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IGNORED

Ich bin völlig baff


Klaus Spiekerkötter

Empfohlene Beiträge

Geschrieben

Hatte heute Besuch vom Amt. Alles sehr genau kontrolliert, dabei äußerst höflich, korrekt und vor allen Dingen kompetent.

Bisher habe ich nur Kurzwaffen und habe einen Möbeltresor Stufe B für die Waffen und einen in B für die Munition. Beide natürlich verankert.

Und nun kommt der Hammer: Ich erwähnte, dass ich demnächst mit LW anfangen will und nicht weiss, welchen Schrank ich kaufen soll. Habe ihm in zwei verschiedenen Katalogen zwei Schränke gezeigt, die ich so für gut befunden hatte.

Er hat mich gefragt, ob ich noch etwas Zeit hätte, und dann haben wir Kataloge gewälzt. Dabei hat er mir Löcher in den Bauch gefragt - ob noch Kurzwaffen dazukommen, wieviele Langwaffen, wie ich das mit der Munitionsaufbewahrung geplant habe usw.

Am Ende hatte ich von ihm wertvolle Tips und weiss jetzt ganz genau, was ich kaufen werde!

Wenn die mal alle so wären.......

Gruß Klaus

Geschrieben

Zum Glück gibt es auch solche Ämter, bei denen man als Kunde auch "König" ist smile.gif

Aber sag mal, möchtest du vielleicht die vielen Tipps und Ratschläge an uns weiter geben. Das wird sicher auch andere interessieren.

bye knight

Geschrieben

Würde gerne wissen "warum" sie dich besucht haben? Noch sind Kontrollen nur möglich wenn man einen §27 hat - bei reinen "Waffenbesitzern" darf zur Zeit nur mit einem Durchsuchungsbefehl die Wohnung betreten werden!

Dies wurde mir heute früh von unserem zuständigen LRA und auch der Polizei bestätigt. Wenn eine Überprüfung des Pulvers stattfindet, dürfen die Tresore mit den Waffen NICHT überprüft werden.

Also, was sollte das gewesen sein? Rechtlich i.O. wars nicht - ist es erst wenn das neue Gesetzt in Kraft getreten ist.

Geschrieben

die überprüfung einzelner personen

ist mehr als fraglich.

entweder werden alle -so- überprüft

oder keiner.

s+w686

Geschrieben

Wenn bei uns in der Schweiz solche Sitten Einzug halten, höre ich mit dem Schiesssport auf. Dann züchte ich lieber Karnickel oder sammle Briefmarken als mich derart von Vater Staat überwachen zu lassen!

Geschrieben

Hallo Huvit

Solch eine Überprüfung ist in der Schweiz ohne weiteres möglich, wenn Du Inhaber bist einer kantonalen Bewilligung zwecks Sammelns vollautomatischer Waffen.

Gruss

Mitr

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The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants.

Thomas Jefferson 1743 - 1826

Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung

Geschrieben

was soll das getöse?

hat klaus in irgendeiner weise angedeutet, dass sich der behördenmensch gegen seinen willen umgesehen hat?

jeder kann in seine wohnung lassen, wen er will!

Geschrieben

@falcon

wohl richtig.

aber was währe wenn?

nicht das ich dieses verhalten beurteilen möchte.

und

ja es steht jedem frei wen man in seine wohnung lässt.

oder täusche ich mich nicht gerade?!

s+w686

Geschrieben

Hallo MG-Schütze smile.gif

Deshalb habe ich mich auch nie um den Fullautoschein bemüht - auf das Affentheater bezgl. Aufbewahrung und dann damit nicht schiessen zu dürfen kann ich verzichten.

Gruss Huvit

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Huvit:

Wenn bei uns in der Schweiz solche Sitten Einzug halten, höre ich mit dem Schiesssport auf. Dann züchte ich lieber Karnickel oder sammle Briefmarken als mich derart von Vater Staat überwachen zu lassen!

Wie hoch ist augenblicklich die Annäherungsgeschwindigkeit der Schweiz an die EG? Wenn die übergeordneten Interessen überwiegen wird die Schweizer Waffentradition wohl "zivilisiert" werden. Nachdem sowieso nur noch die Hälfte der Schweizer für den Militärdienst ist stehen die Chancen dafür scheinbar gut. Ein Optimist könnte natürlich erwarten, daß die EG sich von den schweizer Tugenden eine Scheibe abschneidet!?

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„Whoever slaps you on your right cheek, turn to him the other also.“ Jesus was not speaking of a serious or lethal blow here. He was talking about an insult, more likely verbal than physical. Jesus was preaching brotherhood and tolerance, not stupidity. Craig Fox Huber

Geschrieben

Hallo Huvit

In meinem Wohnortkanton steht in der Bewilligung nirgends, dass man damit nicht schiessen darf. Habe aber meine Rock n`Roller alle vor dem 1.1.99 gekauft. Und Schiessbewilligungen in der Innenschiessanlage wurden auch erteilt.

@La Longe Carabine

Unsere Regierung möchte schon in die EU, nur das blöde Stimmvieh legt sich quer. Und trotz der Propagandawalze unseres Staatsfernsehen und zweier grosser Verlagshäuser, haben grosse Teile der Bevölkerung inzwischen bemerkt, dass die hochgelobte EU eine undemokratische, geldvernichtende Bürokratendiktatur ist.

Auch bei uns ist eine Generation herangewachsen, von der man etwa einen Drittel nur als Weicheier und Schlappschwänze bezeichnen kann. Wenn dann im Militär Disziplin gefordert wird, und Mama kann das Händchen ihres Bubeli nicht halten, dann bricht eben seine Welt zusammen und er muss schauen, dass er von dieser Verpflichtung loskommt.

Es ist inzwischen bei uns, wie im übrigen Europa, das die Wehrpflicht noch kennt. Wenn man teilweise die Begründungen hört, warum ein Jungbürger ausserstande sein soll seine Wehrpflicht abzuleisten, dann kann ich nur den Kopf schütteln.

Bei Euch in Deutschland gibt es eine schöne Bezeichnung, für den abgeleisteten Wehrdienst: "Ich habe gedient".

Aus diesem Grund wähle ich nur Leute die ihren Wehrdienst absolviert haben. Wie soll jemand gerecht regieren können, der nie gedient hat?

MfG

Mitr

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The tree of liberty must be refreshed from time to time with the blood of patriots and tyrants.

Thomas Jefferson 1743 - 1826

Verfasser der amerikanischen Unabhängigkeitserklärung

Geschrieben

>Auch bei uns ist eine Generation herangewachsen, von der man etwa einen Drittel nur als Weicheier und Schlappschwänze bezeichnen kann.

Ach, ich dachte immer die Schweiz sei eine Nation von strammen Wilhelm Tells...

smile.gif

>Wie soll jemand gerecht regieren können, der nie gedient hat?

Von Dienern und Lakaien lasse ich mich nicht gerne regieren, vielen Dank!

Geschrieben

Es ging um eine Überprüfung nach §27. Er hatte mich 2 Tage vorher angerufen, weil er schon einmal vergebens da war und wir haben einen Termin vereinbart.

In die Wohnung habe ich ihn gelassen, weil er die korrekte Kennzeichnung der Munitionsboxen sehen wollte. Und der Safe mit der Munition ist in der Wohnung unter dem Safe mit den Waffen untergebracht. Geladen wird im Keller.

Außerdem war er sehr entgegenkommend und freundlich - seinen Dienstausweis hat er mir gezeigt, bevor ich danach fragen konnte. Ich durfte ihn in die Hand nehmen und in Ruhe kontrollieren. Warum sollte ich ihm unfreundlich kommen oder sogar noch Schwierigkeiten machen? Ich hätte doch sowieso den Kürzeren gezogen.

Die Sache mit dem Safe für die Langwaffen ergab sich in einem lockeren Gespräch, dass wir wärend seiner Kontrolle führten.

Ergebnis der Kontrolle:

Ich habe als Arbeitsplatz zum Wiederladen eine Baumarktwerkbank mit so einer Metallplatte mit Löchern für Werkzeughalter darüber und darüber nun wieder so einen Wandschrank aus Blech - ihr kennt die Dinger.

In diesem Wandschrank sind drei Türen. Hinter jeder sind zwei übereinander liegende Fächer. Verriegelt werden die Türen mit Kunststoffverschlüssen, die mit einem Vorhängeschloss abschließbar sind. Hinter der linken Tür lagert im oberen Fach das Pulver und darunter die Zündhütchen.

Hier hat er ganz freundlich gesagt, dass er das nicht gut findet. Sein Vorschlag: Pulver linke Tür, Zündhütchen ganz rechte Tür. Haben ich dann gleich gemacht und er war zufrieden. Gegen die schlappen Verschlüsse hatte er auch was. Für das Pulverfach hat er mir eine Skizze einer wirksameren Sicherung mit Bandeisen, etwas Sägen und etwas Schrauben gemacht und es mir ausführlich erklärt. Das will er in ca. 4 Wochen noch einmal kontrollieren. Er wird vorher anrufen.

Die Sache mit dem Safe für die Langwaffen:

Da ich die beiden Möbeltresore behalten will - sind so groß, das jeweils 6 Kurzwaffen reinpassen würden - werde ich keine großen Probleme haben.

Obwohl ein A-Schrank mit B-Fach reichen würde, hat er mir davon abgeraten. Wir sind nicht mehr allein, sondern Teil der EU, sagte er. Und da könnte ja noch etwas kommen in den nächsten Jahren. Und auch hier in Deutschland ist das letzte Wort noch nicht gesprochen. Da braucht nur wieder irgendwo etwas zu passieren und es würden bestimmt weitere Verschärfungen kommen.

Sein Tip: Schrank Klasse B oder 0 mit irgendeinem Innenfach. In den Schrank Langwaffen und im Innenfach Kurzwaffenmunition. In den einen Möbeltresor die Kurzwaffen, in den anderen die Langwaffenmunition. Daruf achten, dass der Tresorschlüssel nicht so riesig ist oder der Tresor ein Ziffernschloss hat - egal, ob elektronisch oder mechanisch. Schlüssel immer mitführen und Reserveschlüssel immer im jeweils anderen Tresor aufbewahren.

Wenn er in vier Wochen wiedekommt, wird Kaffee fertig sein.

Gruß Klaus

Geschrieben

Oh oh oh, da werden wir aber heikel...

Ich hatte nur eine etwas persiflierende Gegenmeinung eingestellt, aber an den "ungedienten Schlappschwänzen, Muttersöhnchen und Drückebergern" hat anscheinend niemand etwas auszusetzen. Fehlt nur noch der Spruch, dass erst das Militär einen zum Mann macht. rolleyes.gif

Nun ja, manche so - andere so.

Dirk, was ist ein Muschmann?

[Dieser Beitrag wurde von tar am 15. August 2002 editiert.]

Geschrieben

Hallo Edwin,

Klaus wurde mit Sicherheit nach dem Sprengstoffgesetz §27 (Aufbewahrung von Treibladungspulver) überprüft.

MfG Kai

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Ich bin die Waffenlobby - wir sind viele - wir gehen wählen - und das ist gut so !

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Edwin:

so,mal spass bei seite,

hab gerade mal im §27 nachgeschaut.....und net alles kapiert

wieso,bitte haben die herren vom amt bei dir geklingelt.........jaja hab dein tread gelesen,kanns aber nicht ganz nachvollziehen.

also bitte HILFE.

gruß vom planlosen Edwin

er meint Paragraph 27 SprengG, nicht WaffG !

Geschrieben

Zitat:

Original erstellt von Mitr:

Hallo Huvit

In meinem Wohnortkanton steht in der Bewilligung nirgends, dass man damit nicht schiessen darf. Habe aber meine Rock n`Roller alle vor dem 1.1.99 gekauft. Und Schiessbewilligungen in der Innenschiessanlage wurden auch erteilt.

@La Longe Carabine

Unsere Regierung möchte schon in die EU, nur das blöde Stimmvieh legt sich quer.
Und trotz der Propagandawalze unseres Staatsfernsehen und zweier grosser Verlagshäuser, haben grosse Teile der Bevölkerung inzwischen bemerkt, dass die hochgelobte EU eine
undemokratische, geldvernichtende Bürokratendiktatur ist.

Auch bei uns ist eine Generation herangewachsen, von der man etwa einen Drittel nur als Weicheier und Schlappschwänze bezeichnen kann. Wenn dann im Militär Disziplin gefordert wird, und Mama kann das Händchen ihres Bubeli nicht halten, dann bricht eben seine Welt zusammen und er muss schauen, dass er von dieser Verpflichtung loskommt.

Es ist inzwischen bei uns, wie im übrigen Europa, das die Wehrpflicht noch kennt. Wenn man teilweise die Begründungen hört, warum ein Jungbürger ausserstande sein soll seine Wehrpflicht abzuleisten, dann kann ich nur den Kopf schütteln.

Bei Euch in Deutschland gibt es eine schöne Bezeichnung, für den abgeleisteten Wehrdienst: "Ich habe gedient".

Aus diesem Grund wähle ich nur Leute die ihren Wehrdienst absolviert haben. Wie soll jemand gerecht regieren können, der nie gedient hat?

MfG

Mitr


Geh mal wieder in eine Rekrutenschule. Da kommt dir glatt das ganz grosse KoXXen.

Zur EU sag ich jetzt mal nix.

Etwas mehr "back to the roots" würde der Schweiz ganz gut tun.

Geschrieben

Hat jemand ne Bauanleitung für einen Pulverschrank oder eine gute Idee ???

DVC

Andy

Geschrieben

@ AndyR

Mit ner Bauanleitung kann ich leider nicht dienen, aber mit nem Zweibein, wenn du weißt was ich meine.... grin.gifgrin.gifgrin.gif

Gruß AlexW

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Ein guter Schuß zur rechten Zeit

schafft Ordnung und Zufriedenheit!

Geschrieben

Ich bin mehr als irritiert!

"Er hatte mich 2 Tage vorher angerufen weil er schon einmal vergebens da war"

Heißt das, er kam beim erstenmal unangemeldet!

"weil er die korrekte Kennzeichnung der Munitionsboxen sehen wollte"

geht in m.E. garnichts an. Fertige Munition fällt nicht mehr unter den § 27 sondern unter das Waffg.

Oder irre ich mich? Imho darf er ausschließlich die vorschriftsmäßige Aufbewahrung des Pulvers kontrollieren. Und sonst nix!

------------------

OldHand, FWR Lifetime Member 18

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