erstezw
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Nur diese Denker in der Verwaltung ermöglichen immer wieder den Faschismus.
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Na ja, es gibt schon hohe Häuser und Hochhäuser, wo man nicht zu nah dran vorbeigehen sollte. Da fällt alles aus den Fenstern was Kartoffeln meist ordentlich getrennt in Tonnen werfen.
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Nur 10 oder alle 15?
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IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
erstezw antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Sind die ganzen Verbote eigentlich nicht nur für Deutsche/ Deutschstämmige gültig? Genau wie die StVO (Halten und Parken auf der Autobahn etc.)? -
Das Grubenwasser (egal ob giftig oder nicht) verursacht dann ganz andere, mehr hydraulische Probleme ... Der Steinkohlebergbau geht, das Wasser bleibt. Die Folgen für die Ewigkeit und ihre Bewältigung | LebensraumWasser Der Wasser-Blog
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IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
erstezw antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Und einen Notar als Präsidenten... -
IGLB - "Interessengemeinschaft Legalbewehrung"
erstezw antwortete auf highlower's Thema in Waffenlobby
Beruht halt auf schlechten Erfahrungen der letzten 30 Jahre. Genau wie meine Abneigung gegenüber der FDP. Das erspart mir Enttäuschungen, schlimmstenfalls werde ich positiv überrascht. -
Ein echt deutscher Prepper. Damit er in einer echt deutschen Apokalypse nicht ohne Schein beim Schwarzfischen erwischt wird.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
erstezw antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Vielleicht wird das ja zunehmend unattraktiv und lässt sich reduzieren. Dann müssen wir automatisch nicht mehr so viel abdrücken. -
Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
erstezw antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Ich glaube diese Phase ist bereits Geschichte. in der Gegenwart reichen Behauptungen als Beweis. Notfalls beruft man sich auf Geheimhaltung und sperrt Akten, die dem Schredder entgehen, für 120 Jahre weg... -
Bisher noch nicht mal die iLWB, irgendwie sind Schießereien in D doch recht selten. I der Tschechischen Republik allerdings auch. Da darf man übrigens explizit nicht mit Waffe auf die Post, die haben Schilder am Eingang.
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Ist ja nicht schlimm. Geht man zum nächsten. Letztes Jahr habe ich deswegen konsequent einen anderen Campingplatz als den zuerst ins Auge gefassten gebucht. Der hat nämlich in seiner Platzordnung das Mitbringen von Schusswaffen ausgeschlossen. Da muss ich dann kein Geld ausgeben, sogar wenn ich eh unbewaffnet reise...
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Also, so rein privat war ich bewaffnet bisher mindestens in Gaststätten, beim Bäcker, beim Metzger, auf dem Markt, in der Raiffeisen, Tanken, ... War jetzt irgendwie nirgends ein Problem. Beruflich ist das einzige Mal gewesen wo mich die Polizei aufs Waffentragen angesprochen hat. War irgendwie doof von der Mehlmütze, es war offensichtlich, dass die rund 50 Leute alle vom BMVg bezahlt werden.
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Du hast offenbar noch nicht gehört, dass es Beruf gibt, bei denen man mit "Dienstzeit" eine Lebensphase beschreibt und nicht die Zeit von 08.00-17.00.
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Ist unser Kölnisch Wasser eventuell eine Reinkarnation von German? Der hatte auch an der Stelle einen Kratzer in der Tonrille.
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Ob du Recht hast oder nicht - sagt dir das Gericht. Was geschrieben steht inzwischen primär erst mal bedeutungslos.
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Ihr springt dem Heiner mit der Kapp aber alle brav übers Stöckchen... Spart doch den Strom und Speicherplatz.
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Neuer Referentenentwurf: Gesundheitsämter prüfen Eignung?
erstezw antwortete auf mrhurra's Thema in Waffenlobby
Nein, das stimmt ja mal definitiv nicht. Auch wenn man es erwarten sollte. Schreib besser "wollte". Oder beleg es mit einer entsprechenden Stelle aus der jeweiligen Verwaltungsverordnung. Denke immer daran, dass es nicht im eigenen Interesse einer Behörde sein kann, Vorgänge effizienter zu gestalten. Je komplexer die Vorgänge, je mehr Aufwand, desto mehr mehr und höher qualifizierte Mitarbeiter kann man bekommen. Verfahrenskosten wegen Bürgern die sich gegen falsche Entscheidungen wehren, werden billigend in Kauf genommen. Zahlt ja auch der Bürger. -
Soweit die Theorie bei Wiki. Ich war damals schon mit im Waffenladen.
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Aus den WBK-Einträgen meines Vaters. Allerdings hat da wohl nur das Amt das mit dem Bedürfnis sehr liberal gehandhabt. Der Quatsch stand ja wirklich schon im ersten WaffG.
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Äh - nein. Bis 1972 war Jagschein = Waffenschein und bis 1976 konnte man damit unlimitiert Kurzwaffen erwerben.
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Der Typ spielt bezüglich meiner Verwunderung eigentlich keine Rolle.
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Neues Ungemach: Waffenrechtsverschärfung im Eilverfahren
erstezw antwortete auf fw114's Thema in Waffenrecht
Deutsche Richter tun traditionell, was die jeweilige Junta erwartet. -
Ich staune. Eine Kurzwaffe in DDR-Jägerhand?
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Komisch eigentlich, dass das der einzige Bereich des Privatlebens ist, in dem man sich nach einer BGV richten muss. Ich wäre dafür, das auch für Heimwerken, Wandern, Auto fahren, Baden, ... mit der selben Entschlossenheit durchzusetzen.