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Floppyk

WO Silber
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  1. Nein, lese noch einmal das Zitat. Es steht im Kontext zum im Besitz befindlichen Waffen und das Fortbestehen des Bedürfnisses für diese Waffen. Das ist im Plural geschrieben und bezieht sich nicht auf einzelne Waffen.
  2. Nö, so wie sich das liest, ist der Erwerb der ersten Waffe entscheidend. Das ist ja ausdrücklich so benannt. Aber sicher kann man erst sein, wenn die WaffVwV draußen ist. Diese muss ja nun folgen.
  3. Das werden wir den Sportschützenverbänden zu verdanken haben. Denn die haben nur mit der ersten Bedürfnisbestätigung zum Erwerb zu tun. Die beiden Bestätigungen nach 5 und 10 Jahren kann vom Verein erfolgen und danach ist Ruhe. Somit haben sich die Verbände erfolgreich gegen die drohenden Flut von Bestätigungen gewehrt. So vermute ich das jedenfalls. Immerhin - nun sind die Regeln zum Bedürfnis klar gefasst. Das wurde ja bislang auch aus Seiten der Schützen bemängelt, weil einige Ämter scheinbar viel zu willkürlich immer wieder neue Bestätigungen forderten. Sollte sich das jedenfalls bestätigen, dass 10-jährige Sportschützen nun schon im Grundsatz "raus" sind, ist das schon mal positiv.
  4. Dann wäre das eine erfreuliche Klarstellung und Vereinfachung für Sportschützen, die dann auch von dem lästigen Schießbuch entbindet.
  5. Da brauche ich mal Hilfe. Für mich liest sich das so, dass von einem Sportschützen, dessen erste WBK älter als 10 Jahre ist, generell kein Bedürnisnachweis zum Fortbestehen abverlangt ist, unabhängig davon, wann der letzte Waffeneintrag erfolgt ist.
  6. Ist schon aufgefallen, dass man nun zwischen einem Bedürfnis für den Erwerb und für den Besitz von Schusswaffen getrennt hat?
  7. Vielleicht bist du da dann auch neidisch auf die Waffenerben. Die bekommen die Waffen so einfach. Sie brauchen noch nicht einmal eine Sachkunde. Zwar ist der Jagdschein nicht zum Waffen horten gedacht, aber es steht dir frei die Ausbildung zum Jäger zu absolvieren. Dann merkst du auch, dass das ein völlig anderer und vor allem teurer, anstrengender und weitaus mühevoller Weg zum Waffenerwerb ist. Nebenbei bemerkt sind die allermeisten Jäger, die ich kenne, da eher sparsam, um das Wort geizig in diesem Zusammenhang mal nicht so direkt zu nennen. Folglich haben die gar nicht so viele Waffen. Die sind Arbeitsgeräte und im dem entsprechenden Zustand, der auf biegen und brechen immer wieder repariert wird, bevor der Jäger sich eine neue Flinte kauft. Wie auch immer - meine Überzeugung ist, dass es generell mit dem privaten Waffenbesitz Essig wäre, wenn es die privaten Jäger nicht gäbe und die Jagd komplett in Staatshände wäre. Wenn der private Jäger mit seinen privaten Waffen nicht gäbe, wären auch die Waffen aller Sportschützen weg. Also nicht neidisch meckern was Andere für Erlaubnisse haben, sondern selbst dafür sorgen. Das gilt in allen Bereichen. Schließlich ist der Jäger an sich keine besondere Person. Er hat nur mehr Mühe aufgewendet das zu werden. Dieser Weg steht aber auch jeden frei.
  8. Der ist aber nicht gemeint, denn ein Bogen ist nicht den Schusswaffen gleichgestellt und entspricht nicht der Definition nach Anlage 1 ... 1.2.3 Der Bundesrat will sicher ein Aufkommen dieser Pfeilgewehre verhindern, die seit einigen Monaten neu auf dem Markt sind. Aber mit der genannten Erlaubnispflicht erschlagen die auch die Armbrust gleich mit.
  9. Ich befürchte doch, denn in der Anlage 1 Abschnitt 1 Unterabschnitt 2 Nummer 1.2.3 findet sich: Zitat: 1.2.3 bei denen bestimmungsgemäß feste Körper gezielt verschossen werden, deren Antriebsenergie durch Muskelkraft eingebracht und durch eine Sperrvorrichtung gespeichert werden kann (z. B. Armbrüste).
  10. Nachtsichttechnik ist erwähnt und auch beschlossen. Schalldämpfer, -minderer ect. habe ich tatsächlich nicht gefunden. Wird aber doch eine Erlaubnispflicht für Armbrust hintenrum eingeführt? Oder grenzen sich Armbrüste von den Schusswaffen gleichgestellte Pfeilabschussgeräte ab?
  11. Für mich steht jedenfalls fest, die sog. "Expertenanhörung" ist nur ein Placebo oder besser ein Witz. Denn offenbar hört der Bundestag nicht auf die Expertenmeinung. Dann hätte man diesen Zirkus auch sein lassen können. Hat nur unnötig Co² erzeugt.
  12. Aha, danke. Ich wusste doch, dass heute und morgen was ist.
  13. Ich kann auf der heutigen TOP Liste des Bundestages nicht das Waffenrecht finden, was ja heute und morgen Thema und Beschluss sein soll: https://www.bundestag.de/tagesordnung?week=50&year=2019
  14. Ich habe morgen Geburtstag. Vielleicht sollte ich da mal anrufen und stelle meinen einen freien Wunsch.
  15. Na, diesen Optimismus nenne ich mal mehr als mutig. Oder Da hast einen Händler glücklich gemacht und Geld rausgeschmissen. (Ich würde das wieder zurückschicken)
  16. Das wird genauso erfolglos sein, wie einen Vollautomaten zu beantragen.
  17. Also gut, eigentlich sind wir nun in Nichts schlauer!
  18. Magazine: Gilt das nun generell für alle Magazine oder nur für die, die in halbautomatischen Waffen passen?
  19. Ich denke, aus dem Ostblock sind noch kein überragendes Design entsprungen, egal aus welchem Bereich. Ich wüsste da auf Anhieb jedenfalls nichts. Wobei funktional gute Ideen kommen durchaus daher.
  20. Hier ist meine "Interpretation" eines Cafe-Racers. Habe ich seit März diesen Jahres.
  21. Naja, aber da wurde die Weichenstellung gesetzt und für alle Mitgliedsstaaten eine Waffenrechtsänderung initiiert.
  22. Es war schon zu spät, wo die EU-Richtlinie gültig wurde. Aber genau da ist eine Einflussnahme aus Reihen der Schützen und Verbände schwierig und nur sehr begrenzt.
  23. Es gibt einen neuen Kalashnikov Prototypen. Wird wohl bald erscheinen und frei käuflich sein: https://www.motorradonline.de/elektro/kalashnikov-cafe-racer/
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