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IGNORED

Vordruck für unter 25 Jährige


Stefan Klein

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Geschrieben

Hallo Leute,

der 01.04. rückt näher und leider gehöre ich auch zu der Gruppe von Schützen, die Ihre geistige Eignung innerhalb eines Jahres unter Beweis stellen müssen.

Gibt es Informationen, was alles auf so einem Wisch draufstehen muss.

z.B.

Hiermit wird bescheinigt, dass XXX die geistige Eignung besitzt, unterhalb der gesetzlich festgelegten Altersgrenze von 25 Jahren....

Für Informationen wäre ich euch dankbar

Gruß Stefan

Geschrieben

Genaue Regelungen werden wohl erst in den Verwaltungsvorschriften festgelegt, deshalb kann man im Moment eigentlich nur spekulieren.

Ich bin auch noch keine 25 Jahre alt, aber ich habe beschlossen, dass ich für das Geld, dass dieses pupsige Gutachten kosten wird, lieber ein paar tausend Schuss Kleinkaliber kaufen werde. Die Kleinkaliber kommt aber auch erst Ende dieses Jahres.

Ich sehe es nämlich gar nicht ein, mich noch mehr abzocken zu lassen.

  • 2 Wochen später...
Geschrieben

Hallo!

Nur nochmal zur Klarstellung:

Ist es richtig, dass Waffenbesitzer, die zwar eine WBK + Waffen besitzen, aber vor dem 1. April noch keine 25 jahre alt sind, ein solches Gutachten brauchen? Oder gilt das nur für Leute, die noch keine 25 ist und wer erstmalig eine WBK beantragen oder eine weitere Waffe beantragen?

Wenn ersteres richtig ist, wovon ich ausgehe, zumindest habe ich die Pressemitteilung so verstanden Pressemitteilung Land BW.

Ich fühle mich im Moment echt ziemlich angep***t, sorry, aber so ist es nunmal!

Was soll das überhaupt mit dem Gutachten? Wer bekommt keines? Der, der in den Raum kommt und dem Psychologen sagt, dass er selber einen an der Klatsche hat? gaga.gif

Leute, Leute! mad1.gif

Gruß Jens

Geschrieben

Hallo Jens,

dieser Sachverhalt ist eindeutig geregelt in §58 Abs.9 des neuen WaffG. Bezieht sich wie die vorgesehene Altersfreigabe bei Neubeantragung einer WBK allerdings nur auf Waffen größer Kleinkaliber bzw. Bockdoppelflinten.

Für meine Begriffe ebenfalls eindeutig ist es, falls jemand zwischen dem 01.04.2003 und 31.03.2004 25 Jahre alt wird. Auch er muss nach diesem Paragraphen ein Gutachten vorlegen, was ich wiederum absolut hohl finde. gaga.gif Er ist dann ggfs. schon 25, muss das Gutachten aber dennoch vorlegen. icon13.gif

Gruß, Ronald

Geschrieben

So eindeutig ist das nicht.

Ab 01.04.03 habe ich ein Jahr Zeit,dem Amt meine geistige Eignung nachzuweisen. Ich werde am 06.12.03 25Jahre,d.h. ich würde danach einen Eignungstest machen,der regulär nur für unter 25jährige vorgesehen ist,da ab 25 der Gesetzgeber von ausreichender Reife ausgeht.Man könnte sagen,ich habe den Nachweis mit Vollendung des 25LL's erbracht.

Meiner Meinung nach,müssen nur Altbesitzer diesen Nachweis erbringen,die das Pech haben,eben nicht in diesem Zeitraum das 25LL zu erreichen.

Als ich vor ca. 2 1/2 Wochen meine Sachbearbeiterin auf diesen Umstand hingewiesen habe,meinte auch sie,daß dieser Test dann nicht mehr notwendig sei.

Ich werde da jedenfalls nochmal nachhaken - am besten nach meinem 25.Geburtstag,liegt ja immernoch innerhalb der Frist.

Gruß André

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