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IGNORED

Waffen- & Munitionsaufbewahrung???


StefanT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo alle,

bisher habe ich angenommen das nach dem neuen waffg meine munition in einen a-schrank und meine kurzwaffen in einen b-schrank müssen.

nun habe ich mir das mal durchgelesen...

In Antwort auf:

§ 36

Aufbewahrung von Waffen oder Munition

(1) Wer Waffen oder Munition besitzt, hat die erforderlichen Vorkehrungen zu treffen, um zu verhindern, dass diese Gegenstände abhanden kommen oder Dritte sie unbefugt an sich nehmen.
Schusswaffen dürfen nur getrennt von Munition aufbewahrt werden, sofern nicht die Aufbewahrung in einem Sicherheitsbehältnis erfolgt, das mindestens der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997)1) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau
eines anderen Mitgliedstaates des Übereinkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWRMitgliedstaat) entspricht.

(2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der
Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2) 3) 24992
(Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.


... das würde ja nun doch bedeuten das ich meine kurzwaffen und munition gemeinsam im klasse b tressor aufbewahren kann

oder liege ich da falsch confused.gif

gruß und dvc von StefanT

Geschrieben

In Antwort auf:

... das würde ja nun doch bedeuten das ich meine kurzwaffen und munition gemeinsam im klasse b tressor aufbewahren kann

oder liege ich da falsch
confused.gif


Du kannst deine KW im B-Schrank aufbewahren und die Munition ebenfalls, wenn die Munition dort in einem separaten Fach (keine Zertifizierung notwendig!) liegt.

Geschrieben

hallo nochmal,

@ sharps,

In Antwort auf:

Langwaffen: A-Schrank ohne Munition

je 5 Kurzwaffen: B-Schrank ohne Munition, 0-Schrank mit Munition


..so in etwa hatte ich es bisher auch gedacht aber der wortlaut des gesetzes irritiert mich doch.

@ astanase,

separates fach? muß dieses fach abschließbar sein und wenn ja könnte man doch auch einen abschließbaren behälter für die munition in den b-tresor stellen?

confused.gifconfused.gifconfused.gifconfused.gif

gruß und dvc von StefanT

Geschrieben

Die Verwirrung kommt daher, dass das Gesetz unterschlägt, dass es die Aufbewahrung im abschließbaren Innenfach als GETRENNTE Verwahrung ansieht.

Also: In Absatz 1 ist von Waffen UND MUNITION die Rede, BEIDES ZUSAMMEN nur in Schrank Null (Grund: Getrennte Verwahrung ist ja vorgeschrieben).

In Absatz 2 ist NUR von Waffen die Rede, da reicht Null oder B.

Merke: Die Lagerung von Waffen UND MUNITION im B-Schrank (also ja eigentlich eine "Zusammenverwahrung"), wenn eines von beidem im ABSCHLIEßBAREN Innenfach liegt, gilt als GETRENNTE Verwahrung (auch wenn es eigentlich keine getrennte Verwahrung ist). Dies ergibt sich AUSDRÜCKLICH aus der amtlichen Begründung des Gesetzes.

Geschrieben

kann getrennte Aufbewahrung von Mun und KW in einem Schrank nicht auch die Pappschachtel meinen -

denn kann der umgekehrte Fall nicht auch geladen heissen??

...interessante definitionen die nach einem Rechtsgelehrten rufen....

Geschrieben

hallo StefanT,

wie man an den Reaktionen sieht, hat diese "bayrische" Formulierung dafür gesorgt, daß die Schützenwelt genug Gesprächsstoff für die nächsten 12 Monate hat. crazy.gif

oder streckt dahinter ein System confused.gif

MfG

Fwr18066

Geschrieben

In Antwort auf:

kann getrennte Aufbewahrung von Mun und KW in einem Schrank nicht auch die Pappschachtel meinen -

denn kann der umgekehrte Fall nicht auch geladen heissen??


@Maxe2k:

Es gilt, wie Glock-Fan es schreibt.

In Antwort auf:

@ astanase,

separates fach? muß dieses fach abschließbar sein und wenn ja könnte man doch auch einen abschließbaren behälter für die munition in den b-tresor stellen?


Klingt interessant und ggf. einleuchtend.

Aber zumindest diese BMI-Mitteilung spricht von:

"... ist es für die Aufbewahrung von Munition ausreichend, wenn sie in einem Innenfach aus Stahlblech ohne Klassifizierung mit Stangenriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt."

Demnach dürfte es nicht zulässig sein, einen weiteren Munitionsbehälter in dem B-Schrank zu stellen.

(Es sei denn, man würde dieses Behältnis in dem B-Schrank verschrauben, schweissen .... dann haben wir ggf. ein "Innenfach"??!?? rolleyes.gif ) confused.gif

Geschrieben

In Antwort auf:

mit Stangenriegelschloss oder einer gleichwertigen Verschlussvorrichtung erfolgt.


Was versteht denn der Fachmann unter "gleichwertig"? Bei meinem B-Schrank ist ein Innenfach, das hat halt so ein Schloß mit Riegel, der sich dreht. Ich habe ehrlich gesagt noch nie ein Innenfach eines B-Schrankes mit "Stangenriegelschloß" gesehen.

Ich glaube, das mit dem "Stangenriegelschloß" ist so eine fixe Idee von MR B. gaga.gif

Geschrieben

Also ich habe einen B-Schrank, in dem sich die Kurzwaffen befinden. Daneben habe ich einen A-Schrank für die Langwaffen mit einem Zusatzfach (unklassifiziert) in dem sich die Kurzwaffenmunition befindet. Die Munition für die Langwaffen befindet sich in einer Stahlkiste mit 2 Vorhängeschlössern. So weit so gut.

Die Schlüssel zum A-Schrank, zu dessen Innenfach und für die Vorhängeschlösser der Stahlkiste bewahre ich im B-Schrank auf weil der ein Zahlenschloß hat.

Ist das rechtens oder nicht? Falls es nicht rechtens wäre, was wäre denn ein besserer Platz für die Schlüssel?

Geschrieben

Ich denke mal, das ist mehrfach falsch blush.gif

Das Gesetz spricht doch immer nur von "gemeinsamer" Aufbewahrung, die verboten ist- von "passender Muni" ist glaube ich, nicht die Rede!

Auch diese unseligen "vorläufigen" klären das nach meiner Erinnerung nicht ab.

Also: Munition (egal welche m.E) im A Schrank zusammen mit Waffen :Unzulässig.

Schlüssel für Munitionskiste im B Schrank zusammen mit Waffen : Unzulässig.Ausnahme : Wenn der B Schrank ein Innenfach hätte und die Schlüssel wären dort drin.

Die Aufbewahrung der Schlüssel des Muni Schranks unterliegt nach meinem Verständnis den gleichen Regelungen,wie die Aufbewahrung der Muni selbst.

Ist meine Meinung nach derzeitigem Stand-würde aber garantiert nix drauf wetten, daß ich richtig liege confused.gif

Ich hab mit mittlerweile 4 Safes dieselben Probleme rolleyes.gif

Mouche

Geschrieben

Danke, jezt hab auch ich es kapiert...(war mal Blond) cool.gif da ich kein Jurist bin, lese ich das vielleicht ein bisschen anderst - lasse mich aber gerne aufklären...siehe Signatur wink.gif

Geschrieben

hallo leute,

ich kann mich immer noch nicht so recht mit der "innenfach- oder getrenntlagerungsregelung" abfinden.

als juristischer laie lese ich aus dem gesetzestext nur heraus das laut satz 1) waffen und muni getrennt gelagert werden müssen außer man hat einen klasse 0-tressor. im satz 2) wird ein b-tressor einem klasse 0-tressor gleichgesetzt.

das bedeutet für mich das ich waffen (egal ob lang oder kurz) und munition im b-tressor gemeinsam lagern kann.

existiert denn für den § 36 irgendeine ausführungsbestimmung auf die ihr euch beruft?

confused.gifconfused.gifconfused.gif

gruß und dvc von StefanT

Geschrieben

hallo sharps,

d.h. für 1 Langwaffe,2x kurz und Muni müsste ich mir 3 Schränke anschaffen.. ca. 150Kg und 1000,--€.

Es müsste doch ausreichen, wenn die Verschlüsse in einem Schrank der Stufe VDS N (0) gelagert werden. confused.gif

Wie denkst du darüber...

MfG

FWR18066

Geschrieben

In Antwort auf:

hallo sharps,

d.h. für 1 Langwaffe,2x kurz und Muni müsste ich mir 3 Schränke anschaffen.. ca. 150Kg und 1000,--€.

Es müsste doch ausreichen, wenn die Verschlüsse in einem Schrank der Stufe VDS N (0) gelagert werden.
confused.gif

Wie denkst du darüber...

MfG

FWR18066


Von dem Verschluss bzw. Verschluessen ist im Text aber nicht die Rede. Somit dürfte es keine Rolle spielen, ob diese ausgelagert sind oder nicht!

Demnach könnte man, wenn man nicht zuviele Schränke rumstehen haben möchte, folgendes machen:

1. A-Schrank mit B-Innenfach (LW in A / KW + Muni in B) Man beachte die Anzahl der KW!

2. B-Schrank mit abschliessbaren Innenfach (LW + KW in B / Muni ins Fach)

3. B-Schrank ohne Innenfach (LW + KW in B)

Munition in eine Blechkiste ausserhalb plazieren

4. alles in einen 0-Schrank

Ist aber alles unter dem o. a. Link zu finden.

Geschrieben

In Antwort auf:

Das Gesetz spricht doch immer nur von "gemeinsamer" Aufbewahrung, die verboten ist- von "passender Muni" ist glaube ich, nicht die Rede!

Also: Munition (egal welche m.E) im A Schrank zusammen mit Waffen :Unzulässig.

Mouche


Dem muß ich - leider - zustimmen. Habe heute früh mit meiner Waffenrechtsbehörde (NRW) telefoniert. Es ging um die Frage, ob ich in meinem B Schrank zusammen mit den Langwaffen auch Munition lagern darf, und zwar Munition, die für die Verwendung in den gelagerten Waffen noch nicht einmal geeignet ist (da es sich um Sammlermunition handelt).

Der Beamte sagte, das er sich nach dem Text des Gesetzes richten muß (da entsprechende Verwaltungsvorschriften erst 2004 kommen würden)und von daher eine gemeinsamme Aufbewahrung Waffen/Munition - unabhängig von der Frage, ob Munition für die Waffen "passt" oder nicht - nicht statthaft ist.

Nur wenig getröstet hat mich seine Aussage, dass diese Regelung zwar blödsinnig wäre, er sie aber leider auch nicht ändern könne.

SWAT

Geschrieben

Also:

Sämtliche Munition in Alukiste mit Vorhängeschloß

Langwaffen (max. 10) ohne Munition in A-Schrank

Kurzwaffen (max. 5 Stück) ohne Munition in B-Schrank

Ist dieses jetzt korrekt, oder MUß die Munition in einem Stahlblechschrank mit Stangenriegelschloß lagern?

Selbstverständlich will ich mich gesetzeskonform verhalten, aber auch die Ausgaben und den Platzbedarf in Grenzen halten. Notfalls könnte ich ja auch noch die Alukiste mit der Wand verschrauben... dann würde sie quasi zum Schrank, hätte aber kein Stangenriegelschloß...

Grüße Jake C.

Geschrieben

In Antwort auf:

Ist dieses jetzt korrekt, oder
MUß
die Munition in einem Stahlblechschrank mit Stangenriegelschloß lagern?


Da die entsprechenden Verordnungen noch nicht verabschiedet sind, wird dir diese Frage keiner hier beantworten können. Falls es dich tröstet: Du bist nicht der einzige, der sich diese Fragen stellt - und auch sicher nicht der einzige, der aufgrund der unklaren Rechtslage ein mulmiges Gefühl hat.

In den vorläufigen Vollzugshinweisen ist für die separate Aufbewahrung von Munition die Rede von einem "Stahlblechschrank ohne Klassifizierung mit einem Stangenriegelschloss oder einem gleichwertigem Behältnis" die Rede. Eine Alukiste wird dem Stahlblechschrank eher nicht entsprechen, ein Vorhängeschloss dem Stangenriegelschloss eher schon.

bye knight

Geschrieben

Habe mir einen Stufe-B Schrank für 10 Langwaffen mit Zahlenkombi geleistet. In meinen alten Stufe-A Schrank für 6 Langwaffen habe ich ein Regal gebaut, der ist nur noch für Muni zuständig. wink.gifHoffe das ich damit dem Gesetz genüge getan habe.

Was für ein Sch.... Gesetz !

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