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Floppyk

WO Silber
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  1. Darum geht es ja. Jeder kocht mir seiner kleinen Gruppe sein eigenes Süppchen und bekommt bestenfalls einen Eintopf hin. Zusammen gäbe es Schnitzel mit Beilagen für alle.
  2. Meiner Meinung sind Einzelaktionen nutzlos. Was wirklich etwas bringen würde, wenn sich die Interessenvertretungen FWR, FvLW, Pro Legal, GRA und andere endlich mal zusammentun und eine bundesweite einheitliche Institution schaffen, die uns alle vertritt. Das bündelt Kräfte und spricht jeden Schützen an, egal ob Sportschütze, Sammler, Jäger oder Freizeitschütze. Dann fällt das auch leichter zahlendes Mitglied zu werden. Dann kann man auch eine politisch wirksame Schlagkraft ähnlich der mächtigen amerikanischen NRA aufbauen.
  3. Man sollte denen mal deutlich machen, wie viel umweltschädlich bedrucktes Papier diese neue Bedürfnisregelung erzeugt. Vielleicht beeindruckt das ja.
  4. Warum soll das in unserem Sinne nützlich sein? Eher das Gegenteil wird nun eintreten. Da offenbar die politisch rechte Seite immer mehr an Bedeutung gewinnt, fürchtet man auch eher Einfluss der rechtsradikalen Szene. Damit wird man eher weitere Verschärfungen im Waffenrecht begründen.
  5. Hoffentlich kommt eine Sammlung mit dem Ziel einer Verfassungsklage zu Stande, so wie es der GRA in Sachen Magazinbegrenzung Jäger schon einmal machte. Ich wäre dabei, sollten die Bedürfnisanforderungen tatsächlich so Gesetz werden.
  6. Sollten die Regeln zum Bedürfniserhalt in der angekündigten Weise stark verschärft werden, sollte jemand die Möglichkeit einer Verfassungsklage überprüfen. Die neuen Regeln haben klar erdrosselnde Wirkung auf bestehende Besitzstände. Im Steuerrecht ist das m.W. klar unzulässig. Und überhaupt darf das nicht rückwirkend wirken. Wenn ein Sportschütze mehrere Waffen regelgerecht als Grundkontigent erworben hat, so kann er ab einer gewissen Anzahl das Bedürfnis schon rein rechnerisch gar nicht mehr im vollem Umfang erhalten. Er darf 2 Waffen alle 6 Monate erwerben, bestimmte Waffen ohne Anrechnung auf das Grundkontigent. Somit könnte er mehrere Dutzend Waffen besitzen, dessen Eintrag in die WBK allesamt jünger als 10 Jahre sind. Früher reichte ein Bedürfnisnachweis als Sportschütze, nun soll für jede Waffe ein einzelner Nachweis her. Das ist ab einer gewissen Anzahl der Waffen unerfüllbar und der Sportschütze wird gezwungen einen Großteil seiner Waffen abgeben zu müssen. Das wäre vergleichend so, als wenn jemand einen Führerschein für ein Auto nach den damaligen Regeln erworben hat und er sich in der Folge ein Auto kauft und benutzt. Nun verschärfen sich die Regeln für den Erhalt seines Führerscheins, die er gar nicht erfüllen kann. Somit müsste er das Auto und vielleicht auch seinen Beruf aufgeben. Beim Führerschein hat man ein Gültigkeitsdatum geschaffen, aber für den aktuellen Bestand hat der Ablauf keine entziehende Wirkung, weil der Inhaber einfach durch Antrag und ohne weitere Bedingungen diesen verlängern kann. Folglich hat man am Altbestand im Prinzip nichts verändert, was wahrscheinlich auch nicht mit dem Recht vereinbar wäre, wenn Altbestände plötzlich ablaufen und erst mit erneuter Prüfung zu verlängern wären. Das geht auch deswegen nichts anders, weil der Führerschein damals unbefristet ausgestellt wurde.
  7. Ich glaube, meine Thermomix 5 ist ein Halbautomat.
  8. Das ist die erste Lesung des Bundestags. Wird da überhaupt schon über etwas abgestimmt?
  9. War schon der neueste Antrag der Grünen "Tödliche Gefahr durch Schusswaffen eindämmen" hier online, der heute Abend auch Thema sein wird? https://medien.gruene-bundestag.de/pgf/Antrag_Waffenrecht_F233-19.pdf
  10. Ich suche den Handhebel mit Kugelkopf einer Dillon 650. Da die meisten Wiederlader wohl auf den Rollerhandgriff umgerüstet haben, ist so eine Kugelhandgriff wohl möglich irgendwo noch übrig.
  11. https://www.jawina.de/cdu-will-waffenrecht-massiv-verschaerfen/
  12. umgebaute 4 mm Waffen... umgebaute LEP kurze Pumpguns
  13. Es ist absolut unsinnig ein Messer zur Selbstverteidigung zu führen, weil man als "normaler" Bürger im Konfliktfall eher mit Leuten zu tun hat, die sich damit auskennen und auch weit besser damit umgehen können. Daher halte ich das für kein gutes Argument gegen ein Führverbot. Aber ich habe immer ein (festes) Messer dabei, weil ich es einfach praktisch finde und es auch im Prinzip jeden Tag für irgendwas nutze. Ich halte auch Verbote für sinnlos und fühle mich ungerechtfertigt betraft, wenn einige wenige Wirrköpfe damit strafbare Handlungen begehen, aber wir alle dadurch benachteiligt werden. Die Leute die man davon abhalten will, erreicht man nicht durch Gesetze. Präventive Maßnahmen treffen in den allermeisten Fällen den Falschen. Aber der Antrag von Bremen und Niedersachsen bezüglich Messerverbote ist doch vom Tisch.
  14. Ich kenne jemanden, der lallt immer - ohne Alkohol.
  15. Auch wenn man das natürlich nicht tut, aber wer seine Currywurst-Pommes nun mal gern mit einem Bier runterspült, darf dann nicht mehr seine WBK...? Wer von den ü-60 Schützen hat keinen Schwerbehindertenausweis? Das könnte schon eine Minderheit sein.
  16. Ausnahme, der Besitz war schon vor Sommer 2017. Dann gilt eine Besitzstandwahrung. Ob man diese dann auch weiter benutzen kann, ist m.W. noch ungeklärt.
  17. Da auch große Magazinkörper künftig verboten sind, hat sich das erledigt.
  18. Mich würde noch etwas Anderes interessieren: Bekanntlich gibt es ja einige Änderungen seit dem allerersten Entwurf. Auf Anhieb fällt mir da ein: Bedürfniserhalt bei Sportschützen Registrierungspflicht aller Vorderlader Neue Messerverbote Vereinfachte Einrichtung von Waffenverbotszonen Ich will mal zwei Punkte herauspicken, die mit der neuerlichen Empfehlung des Bundesrats anders bewertet wurden. Der Bedürfnisnachweis ist gegenüber des letzten Referentenentwurfs verschärft und die neuen Messerverbote sind abgelehnt worden. Inwieweit kann sich das noch in den Beratungen im Bundestag wieder ändern und nicht doch noch die vormals im Kabinett beschlossene Fassung den Bundestag passieren und zur Abstimmung im Bundesrat vorgelegt werden? Ist eine Ablehnung im Bundesrat wahrscheinlich, wenn der Bundestag deren Empfehlungen nicht folgt? Ist eine Auflebung vormals verfasster und später abgelehnter Regeln möglich oder bleiben diese nun tot. Gegen Ende September sollte eine Antwort des Bundestags auf der Empfehlung des -Rats erfolgen, zumindest steht das vom VDB veröffentlichten "Fahrplan ..." so drin. Ist darüber schon was bekannt?
  19. Ich bin sicher, es wird Sachbearbeiter geben, für die neue Gründe zur Versagung der Zuverlässigkeit sehr willkommen sind. Bekanntlich haben mehr oder weniger Kleinigkeiten zum Widerruf der Erlaubnisse geführt. So scheint der angelegte Maßstab in letzter Zeit immer strenger zu werden und daher darf ruhig angenommen werden, dass immer neue Gründe zum Widerruf bzw. Versagung angeführt werden. Daher würde es mich nicht wundern, wenn auch nur geringe Verdachtsmomente oder Bedenken vom VS ausreichen werden. Da müssen glasklare Regeln her, sonst ist Willkür bei den Behörden Tür und Tor geöffnet.
  20. Die Grünen haben eine völlig andere Auffassung vom sportlichem Schießen!
  21. Das wird ein großes Chaos geben. Dass eine Änderung im Waffenrecht, die nachträglich die Erlaubnisvoraussetzungen ändern, so nicht funktionieren, zeigt noch die - vermutlich - große Anzahl an im Umlauf befindlichen Waffen, die nicht angemeldet wurden und immer mal wieder irgendwo auftauchen. Das wären alte SRS-Waffen ohne PTB, Tingle VL und ähnliche und vermutlich noch die eine oder andere Neckermann Flinte, wie auch Flobert Gewehre. Von ahnungslosen Bürgern, die aus dem benachbarten Ausland Butterflymesser oder Pfefferspray und ähnliches nach D. einführen, ist noch ein zusätzliches anderes Problem.
  22. Oh je, inzwischen muss man mit jedem Tippfehler fürchten als Legastheniker bezeichnet zu werden.
  23. Was mir noch zum Thema einfällt: Jeder hat doch ein Recht auf Informationen seiner gespeicherten Daten. Aus diesem Grundsatz und der Tatsache, dass Einträge in amtlichen Registern gravierende Folgen haben, insbesondere weil diese langfristig oder gar lebenslang stehen, sollte m.M. zwingend eine Benachrichtigung an den Betreffenden gehen. Und das automatisch und ohne, dass man diese Daten abfragen muss.
  24. Das halte ich für überzogen, dass jemand einen Eintrag beim VS bekommt, der mal einen simplen Einspruch und Klage gegen einen Steuerbescheid gemacht hat. Das hat nichts mit der Verfassung zu tun. Aber Straftaten haben direkt nichts mit möglichen Einträgen zu tun. Denn wer bekanntes Mitglied bestimmter Parteien ist, hat sich sicherlich nicht strafbar gemacht, könnte aber einen Eintrag haben, so denke ich. Aber generell gibt es auch Versagungsgründe, auch wenn der Antragsteller keine Straftaten begangen hat. Deswegen fragt man ja die örtliche Polizei ab, die bestimmte Leute bestens kennen, weil die jede Woche zur Ausnüchterung eine Übernachtungsmöglichkeit bieten.
  25. Wie soll man das wissen? Ich denke nur, wenn die Waffenbehörde von früheren Einträgen weiß, bringt eine neue, nun per Gesetz dazu addierte, Abfrage für die Waffenbehörde keine neue oder zusätzliche Erkenntnis. Es wäre etwas anderes, wenn andere Bewertungsmaßstäbe angelegt werden. Es mag aber sein, dass nun andere Typen aus dem Raster fallen, bei denen noch alte Einträge beim Verfassungsschutz schlummern, die bei einer erneuten Regelabfrage nun auf den Tisch kommen. Offengestanden habe ich gegen eine Verfassungsabfrage nichts, denn genau wie jede verurteilte gewaltbereite Person sollte dieser keine Waffen bekommen. Aber mich stimmt eine offenbar nicht eintretende Verjährung der Einträge nachdenklich, wie das oben gesagt wurde. Denn auch jede vorbestrafte Person kann sich ändern und somit darf diesem das nicht ewig nachhängen. Allerdings kennt der § 5 WaffG Verjährungsfristen, auch bei verfassungsrelevanten Angelegenheiten: https://www.gesetze-im-internet.de/waffg_2002/__5.html Allerdings muss man eine gewisse Willkür bei der Beurteilung und möglicherweise Versagung der Erlaubnisse befürchten. Aber das ist ja nichts Neues.
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