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IGNORED

Offenes Tragen einer Waffe mit kleinen Waffenschein


DJHawkeye

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo zusammen,

mit dem kleinen Waffenschein kann doch jetzt jeder Besitzer, eines kleinen Waffenscheins, seine PTB Waffe offen tragen. crying.gifcrying.gif

Ist mir irgend wie unheimlich was unser Politiker da produziert haben. gaga.gifgaga.gif

Würde bestimmt ein lustiger Nachmittag werden, wenn man mit 5 Mann und der Schreckschusswaffe im Gürtelholster duch die Fußgängerzone spaziert. cool.gifcool.gifcool.gif

Ich weiß zwar nicht wer diesen kleinen Waffenschein benötigt, aber im Moment sind unsere Behörden damit voll ausgelastet (ABM Anordnung vom Staat für Beamte).

Geschrieben

Da hast Du schon recht.

Eine unbrauchbar gemachte Deko-MP40 dürfte man ja wohl jetzt auch offen mit sich rumtragen (ist ja keine Waffe mehr, sondern nur noch verformtes Metall).

Grüße

Hamster

Geschrieben

Wie jetzt, es ist also wirklich erlaubt, mit 'ner Gaswaffe (mit'm KWS) OFFEN rumzulaufen? eek2.gif War das bisher auch erlaubt? Wundert mich nur, weil ich mir das eigentlich nicht wirklich vorstellen kann,im Hinblick auf die restliche Gesetzeslage... Ist das denn im Gesetz irgendwo ausdrücklich erlaubt oder nur nicht verboten?

Ciao, Pemo

Geschrieben

Hallo,

die bis 31. 03. geltende Rechtslage erlaubte es, eine PTB - Waffe sowohl offen als auch verdeckt in der Oeffentlichkeit zu fuehren. Die bekannten Ausnahmen (Volksfeste, politische

Veranstaltungen usw.) ausgenommen. Einziges Erfordernis war

die Vollendung des 18. Lebensjahres.

Nach der ab 01. 04. geltenden gesetzlichen Regelung ist dies

weiterhin, jedoch nur mit dem Kleinen Waffenschein, erlaubt.

Die Ausnahmeverbote bleiben weiterhin bestehen.

Es ist also keine Erleichterung eingetreten, sondern was

bisher erlaubt war, bedarf ab 01. 04. 03 einer behoerdlichen

Genehmigung.

Gruss pak9

Geschrieben

Das war also auch früher schon erlaubt? Das wußte ich nicht. Na ja, umso besser *gg* Nicht, daß ich jetzt immer damit rumlaufen wollte, aber gut zu wissen, daß man sich nicht gleich strafbar machen würde. Jedenfalls vielen Dank für die Erläuterung!

Ciao, Pemo

Geschrieben

Ich vermute mal, dagegen hätten div. Ordnungskräfte über das Thema "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sehr wohl etwas zu setzen.

Nur so als Anmerkung.

Gruß, Ronald

Geschrieben

Ein öffentliches Ärgernis wird man darin kaum sehen, es spricht aber nichts gegen eine Kontrolle unter Beachtung der Eigensicherung. Und schon bald wird das Spiel langweilig.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ich vermute mal, dagegen hätten div. Ordnungskräfte über das Thema "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sehr wohl etwas zu setzen.


Joh. Und als nächstes verhaften sich dann die Polizisten (tragen ihre Waffen auch offen) gegenseitig? rolleyes.gif

bye knight

Geschrieben

Hallo,

ob das offene (oder verdeckte) Fuehren in der Oeffentlich-

keit Sinn macht oder nicht und welche Rueckschluesse man

daraus auf die Geistesverfassung des Fuehrenden zieht, ist nicht von Bedeutung und bleibt der Beurteilung des Betrach-ters ueberlassen. Es ging lediglich um die unterschiedlich-en Rechtszustaende vor bzw. nach dem 01.04.03.

Nach der bis 31. 03. 03 geltenden Rechtslage war "offenes"

Fuehren auch schon -ohne den KWS- erlaubt. Faelle, in denen PTB - Waffen offen gefuehrt wurden, sind so gut wie nicht bekannt. Vermutlich wird es auch in Zukunft nicht zu einer wesentlichen Zunahme kommen.

Die Tatsache, dass jemand sein gesetzliches Recht zum

"offenen" (oder verdeckten) Fuehren in der Oeffentlichkeit

im Rahmen einer vorhandenen behoerdlichen Erlaubnis aus-uebt, sollte man, unabhaengig von der eigenen subjektiven Beurteilung, nicht nachteilig auslegen. Ich bin auch

kein Freund von "Moechtegern - ...".

Die "oeffentlichen PTB-Waffentraeger" duerften sich der un-

geteilten Aufmerksamkeit der Ordnungsbehoerden sicher sein.

Nach einigen Personenkontrollen duerfte uebersteigerter Dar-

stellungsdrang dem Frust weichen.

Auch wenn es mich aergert, der Tatbestand des oeffentlichen

Aergernisses ist nicht erfuellt. Bei weitester Auslegung

koennten sich m. E. Ansatzpunkte in Bezug auf "oeffentliche

Sicherheit" finden.

Die Mehrzahl der legalen Waffenbesitzer sieht sich durch das neue WaffR weiter eingeschraenkt. Auch das Fuehren von

PTB-Waffen unterliegt durch die Einfuehrung des KWS kuenftig

zusaetzlichen Einschraenkungen. Wir sollten die Gefahr des

Missbrauchs oder negativen Eindrucks in der Oeffentlichkeit

nicht negieren aber auch nicht ueberbewerten und/oder Prob-

leme herbeireden. Etwas Toleranz scheint angebracht.

Gruss pak9

Geschrieben

In Antwort auf:

Mal ganz ehrlich:

Wer so einen Möchtegern-Püster offen führen will, muss doch ganz kräftig einen an der Waffel haben ...

gaga.gifcrying.gifgaga.gif


Die gleiche Denke haben manche andere (Medien, Politiker) über Sportschützen, Jäger, Waffen- oder Munitionssammler auch. Das Ergebnis macht uns allen seit dem 1.4. das Leben schwer crazy.gif

bye knight

Geschrieben

Wer so einen Möchtegern-Püster offen führen will, muss doch ganz kräftig einen an der Waffel haben ...

Ganz unrecht hat er ja nicht, es führt unter Umständen dazu das sich ein Beamter bei der Begegnung mit demjenigen zur Eigensicherung veranlasst sieht, nachdem er von der aufgeschreckten Bäckersfrau zur Hilfe gerufen wurde. Und verdenken würde ich dem Kollegen das auch nicht...

Wenn also schon zur SV PTB Waffen tragen, dann auch verdeckt, weil ein potenzieller Angreifer der die Waffe sieht gleich zur nächst höherern Gewaltstufe greifen würde...

Aber damit komme ich zu weit vom eigendlichen Thema ab...

Geschrieben

In Antwort auf:

[..] es führt unter Umständen dazu das [...]


Das ist wenigstens ein Standpunkt der auf Argumenten beruht und nicht auf ...

Aber hast' schon Recht. Wir sollten hier einen Punkt setzen.

bye knight

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