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Small-Bore

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Alle Inhalte von Small-Bore

  1. Ich habe Freitag den Antrag auf Erteilung einer Waffenbesitzkarte mit Voreintrag abgegeben. Man sagte mir dort, das es etwa 2-3 Wochen dauert, bis ich das Ding abholen kann. Bin mal gespannt. MfG, Daniel
  2. Small-Bore

    Schützenuniform !

    Ich kaufe oft bei Klingner ein, und hatte noch nie Probleme! MfG, Daniel
  3. Small-Bore

    Doping

    Zitat: Original erstellt von Ulrich Eichstädt: Wer noch nicht kontrolliert wurde, war demnach nicht "ganz vorn". D'oh, du hast mich erwischt. MfG, Daniel
  4. Small-Bore

    Doping

    Ich wurde auf Landesmeisterschaften noch nie kontrolliert. MfG, Daniel
  5. Und wie sieht es mit der Sportleiterprüfung aus? Gilt die auch als Sachkunde?
  6. ICh bin seit 4 Jahren Mitglied im NWDSB und nehme auch regelmäßig an den Landesmeisterschaften und natürlich am Training teil. Mit dem Bedürfniss sollte es kein Problem geben. Aber wie ist das mit der Sachkundeprüfung, wo muss ich die ablegen? MfG, Daniel
  7. Also: Meine Tante (oder mein Onkel) hat die Waffe vor ein Paar Jahren ganz legal mit WBK gekauft. Ich habe da was in den falschen Hals bekommen, und habe gedacht, sie hätten keine WBK für die Waffe, wollte diese aber legal eintragen lassen. Nun, da meine Tante (oder Onkel (so genau weiss ich das nicht weil sie beide geschossen haben)) ein WBK hat, brauche ich mir keine Sorgen mehr machen. MfG, Daniel
  8. So, dann will ich mal. Meine Tante hat doch eine WBK, oder besser mein Onkel. Das habe ich falsch verstanden. Dann will ich mal die WBK beantragen gehen. MfG, Daniel
  9. Natürlich meine ich es ernst, sonst hätte ich ja nicht gefragt. Und noch mal für alle: Ich will keine Waffe Illegal erwerben sondern Legal!!! @hsg: Zu welcher Tante willst du sie denn schicken? Ich habe viele und bei mir zu Hause finden die sowieso nix. MfG, Daniel
  10. Ich rufe sie heute mal an und kläre euch dann auf.
  11. Dann lass ich das wohl. Danke für die Antwort, aber gibt es eine Möglichkeit, diese Waffe trotzdem eintragen zu lassen?
  12. Hallo, meine Tante hat mir Angeboten, ihre KK Waffe abzukaufen. Leider besitzt sie keine WBK. Ich möchte mir aber eine WBK ausstellen lassen auf diese Waffe. Ist dies möglich oder muss ich einen Kassenzettel vorlegen beim eintragen? Vielen Dank schon mal im vorraus für alle Antworten. MfG, Daniel
  13. Aber klar doch! Dann kanns jeder nachlesen.
  14. Was soll ich weiter dazu sagen. Sehr ausführlicher Beitrag 700NE. So sollte ein Beitrag immer sein, dauert nur etwas langedas alles zu tippen.
  15. Typisch Gericht: Der hat ne Waffe, sperrt ihn weg. Anstatt ins Gesetz zu schauen. Ansonsten wurde alles gesagt. MfG, Daniel
  16. Zitat: Original erstellt von ulrich falk: immer wieder befremdlich, wenn man hier im forum für seine rechtskenntnis angemault wird, weil irgend jemand seine juristischen fehlvorstellungen verteidigen will. auf solche "neumitglieder" kann ich verzichten. 1. Habe ich niemanden angemault. 2. Kann jeder mal einen Fehler machen (oder etwas falsch verstehen) MfG Daniel
  17. Zitat: Original erstellt von Andrè1: @Small-Bore Ich glaub Du hast mich mißverstanden. Meine Frage nach dem Paragraphen bezog sich auf die zitierte Aussage von Wizzard. .... Alle Klarheiten beseitigt? Gruß André Jep! Jetzt verstehe ich nichts mehr. Ist aber auch egal. Wir wisse jedenfalls, das es sich nicht um einen Aprilscherz handelt. MfG, Daniel
  18. Siehe auch: http://www.bdmp-landesverband-rlp.de/info/...ff/vwaff11.html MfG Daniel
  19. Zitat: Original erstellt von Andrè1: Zitat: Nochmal das Zitat, wo du die rettenden Zeilen gefunden hast: "in der 2 Waffen Verwaltungsvorschrift ( 2. WaffVwV ) unter dem Punkt 35 Waffenschein ( § 35 WaffG ). " Unter welchem § soll denn Deiner Meinung nach das Führen und die Schußbereitschaft erläutert sein? Ein Blick ins Gesetz kann da schon hilfreich sein. §35 Abs.1 Wer Schußwaffen führen will, bedarf der Erlaubnis der zuständigen Behörde. Die Erlaubnis wird durch einen Waffenschein erteilt. Sie wird für bestimmte Waffen auf höchstens drei Jahre erteilt. Die Geltungsdauer kann zweimal um höchstens je drei Jahre verlängert werden. §35 Abs.4 Eines Waffenscheins bedarf nicht, wer 1. Schußwaffen, deren Bauart nach § 22 Abs. 1 zugelassen ist und die das vorgeschriebene Zulassungszeichen tragen, oder Schußapparate führt, 2. sonstige Schußwaffen a) zur befugten Jagdausübung, zum Jagdschutz oder Forstschutz oder im Zusammenhang damit führt, B) mit Zustimmung eines anderen in dessen Wohnung, Geschäftsräumen oder befriedetem Besitztum oder in dessen Schießstätte führt, c) nicht schußbereit und nicht zugriffsbereit lediglich von einem Ort an einen anderen verbringt, sofern er an beiden Orten nicht der Erlaubnis nach Absatz 1 bedarf, d) mit Ermächtigung nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über Versammlungen und Aufzüge (Versammlungsgesetz) vom 24. Juli 1953 (Bundesgesetzbl. I S. 684), /* zuletzt geändert durch Artikel 181 des Einführungsgesetzes zum Strafgesetzbuch vom 2. März 1974 (Bundesgesetzbl. I S. 469), */ oder mit Erlaubnis nach § 39 dieses Gesetzes führt, soweit diese Ermächtigung oder Erlaubnis reicht. Alles klar? Und weil Du schon das Bsp. mit dem Radfahrer bringst: 1. selber Schuld,wenn er sich das gefallen läßt 2.würde mich interessieren,wie Du Deine Waffen zum Beispiel zum Büchsenmacher bringst? Fährst Du mit Deinem Wagen bis in den Laden? Gruß André Du hast nicht den Richtigen Paragraphen gelesen. Sentenced7 hat geschrieben, dass er seinen Text aus der 2 Waffen Verwaltungsvorschrift ( 2. WaffVwV ) hat. Und wenn man jetzt dort schaut (in meinem Gesetzbuch (Beck-Texte) auf Seite 173) findet man den genauen Wortlaut, den Sentenced7 schon geschrieben hat. Also kein Aprilscherz. Mein Tipp: Einfach eine Kopie machen oder das ganze WaffR-Buch mit - "führen" (also im koffer oder Futteral). MfG Daniel
  20. Also unser Verein hat sich letztes Jahr die Walther LP 300 angeschafft. Davon sind alle richtig Begeistert. Unser Pistolen- Trainer hat sich diese Waffe sogar vor ein paar Wochen selber gekauft. Deshalb mein Tipp: Walther LP 300
  21. Ich weiß nicht, was ich als ***** in so einer Situation gemacht hätte. Da steht so eine Person vor mir mit ca. 6 Waffen im Wagen ohne WES, Perso, etc.. Ich hätte den wohl erst mal zur Wache Chauffiert. Zu der Sache mit der Grenzfahrt. Mich kotzt (sorry) es auch an, das man als Schuetze wie ein Krimineller behandelt wird. Das schlimmste Gerücht finde ich aber , dass alle Schuetzen Säufer sind. (Gagmodusan)Stimmt doch gar nicht, 2 Bier sind doch normale Tagesration. (Gagmodusaus). Cu, Small Bore (engl.:KK)
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