitglied eine WBK hat. Selbst wenn der Verein eine Befürwortung ausgestellt hat, weiß ich immer noch nichtm, ob und wann die Behörde eine WBK ausgestellt hat. Wenn ich dann bei der Behörde Anfrage, ob Herr XY eine WBK hat, damit ich ihn ordnungsgemäß melden kann, möchte ich sehen ob ich darauf eine Antwort bekomme.

Da sehe ich die Datenschützer schon grün anlaufen.

Geschrieben

Ich stelle ja die Frage: Warum noch Landesverbände?

Man kann das ganze Gesetz nicht nur auf die Verschärfungen nach Erfurt zurück führen, die Verbände usw. haben auch vor den Verschärfungen am Gesetz mit gewirkt, (haben jedenfals unsere Verbandsoberen immer auf Ihre Fahne geschrieben).

Und wenn das so ist, dann kann ich nur davon ausgehen das diese Herren das auch so mit gewollt haben und somit haben sie aus meiner Sicht gewaltigen Mist mit Produziert.

Klaus Gitzel

Geschrieben

Die Verantwortlichen des LV4 zeigen Neigung zur Überreaktion! Ich will hier nicht Punkt für Punkt dieser voreilenden und fragwürdigen "Interpretation" eines Gesetzes mit fehlender VO und ungeklärter Verwaltungsvorschriften durchhecheln, z.B. dass die Schützenzahl (Mitglieder) überhaupt nichts mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu tun hat usw.

mad1.gif

Beachtlich scheint mir jedoch die aufkommende "Blockwart-Mentalität" der Verantwortlichen zu sein, die sich über Datenschutz hinwegsetzt und Ihre Mitglieder über die Vereine reglementieren will. Vergesst nicht: ohne Mitglieder wird der Verband niemals anerkannt werden!! gaga.gif

Möge jeder sein Schiessbuch führen und tun, was er für notwendig hält, aber liefert nicht eure Grundrechte auf´s Schafott der Bequemlichkeit!! mad1.gif

DVC Zeus

Geschrieben

In Antwort auf:

Die Verantwortlichen des LV4 zeigen Neigung zur Überreaktion! Ich will hier nicht Punkt für Punkt dieser voreilenden und fragwürdigen "Interpretation" eines Gesetzes mit fehlender VO und ungeklärter Verwaltungsvorschriften durchhecheln, z.B. dass die Schützenzahl (Mitglieder) überhaupt nichts mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu tun hat usw.

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Beachtlich scheint mir jedoch die aufkommende "Blockwart-Mentalität" der Verantwortlichen zu sein, die sich über Datenschutz hinwegsetzt und Ihre Mitglieder über die Vereine reglementieren will. Vergesst nicht: ohne Mitglieder wird der Verband niemals anerkannt werden!!
gaga.gif

Möge jeder sein Schiessbuch führen und tun, was er für notwendig hält, aber liefert nicht eure Grundrechte auf´s Schafott der Bequemlichkeit!!
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DVC Zeus


Hallo Zeus,

hast Du nicht noch einen größeren Hammer?

Vielleicht sollte man es sich einmal zur Gewohnheit machen, nichts über Sachen zu schreiben, die man nicht versteht.

Die Verantwortlichen im BDS haben sich für Euch den A*** aufgerissen, auch für solche Nörgler wie Dich. Ihnen jetzt zu unterstellen, sie hätten diese *bescheuerte* Regelung so gewollt, um eigene Macht ausüben zu können, heißt schlichtweg, die Tatsachen auf den Kopf zu stellen.

Und wenn Du eine Blockwartmentalität und die Verletzung des Datenschutzes etc. geißelst, liest sich das zwar recht nett, hat aber mit der Wirklichkeit ungefähr soviel zu tun wie die Maus mit dem Kühe melken. Vielleicht solltest Du einfach einmal die einschlägigen Vorschriften des WaffG lesen, dann würdest Du vielleicht bemerken, daß es sich hier nicht um Blockwartmentalität handelt, sondern um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Udo

P.S.: Bevor jetzt die üblichen Vermutungen kommen: Nein, ich bin weder im LV4 noch sonstwo Mitglied im BDS. So, und jetzt kannst Du mich steinigen.

Geschrieben

Mich kann Zeus ruhig geißeln und steinigen, da ich sowohl BDS Mitglied als auch einer dieser bösen Funktionäre bin, die ja nichts anderes wollen, als Schützen unterjochen

und beherrschen.

Wie U. Meisen richtig geschrieben hat, hat der BDS Präsident Friedrich Gepperth sich wesentlich mehr für die Schützen ind Zeug gelegt, als man diese von einem ehrenamtlichen Funktionär erwarten kann.

Seid doch einmal froh darüber,daß diverse Kelche an Euch vorüber gegangen sind und alle Sportschützen Ihr Hobby auch weiterhin betreiben können.

Das Waffenrecht und somit der Erwerb von Sportgeräten ist und war im Waffenrecht zumindest soweit ich mich erinnern kann ( und das ist schon ziemlich lange) an das Bedürfnisprinzip gekoppelt.

Ich finde es übrigens gar nicht schlecht - und dafür werde ich mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit wieder gegeißelt,daß Leute, die manchmal ihre Wartezeit in einem Verein abgesessen haben, ihre Sportwaffen bekommen haben und dann nie mehr gesehen wurden,bzw. die Vereine dann wieder verlassen haben, jetzt endlich mal ihre schießsportlichen Aktivitäten nachweisen müssen.

Was ist schlimm daran, wenn ein Verein diese Mitglieder dann meldet.

Dies hat mit Blockwartmentalität nichts zu tun.

Es ist nun einmal so, daß der Schießsport nicht mit Fußball oder ähnlichem zu vergleichen ist, da die benutzen Sportgeräte eben dem einen oder anderen nicht gefallen.

Sportschützen argumentieren doch damit, daß wir aktiv sind.

Was vergeben wir uns damit, wenn wir diese Aktivitäten nachweisen.-- nichts. Wir werden dadurch nur umso glaubwürdiger.

Wenn ich weiterhin eine Argumentation wie " vorauseilender Gehorsam seitens des LV 4 höre, so kann ich hierzu nur sagen: Hier wird wenigstens etwas getan und nicht wie in anderenen Bundesländern nichts- mit dem Argument- warten wir erst doch einfach einmal ab, was passiert.

Bis von seiten der Bundesverbände einheitliche Befürwortungsrichtlinien ergehen ist jeder Landesverband selbst gefordert.Dies hat der LV 4 getan.

Aber es wäre vielleicht besser gewesen nichts zu tun, dann hätte auch niemand einen Grund gehabt, sich hier aufzuregen.

( ich hoffe, ihr habt die Ironie verstanden).

So, nun zerreißt mich

Stefan Holstein

Geschrieben

Volle Zustimmung Herr Holstein !! ylsuper.gif

...und wenn Ihr Probleme mit dem Datenschutz habt, kümmert Euch besser zuerst darum, dass man Waffen auch anonym inserieren darf ohne den bedürftigen Kriminellen gleich eine Datenbank mit den Waffentypen und Aufbewahrungsorten zu liefern !

Gruss

Jay

Geschrieben

In Antwort auf:

Volle Zustimmung Herr Holstein !!
ylsuper.gif

...und wenn Ihr Probleme mit dem Datenschutz habt, kümmert Euch besser zuerst darum, dass man Waffen auch anonym inserieren darf ohne den bedürftigen Kriminellen gleich eine Datenbank mit den Waffentypen und Aufbewahrungsorten zu liefern !

Gruss

Jay


Hallo Jay,

das ist seit Inkrafttreten des neuen WaffG möglich, lediglich die Redaktion der Zeitschrift, in der die Anzeige erscheint, muß die Anschrift aufbewahren.

Udo

Geschrieben

weil es so gut in diesen Thread passt:

Liebe Schützenkameraden

Seid Ihr auch der Meinung, dass ein Teil der schießsportlichen Verbände und Ihrer Vertreter gemeinsame Sache mit unseren Gegnern macht, die alles daran setzen, uns Stück für Stück zu entmündigen. Hier geschieht Verrat an unserer aller Sache, zugunsten der nunmehr waffengesetzlich abgesicherten Monopol- und damit Machtstellung der Verbände. Die wenigen rühmlichen Ausnahmen bestätigen leider nur die Regel!

Fakt ist doch:

Künftig entscheiden nur noch die Verbände, wer ein Bedürfnis hat (und wer nicht!) und machen damit auch noch Kasse - und das nicht schlecht. Vereine werden zu Erfüllungsgehilfen der Verbände degradiert, das bisher gültige Prinzip wird auf den Kopf gestellt. Plötzlich fließt das Wasser mit dem Segen des Staates den Berg hinauf und nicht mehr hinab.

Wir sollten uns gegen diese beunruhigende Entwicklung wehren, damit das, was gewisse Herren gerne so hätten eben nicht "Gott" gegeben ist , sondern über kurz oder lang wieder zur eigenen Angelegenheit der legalen Waffenbesitzer und Sportschützen wird.

Hier ein Vorschlag, den es sich einmal anzudenken lohnt:

Möglichst viele Vereine in Deutschland gründen idealerweise unter Einbeziehung des FWR zusammen einen "Zentralverband des deutschen Schützenwesens" oder wie immer man den Verband auch nennt. Das Führungsgremium besteht ausschließlich aus den Vereinsvorsitzenden aller beigetretenen Vereine, die dann in freier Wahl Ihre Vertreter für ein Präsidium wählen.

Alle Vereine treten dann geschlossen aus a l l e n bisherigen Verbänden aus und mit all Ihren Mitgliedern in den neuen, eigens gebildeten Verband ein. Dieser entwickelt eine Sportordnung, die endlich einmal allumfassend ist und keine Wünsche mehr offen lässt, bemüht sich dann um Anerkennung beim Bundesverwaltungsamt und holt sich das zurück, was die Politiker in einem Stillhalteabkommen und Pakt mit den bisherigen Verbänden den Vereinen abgenommen haben.

Vorteile:

- Alles wäre endlich mal unter einem Dach.

- Die Zersplitterung in viele große und kleine Einzelverbände wäre mittelfristig kein Thema mehr.

- Bedürfnisbescheinigungen wären wieder kostenlos, denn dafür zahlen die Vereine ja bereits pro Mitglied eine Verbandsumlage an den Verband.

- Ein derartig zusammengesetzter Verband vertritt wesentlich repräsentativer die Interessen der Vereine

- Führungsfunktionen in einem solchen Verband werden fest gekoppelt mit einem Vorstandsamt in einem Verein. Somit werden Veränderungen an der Basis sehr kurzfristig auch immer im Verband wirksam und bleiben nicht für Jahrzehnte festzementiert.

Das FWR wäre die richtige Institution, um so was schnell umzusetzen. Deren Experten hätten innerhalb kürzester Zeit den neuen Verband juristisch auf die Schiene genagelt. Die Fachzeitschriften hätten es in Ihrer nächsten Ausgabe innerhalb eines Monats allen Schützen auch schriftlich kommuniziert. Noch in diesem Jahr könnte es realisiert sein!

Warum das Alles: nun: die alten Strukturen haben schlichtweg versagt. Das neue Waffengesetz bringt - genauso wie das alte - nur weitere Verschärfungen und führt nur zu einer weiteren Entmündigung aller legalen Waffenbesitzer und Vereine.

Wäre das o.a. Gedankenmodell ein Weg? Prinzipiell ja - aber doch nicht in Deutschland! Man liebt es hier doch möglichst bequem- da müsste man ja wirklich Welten bewegen und eingefahrene Wege verlassen: - also bleibt es wohl beim Gedankenspiel.... Wir werden die "Freiheitsdifferenz" zwischen "Waffengesetz alt" zu "Waffengesetz neu" somit wohl auch dauerhaft verloren haben, denn :

"Es ist immer bequemer und leichter sich mit dem verlorenen Stück an Freiheit abzufinden, als es sich zurückzuerobern!"

Letzter Satz frei nach : Ernesto "Che" Guevara

PS: Dass ich so falsch nicht liege, zeigen doch die Postings hier, die sich ja offensichtlich schon mit den neuen Regelungen abgefunden haben, es sogar gut finden, das wegen einzelnen Kameradenschweinen, die das Vertrauen Ihrer Vereinskameraden mißbraucht haben, nun gleich alle erfasst, kontrolliert und gemeldet werden müssen. Ja- es ist eine Blockwartmentalität- redet es bloß nicht jetzt schon wieder gleich schön, den Mist, den unsere angeblichen "Interessenvertreter" zugelassen haben bzw. nicht verhindern konnten.

Nichts tun, bzw. einfach etwas geschehen lassen, ist auch eine Tat - man nennt das u.a. auch "unterlassene Hilfeleistung"! Verlierer der ganzen Aktion waren die Vereine - da beißt die Maus keinen Faden ab und Gewinner waren nun ausgerechnet diejenigen welche die Vereine seit Jahrzehnten finanziert haben. Ungerecht ist doch der Welt Lohn!!!

Geschrieben

Daß Che Guevara sich nicht in die Norm gefügt und daß er für seine Überzeugung gekämpft hat und gestorben ist,ist allgemein bekannt.

Wenn allerdings der Verfasser der letzten Antwort glaubt, mit seinem Nickname auf derselben Stufe zu stehen, dann hat

er sich leider getäuscht.

Ich gehe nur nochmal auf zwei Dinge ein, danach ist die Diskussion für mich beendet.

1.) Die Verbände kassieren für Bedürfnisbescheinigungen.

-und das nicht einmal schlecht.

Hier sieht man mal wieder, daß der Verfasser überhaupt

keine Ahnung hat.

Kein Verband wünscht sich diese Mehrarbeit, da, wie ich schon in meinem vorherigen Posting angesprochen habe,die Funktionäre keine Berufspolitiker sind, sondern ihre Arbeit ehrenamtlich durchführen.

In meinem LV zum Beispiel sind die Bedürfnisbescheinigungen kostenlos da wir der Meinung sind,- das war übrigens eine der wenigen Dinge in deinem Posting, in dem wir übereinstimmen,- daß dies mit den Mitgliedsbeiträgen der einzelnen Vereine zu handeln ist.

2.) Deine These, daß die Sportschützen verraten wurden.

Deine Verschwörungstheorie würde Robert Ludlum oder Tom Clancy alle Ehre machen.

Richtig wäre eher das Gegenteil.

Ich würde an Deiner Stelle mal in mich gehen und solche Postings wie dein bisher einziges einmal überdenken, bevor ich die enter Taste drücke.

in diesem Sinne

Stefan Holstein

Geschrieben

@ Che....: sich extra für diesen Beitrag einen neuen Nick zuzulegen gleicht einem Schuss aus dem Dickicht und zeugt von wenig Rückgrat....

<- und wenn das hier nicht klappt, hol' ich meine Oma... chrisgrinst.gif

Geschrieben

Hallo Jay,

Du solltest nicht in solch plumper ARt und Weise von Dir auf andere schließen, sonst lege ich mir heut gleich noch einen neuen Nick an und lobe Dich dort über den Klee......, damit Deine Unterstellungen wenigstens nicht mehr ins Leere gehen und berechtigt sind!

Geschrieben

HAllo Stefan,

ich hab ja ausdrücklich gesagt, dass Ausnahmen die Regel nur bestätigen. Ich begrüße, dass wir wenigstens in einer Frage Übereinstimmung haben. Ich nehm natürlich alles zurück, wenn die Verbände jetzt endlich zur Einsicht finden und vielleicht doch noch anfangen zu lernen. In jedem FAll lässt das Beispiel Deines LV hoffen!

Aber offensichtlich gehörst Du auch zu den Menschen, die darüber entscheiden, welche Zeitgenossen Ahnung haben und welche nicht. Ist immer interessant, wenn Dritte sich über meinen Wissenstand auslassen und mich allein auf BAsis eines einzigen Postings dann gleich umfassend und final beurteilen.

@JAy:

Dir würde es wesentlich besser zu Gesicht stehen, wenn Du mit Deinen Beiträgen zum Thema dieses Threads etwas zum Besten geben würdest, anstatt mit solchen unqualifizierten Aussagen, die gar nichts zum Thema dieses Threads aussagen und dabei noch völlig daneben gehen, unnötig die Ressourcen dieses Systems zu belasten.

Geschrieben

Ich mag ja nicht spekulieren, wo einige hier die letzten 12 Monate verbracht haben (bei WO offenbar nicht..), aber schaut mal folgenden Tatsachen ins Auge:

1. seit dem 1.4. d.J. gibt es ein neues Waffengesetz,

2. Gesetze werden nicht von Schützenverbänden gemacht, sondern (in diesem Fall leider) von Politikern, die

3. nicht nur zumeist keine IPSC-Schützen sind, sondern, es kommt noch schlimmer,

4. oftmals dem Schießsport gleichgültig bis kritisch gegenüberstehen.....

Das Ergebnis liegt jetzt vor, die letzte Chance wurde am 22.09.2002 leider nicht genutzt.

So und jetzt mal ohne Ironie:

Dass neue Waffengesetz verlangt von den Verbänden bestimmte Organisations- und Kontrollpflichten, deren Erfüllung die Voraussetzung für die Anerkennung des Verbandes und somit für die Ausübung des Schießsports und des Waffenbesitzes der Mitglieder darstellt.

Auch wenn man über Formulierungen immer steiten kann, enthält das Schreiben des LV 4 sowie die Befürwortungsrichtlinien, soweit ich dies beurteilen kann, exakt die Umsetzung der vom Gesetz geforderten Pflichten, und zwar völlständig und zeitnah. Beschimpfungen wie "Blockwart......" gehen da ziemlich fehl und entsprechen wohl kaum dem "Waffenlobby-Gedanken".

Leute, die Verbände setzen nur um, beschwert euch beim Gesetzgeber, der Briefträger ist auch nicht für die Rechnungen in euerem Briefkasten verantworlich.....

Ach ja, und gegen die "bösen" Verbände erstmal einen neuen Verband zu gründen, einfach genial, echt deutsche Lösung wink.gif

Zum Schluß ein Tip, statt völlig zu Unrecht über die eigenen ehrenamtlichen Verbandsvertreter herzuziehen mal überlegen, was man selbst tun kann, und wenn es nur als Vorbild im eigenen Verein ist....

Nix für Ungut!

Gruß

Wöff

(FWR 000312, BDS, DSB, DJV)

Geschrieben

Hallo Wöff,

volle Zustimmung. Das Posting von "che" ist allerdings nicht die Erwiderung wert. Für mich ein typisches "Ich will auch noch mal mit Dreck werfen Posting" - und da er sich nicht traut offen zu werfen wird sich zuerst mit einem neuen Nick vermummt.

Aber irgendwo auch ein typisch deutsches Posting: aufregen und mit Beleidigungen um sich werfen ohne auch nur die Fakten und Hintergründe zu nennen, egal, Hauptsache man hat wieder gestänkert und muß auch in Zukunft selbst keine Verantwortung übernehmen.

Und damit dürfte diesem Thread jetzt auch genug der Ehre zuteil geworden sein. Und "che" sollte wieder dahin verschwinden, wo sein Namensgeber sich bereits seit geraumen Jahren befindet...

Udo

Geschrieben

Hallo Udo und Wöff und all die anderen, die für die von den Beiden dargestellte Denkrichtung stehen:

beweihräuchert Euch doch weiterhin schön selbst! Falls Ihr es nicht gemerkt habt: Andere in diesem Thread und anderswo sehen und bewerten die ganze Situation (glücklicherweise!) nicht ganz so wie Ihr.

Eure Grundeinstellung zu dem Thema ist ebenso kurz wie knapp und damit klar beschrieben: "Die Anweisungen kamen doch schließlich von oben, die Verbände (die ach so armen!!) müssen es jetzt ja schließlich umsetzen, was "von oben" vorgegeben wird!" - Das alles hatten wir - wenn auch in anderem Kontext - doch schon mal!!

Wie ich schon zuvor postuliert habe: das verschärfte Waffengesetz stärkt die Macht der Verbände und entmündigt Vereine und Schützen. Wenn Ihr die Sachlage anders interpretiert, dann ist das in diesem Land (noch!) Euer Recht. Also freut Euch weiter, dass inzwischen andere über Euch und Eure Bedürfnisse entscheiden und seid glücklich darüber, dass die Landesverbände die gesetzlichen Regelungen schnell und effizient umsetzen.

Es war ja nicht anders zu erwarten - schließlich sind wir ja weder in Österreich noch in Frankreich, wo das Volk sich gegen Restriktionen durch den Staat vermehrt erfolgreich wehrt.

Wenn auch Ihr Beiden merkt, was hier wirklich gespielt wird, dann ist es mal wieder zu spät- auch für Euch. Aber so lange verteufelt mich und meinesgleichen ruhig weiter als "Verschwörungstheoretiker"

So gehab ich mich denn wohl und verschwinde - Eurem Wunsch entsprechend - wieder dorthin, wo ich hergekommen bin, aber nicht, um Euch eine Gefallen zu tun: vielmehr gibt es für mich Erbaulicheres, als hier in diesem Forum nur als sogenannter "shi... disturber" wahrgenommen zu werden.

Möchte Euch "Hilfsbütteln" und "Steigbügelhalter" einer immer mehr um sich greifenden Staatsmacht nicht noch weiter mit meinen revoltionären Vorschlägen die gute Stimmung versalzen und verschwinde zurück zu "che" in die virtuellen Weiten des Internets.

Wünsche Euch noch viel Spaß beim eifrigen Umsetzen der Verordnungen - vergeßt aber ja nichts dabei - Big brother wird es euch nicht verzeihen...!

Auf Nimmerwiedersehen

"che"

Geschrieben

ach "Che" wink.gif - Deine Postings sind ja nun fast schon legendär crazy.gif - und Deine Nicks mittlerweile Legion chrisgrinst.gifgrin.gifchrisgrinst.gif

c.u. wink.giftongue.gif

der Don cool3.gif

P.S.: Vorschlag für nen neuen Nick: "Spartacus" oder "Osama" oder .... tongue.gif

Geschrieben

Hallo,

die Reaktionen auf "che" sind aber schon ziemlich heftig!

Gut, er hat sich auch heftig ausgedrückt, aber soooo

daneben liegt er m. E. auch wieder nicht. Ich weiß nicht wie

alt er ist, aber das neue Gesetz ist für mich -eben wegen

seiner Möglichkeiten und Vorgaben- eine absolute Katastrophe

Und es wird genug Leute geben, welche problemlos damit leben

und es Punkt für Punkt umsetzen werden: es ist bequemer.

Ungeachtet der Mühe und Arbeit die sich viele von uns (auch

die Verbände zugegeben) gemacht haben, was haben wir denn

tatsächlich bekommen??? Ich suche verzweifelt auch nur eine

e i n z i g e wirkliche Verbesserung für uns ach so "zuver-

lässige, staatstreue, rechtlich unbedenkliche Bevölkerungs-

gruppe"; von den Nichtschützen, -jägern und -sammlern rede

ich gar nicht erst: die sind nämlich -wenn man hier seit

Monaten mitliest- scheinbar höchst unzuverlässig, haben näm-

lich k e i n Bedürfnis!?!? Hier kommt für mich diese "Haupt-

sache ich kann schießen" Auffassung durch. Ich hoffe, daß

wir das tatsächlich auch in Zukunft können, immer schön

staatlich abgesegnet.

Wenn ein Gesetz -entgegen allen Versprechen- so aussieht wie

das vorliegende, und sich einige (von mir aus ältere) so

richtig vera...., belogen und betrogen fühlen, sollten sich

hier nicht einige darüber aufregen, daß diese das auch ganz

deutlich zum Ausdruck bringen. Die Wortwahl mag für Verstim-

mung sorgen, aber lest das Gesetz und vor allem: denkt an

den Geist dieses Gesetzes..." Waffen dienen dazu, zur Durch-

setzung der Gesetze gegen Bürger eingesetzt zu werden...."

Noch Fragen?

Gruß Pit

Geschrieben

In Antwort auf:

.. soweit ich dies beurteilen kann, exakt die Umsetzung der vom Gesetz geforderten Pflichten, und zwar völlständig und zeitnah.


Die Regierung hatte inzwischen mehr als 12 Monate Zeit eine VO zu erstellen.

Soviel zum Thema "zeitnah".

Was soll denn bitteschön umgesetzt werden ? Wie, wann, wo und wieoft soll ein Verband seine Mitglieder auf Einhaltung einer bis jetzt noch nicht genehmigten Sportordnung überprüfen. Sind Schützen verpflichtet ihre WBK-Daten rauszurücken ? Wenn ja, wo steht das ? Ich würde sagen, wir sollten das BVA erst mal kommen lassen, als hier in vorauseilendem Gehorsam eine Bürokratie zu entwickeln, die vielleicht später nicht einmal gebraucht wird.

Ich werde den Behörden mitteilen, wenn jemand aus dem Verein austritt, so wie es

im Gesetz steht, nicht mehr und nicht weniger. Falls der Verband der Ansicht ist doppelt hält besser, dann kann er das ja auch nochmal tun. Die Behörden werden sich über die zusätzliche Arbeit sicher freuen.

Solange der DSB nicht solche Ideen entwickelt, warum dann der BDS ?

Geschrieben

"Che" ? Also wenn das der Che ist, von dem ich mal was gelesen ("Guerrilla Warfare") habe, dann ging der damals in Bolivien drauf, weil er ein sauschlechter Guerrilla-Führer war und ein Salon-Revoluzzer obendrein. Solche Rückschlüsse könnte man auch bei diesem Nick-Träger ziehen. Hoffentlich bleibts bei dem Auf Nimmerwiedersehen. Aber wie Untote geistert der wahrscheinlich noch weiter rum, mach doch Deinen eigenen Horrortherad auf!

Eine gewisse Sorte Leute hier in WO scheinen einen Heidenspaß zu haben alles was Ihnen nicht in den Kram paßt als Abweichlertum von der geheiligten reinen Lehre des liberalen Waffenbesitzes zu interpretieren.

Sorry, da hakt es bei mir aus. Manche haben eben den Schuß noch nicht gehört. Das LV 4 Schreiben hat nichts mit vorauseilendem Gehorsam zu tun, Blockwart-Mentalität usw. sondern mit dem Fortgang der Geschäfte im BDS (und ich bin auch kein Mitglied!).

Was mich wundert, ist daß sich überhaupt noch Leute finden, die sich als Funktioner ehrenamtlich diesen Berg von Verantwortung aufhalsen wollen. Das neue WaffR birgt nämlich so einige Sprengsätze. Noch nicht gemerkt? dann lest es mal genau von vorn bis hinten durch, eventuell unter Hinzuziehung der Begründungen von Meister B. Da gehen einem dann einige Lichter auf.

Aber das ist wahrscheinlich doch zu mühsam, lieber ein bißchen gegen die Verbände und ihre Funktioner stänkern, oder? Macht doch mehr Spaß! gaga.gif

Geschrieben

Hallo,

ein Herr Ernesto "che" Guevara wird am 30.05.03 registriert, natürlich keine E-Mail Adresse. Drei Sterne, von wem auch immer, kassiert. Aktionen: Ein bisschen Öl ins Feuer, ein paar Funktionär angegriffen, Gegenfeuer rausgelockt und am 02.06.03 weg!

Ernstnehmen? Nein danke.

Gruss Spa

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Die Verantwortlichen des LV4 zeigen Neigung zur Überreaktion! Ich will hier nicht Punkt für Punkt dieser voreilenden und fragwürdigen "Interpretation" eines Gesetzes mit fehlender VO und ungeklärter Verwaltungsvorschriften durchhecheln, z.B. dass die Schützenzahl (Mitglieder) überhaupt nichts mit waffenrechtlichen Erlaubnissen zu tun hat usw.

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Beachtlich scheint mir jedoch die aufkommende "Blockwart-Mentalität" der Verantwortlichen zu sein, die sich über Datenschutz hinwegsetzt und Ihre Mitglieder über die Vereine reglementieren will. Vergesst nicht: ohne Mitglieder wird der Verband niemals anerkannt werden!!
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Möge jeder sein Schiessbuch führen und tun, was er für notwendig hält, aber liefert nicht eure Grundrechte auf´s Schafott der Bequemlichkeit!!
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DVC Zeus


Hallo Zeus,

hast Du nicht noch einen größeren Hammer?

Vielleicht sollte man es sich einmal zur Gewohnheit machen, nichts über Sachen zu schreiben, die man nicht versteht.

Die Verantwortlichen im BDS haben sich für Euch den A*** aufgerissen, auch für solche Nörgler wie Dich. Ihnen jetzt zu unterstellen, sie hätten diese *bescheuerte* Regelung so gewollt, um eigene Macht ausüben zu können, heißt schlichtweg, die Tatsachen auf den Kopf zu stellen.

Und wenn Du eine Blockwartmentalität und die Verletzung des Datenschutzes etc. geißelst, liest sich das zwar recht nett, hat aber mit der Wirklichkeit ungefähr soviel zu tun wie die Maus mit dem Kühe melken. Vielleicht solltest Du einfach einmal die einschlägigen Vorschriften des WaffG lesen, dann würdest Du vielleicht bemerken, daß es sich hier nicht um Blockwartmentalität handelt, sondern um die Umsetzung gesetzlicher Vorgaben.

Udo

P.S.: Bevor jetzt die üblichen Vermutungen kommen: Nein, ich bin weder im LV4 noch sonstwo Mitglied im BDS. So, und jetzt kannst Du mich steinigen.


nee nee......

Zeus hat aber recht!!! Ich habe schon beim ersten Gesetzesentwurf darauf hingewiesen, dass die Verbandsbescheinigungen Gift für den Breitensport sind!!! Bin ja immer ausgelacht worden! Schön, jetzt haben wir den Salat!!! Bin der Vorsitzende eines Großkaliber-Sportschützen-Vereines. Wir werden jetzt genau beobachten, welche Verbände das WaffG strenger als der Staat handhaben. Der LV 4 im BDS scheint ja (aus eigener Erfahrung) dazu prädestiniert zu sein. Notfalls werden wir als geschlossener Verein den Verband wechseln. Die Verbände sollten also nicht im vorrauseilenden Gehorsam dass WaffG strenger handhaben als die Behörden. Es könnten ihnen sonst die Mitglieder haufenweise davonlaufen! Die Mitglieder tragen die Vereine und Verbände. Es liegt nur daran, was wir daraus machen. Finde es nur schade, dass die meisten deutschen viel zu obrigkeitshörig sind, anstatt an einem Strang zu ziehen. Man sieht es doch schon daran, das von den 3 Mio. Waffenbesitzer nicht einmal 30 000 im FWR sind. Habe mir zur Gewohnheit gemacht, über dass WaffG maulende Mitglieder nach ihrer Mitgliedschaft im FWR zu fragen! Kein FWR-Mitglied, keine Diskussion übers WaffG!

Also FWR ja! Verbände nur, wenn sie sich nicht stasimäßig organisiert haben!!!

Gruss Joe

Geschrieben

In Antwort auf:

Verbände nur, wenn sie sich nicht stasimäßig organisiert haben


sorry, wenn ich mal so direkt frage:

wer hat Dich denn zum Vorsitzenden gewählt, wenn solche Aussagen kommen.....????

....ohne worte....

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