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Floppyk

WO Silber
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  1. Überhaupt muss man mal Außenstehenden diese Messerregelung erklären. Nun kommt zur Verkaufsberatung nicht nur die Unterscheidung zwischen dem Führverbot mit seinen komplizierten Regeln und Ausnahmen dazu, die schon jetzt kaum einer verstanden hat, nun muss man auch nachfragen, ob der Interessent vielleicht noch mit Waffenverbotszonen Berührung haben könnte. Da werden nun die Meisten richtig tüchtig mit Kopf schütteln und das völlig zu recht.
  2. Scheinbar hat noch keiner bemerkt, dass mit der Zusatzfassung des § 42 eine neue waffenrechtlich bedeutsame Messergattung eingeführt wurde. Bislang gab es bei den Klappmessern mit Führverbot im § 42a nur die Definition der einhändigen Öffnung bei gleichzeitiger Arretierung der Klinge. Im Klartest bedeutet das, das Führverbot bezog sich unabhängig der Klingenlänge nur auf Messer, die beide Eigenschaften zusammen besitzen. Das ist ja nun hinreichend bekannt. Der § 42 nennt aber nun (auch) Messer, dessen Klinge feststellbar ist. Von einhändig zu öffnen steht da nix. Es ist nun interessant, dass offensichtlich die einzelnen Messerausführungen im § 42 und § 42a in seiner Gefährlichkeit verschieden bewertet werden. Wenn man nun denkt, in Waffenverbotszonen mag eine höhere Gefährdungslage vorherrschen, die eine kritischere Bewertungen der Messer bedarf, wieso gibt es dann dort die Aufnahme für Inhaber einer waffenrechtlichen Erlaubnis, aber nicht im § 42a? Das finde ich schon sehr verwunderlich.
  3. In diesem Zusammenhang: Hat die vorgeschlagene Regelung für im EU Ausland gebaute und nach deren Regeln zugelassene SRS Waffen - also Schreckschusswaffen - auch ohne die momentan zwingende PTB -Zulassung noch Bestand?
  4. Ich meine mich an zwei Berichten zu erinnern, wo Schusswaffen wieder reaktiviert wurden, die dann auch zu Verbrechen benutzt worden sind. Sollte das tatsächlich so sein, dass man mit einer Ländertour mit Einkauf von Waffen bzw. Waffenteilen eines Waffentyps wieder auf relativ einfachen Weg eine voll funktionsfähige Waffe bekommt, so scheint mir eine einheitliche EU-weite Regelung zur Deaktivierung sinnvoll zu sein. Zumindest will man das uns ja Glauben machen. Schließlich kann es ja nur in unserem Interesse sein, wenn die Möglichkeit illegal wieder aktivierte Waffen weiter begrenzt wird. Das ja auch im Hinblick auf freie Grenzübertritte innerhalb der EU, so dass das Entdeckungsrisiko dieser speziellen Einkaufstour extrem gering ist. Ob der nun beschlossene Weg der Richtige ist, weiß ich nicht. Es ist im Moment ja noch gar nicht vollumfänglich zu überblicken, was die Änderungen alles so mit sich ziehen. Deshalb bin ich speziell zur neuen Regelung im Bezug zu Deko- und Salutwaffen neutral.
  5. Man darf auch nicht vergessen, dass der BR eine Erlaubnispflicht für Armbrüste mehrheitlich gestimmt hat. Die ist ja im BT gestrichen worden. Das dürfte Hessen als Initiator auch nicht gefallen.
  6. Bislang dachte ich, nach der Unterschrift des Bundespräsidenten und mit dem Tag der Veröffentlichung im Bundesanzeiger tritt das augenblicklich in Kraft.
  7. BTW. Jörg Sprave (der Schleuderspezi mit seinem Slingshot Channel) erklärt das neue Waffenrecht:
  8. Aber sehe ich das so richtig, dass formell die großen Magazine für SRS-Waffen betroffen wären oder habe ich da eine Ausnahme übersehen?
  9. Ich befürchte da noch, da kommt noch eine Korrektur in letzter Minute: 10 Waffen für Sportschützen, egal auf welcher WBK. Mit den "großen" Magazinen muss ohnehin noch nachgearbeitet werden. Denn so sind auch Magazine für Schreckschusswaffen betroffen. Für einige Kurzwaffen gibt es Magazine mit mehr als 20 Schuss (z.B. Zoraki und Walther) und die StG44 und MP40 haben serienmäßig ein 25 Schuss Magazin. Das Verbot dieser Magazine ist sicher nicht gewollt, aber momentan betroffen, weil Zentralfeuer + Selbstlader.
  10. So langsam geht mir diese ganze Meckerei gehörig auf die Eier.
  11. Ich bin überzeugt, das war ein ausgehandelter Deal zugunsten der vereinfachten Bedürfnisprüfung. Das ist aber unter der Decke gehalten worden, damit das nicht zu einer weiteren Protestwelle führen konnte.
  12. Wenn nun am 20.12. diese Beschlussfassung vom Bundestag im Bundesrat abgestimmt wird, ist das dann eine vollständige Zusammenfassung mit den Nebenbeschlüssen von heute? Ist diese Sitzung öffentlich und wird die Gesetzfassung vor oder kurz nach der Abstimmung öffentlich bekannt werden, noch bevor diese im Bundesanzeiger erscheint?
  13. Er braucht nicht melden- einfach abgeben!
  14. Mich wundert etwas, warum das Thema Armbrust noch nicht erwähnt ist. Zitat aus Beschlussfassung v. 11.12.: Die Anlage 1, ... Nummer 123 WaffG bedeutet: WaffG § 10, Satz 1 bedeutet: Daher ist die AB in der Erlaubnispflicht mit drin. Ich habe aber keine Ausnahme entnehmen können, die die AB vom Bedürfnis bzw. WSK ausnimmt. Ein Bedürfnis können nach jetzigem Stand auch nur Sportschützen belegen können, die Mitglied im Verein sind und der Verein einen Verband angehört, der eine Disziplin für Armbrust bietet. Demnach sind „private“ AB künftig faktisch gar nicht mehr erreichbar, so denn nicht noch eine zusätzliche Regelung kommt. Sie entsprechen dann mit allen Regeln exakt scharfen Schusswaffen. Im Klartext: Jeder Besitzer (irgendeiner) Armbrust hat -voraussichtlich - 1 Jahr Zeit eine WBK mit einem Bedürfnisnachweis, Sachkunde und Waffenschrank zu beantragen und diese anzumelden. Andernfalls muss diese an Berechtige abgegeben werden!! Davon ausgenommen sind lediglich Armbrüste mit Saugnäpfen und Energie unter... - also Kinderspielzeug.
  15. So, der bittere Drobs ist gelutscht. Zum Schluss bin ich mit der Abstimmung der Änderungsanträge nicht mitgekommen. Ein Änderungsantrag ist zugestimmt worden. Hat jemand mitbekommen was das war?
  16. Heute ab 11:10 kann man die letzte Beratung und Abstimmung über die Waffenrechtsänderung im Bundestag live verfolgen: https://www.bundestag.de/
  17. Vollkommen richtig und auch akzeptiert. Aber dann soll derjenige auch nicht auf die Jäger schimpfen, der nun einmal als Jäger eine besonderer Erlaubnis besitzt. Der Jäger wird erst mit Lösen den 4. Jahres-JS pachtfähig. Er darf nicht als unerfahrener Jäger eine Pacht übernehmen. Möglichkeiten zur Jagd ergeben sich erst nach der Prüfung. Vorher darf er ja die Jagd nicht ausüben.
  18. Es steht jedem frei die Jägerprüfung abzulegen. Wer kein Geld dafür, keine Zeit oder zu faul ist hat halt Pech gehabt. Ich für meinen Teil habe ein dreiviertel Jahr gelernt und in den Prüfungen geschwitzt. Nun habe ich einen Bedürfnisgrund mehr. Aber ich häufe deswegen keine Großlager an, sondern schaue mich ab und zu mal nach Jagdmöglichkeiten um. Ähnliches gilt für meine staatlichen Anerkennungen, die mir weiteren Waffenbesitz möglich macht. Hat auch eine Menge Arbeit und Geld (und Kopfschmerztabletten) gekostet. Dennoch ist das alles nichts Besonderes und das kann im Prinzip jeder machen, der nur will. Da meine Frau auch alle Erlaubnisse hat, könnte ich das ganze Haus mit Waffen voll stellen. Brauche ich nicht, mache ich auch nicht. Ich schau mir auch gern mal eine teure Waffe an, bin aber nicht neidisch drauf und muss diese auch nicht haben. Für mich sind das Werkzeuge zum Zweck, die ich nicht in zig-facher Ausführung brauche.
  19. Könnte man etwas weniger Polemik in diese Diskussion bringen und düstere Zukunftsgedanken bei Seite lassen? Lass uns über die aktuellen Nachrichten diskutieren und nicht was irgendeine Kristallkugel in ferner Zukunft an Überraschungen so parat hat. Es wäre der Sache dienlich, wenn wir die anstehenden Änderungen im Waffenrecht diskutieren, bzw. was die einzelnen neuen Regeln nun genau für Auswirkungen haben werden.
  20. Dennoch beschleicht mich das ungute Gefühl, dass da noch eine ganz große Überraschung in der Auslegung auf uns wartet, die im Moment noch nicht so rausgelesen wurde.
  21. Das ist logisch. Wie ich nun schon mehrfach schrieb, bezog ich mich auf das Fortbestehen des Bedürfnisses und nicht um einen Neuerwerb.
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