Zum Inhalt springen
IGNORED

KW im B-Fach eines A-Schrankes J/N ???


cb01

Empfohlene Beiträge

An alle mit Kontakten zu den "gewöhnlich gut informierten Kreisen":

Werden voraussichtlich B-Fächer in A-Schränken für die Aufbewahrung von KW anerkannt ?

Falls nein, wäre folgende (paradoxe) Situation denkbar:

vorher:

KW im B-Fach eines 200kg-A-Schrankes; Täter muss A UND B überwinden und kann den Schrank normalerweise nicht so einfach wegtragen.

nachher:

KW im 50kg-B-Würfel; Täter muss nur noch 1x B überwinden oder klemmt sich gleich den ganzen Würfel unter den Arm.

Das kann doch vom "Gesetzgeber" nicht wirklich so gewollt sein... ODER ???

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Nix Spekulatius, Mouche!

Das gibt's nix zu spekulieren. B-Innenfach ist dasselbe wie ein B-Tresor.

Und wenn man dort seine Kurzwaffen unterbringt, entspricht das §36 WaffG (neu).

Ob da nun ein A-Schrank drumrum ist und in diesem noch Langwaffen lagern, tut nix zur Sache. Ende.

Mun-Aufbewahrung dort drinnen ist was gaaaanz anderes. Das wären dann in gewissem Rahmen Spekulatiusse.

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Warum soll ein A-Schrank nicht 200kg wiegen? Meiner wiegt leer noch ein paar Kilos mehr! Einige Herrschaften kennen wohl nur die billigen Fischdosen aus dem Baumarkt. chrisgrinst.gif Und im enthaltenen B-Fach befinden sich Kurzwaffen, im unklassifizierten Innenfach Papiere und so Zeug. Der Aufkleber des Herstellers besagt schließlich Klassifizierung A/B. Also, was soll der Unfug? Wenn´s der Behörde nicht gefällt, wird sie schon irgendwann "Laut geben". Gerichtlich klären lassen kann man das ja immer noch, wenn es denn jemals notwendig werden sollte. Letzteres bezweifle ich jedoch sehr!

Gruß Elmer

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Lieber RonaldR-

ich denke,es i s t Spekulation!

Solange wir keine ergänzende Verordnung haben,wissen wir nicht, ob B -Innenfach als B anerkannt wird icon13.gif

Vorläufig gilt der(exakte) Wortlaut des Gesetzes und der lautet(vereinfacht formuliert!): Grundsätzlich O wobei B Tresor als gleichwertig anerkannt wird.

B Innenfach ist nach meiner Überzeugung kein B Tresor.

Wenn das jemand durch eine genaue Fundstelle(!)widerlegen kann, wäre ich sogar erfreut darüber wink.gifwink.gif

Mouche

PS : Und Mun Aufbewahrung darin wäre keine Spekulation sondern schlicht verboten, weil auch in B zusammen mit Waffen nicht zulässig tongue.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

In Antwort auf:

§36 (2) Schusswaffen, deren Erwerb nicht von der Erlaubnispflicht freigestellt ist, und verbotene Waffen sind mindestens in einem der Norm DIN/EN 1143-1 Widerstandsgrad 0 (Stand Mai 1997) entsprechenden oder gleichwertigen Behältnis aufzubewahren; als gleichwertig gilt insbesondere ein Behältnis der Sicherheitsstufe B nach VDMA2) 3) 24992 (Stand Mai 1995). Für bis zu zehn Langwaffen gilt die sichere Aufbewahrung auch in einem Behältnis als gewährleistet, das der Sicherheitsstufe A nach VDMA 24992 (Stand Mai 1995) oder einer Norm mit gleichem Schutzniveau eines anderen EWR-Mitgliedstaates entspricht. Vergleichbar gesicherte Räume sind als gleichwertig anzusehen.


@ Mouche:

Nicht von "Tresor" ist im neuen WaffG die Rede (das wäre nach Duden ein StahlSCHRANK oder gesicherter BankRAUM), sondern von "Behältnis".

Und das ist ein Innenfach zweifellos.

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hi Völker:

Genau deswegen hatte ich ja auch geschrieben:"Vereinfacht formuliert"-weils kein Zitat werden sollte wink.gif -

Deine Ausführungen erscheinen m i r auch logisch icon14.gif-

trotzdem bin ich (noch)nicht davon überzeugt, daß es auch richtig ist confused.gif

Wenn diese Trennung soooo eindeutig wäre, dann hätte es auch nicht Fragen bezüglich Muni Aufbewahrung im A oder B Innenfach geben dürfen!!! Und die gibt es ja wohl reichlich!

Wenn Innenfächer als ihrer Einstufung entsprechende Behältnisse(!) anerkannt wären, dann dürfte LW im A Schrank und Muni im A Innenfach oder KW im B-Innenfach und Muni im umgebenden A Schrank k e i n Problem sein -

und das ist es reichlich und herzhaft obwohl ja jedes für sich betrachtet in einem Behältnis der geforderten Art untergebracht wäre -wenn das Innenfach denn als eigenes(!) Behältnis anerkannt istchrisgrinst.gif

Zugegeben- es ist nicht logisch und ich bin mir auch wirklich nicht sicher. Aber wer erwartet bei d e m Gesetz noch Logik confused.gif

deswegen: IMHO d o c h Spekulations-Thread grin.gifgrin.gif

Mouche

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Rin in die Kartoffeln, Raus aus den Kartoffeln...

Wenn man sich die Antworten so anschaut, wird klar warum es noch keine Verordnung gibt.

Denen in Berlin gehts genauso. Man blickt es nicht mehr durch. Das ganze Gesetz ein

einziges Minenfeld, Datenschutz, verfassungsrechtliche Bedenken, Verständnisprobleme u.s.w

gr1.gifgr1.gifgr1.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Hallo Mouche,

ich biete Dir eine Wette an (das ist der Spaß wert):

[*] B-Innenfach wird als ausreichend für die Aufbewahrung von KWs angesehen werden.

[*] Jedes ausreichend (siehe bisherige Definition für entsprechende Behältnisse) gesicherte Innenfach eines A- oder B-Schrankes ist o.k. für die Aufbewahrung von Mun, wenn im umgebenden Schrank Waffen lagern.

[*] Umgekehrt ebenfalls (B-Innenfach für KWs, Mun im umgebenden A-Schrank).

Auf jeden Punkt wette ich eine Flasche Sekt meiner Hausmarke "Rilling" (min. Hochgewächs, Jahrgangssekt).

Was hälst Du dagegen? Ich steh' auf (sehr) trockene Rote aus Frankreich, Spanien oder Kalifornien ;-) .

Aber nicht kneifen mit dem Argument "Das sehe ich eigentlich genauso, aber...". Nimm einfach die Wette an und freu Dich über den Gewinn, wenn ich verliere. Ich meinerseits würde Deine "Spenden" dann im Kreise meiner MannschaftskameradInnen auf die Zukunft des WaffG trinken.

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

@Mouche:

In Antwort auf:

Wenn diese Trennung soooo eindeutig wäre, dann hätte es auch nicht Fragen bezüglich Muni Aufbewahrung im A oder B Innenfach geben dürfen!!! Und die gibt es ja wohl reichlich!

Wenn Innenfächer als ihrer Einstufung entsprechende Behältnisse(!) anerkannt wären, dann dürfte LW im A Schrank und Muni im A Innenfach oder KW im B-Innenfach und Muni im umgebenden A Schrank k e i n Problem sein -


Das mit der Muni ist doch ein ganz anderes Problem.

Nehmen wir erst mal die Waffen alleine: Ein A-Schrank ist ein A-Schrank, also nur für LW. OK

Ein A-Schrank mit Innenfach B - ist, zumindest was den vom Innenfach umhüllten Raum angeht, ein B-Behältnis, sonst hätte es ja nicht diese Einstufung. Also für KW geeignet.

Die gemeinsame Aufbewahrung von KW ud LW wird IMHO nicht reglementiert.

Bezüglich der Lagerung von Muni im (B)-Innfach bei A-Schrank mit LW kann ich keine abschließende Aussage treffen - das ist im Gesetz ungenau formuliert und rein spekulativ. Allerdings soll es Gerichte geben, die in ihren Urteilen zur Basis nehmen "Der Gesetzgeber hat gewollt..." - aber darauf kann man sich nicht verlassen.

Warten wir hier auf die VOs.

Aber was die aufbewahrung von KW im B-Fach eines A-Schrankes angeht - da würde ich auch gegen Dich wetten!

Grüße

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Also RonaldR - den gleichen Geschmack was Rote angeht(ich meine da Weine!) haben wir ja absolut icon14.gif!

Ich hätte da auch nichts dagegen, bei einem Treffen ein Fläschchen gemeinsam zu leeren wink.gifwink.gif.

Nur: Wenn ich bei d e m Gesetz bezüglich einer(!) Streitfrage D e i n e Wette annehmen würde - dann müßte ich aus Fairness auch eventuelle Wetten a l l e r anderen bezüglich jeder(!) Streitfrage dieses Gesetzes annehmen -und das Risiko kann kein Mensch der seine Zuverlässigkeit nicht durch chronische Spielsucht gefährden will ,eingehen chrisgrinst.gifchrisgrinst.gifchrisgrinst.gif

Aber damit Dein Versuch nicht unbelohnt bleibt - wenn Du mich mal auf Deinen Stand-bevorzugt 100 Meter- einlädst und das klappt - dann spendier ich Dir hinterher die Getränke-

egal wie die Verordnung aussieht grin.gifgrin.gifgrin.gif

Mouche

PS: Siehst Du - w a s ich sage: Noch während ich poste kommt schon das nächste Wettangebot - also, es bleibt beim oben gesagten und angebotenen wink.gifwink.gif

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Alles klar, Mouche.

Für die 100m müßten wir zwar ins Nachbardorf, aber ich denke, unser Stand hat Dir auch was zu bieten, was Dir gefallen könnte.

Die Entfernung dürfte ebenfalls überbrückbar sein. icon14.gif

Kannst mir ja schon mal per PM eine Kontaktmöglichkeit schicken. Die lege ich mir dann auf Termin.

Gruß, Ronald

Link zu diesem Kommentar
Auf anderen Seiten teilen

Archiviert

Dieses Thema ist jetzt archiviert und für weitere Antworten gesperrt.

×
×
  • Neu erstellen...

Wichtige Information

Bitte beachten Sie folgende Informationen: Nutzungsbedingungen, Datenschutzerklärung, Community-Regeln.
Wir haben Cookies auf Deinem Gerät platziert. Das hilft uns diese Webseite zu verbessern. Du kannst die Cookie-Einstellungen anpassen, andernfalls gehen wir davon aus, dass Du damit einverstanden bist, weiterzumachen.