Para Bellum Posted April 27, 2003 Share Posted April 27, 2003 Moin, in meiner Roten WBK habe ich die Auflage, einmal jährlich meinen Bestand an Waffen zu melden. Meines Wissens, so wurde es mir auch von anderen Sammlern erzählt, hieß dass, einmal im Jahr zum stempeln vorbei zu kommen. Dies habe ich natürlich auch gemacht, sogar mehrmals im Jahr. Nun hat mir mein lieber, sachkundiger Sachbearbeiter ohne Vorwarnung ein Bußgeldverfahren angehängt, da ich nicht, einmal im Jahr gemeldet habe, welche Waffen ich erworben habe. Habe ich logischerweise nicht, da er das ja weiß, wenn er in seinen PC schaut. Schließlich sind ja alle meine Waffen angemeldet. Nun meine Frage: Ist das rechtmäßig, wenn ja warum und wo steht das? Ich kann im Waffengesetz alt nur finden, dass die Auflage einzutragen ist, nicht aber, wie sie durchgeführt werden soll. Gruß Para Bellum Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 27, 2003 Share Posted April 27, 2003 Bei mir wurde die Auflage auf der letzen Seite eingetragen, allerdings hat bisher noch keiner danach gefragt, als ich den Bestand nicht gemeldet habe. Mein Sachbearbeiter hält das für sinnlos und überflüssig. Walter Link to comment Share on other sites More sharing options...
Nowlin Posted April 27, 2003 Share Posted April 27, 2003 So ein Quatsch, typisch Deutsch eben. Wieso soll man etwas anmelden was doch schon angemeldet ist. Link to comment Share on other sites More sharing options...
thomas.h Posted April 27, 2003 Share Posted April 27, 2003 Mein Sachbearbeiter besteht auf der Anmeldung jeder erworbenen Waffe innerhalb von 14 Tagen auf die jährliche Bestandsliste. Er erinnert mich sogar jedes Jahr Anfang Dezember schriftlich daran, daß ich die Aufstellung bis Ende des Jahres einzureichen habe. Er will damit die Bestandsliste in seinem PC abgleichen, d.h. er will wahrscheinlich überprüfen, ob er keinen Fehler gemacht hat. Und so tu ich ihm halt den Gefallen. Und hier der genaue Wortlaut des Schreibens: Sehr geehrter Herr XXX Sie besitzen die Erlaubnis zum Sammeln von Schußwaffen, erteilt durch die Waffenbesitzkarten Nr. XXX und Nr. XXX. In Ausführung der Bestimmung in §28 Abs.2 Satz 4 WaffG ist von Waffensammlern mindestens einmal jährlich eine Aufstellung über den Bestand vorzulegen. Das Landratsamt XXX hat hierzu festgelegt, daß von Waffensammlern eine aktuelle Bestandsübersicht jeweils zum 31.12. des Jahres einzureichen ist. Aufgrund des v.g. Sachverhaltes werden Sie daher gebeten, Ihre aktuelle Bestandsübersicht dem Landratsamt XXX bis spätestens zum 31.12.2002 vorzulegen. Link to comment Share on other sites More sharing options...
skipper Posted April 27, 2003 Share Posted April 27, 2003 Moin, neben der Anmeldung bei Erwerb habe ich auch die Auflage, den Bestand einmal im Jahr zu melden und mache das auch. Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest klausp Posted April 28, 2003 Share Posted April 28, 2003 hallo, diese bestandsmeldung hatte ich auch einige jahre lang. wobei es bei mir geheissen hat "einmal im jahr" und nicht "nach einem jahr". das wurde auch ziemlich locker gesehen, auf einige wochen hin oder her kams nie an. seit letztes jahr ist das ganze tippen der bestandsliste entfallen: nun habe ich der behörde "mindestens einmal im jahr" die wbk vorzulegen. diese formulierung wurde ebenfalls in die wbk unter den auflagen eingetragen. den neuerwerb innerhalb von 14 tagen abstempeln lassen, das muß ich auch. --- lies dir die formulierung in deiner wbk gut durch: bei allen sammler-wbks, die ich auch von meinen freunden kenne, wäre ein bußgeldbescheid deswegen schlichtweg haltlos. dagegen sähe ich da - als kleines dankeschön - wesentlich bessere möglichkeiten für eine dienstaufsichtsbeschwerde cu klausp Link to comment Share on other sites More sharing options...
Thorsten Posted April 28, 2003 Share Posted April 28, 2003 Auch ich habe die Auflage, einmal jährlich den Bestand zu melden. Nachdem ich mehrere Jahre unter Vorlage der WBK auf dem LRA angetanzt bin ("ich möchte meinen Bestand melden...") erklärte man mir, dies sei ja gar nicht nötig, man hätte ja ohnehin alles in Computer bzw. im Akt zur WBK. Und: man bestätigte mir genau das, was ich mir schon von Anfang an dazu gedacht habe. Wozu extra den Bestand melden, wenn zum einen kein Zeitpunkt dafür angegeben ist, zum anderen alle Ein- und Austräge ohnehin über den Schreibtisch der gleichen Angestellten laufen? Link to comment Share on other sites More sharing options...
Guest Posted April 28, 2003 Share Posted April 28, 2003 Die selbe Sache läuft auch in BW. Innerhalb von 14 tagen anmelden, mit Formular und Kopie des Kaufvertrags. Die haben heute nicht schlecht geschaut, als die Papierflut sie ergriffen hat( konnte mich in Stuttgart nicht zurückhalten ).Dann ebenfalls 1x im Jahr die Bestandsmeldung nach §28 altes WaffG. Einfach eine Liste , in der in einer Tabelle sämtliche Waffen der WBK aufgelistet sind, natürlich um es für den Sachbearbeiter einfach zu machen in der selben Reihenfolge wie in der WBK( die Liste führe ich am Rechner ergänze jeden Neuerwerb umgehend und speichere ab. Somit ist die ganze Bestandsmeldung einmal im Jahr den Drucker etwas arbeiten lassen, und wieder hat der Sachbearbeiter etwas zu tun ) Link to comment Share on other sites More sharing options...
UMeisen Posted April 29, 2003 Share Posted April 29, 2003 In Antwort auf: Einfach eine Liste , in der in einer Tabelle sämtliche Waffen der WBK aufgelistet sind, natürlich um es für den Sachbearbeiter einfach zu machen in der selben Reihenfolge wie in der WBK( die Liste führe ich am Rechner ergänze jeden Neuerwerb umgehend und speichere ab. Noch einfacher: Liste kann auch aus einer Kopie der entsprechenden WBK-Seiten bestehen... Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 29, 2003 Share Posted April 29, 2003 Neuerwerb innerhalb von 14 Tagen anmelden - logo. Am Jahresende kurze Auflistung des "Neuerwerbes". Keine allg. Bestandsmeldung! Diese "Auflage" ist nicht in der WBK eingetragen und besteht nur mündlich. Die "Fristen" sind sehr großzügig gesetzt (ich gebe den Käse zwischen Oktober und Februar ab - Kopie der WBK auch möglich). Sinn der Maßnahme........ Link to comment Share on other sites More sharing options...
Christian 555 Posted April 29, 2003 Share Posted April 29, 2003 PS: Wie hoch soll das Bußgeld sein? Link to comment Share on other sites More sharing options...
PeterS Posted April 29, 2003 Share Posted April 29, 2003 Hi allerseits, bei mir steht folgendes drin: "Die Waffenbesitzkarte ist mindestens 1x jährlich der Waffenrechtsbehörde zur Einsichtnahme und Ergänzung vorzulegen" ist für mich ein Grund, mindestens ein mal im Jahr was zu kaufen, denn dann liegt sie ja der Behörde (zum Stempeln) vor. Grüße Peter Link to comment Share on other sites More sharing options...
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