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www.dasneuewaffenrecht.de


SC

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Geschrieben

Hai,

hab mal auf der Seite rumgestöbert und mir mal auch Sachen angeschaut die mich nicht direkt betreffen, hab ja sonst nur die, für Sportschützen relevanten Sache vom neuen WaffG durch gelesen.

Und wo ich zu den Verbotenen Gegenständen gekommen bin stellt sich mir die Frage was ist das?

Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1:

1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

Was meinen die mit Stahlruten? Die ist neu in der Aufzählung. Die anderen Sachen kenne ich? confused.gif

Und nun paar Sachen die mich überraschen, denn ich dachte das neue Gesetz sollte nachvoll zieh bar werden! eek2.gif

1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Kreissägenblätter auch? gr1.gif

1.3.8 Gegenstände, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung dazu bestimmt sind, durch Drosseln die Gesundheit zu schädigen (z. B. Nun-Chakus);

Seile, Gürtel und Handtasche! chrisgrinst.gif ein Desaster für die Frauen!

1.4.3 Faltmesser mit zweigeteilten, schwenkbaren Griffen (Butterflymesser);

Das wird viele Verbrechen vereiteln " Sarkasmus aus" grlaugh.gif

Sorry, aber das war mir alles neu, hab zwar einige Diskussionen mitgekriegt aber das es rein geschrieben wurde hab ich verpennt! frown.gif

Vielleicht kannte das hier auch noch nicht jeder.

Gruß Romaneo

Geschrieben

gürtel und sägeblätter sind nicht in gefahr, weil beide gegenstände nicht zum werfen und zum drosseln bestimmt sind, auch wenn sie sich dazu eignen.

die butterflies sind nach der auskunft befreundeter polizisten tatsächlich bei unterweltlern weit verbreitet; aber das man sie deshalb gleich verbeiten muss glaub ich auch nicht... wenn überhaupt hatte ein führverbot genügt.

Geschrieben

@falke:

Und was hindert einen Kriminellen daran, jetzt auf andere Messer auszuweichen, falls er sich überhaupt um das Verbot schert? Unterweltler sollen auch recht häufig Scorpions verwenden, die sind bereits verboten. Hat das etwas gebracht? Außerdem ist man mir immer noch den Grund schuldig, warum Butterfly Messer schlimmer/gefährlicher als andere einhändig zu öffnende Messer sind. Leute, die z.B. Escrima ausüben, sind ab demnächst gearscht. Denn zu diesem Sport gehören nun mal solche Messer, genau wie zum Ninjutsu auch Wurfsterne gehören. Das sind traditionelle Waffen (wie Nunchakkos auch) und gehören alleine deshalb schon nicht verboten, weil sie für bestimmte Sportarten verwendbar sind.

Ich habe auch mal eine Selbstverteidigung ausgeübt. Mit einem popligen Stock kann man eine Menge anrichten, was mit den o.g. Geräten auch geht. Das Verbot ist Blödsinn und bringt absolut gar nichts.

Bei mir liegen auch ein paar (billige) Butterflys von früher herum. Ich habe mich an diese Messer gewöhnt. Zwei davon liegen immer auf meinem PC-Tisch. Eines zum Aufschneiden der Hüllen von CD-Rohlingen und eines mit Tanto-Klinge zum Schneiden von Papier (geht mit der geraden Klinge super). Wen bedrohen diese Messer jetzt? Soll ich für die Dinger etwa bei ca. 30,- EUR Neuwert einen Antrag beim BKA stellen, der mich eine 3-stellige Summe kostet? Oder soll ich sie einschmelzen? Wer ersetzt mir eigentlich den Schaden? pissed.gif Und als Krönung muss ich mir ein bis zwei neue Messer suchen, die beim PC liegen. So praktisch wie die Butterflys ist kein anderes Einhandmesser - und schon gar nicht so billig. mad1.gif

Geschrieben

Hallo Falcon,

Nun-Chakus waren ursprünglich auch Dreschflegel und keine Würgehölzer! grin.gif

Beziehungsweise ist mir auch nicht bekannt das Nun-Chakus zum Würgen gedacht sind. Sondern zum Hauen und Blocken! gr1.gif

Und das mit den Butterfly´s wird eher damit zu tun haben, dass es Mode war, wie ehmals Schweitzertaschenmesser und kaum ein anderes Messer es für 10-20 DM zu kaufen gab und gibt.

Gruß Romaneo

Geschrieben

Zu dieser Mitteilung: Anlage 2 (zu § 2 Abs. 2 bis 4) Waffenliste Abschnitt 1:

1.3.2 Stahlruten, Totschläger oder Schlagringe;

Was meinen die mit Stahlruten? Die ist neu in der Aufzählung. Die anderen Sachen kenne ich? "

Stahlruten waren schon bisher im §37 BWaffG aufgeführt. Da hat sich nix geändert. Zu den einzelnen Begriffen siehe Kommentar Hinze oder andere einschlägige..

Gruss

muni

Geschrieben

In Antwort auf:

Hai,

hab mal auf der Seite rumgestöbert ...

1.3.3 sternförmige Scheiben, die nach ihrer Beschaffenheit und Handhabung zum Wurf auf ein Ziel bestimmt und geeignet sind, die Gesundheit zu beschädigen (Wurfsterne);

Kreissägenblätter auch?
gr1.gif

...


Na ja,

vielleicht fallen ja einige der alten Weihnachtsplätzchen darunter? gaga.gif

Denn was soll man sonst damit machen, außer (Weg-)werfen?

Mausebaer

Geschrieben

Jetzt nur kurz gefragt um auf den Punkt zu kommen. smile.gif Totschläger waren Spiralen aber die Stahlruten kann ich noch immer nicht einordnen? Waren das die Stahlseile? confused.gif

Die neuen Teleskopschlagstöcke sind damit aber nicht gemeint oder? rolleyes.gif

Gruß Romaneo

Geschrieben

In Antwort auf:

Totschläger waren Spiralen aber die Stahlruten kann ich noch immer nicht einordnen?


Nee - nicht ganz. Die sogenannten "Totschläger" sind schon seit "Anno Tobak" verboten. Sie waren aus Leder gefertigt - hinten mit einer Schlaufe für's Handgelenk und am anderen Ende eine eingenähte Blei- oder Stahlkugel (wie so'n kleiner Lederknüppel halt). Stahlruten waren die Dinger - ähnlich der Teleskopschlagstöcke - aus Federspiralen. Am Ende war meist noch ein "hässlicher" Stahlknubbel.

Beides konnte man vor vielen Jahren (auch Schlagringe in allen Formen) wirklich frei erwerben.

Gruß

Manfred

Archiviert

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