-
Gesamte Inhalte
14.320 -
Benutzer seit
-
Letzter Besuch
Alle Inhalte von Sal-Peter
-
Wir schicken unsere Jugendlichen mit 17 Lenzen zur Sachkunde - damit sie beim Erreichen der Volljährigkeit die WBK beantragen können. Vorher sehe ich einfach keinen Sinn darin. Im Training sollten allerdings immer wieder ein paar Sachkundethemen eingestreut werden, dann bleibt auch wenigstens was hängen. Abgesehen davon habe ich den Eindruck, dass die Sachkunde vor 20 Jahren häufig (Ausnahmen bestätigen die Regel) wesentlich ernsthafter und tiefgründiger vermittelt wurde als heute, aber da liegt vielleicht auch nur daran, dass ich ein alter besserwisserischer Sack bin.
-
Deren Kinder sind Fallobst
-
Nein. Aber ich glaube jetzt zu verstehen, was du eigentlich meinst.
-
Entschuldigung, aber solchen Unfug habe ich selten gelesen.
-
Es scheint nicht um das "Führen" zu gehen, sondern um den "Umgang". Führen ist nur eine Möglichkeit des Umgangs. Und vor allem um den "Tatbestand" der "tatsächlichen Gewalt" über die entsprechenden Waffen und Munition. Und das ist alles U18 auf einen zugelassenen Schießstand begrenzt.
-
Erwerb der Rechtsposition „ vAP“ nach § 10 Abs. 3 AWaffV durch„befähigte“ Person
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Auch ein Übungsleiter / Trainer wird vom VORSTAND mit seiner Aufgabe betraut. Der Vorstand ist nun mal der BGB-Vorstand, der natürlich gewisse Entscheidungsbefugnisse "nach unten" (z.B. an den Sportwart, der im Erweiterten Vorstand seinen Platz haben könnte) delegieren kann - aber letztendlich verantwortlich (auch im finanziellen Sinne) ist immer der BGB-Vorstand. Im Innenverhältnis kann man so Einiges regeln. Nur man muss es auch sauber regeln. -
Es hat klare Züge einer verkorksten Religion.
-
Erwerb der Rechtsposition „ vAP“ nach § 10 Abs. 3 AWaffV durch„befähigte“ Person
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Das ist kurz und knackig formuliert. Gefällt mir. Was mir hier fehlt: - 1) WELCHE Ausbildung qualifiziert zur vAP (Kriterienkatalog bzw. Positiv- oder Negativliste) - 4) Beauftragung DURCH DEN BGB-VORSTAND - 5) ... durch Anschreiben seines Namens an die auf jedem Stand vorgeschriebene Aufsichtstafel. Dann muss in die Handreichung gar nichts mehr Anderes rein - höchsten im Kommentar im Anhang könntest du die möglichen Konsequenzen bei Nichtbefolgung der Handreichung thematisieren. -
Das wird wohl das hüpfende Komma sein: Ein Freistiljurist schreibt Rechtsgeschichte.
-
Ein typisch deutsches Problem: "Ja, so sind die fucking Regeln!" (Wir Deutsche machen alles Geregelte perfekt, egal, was es kostet - und das seit Jahrhunderten - nur keine Revolutionen, die verkacken wir alle, den deren Regeln haben wir nicht verinnerlicht) Ich finde es nicht gut und schon gar nicht clever, die privaten Waffen im Internet zu zeigen und dann noch in der Nähe von Kindern. dumm gelaufen, sollte man nicht machen. Daraus aber eine konkrete Gefahr für Leib, Leben und den Zusammenhalt der Gemeinschaft herbei zu phantasieren braucht man schon eine heftige Dröhnung an Gehirnwäsche. Meine ganz persönliche Meinung - die man nicht teilen muss.
-
Verantwortliche Aufsichtspersonen, Möglichkeiten und Wirkung verbandsinterner Regeln
Sal-Peter antwortete auf webnotar's Thema in Waffenrecht
Verstehe ich nicht. Ansonsten - alles klar. -
a) Dann nehme ich eben einen Handwerkerkuli mit oder einen Schraubenzieher - oder eine angespitzte Zahnbürste wie im Knast ... - wenn ich jemanden abstechen will. b) Polizei und mit dem Waffenrecht vertraut? Nein, nur die, die auch im Schützenverein sind. Tatwerkzeuge zu "verbieten" hat noch nie irgendetwas gebracht, außer, bisher unbescholtene Bürger zu kriminalisieren. Auch kann - zum Glück! - die Überwachungsdichte durch unsere Sicherheitskräfte nie so stark sein, dass es für Verbrecher lohnt, auf das Tatwerkzeug zu verzichten. Dafür werden aber anderen braven Bürgern ihre bisherigen Rechte beschnitten. Und wenn die kommst mit "braucht keiner" - dann gib bitte auch deine Sportwaffen ab, denn die "braucht" auch keiner, kannst ja Lichtpunkt schießen. Ich brauche mein kleines Taschenmesser (nur eine einzige Klinge, keine Werkzeuge) jeden Tag - irgendwas abschneiden, Briefe und Pakete öffnen, mir einen Holzsplitter aus der Haut operieren, irgendwas aufhebeln, ... - Nicht umsonst war die Klinge das allererste Werkzeug des Urmenschen. Ist einfach universell und dank Klapparatismus problemlos in der Hosentasche zu verstauen. Da ich in der selben Tasche auch mein Schlüsselbund verstaue, ist das Messer sowieso im Notfallmodus viel zu schwer ans Tageslicht zu bekommen. Ich will ja auch niemanden damit verletzen. Auch mich mit dem Spielzeug nicht ernsthaft gegen einen Angreifer wehren - dafür hätte ich im Fall der Fälle, sollte ich in Gegenden unterwegs sein, wo ich das für nötig befände - viel Wirksameres. Z.B. einen Trizepstrainer.
-
Dass die Sachkunde für die Aufsichtsführung umfassender sein muss, als die normale Sachkunde für den Sportschützen, sollte eigentlich klar sein - denn die "zur Aufsicht befähigten Personen" sind ja bezüglich des Alleineschießens privilegiert worden. Wenn der Gesetzgeber gewollt hätte, dass jeder sachkundige Sportschütze ohne weitere Aufsicht schießen dürfte, hätte er das auch einfacher formulieren können. Allerdings bezüglich der "Anerkennung", was eine ausreichende Schulung und ausreichende Sachkunde dafür ist ... wer in Nordkorea einen gültigen Führerschein erworben hat, darf damit in Deutschland Auto fahren. Auch, wenn die Verkehrsregeln dort sicher anders sind ("Tschaikas mit Wimpel des Führers haben immer Vorfahrt, im Zweifel gilt bei der Vorfahrt das Prestige des Genossen auf der Rückbank und bei Gleichheit das seines Fahrzeugs."). Übrigens kann auch jeder Deutsche im Ausland zu wesentlich günstigeren Konditionen den Führerschein erwerben, wenn er nur ein paar Regeln dafür einhält. Und das halte ich ggf. für relevanter für mein eigenes gesundes Überleben, als dass die Schießstandaufsicht wirklich von einem geweihten Dozenten unterrichtet worden ist. Merke: Nicht jeder, der einen Schein vorweisen kann, ist wirklich qualifiziert.
-
So - gar nichts. Mein Verein verlangt von seinen Mitgliedern keine Teilnahme an Meisterschaften. Wir freuen uns jedoch über und fördern deshalb eine Wettkampfteilnahme. Für die Bestätigung bei Überkontingentwaffen sieht das anders aus - denn was nützt die Vorstands-Unterschrift, wenn der Verband den Antrag kostenpflichtig abweist. Die, die übers Kontingent Waffen haben möchten, sind aber sowieso häufig bei Wettkämpfen dabei und fleißige Standnutzer, also kein Problem. Was ich über die Jugend schrieb, ist eine ganz andere Dimension. Wir organisieren für unseren Nachwuchs 3x die Woche professionell Trainings - kein "betreutes Schießen". Wir bieten ihnen hervorragende Trainingsbedingungen mit ausgebildeten, erfahrenen und motivierten Trainern, einen Schießstand, der modern (zum Teil elektronisch) ausgestattet ist und dabei vielseitig verwendbar (10m, 25m, 50m, Fallscheiben, Speed, SpeedSteel), jedem bis zu 3 persönlich zugeordnete moderne Sportwaffen (Lichtpistole für die Kleinsten, Luftpistole, mehrschüssige Luftpistole, KK-Sportpistole, meist Pardini SP), kostenloser Besuch von Trainingslagern und Übernahme der Startgelder - und das für einen Jahresbeitrag von wahnsinnigen 60 Euro - den manche auch noch vom Amt bezahlen lassen. Da ERWARTE ich, dass sie mit ihrer Teilnahme an Wettkämpfen sich an der Finanzierung der für sie getätigten Investitionen im Rahmen ihrer sportlichen Möglichkeiten mit beteiligen. Denn nur mit sportlichen Leistungen erhalten wir Fördergelder, Leihgaben an Sportgeräten und Siegprämien (i.d.R. Luftpistolen).
-
Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht. Ein neues Lied, ein besseres Lied, O Freunde, will ich euch dichten! Wir wollen hier auf Erden schon Das Himmelreich errichten. Wir wollen auf Erden glücklich sein, Und wollen nicht mehr darben; Verschlemmen soll nicht der faule Bauch, Was fleißige Hände erwarben. Dummheit und Bosheit buhlten hier Gleich Hunden auf freier Gasse; Die Enkelbrut erkennt man noch heut An ihrem Waffenhasse. – Wenn ich es höre, das dumme Lied, Dann möcht ich mir zerraufen Den weißen Bart, ich möchte fürwahr Mich in mir selbst ersaufen! Franzosen und Russen gehört das Land, Das Meer gehört den Briten, Wir aber besitzen im Luftreich des Traums Die Herrschaft unbestritten. Hier üben wir die Hegemonie, Hier sind wir unzerstückelt; Die andern Völker haben sich Auf platter Erde entwickelt. Und die Freiheit hat sich den Fuß verrenkt, Kann nicht mehr springen und stürmen; Die Trikolore in Berlin Schaut traurig herab von den Türmen. Die Menschen schauten so geisterhaft In alter Erinnrung verloren – Der imperiale Märchentraum War wieder heraufbeschworen. Ich weinte an jenem Tag. Mir sind Die Tränen ins Auge gekommen, Als ich den verschollenen Liebesruf, Das »Vive l'Empereur!«, vernommen. (Heinrich Heine, leicht geändert)
-
Jeder ist gut beraten, sich vor Vereinseintritt genau mit dem Procedere und den Besonderheiten des Vereins auseinanderzusetzen. Unser mittelgroßer Verein bestätigt Erwachsenen genau, was gefordert ist: Anzahl der Trainings- oder Wettkampfeinheiten in den letzten 12 Monaten mit erlaubnispflichtigen Waffen. Und ob wir dem Mitglied eine entsprechende Schießstätte bieten können. Dann prüft das der (Landes-)Verband - incl. Sachkunde - und dann gehts zum Amt. Ein befreundeter Verein - viel kleiner als unserer - verlangt von seinen Mitgliedern grundsätzlich die Teilnahme an Wettkämpfen. Und nicht nur einen pro Jahr. Können die machen und wird auch bei der Aufnahme gleich so kommuniziert. Und haben genügend sehr aktive und auch m.W.n. hochzufriedene Mitglieder - warum nicht? Wir (der mittelgroße Verein) verlangen (!!!) aber auch von unserer Vereinsjugend die Teilnahme an Wettkämpfen. Ansonsten würde sich die Arbeit, sie zu trainieren, nicht wirklich lohnen. Allerdings gewährleisten wir, dass jeder Einzelne ein ihm persönlich zugeordnetes "Sportgerät" bekommt, keine Vereinshuren, an denen jeder rumstellt. Sport ist ohne Wettkämpfe zwar möglich, aber am Ende ziemlich reizlos.
-
§27 Schießen durch Minderjährige auf Schießstätten WaffG
Sal-Peter antwortete auf BJ68's Thema in Waffenrecht
Ja, darum ist (außerhalb von Schießstätten) der Umgang für U18 verboten. Auch in "befriedeten Gelände / Räumlichkeiten". Mit einer Armbrust SCHIESST man NICHT - man wirft Bolzen/Pfeile. Das Federelement heißt darum WURFARM. (Siehe Definition im WaffG!) Darum ist die dümmliche Diskussion mit den 7,5 Joule obsolet. -
Freundchen, das habe ich - siehe meine Antwort oben. Aber wer sich mehrfach wie Rotz am Ärmel benimmt (Clickbait), wird mit einem Taschentuch (Filter) weggewischt - und Tschüß!
-
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Sal-Peter antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Ich wiederhole mich: Zu billiger Anwalt. In Waffendingen wird sehr häufig Freistiljustiz geübt. Die Richterschaft ist alles andere als neutral. Da hilft nur der beste und somit wahrscheinlich teuerste Anwalt - den man nicht bezahlen muss, wenn man gewinnt. Und selbst, wenn man einen Teil selber tragen muss - MAN HAT GEWONNEN! Frag doch mal @ASE! -
Die meisten Online-Seminare sind kostenlos - und die Präsenzseminare kaum kostendeckend. Ich glaube nicht, dass man irgendwas riskiert, dort einen Kurs zu buchen. Aufgrund der reißerischen Überschrift und der Formulierung deines Freds tendiere ich zu der Ansicht, dass du diese Lehrgänge bewerben willst, @de enig echte DANN SAG DAS DOCH!!!
-
Wechselsystem abhanden gekommen -> Verlust der Zuverlässigkeit ? Kein Sportschütze mehr ?
Sal-Peter antwortete auf Per's Thema in Waffenrecht
Zu billiger Anwalt. -
Wenns fürs Kochen gut ist, muss ich mir doch noch so ein Teil holen
-
Zum Aufsägen von Autoscheiben. Du haust mit der Sichelklinge rein und dann sägst du (*) ein Loch, um den Verletzten bergen zu können. So habe ich ich das zumindest verstanden. (*) viele Frontscheiben sind aus einem Verbund aus Glas und zwischengelagerter Folie, die nach Bruch das Glas zusammenhält. Um da durchzukommen, muss man die strukturelle Integrität weiter brechen - z.B. durch Zersägen. Dann kann man drauftreten und das Loch vergrößern. Anders als bei den Scheiben z.B. vom Wartburg, die in kleine ungefährliche Stücke zerfielen - da braucht man kein solches Gerät.
-
Bei LG wird darum häufig nur 1 oder 2 Schuss je Spiegel abgegeben. OK, heute eh fast alles dort elektronisch.
-
Selbst die guten alten RIKA Auswertemaschinen haben die fehlenden Treffer mit der Ringzahl des höchsten detektierten Treffers gewertet. Dieses "Gremium" sollte sich für seine Entscheidung schämen.