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IGNORED

Munitionserwerb


Romaneo

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hallo Ihr Wissenden,

ich habe eine Munitionserwerbsberechtigung für meine .22 lfb GSP Sportpistole und habe mir deshalb den Munitionserwerb bei meiner Selbstladebüchse in .22 lfb gespart.

Da ich nun die GSP verkaufen möchte, hat mir mein Sachbearbeiter gesagt ich müsse für die SL-Büchse dann einen neuen Munitionserwerb bezahlen, da er den von der GSP löschen müsse, da die MEB´s Waffen bezogen sein. crying.gif

Ich kriege Ihn zwar Problem los, müsse aber die Gebühr bezahlen. mad1.gif

Ist das so Richtig? Ich halte das für einen Widerspruch in sich selbst! Mir erst streichen und dann wieder erteilen!? confused.gif

Falls mir einer das konkrete Gesetz dazu nennen kann, und der Sachbearbeiter sich irrt. Könnte ich mir vorstellen, dass er mir entgegen kommt, da es sonst ein Netter ist.

Hoffe auf gute Tipps.

Gruß Romaneo

Geschrieben

Der Sachbearbeiter hat Recht.

Der Eintrag kostet 50,- DM

Aber durch die Forumsbeiträge haben Sie sich die Beratungsgebühr beim Rechtsanwalt gespart - und die wäre viel höher gewesen. rainbow.gif

Geschrieben

nein, die hat er sich nicht gespart, weil er dann hier rechtsberatung hätte erfahren müssen. hat er aber nicht, weil hier nur in einer weise abstrakt über eine rechtsfrage gesprochen wurde, nicht unter den regelungsbereich des rechtsberatungsgesetzes fällt rolleyes.gif

Geschrieben

Also kann ich nichts dagegen machen? mad1.gif

Das ist doch nicht nachvollziehbar! crying.gif

Man kann nicht zweimal für das gleiche Vergehen bestraft werden, aber für eine Erlaubnis, wo das Bedürfnis vorhanden ist, zweimal Zahlen! Armes Deutschland! icon13.gif

Das geht an meinem Verständnis vorbei! gaga.gif

Gruß

Romaneo

Geschrieben

1. Jetzt haben Sie meinen Versuch, Romaneo zu trösten, zunichtegemacht.

2. Er hat sich die Gebühr gespart, weil er durch die allgemeine Erörterung soviel Wissen erlangt hat, dass er eine Beratung nicht (mehr) braucht.

3. Ich versuche nicht mehr witzig zu sein. Humor ist wohl nicht meine starke Seite.

Geschrieben

Komische Sitten Bei Euch, wenn bei uns eine Waffe gekauft wird, wo man schon durch eine andere Waffe den Mun-Erwerb hat, gibt es den Stempel bei der neuen Waffe mit rein, kostenlos versteht sich.

So gibt es keinen Zoff wenn man mal eine Waffe verkauft.

MfG

AWO425

Geschrieben

@700ne:

In Antwort auf:

3. Ich versuche nicht mehr witzig zu sein. Humor ist wohl nicht meine starke Seite.


den schuh muss ich mir wohl auch anziehen, weil ich meinen obigen einwand eigentlich auch nur halbernst gemeint habe (die andere hälfte rät hier im forum periodisch zu neutralerer fragestellung, aber kammerpräsidenten surfen hier wohl ohnehin eher selten).

nichts für ungut...

Geschrieben

Hallo Romaneo!

Ne Aussage von Amtmann habe ich nicht, nur etliche Einträge in der WBK, die meine Aussage untermauern chrisgrinst.gif !

Unser Waffensachbearbeiter ist selber Sporschütze und ich habe nur positives über ihn von den Kollegen gehört.

Ich habe einige Kaliber mehrfach, und nur jeweils ein mal den Mun-Erwerb bezahlt aber überall den Stempel drin.

Das mit dem Mun-Erwerb für vorhandene Kaliber ist bei uns sogar WBK-übergreifend(wer mehr als eine grüne hat eek2.gif).

MfG

AWO425

Geschrieben

Was schrieftliches wäre gut, den mein Sachbearbeiter ist freundlich und hält sich an seine Vorgaben.

Ich gehe davon aus, dass wenn er eine entsprechende Verordnung in die Hand bekämme, er´s auch so machen würde.

Da muß nur irgendwo ein Fehler in der Auslegung der Verordnung sein! crying.gif

Gruß Romaneo

Geschrieben

Die Verordnungen werden in jedem Landratsamt anders ausgelegt. Ein Kollege hatte tierisch Zoff wegen eines Voreintrages für einen Halbautomaten in 7,5MAS(Sachsen Anhalt gaga.gif), meinen Voreintrag hat meine Mutter gestern für mich eingeholt eek2.gif, mit Vollmacht natürlich!

Auch die Anzahl der Waffen, die genehmigt werden ist sehr unterschiedlich, beim Bekannten in München gibt es nur eine Waffe pro Kaliber, bei uns eine plus eine Ersatzwaffe pro Disziplin, Kaliber egal.

Andere Länder, andere Sitten! Wir sind doch in einer Föderation, da darf doch jedes Bundesland machen was es will!

Wenn ich meinen Amtmann demnächst noch mal persönlich sprechen kann (der hat leider massive gesundheitliche Probleme, deshalb erreiche ich ihn nicht mehr zu den verlängerten Öffnungszeiten des Amtes), frage ich ihn mal zu der Thematik, kann aber noch 1-2 Wochen dauern.

MfG

AWO425

Geschrieben

Hallo Romaneo

wie schon gesagt, musst du eigentlich zahlen, SO wird´s bei uns auch gehandhabt.

Aber was anderes. Hast du vielleicht eine gelbe WBK wo du eine .22er draufhast? DANN könntest du den Munitionserwerb sparen weil bei der gelben die Munition automatisch mit dabei ist?

(Sag ich nur weil ich´s auch mal fast vergessen hätte)

Geschrieben

In Antwort auf:

Hast du vielleicht eine gelbe WBK wo du eine .22er draufhast? DANN könntest du den Munitionserwerb sparen weil bei der gelben die Munition automatisch mit dabei ist


[satire] Bei Munition gilt das gleiche wie bei Waffen:

Sie darf nur für den "vom Bedürfnis umfassten Zweck" verwendet werden![/satire]

Also nichts mit Schießen von KK-Mun von gelber WBK mit Pistole von grüner WBK. chrisgrinst.gif

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