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mehrlader repetiergewehr auf grüne wbk


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bisher wurden auf die gelbe wbk alle einzellader LW eingetragen. alles andere, also auch mehrlader repetierer, kamen auf die grüne. seit dem 1.4. gibt es ja diese neue gelbe (ich nenn sie mal die 'orange'). auf die orange kommen meines wissen alle repetierer, sowohl mehr- als auch einzellader. heißt das jetzt, dass ich keine repetierer mehr auf die grüne bekomme? oder kann ich, wenn ich ohnehin eine grüne besitze da nach wie vor repetierer darauf eintragen lassen, nur ohne spezielles bedürfnis?

vielleicht gibt es da ja so eine "lücke" im gesetz, die einem geld für eine weitere wbk und die zeit bis zu ihrem erscheinen ersparen könnte.

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Du kannst natürlich über deine vorhanden Grüne WBK eine Mehrlader-LW erwerben. Dies geht aber dann nach wie vor nur mit dem üblichen, dir bekannten Verwaltungsakt, sprich Voreintrag. "Ohne Bedürfnis" ist nicht! Grundlage ist u. a. § 8 WaffG.

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öhm.... verstehe ich ehrlich gesagt nicht. ist das papier grün, so habe ich kein recht als sportschütze auf mehrlader, ist es aber gelb, dann werden meine rechte als dt. staatsbürger plötzlich auf wundersame weise erweitert??? gaga.gif

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Sorry wenn ich mich frech einmische ohne was sinnvolles beitragen zu können, aber mir kam grad ne Frage...

In Antwort auf:

Du kannst natürlich über deine vorhanden Grüne WBK eine Mehrlader-LW erwerben. Dies geht aber dann nach wie vor nur mit dem üblichen, dir bekannten Verwaltungsakt, sprich Voreintrag. "Ohne Bedürfnis" ist nicht! Grundlage ist u. a. § 8 WaffG.


Bedeutet das (im Umkehrschluß), daß man mit einer "Gelben" (oder Orangen, oder wie auch immer) WBK Einzellader- oder Repetierlangwaffen auch ohne Voreintrag erwerben und eintragen lassen kann?

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?? confused.gif??

Du stellst aber eine seltsame Frage. Hast schon 200 Beiträge auf dem Rücken...

Aber selbst hast du keine WBK grün/gelb?

Nun ja, auf meiner gelben steht:

... wird hiermit die Erlaubnis erteilt, Einzelladerlangwaffen mit einer Länge von mehr als 60cm zu erwerben und die tatsächliche Gewalt darüber auszuüben sowie die dafür bestimmte Munition zu erwerben...

Da steht nix von zahlenmäßiger Beschränkung ( wie es einige Ämter gerne interpretieren) , Voreintrag oder sonst was. Sofern die Waffe die Kriterien erfüllt, kann man sie ohne Voreintrag kaufen. Punkt aus.

Repetierer und VL Revolver sollen auf die neue Gelbe, aber die ist ja noch in weiter Ferne, solange keine offiziellen VO´s raus sind UND DIE VERBÄNDE NOCH NICHT ANERKANNT SIND. wink.gif

Ich hoffe, das langt zur Aufklärung.

Gruß Stefan

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In Berlin werden vom LKA 522 (unsere Waffenbehörde) mit der Unterschrift des Landesverbandspräsidenten von DSB (Schützenverband Berlin-Brandenburg) und BDS (BDS Landesverband 1) neue gelbe WBKs ausgestellt und alte gelbe WBKs umgestempelt. Mit den neuen gelben WBKs können ohne Voreintrag Repetierbüchsen (KEINE REPETIERFLINTEN !!!), Einzelladerlangwaffen, Einzelladerkurzwaffen und mehrschüssige Perkussionswaffen erworben werden, aber nur zwei pro Halbjahr. Die anderen Bundesländer müßten aber wohl bald nachziehen, wie ich für Euch hoffe.

Gruß Jake C.

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Also in meinem Landkreis läuft es derzeit so das auf die alte gelbe gaga.gifNUR EL MIT VOREINTRAG gaga.gif zu erwerben sind, verstehe das wer will... gaga.gif

Und alles andere gibts auf die Grüne, Antrag per Vereinbescheinigung die vom Verband gestempelt werden muss.

Gelbe nicht vor Oktober. kotz.gif

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@ Stefan Klein

Ich gebe zu, daß die Frage etwas komisch klang AZZANGEL.gif Liegt daran, daß ich mich bisher nie mit EL-Waffen oder den "niederen" wink.gif WKBs beschäftigt habe (hab ne Grüne).

Auf jeden Fall vielen Dank für die Aufklärung! Damit bin ich schon schlauer.

@all

Darf ich diesen Thread ein bißchen OT führen und meine Situation etwas genauer schildern (ich würde ja suchen ob das schonmal besprochen wurde, aber bei mir funktioniert die Suchfunktion nicht frown.gif )

Ein entfernter Bekannter von mir meinte, daß sein Opa wahrscheinlich noch ein altes Einzellader-KK-Gewehr rumliegen hätte (ob es angemeldet ist entzieht sich meiner Kenntnis). Da dieser Opa sehr krank ist und der betreffende Bekannte von diesem (eventuell wohl leider bald anstehenden) Erbe nichts wissen will, meinte er "nimm's du doch, du bist doch Sportschütze, ich geb's dir für nen Kasten Bier" (sinngemäß).

Das bedeutet, daß ich jetzt vor 2 Problemen stehe: a) Gelbe WBK beantragen (geht das einfach so, ohne daß man bereits Kaufabsichten hat?) und dann eine Waffe ohne Voreintrag darauf erwerben (dieser Punkt wurde ja schon geklärt) und B) (für den Fall, daß es nicht angemeldet ist) ob das im Zuge der momentan geltenden Amnestie für alle Beteiligten ohne Probleme abläuft wenn ich das betagte Gewehrchen "legalisiere".

Gruß und danke schonmal für's fleißige Antworten chrisgrinst.gif

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Irgendwie funzt das hier nicht richtig.

na ja, schreibe ich den Beitrag nochmal.

Wenn kein ideller Wert an dem Gewehr hängt und es nicht in einem wahnsinnig tadelosen Zustand befindet, dann ist es m.E. besser das Ding an einen Berechtigten(z.B BüMa, vielleicht gibts noch ein paar Euro dafür) abzugeben oder es mit der Flex zu zerschneiden. Meist sind diese Gewehre nicht mal die 55 Euro für die Ausstellung einer neuen Gelben WBK wert.

Wegen Amnestie gebe ich dir den Tip mal den §58(8) zu lesen. Der ist mir persönlich etwas zu heiß. Insbesondere Satz 2 gibt mir zu denken. Wusstest du schon vor Inkrafttreten davon? Dann gilt die Amnestie nicht, oder?

Der Beweis wird bestimmt schwierig, wenn die Behörde das in Frage stellt. Andererseits müßte sie dir ja das Gegenteil beweisen.... Und deswegen die Zuverlässigkeit wegen irgendeiner Dummheit riskieren??... Ist eine Sache der persönlichen Einstellung und der Rechtschutzversicherung wink.gif

Gruß Stefan

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In Antwort auf:

Also in meinem Landkreis läuft es derzeit so das auf die alte gelbe
gaga.gif
NUR EL MIT VOREINTRAG
gaga.gif
zu erwerben sind, verstehe das wer will...
gaga.gif


Gem. § 58 WaffG muessen die bereits ausgestellten "alten" Gelben WBK's aber weiterhin Gültigkeit besitzen. So das auch über dem 01.04. ein Erwerb von EL-LW ohne "Voreintrag" möglich ist.

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@Lews Therin:

1. Die neuen Gelben WBK's können offensichtlich z. Z. nicht ausgestellt. Angeblich lag der Bundesdruckerei vor ein paar Tagen (und heute??) nicht mal ein Auftrag vor.

2. Ansonsten Zitat aus § 58 Abs. 8 WaffG (und mehr kann ich nicht zu deinem Thema beitragen):

Wer eine bei Inkrafttreten dieses Gesetzes unerlaubt besessene Waffe bis zum Ende des fünften auf das Inkrafttreten folgenden Monats unbrauchbar macht, einem Berechtigten überlässt oder der zuständigen Behörde oder einer Polizeidienststelle übergibt, wird nicht wegen unerlaubten Erwerbs, unerlaubten Besitzes oder unerlaubten Verbringens bestraft. Satz 1 gilt nicht, wenn

1. vor der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe dem bisherigen Besitzer der Waffe die Einleitung des Straf- oder Bußgeldverfahrens wegen der Tat bekannt gegeben worden ist oder

2. der Verstoß im Zeitpunkt der Unbrauchbarmachung, Überlassung oder Übergabe ganz oder zum Teil bereits entdeckt war und der bisherige Besitzer dies wusste oder bei verständiger Würdigung der Sachlage damit rechnen musste.

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Gem. § 58 WaffG muessen die bereits ausgestellten "alten" Gelben WBK's aber weiterhin Gültigkeit besitzen. So das auch über dem 01.04. ein Erwerb von EL-LW ohne "Voreintrag" möglich ist.

Da geb ich Dir Recht, so sollte es sein, aber soll ich mich jetzt deshalb mit den kleinsten Rädchen dieser besch... Maschinerie anlegen? Die Jungs haben einfach Muffe was falsch zu machen und wissen es wohl nicht besser...

Bisher waren die immer recht nett und kulant zu mir, und sobald ich meinen neuen Repetierer haben will werde ich das Thema nochmal auf den Tisch legen. Aber bis ich die Kohlen über habe dürfen wir entweder nur noch ne Super-Soaker auf BKA-Ausnahmegenehmigung erwerben oder die legen mir gleich die neue gelbe auf den Tisch. Schauen wir mal ob Konfusion dauerhaft über gesunden Menschenverstand herrschen kann...

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In Antwort auf:

Da geb ich Dir Recht, so sollte es sein, aber soll ich mich jetzt deshalb mit den kleinsten Rädchen dieser besch... Maschinerie anlegen? Die Jungs haben einfach Muffe was falsch zu machen und wissen es wohl nicht besser...


Es steht im WaffG. Was willst du noch?

Vielleicht besser das Hobby wechseln ... Golf, Federball??!

Gehst du immer freiwillig auf Tauchstation? grlaugh.gif

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