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IGNORED

zivi und schützenverein


peter becker

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hallo

wir hatten jetzt ein interessantes thema, wenn jemand zivildienst macht (im gespräch waffen abgelehnt)

und will dann in seiner zivizeit in einen schützenverein eintreten, kann das probleme machen????

denn die abneigung gegen waffen kann dann ja nicht so gross sein.

gut, man kann natürlich das sportliche schiessen nicht mit dem "schlachtfeld" vergleichen und deshalb

war diese frage heiss diskutiert, wie es aber rechtlich wirklich ist, wusste niemand zu sagen.

viele grüsse

peter

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Hi Peter,

ich bin auch ziemlich zur gleichen Zeit in den Schützenverein eingetreten als ich auch meinen Zivildienst antrat.

Ich habe dann mal mit einem Dozenten während der Zivizeit über das Thema geredet und der meinte das sei absolut kein Problem und man könne das so erklären: "Beim Wehrdienst wird man letztendlich dazu trainiert auf Leute zu schießen und im Schützenverein sei es ein sportlicher Wettkampf mit dem Ziel die meisten Ringe zu schießen! Das eine hätte nichts mit dem anderen zu tun."

Wie gesagt das waren die Worte des Dozenten. Und der Mann war von seiner Einstellung her eher sogar ein Waffengegner!

Klar ist auch das man seine Verweigerung nicht auf eine Abneigung gegen Waffen aufbauen sollte. Das beste wird wohl sein das man seine Verweigerung schon geschrieben hat und die Sache mit dem Schützenverein nicht publik wird weil dann bestimmt unangenehme Fragen auftauchen könnten!

Die gleiche Frage könntest Du einem Zivi stellen der irgendein Kampfsport macht, dort ist es ja irgendwie so ähnlich.

Das ist auch wieder so ein Thama wo man leicht vom hundertsten ins tausendste kommt tongue.gif

Stefan

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Bisher war oder ist es doch eher so, das jemand der in einem Schützenverein Mitglied gewesen ist und nun den Wehrdienst ablehnt, seine Gesinnungsänderung klar begründen musste. Wenn nicht glaubhaft rübergebracht, war es auch nichts mit seiner angestrebten Karriere als zukünftiger Zivi.

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Bei mir war es so, dass ich Jaeger bin und das sogar etwas provokant in meinen Verweigerungsantrag hineingeschrieben habe!

Das ganze tat aber meiner steilen Karriere als Zivi keinen Abbruch.

Wobei ich aber eher glaube, dass die meisten Verweigerungsantraege garnicht gelesen werde...

Ich war zwar damals noch kein Sportschuetze, aber es ist doch eine aehnliche Situation, Betreff Abneigung gegen Waffen etc...

Gruss IMI

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Niemand darf gegen sein Gewissen zum Kriegsdienst mit der Waffe gezwungen werden. So steht es jedenfalls im Grundgesetz. Der Verweigerungsgrund im Falle eines Sportschützen sollte also das Schießen auf Menschen sein. Sportschießen ist da etwas ganz anderes. Auch Jagen gilt in erster Linie der Bekämpfung von "Überbevölkerung" im Wald, ist also auch nicht mit dem Kriegsdienst zu vergleichen.

Wenn nun ein Zivi geschrieben hat, dass er aus Gründen der Waffe verweigert hat, kann er immer noch sagen, dass er nicht Angst vor der Waffe hat, sondern dass er es nicht mit seinem Gewissen vereinbaren kann, auf Menschen zu schießen und dass er seine Gründe in der Verweigerung vieleicht etwas missverständlich angegeben hat. Das sollte eigentlich kein Problem sein.

MfG, Daniel

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Schützenverein und Wehrdienstgesinnung haben nichts mit einander zu tun. In Schützenvereinen wird sportlich geschossen und damit ist das Thema für den Zivi erledigt. Und wenn die Behörde irgendwas will, dann einen Anwalt schicken der sich mit diesen Clowns abgibt. Ein Zivi darf auch potentiell in Notwehr von der Waffe Gebrauch machen - hat mit seiner Gesinnung auch nichts zu tun. Fragen wie "Angenommen ihre Freundin wird angeriffen, würden sie mittels ihrer Jagd oder Sportwaffe verteidigen" sind generell unzulässig. Die Gewissensprüfung bezüglich Wehrdienstverwerweigerung ist sowieso lächerlich - im Gegenteil, die wäre für Grundwehrdienstleistende viel eher angebracht. Ein hoher Anteil Wehrdienstleistender ist ja noch nicht mal bereit in Notwehr zu schiessen !!! Von der Teilnahme an Kampfhandlungen einmal ganz zu schweigen.

In Antwort auf:

Bisher war oder ist es doch eher so, das jemand der in einem Schützenverein Mitglied gewesen ist und nun den Wehrdienst ablehnt, seine Gesinnungsänderung klar begründen musste. Wenn nicht glaubhaft rübergebracht, war es auch nichts mit seiner angestrebten Karriere als zukünftiger Zivi.


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Das ist nicht nur kein (!) Widerspruch - das läßt sich sogar mit dem neuen WaffG begründen grin.gifgrin.gif:

Das Schießen auf Scheiben, die auch nur annähernd Menschenähnlichkeit haben, ist ausdrücklich verboten !

Ergo sind Sportschießen und auch nur das Training des Schießens auf Menschen zwei Dinge die absolut gar nichts miteinander zu tun haben dürfen-laut WaffG chrisgrinst.gif

Mouche

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Was offenbar keiner weiß:

Die Mitgliedschaft in einem Schützenverein ist ein anerkannter Verweigerungsgrund. Ausschlaggebend hierfür ist, daß dem Mitglied eines Schützenvereins beigebracht worden ist, eine Waffe, geladen oder ungeladen, niemals auf einen Menschen zu richten, und das steht in einem unüberbrückbaren Widerspruch zu den Zielen des Wehrdienstes.

Gruß barlow

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Hey Barlow!

Hast Du vielleicht auch irgendwas, wo man das nachlesen kann? Ich hab' nämlich genau das gleiche Problem, und wenn die Mitgliedschaft wirklich ein VerweigerungsGRUND und kein Hindernis wär'... wär' schon schön... smile.gif

Ciao, Pemo

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1. Die "Gewissensprüfung" ist in der Tat abgeschafft.

2. Ich habe in dem Jahr, in dem ich meinen Zuvieldienst begann, auch mit IPSC-Schießen angefangen. Das eine hat mit dem anderen nichts zu tun und macht auch gegenseitig keine Probleme. Die Anerkennung als KDV ist eine reine Formsache; in der Verweigerung muss die Berufung auf Art.4 Abs. 3 GG drinstehen und eine nicht nur formelhafte Begründung, dann steht dem Dienst für Volk und Vaterland ohne Waffe nichts mehr entgegen.

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Pemo - das steht in jedem Sachkundebuch drin, das steht in jeder Bedienungsanleitung bei Sportwaffen, das steht in jeder Standordnung, das steht in Abhandlungen über VL Waffen - das es nicht auch noch im Vorspann des Filmes "Mit den Waffen einer Frau" steht ist purer Zufall crying.gif

Mouche

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@ pemo

Ich habe das vor einigen Jahren bei der Vorbereitung eines Projekttages herausgefunden, habe aber keine Unterlagen mehr darüber.

Schau einfach mal auf http://www.zentralstelle-kdv.de/ , dort findest Du auch Rechtsanwälte, die Dich ggf. kompetent beraten können.

Oder google mal mit dem Suchwort "Kriegsdienstverweigerung", da findest Du einige hundert Einträge.

Gruß barlow

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Mein Gott, was für ein Trara!

Wenn du nicht zum Bund willst, sag es einfach dem Wehrdienstberater. Der will deine Leidensgeschichte gar nicht hören - ihr glaubt doch etwa nicht, die Bw ist auf die "Gesundberatung" von KDVlern angewiesen?

Wir haben eh zu viele GWDL, da brauchen wir wirklich keine, die da nicht hinwollen. In einigen KWEA kann man sogar einfach eine Postkarte ausfüllen: Wehrdienst Ja/Nein und ab geht er, der Peter.

Wenns nach mir geht, bräuchte eh kein GWDL mehr zum Bund, dafür sollten uns die Herren in Berlin lieber mal ein paar Euro mehr geben.

Gruß,

Matthias

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@Marodeur:

Zu meiner Zeit (und das ist noch nicht sooo lange her), waren die durchaus scharf auf die Begründung. Wenn die nicht wasserdicht war, durfte man persönlich antanzen und wurde in die Mangel genommen. Netterweise ist ein naher Verwandter genau in dieser Position beschäftigt gewesen. Er erzählte mir regelmäßig davon, wie er wieder mal Verweigerungs-Anträge abgelehnt hat, nur weil nicht das entscheidende Wörtchen ("... weil ich nicht töten darf ...) drin stand oder die Begründung nicht absolut wasserdicht war. Ein waschechter Beamter durch und durch. Büroklammern genau parallell angeordnet etc.

Darum war meine Begründung damals auch 5 Seiten lang und hätte genug Material für 3 abendfüllende Spielfilme gegeben.

Nachdem die Bundeswehr keine Leute mehr brauchte und das Gesundheitswesen gar nicht genug Zivis haben konnte, wurde die Gewissensprüfung abgeschafft. Mein Verwandter war eine ganze Weile lang traurig ... wink.gif

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In Antwort auf:

Wir haben eh zu viele GWDL, da brauchen wir wirklich keine, die da nicht hinwollen.


DAS kannst du wiederum vergessen. Ich mach das gerade mit meinem Sohn durch. Selbst Schreiben an das Sozialministerium (drohender Jobverlust in der IT-Branche,usw. usw.) helfen nichts. Verfahrensausgang noch offen.

PS: Wusstet Ihr dass ein sonst wehrtauglicher nur vom Bund befreit wird wenn

a) SÄMTLICHE Brüder an einer......VERSTORBEN sind

B) Wenn Vater ODER Mutter an den Folgen.....VERSTORBEN sind

c) ZWEI Brüder bereits Wehrdienst oder Zivildienst geleistet haben

(die Pünktchen beziehen sich etwas schöner umschrieben auf Kriegshandlungen)

DAS kriegst du dann als Antwort. Aber DEN Gefallen kann ich ihm dann beim Besten Willen auch nicht tun.

In diesem Sinne...

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@ Smithy

Die allgemeine Dienstpflicht ist nunmal noch nicht ausgesetzt oder abgeschafft, aber jeder hat die Wahl, ob er Zivildienst oder Wehrdienst leisten will. icon14.gif

Und ich stimme Marodeur zu. Im Kreiswehrersatzamt interessiert sich niemand für die Beweggründe, wieso man Zivildienst machen möchte. Mir ist in meiner Dienstzeit noch keiner begegnet der eingezogen wurde, obwohl er Zivi werden wollte. Vielleicht war das früher (kalter Krieg) anders, aber im Augenblick ist der Bedarf an GWDL so gering, dass garnicht alle zum Bund könnten, wenn sie wollten.

Gruß,

Windrunner

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In Antwort auf:

aber im Augenblick ist der Bedarf an GWDL so gering, dass garnicht alle zum Bund könnten, wenn sie wollten.


Danke für den Tip! Wenn DAS stimmt könnte es ja sein dass sich noch ein "altes Hüftleiden" findet um den Herren im Kreiswehrersatzamt aus der Patsche zu helfen wink.gif

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