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IGNORED

amnestie für illegalen waffenbesitz


StefanT

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

hallo alle,

ich habe gerade die pressemitteilung des innenministeriums baden würtenberg gelesen.

ich lach mir'n ast, entweder bin ich doof oder die gaga.gif

In Antwort auf:

Für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen und verbotenen Waffen ist künftig anzahlabhängig mindestens ein Behältnis der Sicherheitsstufe B notwendig.


ich denke bei sportschützen und jägern geht das klar mit dem waffenschrank klasse b, aber wie will man z.b. einem zuhälter, drogendealer oder terroristen einen b schrank für seine verbotenen waffen nahelegen grin.gif

da kann man doch nur an sein verständnis für rechtstaatlichkeit plädieren grin.gif

ich muß mich jetzt mal ein bischen hinlegen mir schmerzt der kopf crazy.gif

gruß und dvc von StefanT

Geschrieben

In Antwort auf:

hallo alle,

ich habe gerade die pressemitteilung des innenministeriums baden würtenberg gelesen.

ich lach mir'n ast, entweder bin ich doof oder die
gaga.gif

In Antwort auf:

Für die Aufbewahrung von erlaubnispflichtigen Kurzwaffen und verbotenen Waffen ist künftig anzahlabhängig mindestens ein Behältnis der Sicherheitsstufe B notwendig.


ich denke bei sportschützen und jägern geht das klar mit dem waffenschrank klasse b, aber wie will man z.b. einem zuhälter, drogendealer oder terroristen einen b schrank für seine verbotenen waffen nahelegen
grin.gif

da kann man doch nur an sein verständnis für rechtstaatlichkeit plädieren
grin.gif

ich muß mich jetzt mal ein bischen hinlegen mir schmerzt der kopf
crazy.gif

gruß und dvc von StefanT


nun, es gibt durchaus auch Sammler, die legal einen verbotenen Gegenstand besitzen dürfen, in diesem Fall macht die Äußerung wieder Sinn.

Grüße

Peter

Geschrieben

@ peter,

In Antwort auf:

nun, es gibt durchaus auch Sammler, die legal einen verbotenen Gegenstand besitzen dürfen, in diesem Fall macht die Äußerung wieder Sinn.


es ist ja richtig was du sagst aber können sich unsere beamten nicht mal so ausdrücken das es jeder versteht (vielleicht soll es ja auch so sein)?

meiner meinung nach ist etwas verboten oder nicht verboten confused.gif

du mußt diesen satz mal jemanden vorlegen der noch nie was mit waffen zu tun hatte, der fragt sich doch was verbotene waffen im heimischen waffenschrank zu tun haben.

ein dreifach hoch dem amtsschimmel.

gruß und dvc von StefanT

Geschrieben

Um Gottes Willen - Gesetze die j e d e r versteht confused.gif

Scharen von verhungernden Anwälten,zwei von drei Richtern arbeitslos, Politiker die eigentlich nichts mehr zu tun haben,Heerscharen überflüssiger Beamter,verelendende Rechtschutzversicherungen -

Mann, kannst Du Dir die katastrophalen Folgen Deiner revolutionären Forderungen überhaupt vorstellen chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif ?

Mouche

Geschrieben

In Antwort auf:

Personen, die eine Waffe unerlaubt besitzen, haben bis zum 30. September die Möglichkeit, dafür straffrei zu bleiben. Sie müssen bis dahin die Waffe unbrauchbar machen oder sie der Waffenrechtsbehörde beziehungsweise der Polizei übergeben. Sie kann auch einem Berechtigten - beispielsweise dem Inhaber eines Waffenscheins - überlassen werden.


Ich gehe jetzt mal davon aus, daß mit dem "Waffenschein-Inhaber" auch ein WBK-Besitzer gemeint sein kann.

Ich spinn (den Faden chrisgrinst.gif) mal weiter:

Wenn mir jemand während der Amnestiezeit seine illegale Waffe überläßt, habe ich die einmalige Gelegenheit, diese Waffe zu legalisieren und zu behalten ????

Vermutlich träume ich rainbow.gif

Geschrieben

Ich denke mal, die Leute müssen die Waffe z u e r s t durch eine Anmeldung(OA,LRA) legalisieren - und dann erst kannst Du sie als ggf. Berechtigter (könntest Du in nächster Zeit aber nur für vorhandene Gelbe oder gültige Voreinträge in die Grüne die Du vor dem 1.4 erhalten hast,sein - danach gibt es so was wohl länger nicht....)

Womit wir sehen, daß man aus der Amnestie Regelung (befristet bis 30.09) möglicherweise nicht viel Gewinn schlagen kann, da ohne Voreinträge und neue Gelbe (werden vorübergehend genau wie Alte Gelbe nicht ausgestellt)weder KW noch Repetierer erwerbbar sind icon13.gif

Mouche

Geschrieben

Ich kann mir nicht vorstellen, dass die illegale Waffe einem WBK- (oder Schein)-Inhaber überlassen werden kann, ohne dass der Bedürfnis oder Voreintrag hat. Wieviele "weitere" Waffen gibt es auf Waffenschein ? Welcher Schütze wird seine kostbare WBK mit Opas alten Flinten zustopfen wollen, die der seit 60 Jahren hinterm Kleiderschrank stehen hatte? Ab damit in die Tonne oder was? Wahrscheinlich wird es gehen wie in den 70ern: Was wertlos ist, wird auch nach der "Amnestie" illegal bleiben. Nur in ganz wenigen Fällen wird von der Amnestie Gebrauch gemacht werden und das war´s. Nicht wert, darüber noch mehr Worte zu machen.

Geschrieben

Mein Zitat 3 Beiträge weiter oben entstammt der offiziellen Pressemitteilung des Innenministeriums Baden-Württemberg und nicht aus der Feder irgendeines Schreiberlings.

Schaut hier nach.

Deshalb - mit Verlaub - kann ich Äußerungen wie "kann ich mir nicht vorstellen" oder "glaube ich nicht" nicht als Fakt akzeptieren.

Und sicher gibt es auch andere Schießprügel als uralte Flinten. Da könnten echte Sammlerstücke auftauchen.

Gibt man sie der Polizei, verschwinden sie auf Nimmerwiedersehen; geht man mit der Flex drüber ("unbrauchbar machen" mad1.gif), gehört man sich geschlagen bis es weh tut.

Also, laßt uns die Alternativen ausloten.

Geschrieben

....und D e i n Beitrag begann mit "ich geh jetzt mal davon aus...." - ist wohl gleichwertig zu "kann mir nicht vorstellen" oder "glaube nicht" chrisgrinst.gifchrisgrinst.gif-trotzdem "dürfte" der Weg über eine Behörde als ersten Schritt unumgänglich sein.

Amnestie setzt eine Selbstanzeige voraus. Diese kann nur an eine Behörde gerichtet sein. Das "ist" Praxis in der BRD wink.gif

Mouche

Geschrieben

Hallo Leute,

die Sache mit der Amnestie ist ja eine tolle Sache, was die öffentliche Sicherheit und Ordnung, usw. angeht.

Nur eines würde mich mal interessieren. Was meint Ihr dazu?

Fall X:

Herr und Frau X erben ein Haus. Jahre später wird bei Renovierungsarbeiten an dem Haus eine alte Waffe gefunden, welche schon seit über 60 Jahren "verschollen" war - passiert x-fach in der BRD. Herr und Frau X befürchten (zu Recht) eine strafrechtliche Verfolgung für den Fall, daß sie die Waffe bei der Polizei abgeben würden (ist ja schon mehrfach so passiert). Die Waffe zu veräußern oder wegzuschmeißen trauen sie sich ebenfalls nicht, da man sich ja wiederum strafbar macht bzw. es nicht zu 100% auszuschließen ist, daß sich jemand die Waffe unter den Nagel reißt und Böses damit im Sinn hat. Einen befreundeten BüMa, welcher die Waffe unbrauchbar machen könnte, gibt es ebenfalls nicht. Die Waffe selbst zu zerstören traut sich Herr X nicht, zudem hat er zwei linke Hände und ist bettlägerig.

Hocherfreut über die Amnestie beschließen die beiden, sich dieses Objektes zu entledigen. Nach Sichtung der "Amnestieregelung" kommen beide überein, die Möglichkeit zu nutzen, die Waffen einem berechtigten Jäger, Sammler, Sachverständigen oder Händler zu überlassen, um nicht unnötig und fälschlicherweise für Terroristen oder Gewaltverbrecher gehalten zu werden (Alternative A). (Alternative B: Man will dem Berechtigten zudem die Waffe hilfsweise "schenken".) Gesagt, getan. Nun steht der "Berechtigte" mit dem guten Stück recht ratlos da. Was soll er antworten, wenn die Behörde fragt, wo das gute Stück herkommt? Hätte die Behörde wissen sollen, wo die Waffe herkommt, hätten die Eheleute X die Waffe selbst bei der Polizei abgeliefert. Irgendwie behagt diese Situation dem "Berechtigten" überhaupt nicht. Außer Streß hat er doch gar nichts davon mit der Folge, dass er zukünftig überhaupt nichts mehr annehmen wird.

Für den Fall, dass er die Waffe überhaupt noch nicht angenommen hat und auch nicht annehmen will, wird die Waffe höchstwahrscheinlich noch weitere 60 Jahre da liegen bleiben, wo sie bis jetzt gelegen hat, bis sie sich und somit auch das Problem im weitesten Sinne aufgelöst hat.

Meine Frage ist nun, wie sich ein "Optimal" -Berechtigter hier bestmöglich verhalten soll?

Was ist, wenn es sich bei der Waffe um ein seltenes Stück handelt (zB: Ari 08, C93, Krieghoff-Drilling, usw.) und der Berechtigte auch über eine dementsprechende Berechtigung zum Erwerb verfügt - mit der Absicht die Waffe auf Dauer zu übernehmen.

Was nun? blush.gif

Exkurs: Zudem sind mir zwei Waffensammlungen von Beamten bekannt, welche sich durchweg aus "abgelieferten" Waffen zusammengesetzt haben. Ob heutzutage so etwas noch weiterhin möglich ist, kann ich nicht sagen, da der Kontakt zu diesen Beamten abgebrochen ist. Wie man aber sieht, kann die Behörde, wenn sie will, einen geeigneten Weg finden. Warum nur nicht bei uns? pissed.gifgaga.gif

Gruß, Christian 555.

Geschrieben

Hallo - ein bisserl Provozierendes :

Nach dem bisherigen Rechtsstand war es nicht ausdrücklich erforderlich, die Herkunft einer Waffe anzugeben.

Diese Auskunft ist vom Amt. Doch wurde geraten, davon nicht allzuviel Gebrauch zu machen, da dann Auflagen erteilt werden könnten.

Wenn jedoch jemand z.B. einen Posten Flohmarktware kauft, in dem sich eine meldepflichtige Waffe befindet, und der Händler nicht mehr ausfindig gemacht werden kann, gibt es keine Probleme - selbst erfahren. Eine Untersuchung erfolgt wohl wie bei einer gefundenen Waffe.

Ich setze natürlich eine Erwerbserlaubnis voraus. Nur der Verkäufer hatte die Pflicht zur Angabe des Erwerbers.

Für das neue Gesetz müßte man das genauer durchlesen.

Alle Schreiber hier gehen aber in erster Linie von den gelben WBKs aus. Die gelben sind aber absolut nicht das Gelbe vom Ei.

Jeder Jäger kann bei einer Langwaffe helfen.

Jeder Besitzer einer roten Karte kann die seltenen Waffen in seine Karte aufnehmen. Ich selbst habe schon in bestimmten Fällen Waffen eintragen lassen, für die der ehemalige Besitzer dann Eigentümer geblieben ist. Nur die Gebühren mußte er schon übernehmen. Wenn eine Hoffnung besteht, daß dieser irgendwann eine eigene Lizenz erhält oder wenn er die Waffen einem Berechtigten später mal gut verkaufen kann - warum soll man nicht helfen? Allerdings habe ich im "Leihvertrag" stets eine Bestimmung drin, daß ich nicht haftbar bin und daß die Waffe nach Ablauf von z.B. 15 Jahren in mein Eigentum übergeht. Man hat sonst Probleme, wenn der Besitzer verschollen geht. Auch gegen Erb- und Scheidungsstreitigkeiten sollte man sich vorher schützen.

"Parken" kann man seine Waffe auch bei einem Büchsenmacher. Ich nehme folgendes Beispiel:

Ein WBK-Besitzer hat eine "schwarze" Waffe. Er überläßt sie einem Büchsenmacher, beantragt eine Erweiterung seiner Waffenerlaubnis und holt sich den Puffer gegen angemessene "Parkgebühr", wieder zurück.

Ich selbst kenne etliche Ämter, denen die Vernichtung von Waffen als Kulturgut absolut gegen den Strich geht. Und das sind nicht nur Männer. Manchmal glaube ich fast, Frauen sind die besseren Kulturgutbewahrer.

Also bitte, meine Herren, etwas mehr Phantasie!

MfG

Fritzchen

Geschrieben

Also die sche mit der Amnestie stinkt!

Lest mal genau den Text im Waffengesetz. Ist das eine Amnestie? Oder versucht man hier nur die Dummen zur Selbstaneige zu verleiten? Und was heißt das im Klartext. Die Polizei meldet den Tatbestand des illegalen Waffenbesitz auf jeden Fall weiter, die Justiz verzichtet lediglich auf Ahndung des Vergehens wegen dem WaffG. Aber der Umstand bleibt in den Akten (Computer) - und was ist dann mit der Zuverlässigkeit? gaga.gif

Geschrieben

Laut § 58 Abs. 8 WaffG neu (Amnestie-Regelung) gilt diese Amnestie nur vom 1.4.2003 - 30.9.2003.

Warum eigentlich diese zeitliche Begrenzung? Hat diese einen ECHTEN Sinn ?

Wenn du oder ich im Oktober eine Waffe auf dem Dachboden oder im Keller findest, und jemand Wind davon bekommt, kannst du verhaftet werden, weil der "Termin" abgelaufen ist?

Eine langfristige Amnestie hilft allen "unverhofften" Waffenbesitzern, die Illegalen interessieren sich ohnehin nicht dafür.

Das wäre mal eine echte vorausschauende Demokratie ohne Ängste für den Normalbürger.

Aber: Ängste zu wecken ist schon seit Jahrtausenden das bewährte Mitel für alle Politiker, "das Volk" bei der Stange zu halten.... cool3.gif

Archiviert

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