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IGNORED

Arbeitsüberlastung der Behörden


skipper

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Moin,

habe heute von meiner folgendes Schreiben bekommen:

...

Aufgrund des saisonal bedingten sehr hohe Arbeitsaufwandes und durch das Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ist es mir nicht möglich, Ihr Schreiben zeitnah zu beantworten. Ich werde zur gegebener Zeit unaufgefordert auf Sie zurückkommen.

...

Mal sehen wann das passieren wird?

Als Ausgleich dafür, habe ich noch eine Untätigkeitsklage für einen anderen Vorgang, aber selber Sachbeabeiter gestartet wink.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

...Als Ausgleich dafür, habe ich noch eine Untätigkeitsklage für einen anderen Vorgang, aber selber Sachbeabeiter gestartet
wink.gif


...Recht haben ist das Eine, Recht bekommen ist wohl das Andere. Mit anderen Worten: die Untätigkeitsklage wird in Zukunft Deine Antragsbremse sein wink.gif

Gruss

Jens

Geschrieben

Moin Jay,

mal sehen ob Du recht hast, ist meine zweite Klage gegen die Behörde, die erste Klage hatte keinen Einfluß auf meine Anträge.

Geschrieben

Hallo Skipper.

Deine Untätigkeitsklage war wohl ein Eigentor.

Das hier:

In Antwort auf:

Aufgrund des saisonal bedingten sehr hohe Arbeitsaufwandes und durch das Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ist es mir nicht möglich, Ihr Schreiben zeitnah zu beantworten. Ich werde zur gegebener Zeit unaufgefordert auf Sie zurückkommen.


nennt sich "Zwischenmitteilung" und hat keinen anderen Sinn als die 3-Monatsfrist für eine erneute Untätigkeitsklage zu unterbrechen.

Mit dieser "Zwischenmitteilung" haben sie dich praktisch schon auf die "lange Bank" geschoben.

Grüsse

Geschrieben

In Antwort auf:

nennt sich "Zwischenmitteilung" und hat keinen anderen Sinn als die 3-Monatsfrist für eine erneute Untätigkeitsklage zu unterbrechen.

Mit dieser "Zwischenmitteilung" haben sie dich praktisch schon auf die "lange Bank" geschoben.


Inhaltsleere Zwischenmitteilungen unterbrechen die Dreimonatsfrist des § 75 VwGO nicht. Sie sind nur ein Gebot der Höflichkeit.

Carcano

Geschrieben

In Antwort auf:

Inhaltsleere Zwischenmitteilungen unterbrechen die Dreimonatsfrist des § 75 VwGO nicht. Sie sind nur ein Gebot der Höflichkeit.

Carcano


.... und wieder was dazugelernt.

Danke! smile.gif

Geschrieben

Moin,

ich glaube mal, das ich der Behörde mit so fast 5 Monaten Kulanz genug Zeit eingeräumt habe, insbesondere, da ich auf anraten meines Anwaltes mit der Klage durch Fristsezung gedroht habe.

Geschrieben

In Antwort auf:

Inhaltsleere Zwischenmitteilungen unterbrechen die Dreimonatsfrist des § 75 VwGO nicht. Sie sind nur ein Gebot der Höflichkeit.


Wobei sich die Frage stellt ob ein Hinweis auf das momentane Chaos im Waffenrecht und der damit erhöhte Verwaltungsaufwand ein "inhaltsleerer" Grund ist oder ein "zureichender Grund" im Sinne des § 75 Satz 3 VvGO.

Geschrieben

Moin Skipper!

In Antwort auf:

Aufgrund des saisonal bedingten sehr hohe Arbeitsaufwandes und durch das Inkrafttreten des neuen Waffengesetzes ist es mir nicht möglich, Ihr Schreiben zeitnah zu beantworten.


Was die da schreiben ist eine Frechheit. Als ob jedes Jahr zur Frühlingszeit alle Waffenbesitzer aus ihren Löchern kommen und ihre Behörden mit einer Antragsflut zusch***en.

Es handelt sich doch nicht um Sachbearbeiter, die in der Arbeitsvermittlung hunderte von Spargelstechern betreuen müssen...?

Und was das Inkrafttreten des neuen WaffG angeht - noch werden den Ämtern die Türen nicht eingetreten!

1. Verbotene Gegenstände: Die Behörden verweisen doch jetzt eh alle ans BKA zwecks Ausnahmegenehmigung für Altbesitz.

Also muß sich dein Sachbearbeiter nicht mit Butterflys, Playmobilkannonen etc. rumschlagen.

2.Munitionsanmeldung: Bis auf (warscheinlich nicht wenig) Anfragen der Betroffenen trudeln jetzt nach und nach die Formlosen Meldungen ein, welche nun mal in die entsprechende Akte kommen (oder in den PC grlaugh.gif?).

3. Kl. Waffenschein: Allerorts hört man, daß die Nachfrage bescheiden ist und der rest wird halt so abgearbeitet wie es sein soll.

Natürlich geht das alles nicht von heut auf morgen und Sachbearbeiter sind auch nur Menschen. Aber geteiltes Leid ist halbes Leid. Da können wir doch nichts für, daß das neue Waffg und vor allem die fehlenden Durchführungsverordnungen für mehr Belastungen der Behörden sorgen!

Es kann uns nur dienlich sein, wenn der Druck auf "die da ganz oben" nicht nur von den Schützen kommt, sondern auch zunehmens von den Verantwortlichen der Ämter, garniert mit berechtigten Klagen. Die Amtsleute haben zu verstehen, daß sie gerade mit uns kämpfen und nicht gegen uns.

Und zum Schluß gibt der GESETZGEBER den Ämtern an vielen Stellen des WaffG Ermessensspielräume bei denen der Sachbearbeiter ja mal über seinen Schatten springen kann. Und wenn für all das 5 (FÜÜÜNF) Monate nicht genügen, dann ist eben das Recht des Bürgers Skipper in Gefahr!

Also lass deine Muskeln spielen und zeig es ihnen. Irgendwann ist das Fass ja mal voll.

Mast und Schootbruch oder wie das heist!

Geschrieben

meine informationenn nach ist das arbeitsaufkommen der waffenbehörden im frühjahr tatsächlich das höchste im ganzen jahr. soll mit den jägern zusammenhängen, warum auch immer.

Geschrieben

Moin,

meine Behörde hat es nun endlich geschafft, einen Antwort auf diesen Vorgang zu schreiben, das obige Zitat stammt aus einem anderen Vorgang. Es handelt sich um einen Widerspruch zu einemn Kostenbescheid. Hier die Kurzform der Antwort:

Sehr geehrter Herr "skipper",

unter Bezug auf Ihr Schreiben vom 02.03.05 (Anmerkung: mit diesem Schreiben hatte ich die Klage angedroht) möchte ich mich zunächst entschuldigen, dass Sie zu Ihrem Schreiben vom 20.12.02 (Anmerkung: Wiederspruch von mir) bisher noch keine Antwort erhalten haben. Bedingt durch die jahreszeitliche Arbeitsbelastung des Aufgabenbereichs und der personellen Ausstattung meiner Jagd- und Waffenbhörde, der Einführung des neuen Waffengesetzes und der gleichzeitigen Vorbereitung der diesjährigen Jungjägerprüfung war eine zeitnahe Erledigung leider nicht möglich.

... Es folgt ein Absatz mit der Entstehung der Kosten und verweise auf meine Fragen nach dem Stand der Vorgänge. ...

Zunächst ist festzustellen, das die Entscheidung des OVG Lüneburg keine allgemeinverbindliche Auswirkung auf die Bundesverordnung hat, die Urteilbegründung jedoch durchaus nachvollziehbare Elemente enthält. Wegen der grundsätzlichen Bedeutung und der damit einhergehenden praktischen Auswirkung, muss ich zunächst eine interne Klärung herbeiführen. Ich bitte hierzu um Verständnis. Meine Entscheidung sichere ich Ihnen kurzfristig zu.

MfG

Ein paar Tage hat die Behörde ja noch Zeit, da mein Anwalt gerade die Deckungszusage von der Rechtsschutzversicherung einholt.

Geschrieben

Moin,

die Behörde hat nun am 13.05.03 den Widerspruch zu meinen Gunsten entschieden, die Folge ich bekomme Geld wieder, sogar mehr als ich erwartete habe :-)

P.S. Mein Anwalt hatte eine Nachfrist gesetzt, um die Deckungszusage der Versicherung zu erhalten.

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