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Was ist denn "Führen" einer Waffe Deiner geschätzten Meinung nach? mfg Ralf
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[Abschnitt 2 - Waffenrechtliche Begriffe Im Sinne dieses Gesetzes 1. erwirbt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber erlangt, 2. besitzt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber ausübt, 3. überlässt eine Waffe oder Munition, wer die tatsächliche Gewalt darüber einem anderen einräumt, 4. führt eine Waffe, wer die tatsächliche Gewalt darüber außerhalb der eigenen Wohnung, Geschäftsräume oder des eigenen befriedeten Besitztums ausübt, ok, das mit dem Führen in der eigenen Wohnung war wohl nicht korrekt, aber ansonsten hatte ich doch richtig gelesen,daß sich mit dem "Führen" was geändert hat, oder? mfg Ralf
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Hm, jetzt möchte ich doch Einigen mal das Pulver auf der Pfanne etwas anfeuchten. Mir sind letztens mal Unterlagen über die neue Sachkunde in die Hände geraten, und da ist der Begriff des Führens eben nicht mehr so definiert als wenn ich einen WS habe, d.h. geladen und zugriffsbereit, sondern ich "führe" die Waffe ständig, sobald ich sie bei mir habe, egal ob mit WS geladen und geholstert oder mit WBK im Köfferchen unter Veschluß. Somit hätte sich die ganze Diskussion um "zu Hause führen" etc. erledigt, da ich die Waffe ständig "führe", sobald ich sie beim Wickel habe, egal ob zum Transport, zum Reinigen oder zum Schießen. Wobei ich sowieso der Meinung bin, der Passus mit dem "Führen zu Hause" nach altem Waffenrecht ist nur entstanden, damit ich mich nicht schon in dem Moment strafbar mache, wenn ich die Wummen aus dem Tresor nehme. Um Mißverständnissen vorzubeugen, MEINE Waffen nächtigen im Tresor und nicht unter dem Kopfkissen! mfg Ralf
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Wenn der Grundtenor dieser Diskussion korrekt wäre, nimm die Waffe mit ins Bett, tatsächliche Gewalt ... etc., warum mußte ich mir dann überhaupt einen Tresor kaufen? Theoretisch kann ich doch ständig die tatsächliche Gewalt über die Waffen ausüben, sei es nachts unterm Kopfkissen oder auf Arbeit im veschlossenen Köfferchen oder wie auch immer. Irgendwo scheint doch da bei der Aufbewahrung "Kopfkissen" ein Denkfehler vorzuliegen, oder? Außerdem sollte man bedenken, wenn ich die Genehmigung für die Waffen als Sportschütze oder auch Jäger bekommen habe, hat die Waffe am besagten Ort herzlich wenig mit der Ausübung des (dem Bedürfnis zugrunde liegenden) Sports oder der Jagd zu tun. Meiner Meinung nach gehören die Waffen, wie in Rodneys Zitat, bei Nichtgebrauch in den Tresor, und Nichtgebrauch ist für mich alles, was nicht direkt mit sportlichem oder jagdlichem Schießen zu tun hat bzw. in Zusammenhang damit steht, wie z.B. das Reinigen. mfg Ralf
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Was dann, Aufmerksamkeits-ERREGER ? mfg Ralf
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Mit Deinem Anwalt, der von einer Organisation dafür bezahlt wird ??? Früher hieß DAS Prostitution Nichts für ungut, der mußte raus bei so einem süßen Schreibfehler. mfg Ralf
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Schau mal ins Fremdwörterbuch, was Petting ist, Du meintest sicher "petto", aber Fremdwörter ... mfg Ralf
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Also wenn schon, dann Monderich und Sonnin, oder? mfg Ralf
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Würde ich nicht unbedingt sofort löhnen, wofür brauche ich AUF dem Schießstand eine WBK? Und wenn sich der Kontrolletti hartleibig stellt, o.k., Waffe zum Verwahren bei der Aufsicht hinterlegt, nach Hause gefahren, WBK geholt und schon ist der Heimweg mit den Wummen gesichert. mfg Ralf
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Es ist doch eigentlich im neuen WaffG alles bis zum letzten Popel reguliert und festgelegt, auch ohne Verwaltungsvorschriften, aber ausgerechnet in §14 wird immer wieder hineininterpretiert, was nur geht (oder eben auch nicht). Könnte sich jemand meiner Ansicht anschließen, daß es der Gesetzgeber eigentlich nur gut gemeint hat mit uns Sportschützen und uns ausgerechnet mit diesem Paragraphen eine ECHTE Erleichterung verschaffen wollte? mfg Ralf
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Hi Markus, wieso gräbst Du hier das Bedürfnis wieder aus??? Wenn Du eine neue Gelbe hast, kannst Du mit dem Ding im Prinzip kaufen, was Du willst! (natürlich lt. §14). Das steht auf meiner sogar drauf, d.h. es hat sich nicht mal jemand die Arbeit gemacht, alles aufzuzählen, sondern nur vermerkt, berechtigt für Waffen und Munition gem. §14/4 usw. Die einzige Einschränkung, die ich habe, ist die Erwerbsbegrenzung 2 Stück innerhalb 6 Monate. mfg Ralf PS Wenn mir mal jemand verrät, wie ich hier ein Bild eingestellt bekomme, stelle ich auch gern einen Scan zur Verfügung.
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Als Repetierer dürftest Du das Teil bei einer gesetzekonformen Behörde (d.h. nicht gerade in NRW) eigentlich ohne Probleme auf eine vorhandene neue Gelbe eingetragen bekommen, ist doch ein Mehrlader und kein Halbautomat, oder irre ich mich da? Das Bedürfnis für die neue Gelbe muß nur einmal nachgewiesen werden, wenn sie einmal ausgestellt ist, kann ich darauf erwerben, was ich will, soweit es dem Gesetzestext entspricht, und da ist u.a. keine Kaliberbegrenzung zu finden. mfg Ralf
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Ein Ansatz wäre doch, daß die WBK nach Erwerb einer erlaubnispflichtigen Waffe innerhalb 2 Wochen zum Eintrag vorgelegt werden muß. Ich habe nirgendwo gelesen, wie lange das Amt zum Eintragen brauchen darf, also liegt doch bei denen der schwarze Peter und nicht bei Dir, oder? Und wenn ich meine Pflichten als mündiger Bürger (und Legalwaffenbesitzer) erfülle, kann ich auch darauf bestehen, meine Rechte wahrzunehmen, wenns sein muß, mit der Hilfe eines fachkundigen Anwalts. D.h., gewünschte Waffe kaufen, die auf Neu-Gelb möglich ist, Erwerbsanzeige samt WBK beim zuständigen Amt abgeben und der Dinge harren, die da kommen (wie gesagt, mit gutem Anwalt). Nach 2 Wochen kann man doch die Behörde anmahnen, was sie von der 2-Wochen-Frist hält, die schließlich im Gesetz verankert ist und der ich Folge geleistet habe, aber eben die Behörde nicht. Und bei eventueller telefonischer Reaktion natürlich auf schriftlicher Begründung der Verzögerung (imho des Gesetzesverstoßes) bestehen. Einen Versuch wäre es wert. mfg Ralf
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"Dachbodenfund" in erworbener Immobilie: Eigentum?
Dynamite Harry antwortete auf Wolli's Thema in Waffenrecht
Auch wenn mich die Mods hier kreuzigen wg. dem Zitieren, aber dieser Beitrag muß ungekürzt weitergegeben werden, um meinen Beitrag nicht in die falsche Kehle zu bekommen: Finde das Teil doch erst gar nicht, und wenn es doch zu aufdringlich ist, tritt dagegen, damit es im nächsten Tümpel verschwindet, oder? mfg Ralf -
Daß Du den Kofferraum voll mit Waffen und Munition hattest, hat nicht interessiert?!? mfg Ralf
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12" 357mag, das nähert sich bei mir den Herstellern Winchester oder Marlin an, aber nicht mehr "Kurzwaffe", sorry, noch nie gehört, die Bezeichnung, aber ich lasse mich gern belehren. mfg Ralf
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Kannst Du das mal näher erläutern? mfg Ralf
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In manchen Läden schon, die Importware führen mal im Ernst, mir geht gerade die Geschichte meiner WBK grün nochmal durch den Kopf. Wie gesagt, mit allen meiner Meinung nach notwendigen Unterlagen beantragt (Antrag bei der Behörde ausgefüllt mit Hilfe des SB, war grad nichts los), dann 2 Wochen warten. Zwischendurch die Kopien nochmal durchgesehen, oh Sch..., Munitionserwerb nicht angekreuzt. Hektischer Anruf bei der Landkreisverwaltung, Asche aufs Haupt usw., und zur Antwort bekommen: wieso, ist doch kein Problem, MEB hätte ich sowieso mit eingetragen, was wollen Sie denn mit der Waffe ohne Munition. Worüber soll ich mich also beklagen (außer, daß ich nicht in Kölle wohne, aber das will ich auch nicht unbedingt ) mfg Ralf
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DAS habe ich ja auch gemeint, einen Voreintrag in eine bestehende WBK kannst Du bei uns sofort mitnehmen, wenn Deine restlichen Papiere in Ordnung sind. mfg Ralf
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Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Dynamite Harry antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
@ Trooper, willst Du damit sagen, daß der alte Sechszeiler ...Sohn,..Bauunion... ... Reichsbahn... ...letzter Schrei, ... Polizei... immer noch Gültigkeit hat? Kann man als Polizeibeamter tun und lassen, was man will, wofür man in der freien Marktwirtschaft längst seine Kündigung unterm Weihnachtsbaum gehabt hätte wg. Unfähigkeit? mfg Ralf -
Alzheimer ? und Schluß jetzt vielleicht will ja jemand noch was sinnvolles zum Thema beitragen! mfg Ralf
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Hallo IMI, irgendwo in der ursprünglichen Frage und irgendwo in meinen Antworten war vom "Erstantrag" die Rede, wenn Du Deine ERSTE(!) WBK nach 20 min mitnehmen konntest, wäre das wirkich einsame Spitze. Für irgendwelche Rummalereien in einer vorhandenen WBK braucht unser SB KEINE 20 Minuten, da stehst Du länger an der Kasse! mfg Ralf
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Genau das habe ich gemeint, erspar ihnen doch DIESE Arbeit und es geht schneller, Führungszeugnis z.B. kann ein halbes Jahr alt sein bei der erstmaligen Erteilung einer WBK, also genügend Zeit, dieses vorab zu besorgen und mit einzureichen. Für den Rest (aktuelle polizeiliche und staatanwaltliche [staatsanwaltschaftliche???]Ermittlungen) reichen dem Sachbearbeiter dann normalerweise ein paar Telefonate, und ruck-zuck hast Du Deine WBKs. Vom Antrag bis zur Postkarte im Briefkasten "Wbks sind fertig" sind bei mir keine 3 Wochen ins Land gegangen.( damals grün mit Voreintrag und gelb fü Sportschützen blanko) mfg Ralf
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Hallo, bezüglich Führungszeugnis, hol Dir das vorab bei Deinem Einwohnermeldeamt, beschleunigt die Sache meiner Erfahrung nach ungemein. mfg Ralf
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Waffentransport im Kombi/Van/Kleinbus
Dynamite Harry antwortete auf Schwarzwälder's Thema in Waffenrecht
Du hast Dir doch Deine Frage schon selbst beantwortet. Bei einer normalen Verkehrskontrolle ohne vorheriges Delikt ( zu schnell, Schlangenlinien o.ä.) ist es extrem unwahrscheinlich, daß Du wegen dem Waffentransport Probleme bekommst. Habe ich hier irgendwo schon mal geschrieben: Einfach beim Begehren der grünen Brigade, einen Blick in den Kofferraum werfen zu dürfen, erwähnen daß da was liegt, was absolut gesetzeskonform, aber ungewöhnlich ist, die WBKs zur Einsicht überreichen, gucken und staunen lassen und das wars. Ist mir bisher einmal so passiert in 5 Jahren und ich fahre auch einen Kombi mit Laderaumabdeckung. Ich kann mir beim besten Willen nicht vorstellen, daß unsere Polizei allgemein geschult wird, autofahrende Sportschützen als solche zu identifizieren und dann zu schikanieren, wenn es Probleme gab, dann siehe weiter oben bzgl. Restalkohol etc. Ergo dürfte auch die Suche nach einschlägigen Urteilen wenig Erfolg haben, es wird wohl keine geben, in denen Sportschützen oder Jäger verurteilt wurden nur auf Grund der Tatsache, daß sich in ihrem Fahrzeug nicht zugriffsbereite Waffen befunden haben. Bezüglich Zugriffsbereitschaft kann man den Kollegen doch vorrechnen: 1. Motor abstellen 2. Fahrertür öffnen 3. aussteigen 4. ums Auto laufen 5. Kofferraum oder Hecktür öffnen 6. Waffenkoffer oder Futteral öffnen (nicht mal abgeschlossen) 7. Waffe entnehmen 8. Munition suchen 9. (Sch.., Schachtel auf dem Kopf aufgemacht) 10. 50 Mumpeln aus dem Koffer- bzw. Fußraum pulen 11. Waffe laden ist das "zugriffsbereit"im Sinne des WaffG? Bestimmt nicht. Was ich damit sagen will, solange nicht jemand explizit ein Beispiel bringt, daß er wegen "mangelnder Verpackung" ohne irgendwelche anderen Begleitumstände Ärger mit der Justiz bekommen hat, erübrigt sich doch hierüber jede Diskussion, oder? mfg Ralf